MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
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MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer
neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der
ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
08.01.2026 / 19:12 CET/CEST
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NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer
neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der
ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2027 (ISIN
DE000A2YPE76) bekannt
München, 8. Januar 2026. Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Platzierung
der neuen nicht nachrangingen, nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen
mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen
(die "Neuen Wandelschuldverschreibungen"), die in neue und/oder bestehende,
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien des Unternehmens (die
"Stammaktien")
wandelbar sind, gibt die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die "Gesellschaft")
folgendes bekannt:
* Der Referenzaktienkurs der Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR
392,0604 (entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der
Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026)
* Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 578,2891 (einschließlich der
Wandlungsprämie von 47,5%)
Im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026 angekündigten Verkaufsaufforderung
der ausstehenden vorrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit
Fälligkeit 2027, ISIN DE000A2YPE76 (die "Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen") (die "Verkaufsaufforderung"), hat das
Unternehmen erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 464,4 Millionen zurückgekauft (entspricht 92,88% des ausstehenden
Nennbetrags).
Der endgültige Kaufpreis pro EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen wurde auf 117,83404% des Nennbetrags je im
Rahmen der Verkaufsaufforderung angedienter Ausstehender
Wandelschuldverschreibung festgesetzt (entspricht EUR 117.834,04 pro EUR
100.000,00 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen). Das
Unternehmen wird die aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen auf die im
Rahmen der Verkaufsaufforderung zum Kauf angenommenen Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum ab einschließlich des
unmittelbar vorhergehenden Zinszahlungstags der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen bis ausschließlich zum Abwicklungstag der
Verkaufsaufforderung zahlen, was einem Betrag von EUR 41,64 pro Ausstehender
Wandelschuldverschreibung entspricht.
Da nach dem Rückkauf voraussichtlich weniger als 20% des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen
ausstehen, kann das Unternehmen gemäß den Bedingungen der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen die verbleibenden Schuldverschreibungen
insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener
Zinsen zurückzahlen.
Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung wird voraussichtlich am 16. Januar
2026 erfolgen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Dealer Managers bei
der Verkaufsaufforderung.
-ENDE-
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG
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Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und
militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von
der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die
Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von
Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das
DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5
Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt
MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500
Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf
Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen
einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen
europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit
Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom
anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu
profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine
Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und
militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und
Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt
- heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
------------------------------------------------------- Kontakt
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Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 |
markus.woelfle@mtu.de
Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 |
eva.simon@mtu.de
----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig
wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese
Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien,
Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung
herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang
mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht,
und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in
der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens
der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen,
die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen
Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu
Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den
Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"),
sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID
II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen
vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu
bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen
oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine
(oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel
4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie
(EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten
Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der
folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten
Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer
8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA
Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts
des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das
Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur
Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche
Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung
gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren
und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der
Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung
von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person
konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind
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Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für
die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen können
die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Neuen Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder
Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder
andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen
Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
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ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig
davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung
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08.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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2257508 08.01.2026 CET/CEST
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