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Aktienanleihe Classic 14,2% 2024/12: Basiswert Varta

DJ6XLN / DE000DJ6XLN4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 08.11., Brief
DJ6XLN DE000DJ6XLN4 // Quelle: DZ BANK: Geld 08.11., Brief
14,46 %
Geld in %
-- %
Brief in %
-0,14%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 2,790 EUR
Quelle : Xetra , 08.11.
  • Basispreis 18,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % -545,16%
  • Zinssatz in % p.a. 14,20% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 55,556
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Seitwärtsrendite in % --
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Chart

Aktienanleihe Classic 14,2% 2024/12: Basiswert Varta

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 08.11. 21:51:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2024 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ6XLN / DE000DJ6XLN4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Aktienanleihe
Produkttyp Aktienanleihe Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Emissionsdatum 23.11.2023
Erster Handelstag 23.11.2023
Letzter Handelstag 19.12.2024
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.12.2024
Zahltag 31.12.2024
Fälligkeitsdatum 31.12.2024
Bezugsverhältnis 55,556
Basispreis 18,00 EUR
Nennbetrag 1.000,00 EUR
Bereits aufgelaufene Stückzinsen 135,824903 EUR
Zinssatz in % p.a. 14,20% p.a.

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 08.11.2024, 21:51:59 Uhr mit Geld 14,46 % / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Abstand zum Basispreis in % -545,16%
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Performance seit Auflegung in % -85,54%

Basiswert

Basiswert
Kurs 2,790 EUR
Diff. Vortag in % 1,23%
52 Wochen Tief 0,760 EUR
52 Wochen Hoch 24,130 EUR
Quelle Xetra, 08.11.
Basiswert Varta AG
WKN / ISIN A0TGJ5 / DE000A0TGJ55
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Die Aktienanleihe hat eine feste Laufzeit und wird am 31.12.2024 (Rückzahlungstermin) fällig. Sie erhalten am Zinszahlungstermin, ebenfalls der 31.12.2024, eine Zinszahlung von 14,20% p.a. Die Zinszahlung erfolgt unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts VARTA AG an der maßgeblichen Börse am 20.12.2024 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, erhalten Sie den Nennbetrag von 1.000,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie eine Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags und der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt.


Bei einem Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) anteilig entrichten.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 04.10.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-8,2

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
17,0%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,13 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist VARTA ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 04.10.2024 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 04.10.2024 bei einem Kurs von 1,42 eingesetzt.
Preis Stark überbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint der Kurs zur Zeit wesentlich überhöht.
Relative Performance 52,6% vs. STOXX600 Die relative "Outperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt 52,6%.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 08.11.2024 Der technische 40-Tage Trend ist seit dem 08.11.2024 negativ. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 2,99.
Wachstum KGV 4,1 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -8,2 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 33,2% Wachstum heute bis 2025 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2025.
Anzahl der Analysten 3 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 3 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 322 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 10,6%.
Beta 4,04 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 4,04% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 17,0% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 2,65 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 2,65 EUR oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 2,65 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 200,1%
Volatilität der über 12 Monate 240,7%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

31.10.2024 | 15:00:32 (dpa-AFX)
EQS-News: VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin (deutsch)

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

^

EQS-News: VARTA AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen

Erörterungs- und Abstimmungstermin

31.10.2024 / 15:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum

gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen (Jagst)

ISIN DE000A0TGJ55 WKN A0TGJ5

Legal Entity Identifier (LEI): 529900E7KB95KOXBWP63

Öffentliche Restrukturierungssache der

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst),

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059

("Gesellschaft"),

beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG

über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan

am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),

im

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa,

Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.

Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart -

Restrukturierungsgericht - ("Gericht") am 21. Juli 2024 ein

Restrukturierungsvorhaben angezeigt.

Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführung

des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1

i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan

nebst Anlagen beigefügt.

Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschluss

erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der

Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird

bestimmt auf:

Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. Der

Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise

seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs.

4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgart

im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den

Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, §

85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.

Hinweise:

1.

Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des

Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den

Planbetroffenen über einen Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronisch

zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenen

auch die notwendigen Zugangsdaten.

Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie im

Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum

Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelle

Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einen

durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis über

den Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes

muss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.

2.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung

abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort

im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3.

Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden

Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu

gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Die

Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen

gegeben:

a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des

Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen

Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der

planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan

aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre

aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und

vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen,

der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- und

Abstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung von

Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft

zu machen.

Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungen

gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs-

und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die

Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz

des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter

deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der

Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November

2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. "Nachweisstichtag", beziehen.

Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs-

und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024,

12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorab

elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennoch

zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungstermin

mitzubringen.

Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden.

Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keine

Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es

sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die

Vollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin

glaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten

gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

5.

Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn

nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.

6.

Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in die

Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG über

den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- und

Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79

Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.

7.

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin

teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren Personalausweis oder Reisepass,

- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechende

schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter

Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar

jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung

eines vereidigten Übersetzers,

- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen

Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen

Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischen

Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eine

entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich

beglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw.

rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar

jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung

eines vereidigten Übersetzers und

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich die

entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich

beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis

der/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache

oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung am

Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.

8.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechts

im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur

Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen

Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen

Unterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen

Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, ob

sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sich

vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme

keine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.

9.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan

gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der

Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter

gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird

darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der

Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft

macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64

Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer

unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine

gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUG

nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan

bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen

Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen -

der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige

Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der

Beschwerdeführer

* dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

* gegen den Plan gestimmt hat und

* mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan

wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und

dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3

StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Kontakt:

Presse und Medien:

Dirk Schmitt

Pressesprecher (interim)

PR@varta-ag.com

Investoren:

Emanuel Sican

Head of Investor Relations

IR@varta-ag.com

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31.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VARTA AG

VARTA-Platz 1

73479 Ellwangen

Deutschland

Telefon: +49 (0)791-921-0

E-Mail: info@varta-ag.com

Internet: www.varta-ag.com

ISIN: DE000A0TGJ55

WKN: A0TGJ5

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2020301

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2020301 31.10.2024 CET/CEST

°

31.10.2024 | 11:59:06 (dpa-AFX)
Sanierung kommt voran: Porsche darf bei Varta einsteigen
11.10.2024 | 14:22:49 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: VARTA AG: VARTA AG reduziert Umsatzprognose aufgrund weiterer Eintrübung im Energiespeichermarkt sowie geringerer geplanter Umsätze im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells für 2024 (deutsch)
10.10.2024 | 11:46:31 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Varta-Rally geht weiter - Kurs verdreifacht in drei Tagen
09.10.2024 | 12:19:26 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Varta im Rallymodus - Vertrag mit Porsche wegen Lithium-Zellen
09.10.2024 | 08:02:16 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: VARTA AG: VARTA AG unterzeichnet Vertrag mit Porsche über Investment in Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen (deutsch)
07.10.2024 | 14:08:50 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: VARTA AG: VARTA AG schließt wesentliche Verträge im Rahmen des Sanierungskonzepts und sichert kurzfristige Brückenfinanzierung (deutsch)