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Discount Optionsschein Long 950 - 1.050 2027/03: Basiswert Rheinmetall

DN1C98 / DE000DN1C989 //
Quelle: DZ BANK: Geld 22.05., Brief 22.05.
DN1C98 DE000DN1C989 // Quelle: DZ BANK: Geld 22.05., Brief 22.05.
6,94 EUR
Geld in EUR
6,96 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 1.227,20 EUR
Quelle : Xetra , 22.05.
  • Basispreis 950,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % -22,59%
  • Cap 1.050,00 EUR
  • Maximale Auszahlung 10,00 EUR
  • Hebel 17,63x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Discount Optionsschein Long 950 - 1.050 2027/03: Basiswert Rheinmetall

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 22.05. 21:58:00
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN1C98 / DE000DN1C989
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Discount Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 13.05.2026
Erster Handelstag 13.05.2026
Letzter Handelstag 18.03.2027
Letzter Bewertungstag 19.03.2027
Zahltag 30.03.2027
Fälligkeitsdatum 30.03.2027
Basispreis 950,00 EUR
Cap 1.050,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 22.05.2026, 21:58:00 Uhr mit Geld 6,94 EUR / Brief 6,96 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,20 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,29%
Max Rendite absolut 3,04 EUR
Max Rendite 43,68%
Max Rendite in % p.a. 53,22% p.a.
Seitwärtsrendite in % 43,68%
Seitwärtsrendite p.a. 53,22% p.a.
Abstand zum Cap Absolut -177,20 EUR
Abstand zum Cap in % -14,44%
Performance seit Auflegung in % 7,76%

Basiswert

Basiswert
Kurs 1.227,20 EUR
Diff. Vortag in % 1,47%
52 Wochen Tief 1.099,20 EUR
52 Wochen Hoch 2.008,00 EUR
Quelle Xetra, 22.05.
Basiswert Rheinmetall AG
WKN / ISIN 703000 / DE0007030009
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Industrie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 30.03.2027 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin ist abhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Daher kann ein fallender Kurs des Basiswerts den Wert des Produkts erheblich verringern.

Für die Rückzahlung des Produkts am Rückzahlungstermin gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Liegt der Referenzpreis auf oder über dem Cap, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Cap und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Cap - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, aber über dem Basispreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

  3. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN1C98 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN1C98 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN1C98, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 01.05.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
17,1

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
26,1%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 66,23 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist RHEINMETALL ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 01.05.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 01.05.2026 bei einem Kurs von 1.355,80 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -14,8% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -14,8% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,4 35,35% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 35,35%.
KGV 17,1 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 22,3% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 21 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 21 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,5% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 25,65% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 4,6%.
Beta 0,89 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,89% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 26,1% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 311,10 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 311,10 EUR oder 0,25% Das geschätzte Value at Risk beträgt 311,10 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,25%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 76,0%
Volatilität der über 12 Monate 46,1%

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News

22.05.2026 | 14:56:51 (dpa-AFX)
Bundeswehrbeschaffung: OLG hält Regel für verfassungswidrig

DÜSSELDORF/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält eine Regelung im neuen Gesetz für schnellere Bundeswehrbeschaffungen für verfassungswidrig. Die Regelung, bei der es um die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Vergabeentscheidungen geht, verstoße nach Auffassung des Senats gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie effektiven Rechtsschutzes, teilte das Gericht mit. Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In dem konkreten Fall (Az. VK 1 - 128/25) geht es um die Anschaffung von Paketstationen zur Aufnahme und Ausgabe von militärischer Bekleidung und Ausrüstung für Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Gelände der Bundeswehr aufgestellt werden sollen. Im Vergabeverfahren wollte sich die zuständige Bundeswehrabteilung in Köln für einen bestimmten Anbieter entscheiden, ein anderer sollte das Nachsehen haben.

Neues Gesetz trat während des Beschwerdeverfahrens in Kraft

Dieser stellte daraufhin einen Nachprüfungsantrag, der jedoch von der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen wurde. Dagegen legte der Anbieter Ende Januar eine "sofortige Beschwerde" beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf ein. "Eine solche hat zunächst für kurze Zeit eine aufschiebende Wirkung, so dass der Zuschlag nicht erteilt werden darf", erklärte eine Gerichtssprecherin. Damit bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Zuschlag nicht erteilt werden konnte, beantragte der Anbieter, die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels zu verlängern.

Inzwischen trat jedoch am 14. Februar das neue Gesetz zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffungen (BwBBG) in Kraft. "Nach einer Regelung in diesem Gesetz (§ 16 Abs. 1) soll die sofortige Beschwerde bei Bundeswehrbeschaffungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben, die auf Antrag verlängert werden könnte", so das OLG. Drei Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, während die aufschiebende Wirkung nach bisheriger Rechtslage noch angedauert hätte, habe die Bundeswehr mit dem anderen Anbieter dann die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung geschlossen.

OLG holt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein

Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken setzte der Vergabesenat das Beschwerdeverfahren aus. Man hole jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu folgender Frage ein: "Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?"

Das neue Gesetz war im Frühjahr verabschiedet worden. Es soll vor dem Hintergrund eines verschärften sicherheitspolitischen Lage den schnelleren Kauf von Bundeswehrausrüstung ermöglichen, etwa von Rüstungsgütern./tob/DP/men

22.05.2026 | 09:34:58 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Jefferies senkt Ziel für Rheinmetall auf 1890 Euro - 'Buy'
21.05.2026 | 09:05:01 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: UBS senkt Ziel für Rheinmetall auf 1600 Euro - 'Buy'
20.05.2026 | 13:37:58 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Barclays belässt Rheinmetall auf 'Overweight' - Ziel 2035 Euro
20.05.2026 | 11:16:12 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS 2: Rüstungswerte steigen - Starke Resultate von CSG treiben an
20.05.2026 | 09:34:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Rüstungswerte stabil - CSG baut Erholungsrally nach Zahlen aus
19.05.2026 | 12:08:54 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Rüstungswerte setzen Erholung fort