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Discount 28 2025/06: Basiswert freenet

DJ6Z3Y / DE000DJ6Z3Y8 //
Quelle: DZ BANK: Geld 06.09., Brief 06.09.
DJ6Z3Y DE000DJ6Z3Y8 // Quelle: DZ BANK: Geld 06.09., Brief 06.09.
24,48 EUR
Geld in EUR
24,54 EUR
Brief in EUR
-0,61%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 26,780 EUR
Quelle : Xetra , 06.09.
  • Max Rendite 14,10%
  • Max Rendite in % p.a. 17,86% p.a.
  • Discount in % 8,36%
  • Cap 28,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % 4,56%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 28 2025/06: Basiswert freenet

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 06.09. 21:58:33
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2024 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ6Z3Y / DE000DJ6Z3Y8
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 27.11.2023
Erster Handelstag 27.11.2023
Letzter Handelstag 19.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.06.2025
Zahltag 27.06.2025
Fälligkeitsdatum 27.06.2025
Cap 28,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 06.09.2024, 21:58:33 Uhr mit Geld 24,48 EUR / Brief 24,54 EUR
Spread Absolut 0,06 EUR
Spread Homogenisiert 0,06 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,24%
Discount Absolut 2,24 EUR
Discount in % 8,36%
Max Rendite absolut 3,46 EUR
Max Rendite 14,10%
Max Rendite in % p.a. 17,86% p.a.
Seitwärtsrendite in % 9,13%
Seitwärtsrendite p.a. 11,50% p.a.
Abstand zum Cap Absolut 1,22 EUR
Abstand zum Cap in % 4,56%
Performance seit Auflegung in % 3,29%

Basiswert

Basiswert
Kurs 26,780 EUR
Diff. Vortag in % -0,30%
52 Wochen Tief 21,520 EUR
52 Wochen Hoch 27,420 EUR
Quelle Xetra, 06.09.
Basiswert freenet AG
WKN / ISIN A0Z2ZZ / DE000A0Z2ZZ5
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 27.06.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Freenet AG an der maßgeblichen Börse am 20.06.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 28,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in Euro, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 06.08.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
11,1

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
22,3%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 3,55 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist FREENET ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 06.08.2024 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 06.08.2024 bei einem Kurs von 24,28 eingesetzt.
Preis Stark unterbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint die Aktie stark unterbewertet.
Relative Performance 6,6% vs. STOXX600 Die relative "Outperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt 6,6%.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 16.08.2024 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 16.08.2024 positiv. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 25,13.
Wachstum KGV 1,4 34,80% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 34,80%.
KGV 11,1 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 8,2% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 13 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 13 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 7,1% Dividende ist nur unzureichend durch Gewinne gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 77,96% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 19.07.2024 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -79 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,0%.
Beta 0,40 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 22,3% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 2,35 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 2,35 EUR oder 0,09% Das geschätzte Value at Risk beträgt 2,35 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,09%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 10,7%
Volatilität der über 12 Monate 20,3%

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News

27.08.2024 | 15:20:12 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

(Neu: Auswirkungen unklar, Branchenverband Breko)

KÖLN (dpa-AFX) - Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet <DE000A0Z2ZZ5> und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten.

Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte. Welche Auswirkungen das Urteil nun auf die Mobilfunkkunden haben könnte, steht bislang nicht fest.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

Die großen Mobilfunkanbieter mit eigenem Netz - namentlich Deutsche Telekom, Vodafone <GB00BH4HKS39> und Telefónica - wären mit so einer Regelung verpflichtet worden, kleineren Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Minister Scheuer soll das gezielt verhindert haben. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wird nun festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."

"Ohrfeige für Scheuer"

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel, begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Diese stärke nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen - insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten." Nun bestehe die Chance, dass die großen Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt bei einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt würden.

Der Branchenverband Breko kritisierte die Bundesnetzagentur. "Die Entscheidung, den Mobilfunknetzbetreibern 2019 statt einer Diensteanbieterverpflichtung nur ein unwirksames Verhandlungsgebot aufzuerlegen, fiel also nicht aus sachlichen Gründen, sondern um Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamem Wettbewerb zu schützen."

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer." Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die starke politische Einflussnahme gewehrt. "Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter." Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen./chd/DP/mis

27.08.2024 | 12:16:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
27.08.2024 | 11:41:11 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
27.08.2024 | 11:14:03 (dpa-AFX)
Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
07.08.2024 | 18:00:38 (dpa-AFX)
EQS-News: Erneutes Rekordwachstum bei waipu.tv Kunden - Guidance 2024 bestätigt (deutsch)
07.08.2024 | 17:42:59 (dpa-AFX)
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