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Endlos Turbo Short 185,3997 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DY46TX / DE000DY46TX4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 15.07., Brief
DY46TX DE000DY46TX4 // Quelle: DZ BANK: Geld 15.07., Brief
0,001 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 289,62 USD
Quelle : NASDAQ , 25.03.
  • Basispreis
    (Stand 15.07. 04:01 Uhr)
    185,3997 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 15.07. 04:01 Uhr)
    185,3997 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -35,99%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
  •  
  •  
  •  
  •  
Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Short 185,3997 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 15.07. 20:38:56
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY46TX / DE000DY46TX4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp short (fallende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 27.02.2025
Erster Handelstag 27.02.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 15.07. 04:01 Uhr)
185,3997 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 15.07. 04:01 Uhr)
185,3997 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 15.07.2025 20:38
Anpassungsprozentsatz p.a. 0,32765% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,001 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
15.07.2025185,3997 USD185,3997 USD
14.07.2025185,398 USD185,398 USD
11.07.2025185,3929 USD185,3929 USD
10.07.2025185,3912 USD185,3912 USD
09.07.2025185,3895 USD185,3895 USD
08.07.2025185,3878 USD185,3878 USD
07.07.2025185,3861 USD185,3861 USD
04.07.2025185,381 USD185,381 USD
03.07.2025185,3793 USD185,3793 USD
02.07.2025185,3776 USD185,3776 USD
01.07.2025185,3759 USD185,3759 USD
30.06.2025185,3743 USD185,3743 USD
27.06.2025185,3695 USD185,3695 USD
26.06.2025185,3679 USD185,3679 USD
25.06.2025185,3663 USD185,3663 USD
24.06.2025185,3647 USD185,3647 USD
23.06.2025185,3631 USD185,3631 USD
20.06.2025185,3583 USD185,3583 USD
19.06.2025185,3567 USD185,3567 USD
18.06.2025185,3551 USD185,3551 USD
17.06.2025185,3535 USD185,3535 USD
16.06.2025185,3519 USD185,3519 USD
13.06.2025185,3471 USD185,3471 USD
12.06.2025185,3455 USD185,3455 USD
11.06.2025185,3439 USD185,3439 USD
10.06.2025185,3423 USD185,3423 USD
09.06.2025185,3407 USD185,3407 USD
06.06.2025185,5456 USD185,5456 USD
05.06.2025185,544 USD185,544 USD
04.06.2025185,5424 USD185,5424 USD
03.06.2025185,5408 USD185,5408 USD
02.06.2025185,5392 USD185,5392 USD
30.05.2025185,5341 USD185,5341 USD
29.05.2025185,5324 USD185,5324 USD
28.05.2025185,5307 USD185,5307 USD
27.05.2025185,529 USD185,529 USD
26.05.2025185,5273 USD185,5273 USD
23.05.2025185,5222 USD185,5222 USD
22.05.2025185,5205 USD185,5205 USD
21.05.2025185,5188 USD185,5188 USD
20.05.2025185,5171 USD185,5171 USD
19.05.2025185,5154 USD185,5154 USD
16.05.2025185,5103 USD185,5103 USD
15.05.2025185,5086 USD185,5086 USD
14.05.2025185,5069 USD185,5069 USD
13.05.2025185,5052 USD185,5052 USD
12.05.2025185,5035 USD185,5035 USD
09.05.2025185,4984 USD185,4984 USD
08.05.2025185,4967 USD185,4967 USD
07.05.2025185,495 USD185,495 USD
06.05.2025185,4933 USD185,4933 USD
05.05.2025185,4916 USD185,4916 USD
02.05.2025185,4865 USD185,4865 USD
01.05.2025185,4849 USD185,4849 USD
30.04.2025185,4833 USD185,4833 USD
29.04.2025185,4817 USD185,4817 USD
28.04.2025185,4801 USD185,4801 USD
25.04.2025185,4753 USD185,4753 USD
24.04.2025185,4737 USD185,4737 USD
23.04.2025185,4721 USD185,4721 USD
22.04.2025185,4705 USD185,4705 USD
21.04.2025185,4689 USD185,4689 USD
18.04.2025185,4641 USD185,4641 USD
17.04.2025185,4625 USD185,4625 USD
16.04.2025185,4609 USD185,4609 USD
15.04.2025185,4593 USD185,4593 USD
14.04.2025185,4577 USD185,4577 USD
11.04.2025185,4529 USD185,4529 USD
10.04.2025185,4513 USD185,4513 USD
09.04.2025185,4497 USD185,4497 USD
08.04.2025185,4481 USD185,4481 USD
07.04.2025185,4465 USD185,4465 USD
04.04.2025185,4417 USD185,4417 USD
03.04.2025185,4401 USD185,4401 USD
02.04.2025185,4385 USD185,4385 USD
01.04.2025185,4369 USD185,4369 USD
31.03.2025185,4352 USD185,4352 USD
28.03.2025185,4301 USD185,4301 USD
27.03.2025185,4284 USD185,4284 USD
26.03.2025185,4267 USD185,4267 USD
25.03.2025185,425 USD185,425 USD
24.03.2025185,4233 USD185,4233 USD
21.03.2025185,4182 USD185,4182 USD
20.03.2025185,4165 USD185,4165 USD
19.03.2025185,4148 USD185,4148 USD
18.03.2025185,4131 USD185,4131 USD
17.03.2025185,4114 USD185,4114 USD
14.03.2025185,4063 USD185,4063 USD
13.03.2025185,4046 USD185,4046 USD
12.03.2025185,4029 USD185,4029 USD
11.03.2025185,4012 USD185,4012 USD
10.03.2025185,3995 USD185,3995 USD
07.03.2025185,5942 USD185,5942 USD
06.03.2025185,5925 USD185,5925 USD
05.03.2025185,5908 USD185,5908 USD
04.03.2025185,5891 USD185,5891 USD
03.03.2025185,5874 USD185,5874 USD
28.02.2025185,5826 USD185,5826 USD
27.02.2025185,581 USD185,581 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 15.07.2025, 20:38:56 Uhr mit Geld 0,001 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Performance seit Auflegung in % -99,86%

Basiswert

Basiswert
Kurs 289,62 USD
Diff. Vortag in % 0,21%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 345,15 USD
Quelle NASDAQ, 25.03.
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Das Produkt reagiert grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung zur Wertentwicklung des Basiswerts.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder über der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Basispreis und Referenzpreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.02.2026
0 Monate
16.02.20260 Monate289,62
289,62--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.01.2026
12 Monate
20.01.202612 Monate289,62
345
289,6234519,121608UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.11.2025
12 Monate
20.11.202512 Monate289,62
289,62--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2025
12 Monate
30.10.202512 Monate289,62
289,62--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie26.10.2025
12 Monate
26.10.202512 Monate289,62
300
289,623003,584007JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.10.2025
12 Monate
21.10.202512 Monate289,62
255
289,6225511,953594UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate289,62
289,62--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate289,62
192
289,6219233,706236UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate289,62
289,62--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate289,62
289,62--DZ BANK

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Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

26.03.2026 | 12:36:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Schützt Snapchat Kinder genug? EU-Kommission prüft

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien sie unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen nun erst. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter - ohne Überprüfung - anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Risiko durch Erwachsene

Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf von altersbeschränkten Produkten wie Vapes und Alkohol, und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben.

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug dagegen zu tun und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur zurück. Dabei will die EU-Kommission auch besonders auf die Standard-Einstellungen bei Konten für Jugendliche und die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, achten.

Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten. "Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern."

Pornoseiten sollen Jugendliche ausschließen

Im Fall von vier Pornoseiten hat sich der erste Verdacht der EU-Kommission dagegen schon erhärtet. Dort liegen nun vorläufige Ergebnisse vor.

Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hindern Jugendliche demnach nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die Plattformen gäben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien. Jeder könne aber durch einen einfachen Klick angeben, über 18 Jahre zu sein und so Zugriff erhalten, kritisiert die Kommission. Das sei nicht ausreichend. Seiten würden zwar unscharf gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie "Nur für Erwachsene" - auch dies hindere aber Minderjährige nicht wirksam daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

"Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten", forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt, die aber erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es möglich machen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne die persönlichen Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem Datenschutz vereinbar sind.

Geldstrafen drohen

Die vier Pornoseiten haben nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie könnten auch Änderungen vornehmen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie seit Ende Mai 2025 ermittelt.

Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es für sie teuer werden: Die EU-Kommission könnte dann formell einen Verstoß gegen das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) feststellen und eine Strafe verhängen. Diese könnte sich auf bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes belaufen.

Die Brüsseler Behörde untersucht derzeit verschiedene große Online-Plattformen. Die Vorgänge sind voneinander unabhängig. Gegen Elon Musks Plattform X wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Der App Tiktok wirft die Kommission suchtfördernde Mechanismen vor, bei den Meta <US30303M1027>-Apps Facebook und Instagram hegt sie den gleichen Verdacht und ermittelt bereits seit 2024. Auch hier steht eine Strafe im Raum.

US-Prozess zu Suchtpotenzial: Millionenbetrag für Klägerin

In den USA mussten der Facebook-Konzern Meta und die Google <US02079K1079>-Videoplattform YouTube am Mittwoch in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten eine Niederlage einstecken: Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Ausgang des Verfahrens könnte in den USA wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.

Der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke wertete das Urteil der Jury in Los Angeles als einen "echten Paukenschlag - nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche." Der Professor verwies aber darauf, dass ein 1:1 vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande anders funktioniere. "Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz."

Debatte um Mindestalter

Ab welchem Alter Kinder auf soziale Medien zugreifen können sollen, beschäftigt derzeit viele Menschen, auch in Deutschland. Zusätzliche Pflichten für Plattformen, etwa zur Alterskontrolle, müssten auf EU-Ebene entschieden werden. Familienministerin Karin Prien erwartete zuletzt rasch solche Vorschriften.

Eine Expertengruppe berät derzeit im Auftrag der EU-Kommission über ein mögliches Social-Media-Verbot. Bis zum Sommer sollen die Experten Vorschläge dazu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies am Donnerstag im Interview mit Journalisten des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) und anderen Medien aber auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern.

In Australien war im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet worden. Bei Snapchat beispielsweise gibt es dort verschiedene Möglichkeiten, sein Alter über einen Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen Ausweis./wea/DP/stk

26.03.2026 | 11:58:21 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
26.03.2026 | 07:51:21 (dpa-AFX)
WDH/Deloitte: Ältere wenden sich von Social Media ab
26.03.2026 | 05:31:00 (dpa-AFX)
Deloitte: Ältere wenden sich von Social Media ab
26.03.2026 | 00:03:05 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP 2/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
26.03.2026 | 00:00:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
25.03.2026 | 20:59:45 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken