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Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 20.05.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
25,0

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
33,6%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,48 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BORUSSIA DORTMUND ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 20.05.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 20.05.2025 bei einem Kurs von 3,83 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 2,1% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 2,1% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 25.04.2025 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 25.04.2025 positiv.
Wachstum KGV 0,5 >50% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,6, so beinhaltet der Kurs bereits einen starken Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 50% Aufschlag.
KGV 25,0 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 10,4% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 3 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 3 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,6% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 39,72% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 25.02.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -27 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,3%.
Beta 0,57 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,57% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 33,6% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,39 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,39 EUR oder 0,10% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,39 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,10%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 30,3%
Volatilität der über 12 Monate 25,3%

News

16.06.2025 | 13:23:24 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg: DFL muss nachbessern

BONN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert - das betrifft vor allem Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg mit ihren Ausnahmegenehmigungen. Aber auch deren Bundesliga-Konkurrent RB Leipzig und Zweitligist Hannover 96 sind im Fokus.

Die Deutsche Fußball Liga müsse "bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an", sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes.

Ein Ende des mittlerweile sieben Jahre laufenden Verfahrens ist aber in Sicht. Grundsätzlich habe die Bonner Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in deren Zwischenbescheid erneut. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL "konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen".

Die DFL, die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen "zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen". Das DFL-Präsidium will sich zeitnah mit den Bewertungen befassen und sie "eingehend prüfen". 2018 hatte die DFL das Amt angerufen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

"Kein dauerhafter Bestandsschutz" für Wolfsburg und Leverkusen

Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Proficlubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. "Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EugH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben", heißt es in der Mitteilung des Kartellamts.

Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung.

Kartellamt nimmt DFL in die Pflicht

Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm - bis der Club Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte.

"Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden", fordert Kartellamts-Chef Mundt.

"Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e.V. wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken", sagte Hans-Joachim Watzke, Sprecher des DFL-Präsidiums, in einer Mitteilung. Die 50+1-Regel sei elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs, man werde sich weiter für deren Schutz und Fortbestand einsetzen.

Offene Mitgliedschaft bei RB Leipzig gefordert

Mundt sprach indirekt auch die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 an: "Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden."

RB Leipzig wird von vielen deutschen Fans kritisch gesehen. Denn die RasenBallsport Leipzig GmbH, an der die Red Bull GmbH zu 99 Prozent und der e.V. zu einem Prozent beteiligt sind, übernahm im Dezember 2014 die Lizenzspielerabteilung. Der eingetragene Verein hat die Stimmenmehrheit zur Wahrung der 50+1-Regel. Bei RB gibt es nur 23 stimmberechtigte Mitglieder. Wer Mitglied werden kann, bestimmt der Verein.

Beim Zweitligisten Hannover 96 herrscht seit Jahren ein Machtkampf zwischen dem Verein und der Kapitalseite. In dessen Mittelpunkt steht der langjährige Präsident und Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Bereichs, Martin Kind (81).

So wies die Vereinsführung den Unternehmer an, gegen den Einstieg eines Investors bei der DFL zu stimmen. Wie Kind tatsächlich bei der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 entschied, hat er bislang nicht verraten. Das Ergebnis und seine Meinung zu diesem Thema ließen aber darauf schließen, dass er sich der Weisung widersetzt habe./ujo/DP/mis

16.06.2025 | 10:59:27 (dpa-AFX)
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BVB: Watzke will in Sommerpause über Präsidentschaft nachdenken
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13.06.2025 | 12:42:23 (dpa-AFX)
BVB-Kapitän nach schwierigem Jahr: Neuanfang für Brandt?
12.06.2025 | 10:33:19 (dpa-AFX)
Deloitte-Studie: Leichter Umsatzrückgang der Bundesliga

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