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Aktienanleihe Classic 14,2% 2024/09: Basiswert United Internet

DJ49F6 / DE000DJ49F61 //
Quelle: DZ BANK: Geld 18.09., Brief 23.08.
DJ49F6 DE000DJ49F61 // Quelle: DZ BANK: Geld 18.09., Brief 23.08.
99,82 %
Geld in %
100,02 %
Brief in %
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 18,970 EUR
Quelle : Xetra , 04.10.
  • Basispreis 17,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 10,38%
  • Zinssatz in % p.a. 14,20% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 58,824
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Seitwärtsrendite in % -0,29%
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Aktienanleihe Classic 14,2% 2024/09: Basiswert United Internet

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 18.09. 20:00:04
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2024 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ49F6 / DE000DJ49F61
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Aktienanleihe
Produkttyp Aktienanleihe Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Emissionsdatum 31.08.2023
Erster Handelstag 31.08.2023
Letzter Handelstag 19.09.2024
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.09.2024
Zahltag 27.09.2024
Fälligkeitsdatum 27.09.2024
Bezugsverhältnis 58,824
Basispreis 17,00 EUR
Nennbetrag 1.000,00 EUR
Bereits aufgelaufene Stückzinsen 2,718123 EUR
Zinssatz in % p.a. 14,20% p.a.
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 1.000,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 18.09.2024, 20:00:04 Uhr mit Geld 99,82 % / Brief 100,02 %
Spread Absolut 0,20 %
Spread Homogenisiert 0,0034 %
Spread in % des Briefkurses 0,20%
Abstand zum Basispreis in % 10,38%
Max Rendite -0,29%
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % -0,29%
Seitwärtsrendite p.a. --
Performance seit Auflegung in % -0,18%

Basiswert

Basiswert
Kurs 18,970 EUR
Diff. Vortag in % 1,72%
52 Wochen Tief 15,760 EUR
52 Wochen Hoch 24,640 EUR
Quelle Xetra, 04.10.
Basiswert United Internet AG
WKN / ISIN 508903 / DE0005089031
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Die Aktienanleihe hat eine feste Laufzeit und wird am 27.09.2024 (Rückzahlungstermin) fällig. Sie erhalten am Zinszahlungstermin, ebenfalls der 27.09.2024, eine Zinszahlung von 14,20% p.a. Die Zinszahlung erfolgt unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts United Internet AG an der maßgeblichen Börse am 20.09.2024 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, erhalten Sie den Nennbetrag von 1.000,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie eine Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags und der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt.


Bei einem Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) anteilig entrichten.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 25.06.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
9,2

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
39,0%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 3,82 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist UNITED INTERNET ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 25.06.2024 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 25.06.2024 bei einem Kurs von 20,14 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint die Aktie leicht unterbewertet.
Relative Performance -1,7% Unter Druck (vs. STOXX600) Die relative "Underperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt -1,7%.
Mittelfristiger Trend Neutrale Tendenz, zuvor jedoch (seit dem 31.05.2024) negativ Die Aktie wird in der Nähe ihres 40-Tage Durchschnitts gehandelt (in einer Bandbreite von +1,75% bis -1,75%). Zuvor unterlag der Wert einem negativen Trend (seit dem 31.05.2024). Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 19,46.
Wachstum KGV 5,4 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 9,2 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 46,5% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 10 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 10 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 2,7% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 24,31% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 02.08.2024 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
Beta 1,16 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,16% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 39,0% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 4,52 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 4,52 EUR oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 4,52 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 17,9%
Volatilität der über 12 Monate 34,8%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

27.08.2024 | 11:41:11 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

KÖLN (dpa-AFX) - Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet <DE000A0Z2ZZ5> und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten. Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."

"Ohrfeige für Scheuer"

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer." Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. "Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter." Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen./chd/DP/nas

27.08.2024 | 11:14:03 (dpa-AFX)
Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
23.08.2024 | 18:40:07 (dpa-AFX)
KORREKTUR/Abschied von O2: 1&1-Kunden surfen bald auch im Vodafone-Netz
23.08.2024 | 17:20:12 (dpa-AFX)
Schrittweiser Abschied von O2: 1&1-Kunden surfen bald auch in Vodafones 5G-Netz
14.08.2024 | 09:05:03 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: UBS hebt United Internet auf 'Buy' - Kursziel hoch auf 24 Euro
08.08.2024 | 13:45:03 (dpa-AFX)
1&1 kommt beim Netzausbau voran, aber Rückstand bleibt
08.08.2024 | 12:46:05 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: United Internet bleiben angezählt