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Anlage-Spezial KI / Archiv: 09.01.2025 | 12:21:58 Werbung

Alphabet: Google DeepMind wird Partner der humanoiden Roboterfirma Apptronik

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Humanoide Roboter werden ein durch KI beschleunigter Megatrend werden. NVIDIA-CEO spricht vom ChatGPT-Moment in der Robotik.

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Die Aktie von Alphabet präsentiert sich in starker Verfassung. Der Grund sind die zahlreichen positiven Nachrichten des Unternehmens. Der neue Willow-Chip ist eine neuere Entwicklung von Google Quantum AI, die Teil von Alphabet ist. Es handelt sich um eine technologische Weiterentwicklung nach dem Sycamore-Chip und ist darauf ausgelegt, die Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit von Quantencomputern zu verbessern. Willow-Chip soll in der Lage sein, Quantenalgorithmen effizienter auszuführen als seine Vorgänger, insbesondere im Bereich der Materialsimulation und Optimierungsprobleme. Ziel ist es, Fortschritte in Richtung der praktischen Quantenanwendungen zu machen, anstatt sich ausschließlich auf Demonstrationen wie die Quantum Supremacy zu konzentrieren.

 

Neue Generation KI-Modelle: Veo 2 und Imagen 3

Google hat auch die nächste Generation seiner KI-Modelle für Video- und Bildgenerierung vorgestellt: Veo 2 und Imagen 3. Beide liefern beeindruckende Ergebnisse. Veo 2 erstellt Videos in außergewöhnlicher Qualität und Detailtreue mit realistischen physikalischen Bewegungen und menschlicher Ausdrucksstärke. Das Modell versteht filmische Sprache – von spezifischen Linsen (z. B. „18mm“) über Kameraeinstellungen wie „flache Tiefenschärfe“ bis hin zu komplexen Effekten. Veo 2 ermöglicht Auflösungen von bis zu 4K und längere Videosequenzen. Das Modell minimiert „Halluzinationen“ wie überzählige Objekte und integriert SynthID-Wasserzeichen, um Fehlinformationen zu vermeiden. Imagen 3 liefert qualitativ hochwertige Bilder mit genauerer Komposition, besseren Details und vielseitigeren Kunststilen – von fotorealistisch über impressionistisch bis hin zu Anime. Das Modell interpretiert Prompts präziser und erzielt State-of-the-Art-Ergebnisse in Vergleichen mit führenden Bildgeneratoren. Beide Modelle erweitern die kreativen Möglichkeiten für Filmemacher, Unternehmen und Künstler und markieren einen weiteren Schritt in der Entwicklung von KI-gestützter Mediengenerierung.

 

Partnerschaft mit Apptronik im Bereich humanoider Robotik

Am 19. Dezember gab Apptronik, eine auf die humanoide Robotik spezialisierte Firma, eine Partnerschaft mit Google DeepMind, um die Entwicklung von KI-gesteuerten humanoiden Robotern voranzutreiben. Ziel der Zusammenarbeit ist es, humanoide Roboter zu entwickeln, die in dynamischen Umgebungen vielseitig einsetzbar und sicher sind. Apptronik hat 15 verschiedene Robotertypen, darunter NASAs Valkyrie, entwickelt. Sein aktuelles Modell, Apollo, ist ein humanoider Roboter, der physisch anspruchsvolle Aufgaben sicher in Industrieumgebungen ausführen kann. Google DeepMind bringt seine Expertise in maschinellem Lernen, physikalischer Simulation und Foundation Models wie Gemini ein, um humanoide Roboter intelligenter und handlungsfähiger zu machen. Das Marktvolumen der Humanoiden könnte gigantisch werden: Fortune Business Insights schätzt, dass der globale Markt für humanoide Roboter von 3,28 Mrd. USD im Jahr 2024 auf 66 Mrd. USD im Jahr 2032 anwachsen wird, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 45,5 % entspricht. 

 

Fazit

Gründer und CEO Jensen Huang sagte zum Start der CES in Las Vegas: “Der ChatGPT-Moment für die Robotik kommt.” KI und die dadurch beschleunigte Entwicklung der Humanoiden sind Megatrends. Alphabet hat gute Chancen, sich einen Teil des Kuchens abzuschneiden. Die Aktie steht vor neuen Hochs.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein auf Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DQ1C3U). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 09.01.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DQ1C3U (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DQ1C3U (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Turbo Long 132,5516 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DQ1C3U / //
Quelle: DZ BANK: Geld 18.06., Brief 18.06.
DQ1C3U // Quelle: DZ BANK: Geld 18.06., Brief 18.06.
3,63 EUR
Geld in EUR
3,64 EUR
Brief in EUR
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Basiswertkurs: 173,73 USD
Quelle : NASDAQ , 01:37:05
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    132,5516 USD
  • Abstand zum Knock-Out in % 23,70%
  • Hebel 4,17x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

17.06.2025 | 12:56:42 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Zwei von drei Online-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei

BERLIN (dpa-AFX) - Auch kurz vor Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bietet ein Großteil der größeren Webshops in Deutschland ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen noch immer nicht barrierefrei an. Dies ergab eine Studie, die von Google <US02079K1079>, der Förderorganisation "Aktion Mensch" und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland über die Tastatur - und damit ohne Maus - bedienbar.

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr immerhin spürbar verbessert. 2024 waren nur 20 Prozent der populären Webshops barrierefrei.

Hohe Geldstrafen drohen

Den Shop-Betreibern droht künftig eine hohe Geldstrafe, wenn sie ihr Angebot nicht barrierefrei betreiben. Am 28. Juni endet nämlich die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen - darunter der Online-Handel - barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausnahmen gelten nur für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.

Häufig keine Bedienung per Tastatur möglich

Für die aktuelle Studie untersuchten Experten 65 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 20 Websites (30,8 Prozent) ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, sagte: "Die Zeit der Ausreden ist vorbei - in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein." Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend: Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kunden aus. "Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern - denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle."

Sozialverband: "Noch sehr viel Nachholbedarf"

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) zeigte sich über die Ergebnisse der Studie alarmiert. Der SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier sagte, der digitalen Barrierefreiheit komme bei der Teilhabe aller eine Schlüsselrolle zu. "Der SoVD als einer der größten Behindertenverbände Deutschlands fordert daher, dass Menschen mit Behinderungen und gerade auch ältere Menschen bei der Digitalisierung mitgenommen werden müssen." Das Online-Shopping sei gerade für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen eine große Erleichterung. Voraussetzung sei aber Barrierefreiheit der Websites, damit sie überhaupt nutzbar seien. "Die aktuelle Erhebung zeigt: Hier gibt es bei uns noch sehr viel Nachholbedarf, auch im internationalen Vergleich."/chd/DP/jha

17.06.2025 | 11:10:13 (dpa-AFX)
Zwei von drei Online-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei
13.06.2025 | 20:03:00 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Tesla springen hoch - Erleichterungen für selbstfahrende Autos
11.06.2025 | 16:40:47 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Lichtschranken und KI - Bahn prognostiziert Auslastung
11.06.2025 | 12:41:21 (dpa-AFX)
Deutsche Firmen überprüfen Cloud-Strategie wegen US-Politik
11.06.2025 | 10:12:51 (dpa-AFX)
Reul befürwortet Diskussion über Social-Media-Verbot für Jugendliche
11.06.2025 | 07:31:37 (dpa-AFX)
Musk kündigt Robotaxi-Dienst noch für diesen Monat an

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