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Open-End Faktor-Optionsschein 13x long mit Knock-Out: Uber Technologies inc.

DN1VR0 / DE000DN1VR05 //
Quelle: DZ BANK: Geld 09.06. 17:23:40, Brief 09.06. 17:23:40
DN1VR0 DE000DN1VR05 // Quelle: DZ BANK: Geld 09.06. 17:23:40, Brief 09.06. 17:23:40
6,36 EUR
Geld in EUR
6,43 EUR
Brief in EUR
-0,47%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 70,32 USD
Quelle : NYSE , 17:08:54
  • Reset-Schwelle 65,7486 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,50%
  • Knock-Out-Barriere 64,8604 USD
  • Faktor 13,00x
  • Kurs-Schwelle 84,072 USD
  • Bezugsverhältnis 1,346358
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 13x long mit Knock-Out: Uber Technologies inc.

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 09.06. 17:23:40
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN1VR0 / DE000DN1VR05
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,346358
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 27.05.2026
Erster Handelstag 27.05.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 64,7118 USD
Reset-Preis 70,06 USD
Reset-Schwelle 65,7486 USD
Kurs-Schwelle 84,072 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 64,8604 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,62123% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
08.06.202670,06 USD64,7118 USD
05.06.202670,71 USD65,2846 USD
04.06.202672,21 USD66,6695 USD
03.06.202671,69 USD66,1894 USD
02.06.202671,62 USD66,1248 USD
01.06.202673,77 USD68,1386 USD
29.05.202670,40 USD64,9983 USD
28.05.202670,92 USD65,4785 USD
27.05.202670,73 USD65,303 USD
26.05.202670,12 USD64,7262 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 09.06.2026, 17:23:40 Uhr mit Geld 6,36 EUR / Brief 6,43 EUR
Spread Absolut 0,07 EUR
Spread Homogenisiert 0,051992 EUR
Spread in % des Briefkurses 1,09%
Faktor 13,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 4,5714 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,50%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 5,4596 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 7,76%
Performance seit Auflegung in % -35,23%

Basiswert

Basiswert
Kurs 70,32 USD
Diff. Vortag in % 0,37%
52 Wochen Tief 68,48 USD
52 Wochen Hoch 101,98 USD
Quelle NYSE, 17:08:54
Basiswert Uber Technologies inc.
WKN / ISIN A2PHHG / US90353T1007
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 13 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 13 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.06.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.06.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN1VR0 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN1VR0 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN1VR0, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN1VR0 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN1VR0 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN1VR0, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 07.04.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
12,6

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
42,1%

Mittelstarke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 143,94 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist UBER TECHNOLOGIES ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 07.04.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 07.04.2026 bei einem Kurs von 71,73 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance -4,8% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -4,8% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 22.05.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 22.05.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,1 17,49% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 17,49%.
KGV 12,6 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 13,7% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 32 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 32 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 16.12.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,6%.
Beta 0,94 Mittlere Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,94% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 42,1% Mittelstarke Korrelation mit dem SP500 42,1% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 8,49 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,49 USD oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,49 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 17,6%
Volatilität der über 12 Monate 28,4%

News

03.06.2026 | 12:17:28 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Warum für Taxis und Mietwagen unterschiedliche Regeln gelten

(neu: Nach Urteil überarbeitet.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber <US90353T1007> dürfen unterwegs nicht gleich wieder einen Fahrgast aufnehmen, sofern kein Auftrag vorliegt. Anders als Taxis müssen sie unverzüglich zurück zur Zentrale fahren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht entschieden hat.

Das Urteil bestätigt die Rechtslage. Diese hat aber ihre Tücken. Und auch die Kritik an der Rückkehrpflicht für Mietwagen ebbt dadurch nicht ab. Was die Entscheidung aus Karlsruhe für die Branche und Verbraucher bedeutet:

Was soll die Rückkehrpflicht bringen?

Sie ist ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis - als Teil der Daseinsvorsorge und Ergänzung zum ÖPNV - gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen zum Beispiel den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, aber auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag halten sie für ein wichtiges Instrument für einen fairen Wettbewerb.

Was heißt das für Fahrgäste?

Während man ein Taxi heranwinken kann oder an Taxi-Sammelstellen meist eines findet, darf ein Mietwagen Passanten nicht einfach mitnehmen.

Welche Kritik gibt es an der Rückkehrpflicht?

Selbst Befürworter räumen ein, dass sie schwer zu kontrollieren sei. Aus Ubers Sicht ist die Regelung aus den 1980er Jahren "ökonomischer und ökologischer Irrsinn": Die Pflicht produziere 30 Prozent Leerfahrten. "Sie bedeutet eine hohe Belastung für Unternehmer und unsere Städte", teilte ein Sprecher mit.

Ist es erlaubt, Taxis und Mietwagen unterschiedlich zu behandeln?

Ja, und das ist sogar höchstrichterlich abgesegnet. Schon 1960 entschied das Bundesverfassungsgericht, Mietwagen seien keine öffentlichen Verkehrsmittel und unterlägen deshalb weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung ihrer Beförderungspreise. 1989 befasste es sich mit dem Rückkehrgebot und kam zu dem Schluss: "Das Verbot, Mietwagen auf öffentlichen Straßen und Plätzen taxiähnlich bereitzustellen und dort Beförderungsaufträge anzunehmen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar."

Worum ging es in dem Fall am BGH?

Eine Taxigenossenschaft aus Köln klagte gegen ein Tochterunternehmen der SafeDriver Group, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut dem BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes um 10.10 Uhr an Ort und Stelle. Drei Minuten später wurde demzufolge eine Testbestellung angenommen und schnell storniert. Anschließend sei der Fahrer bis 10.22 Uhr vor Ort geblieben, bevor er sich in der Uber-App abgemeldet habe. Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht.

Wie hat der BGH entschieden?

Der erste Zivilsenat bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, die der Klägerin einen Unterlassungsanspruch zugesprochen hatten. (Az. I ZR 123/25)

Zum einen sei die Rückkehrpflicht nicht verfassungswidrig, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch und verwies auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1989. Seither habe sich nichts Gravierendes geändert. Als das Personenbeförderungsrecht 2021 modernisiert wurde und der Gesetzgeber klimaschützende Belange berücksichtigte, habe dieser die Pflicht beibehalten. Dabei habe er seinen Gestaltungsspielraum eingehalten.

Zum anderen sah der Senat keinen Grund, den Fall an EU-Recht zu messen. Es gehe im konkreten Fall um einen rein nationalen Sachverhalt, sagte Koch: Die Firmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern hierzulande Menschen.

Wie reagiert die Branche?

Die SafeDriver Group will rechtliche Schritte prüfen, wie Geschäftsführer Thomas Mohnke mitteilte. Unabhängig davon müsse die aus einer analogen Zeit stammende Regelung auf ihre heutige Sinnhaftigkeit geprüft werden, denn sie habe gravierende Auswirkungen: "Sie erzeugt massenhaft Leerkilometer und verursacht hohe Kosten für die Unternehmen. Zugleich führt sie zu unnötigem Verkehr und Emissionen - ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen."

Auch Uber bedauerte, "dass der BGH eine Chance vertan hat, endlich eine tradierte Regel abzuschaffen und für weniger Bürokratie und mehr Klimaschutz durch Innovationen in der gesamten Branche zu sorgen".

Hingegen forderte der Bundesverband Taxi und Mietwagen unter anderem bessere Kontrollen der Rückkehrpflicht. Der BGH gebe "allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten", erklärte Geschäftsführer Michael Oppermann.

Der Anbieter der Taxi-App Freenow sieht zwar ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb. Doch Alexander Mönch, Präsident Freenow by Lyft <US55087P1049> Deutschland, sagte, mittelfristig müsse der Rechtsrahmen auf Bundesebene reformiert werden.

Gibt es andere Instrumente?

Ja, Mindestbeförderungsentgelte für private Fahrdienste. Kommunen sollten diese nun schnell einführen, forderten der Bundesverband Taxi und Mietwagen und Freenow.

Beispielsweise in Köln gilt seit Anfang des Monats, dass die Mietwagen-Angebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat zum August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent vorsieht. "Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt", teilte die Stadt dazu mit.

Wie ist das Taxi- und Mietwagengewerbe in Deutschland aufgestellt?

Zugelassen sind in Deutschland rund 50.000 Taxis, 45.000 Fahrzeuge mit Mietwagen- und 3.500 mit Gemischtgenehmigung, wie aus Angaben der IHK Rheinhessen auf Basis eines aktuellen Lehrbuchs hervorgeht. Von etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen seien 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe.

Schätzungsweise seien 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung ausgegeben. Die Menschen befördern den Angaben nach mehr als 400 Millionen Fahrgäste im Jahr. Dabei würden etwa fünf Milliarden Euro umgesetzt.

Was ist mit Taxis, die über Uber bestellt werden können?

Für die Frage, welche Regeln für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, kommt es weder auf die Farbe noch auf Aufkleber an. "Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen", sagte Oppermann. Dann gelten Taxiregeln und -preise./kre/DP/men

03.06.2026 | 09:36:41 (dpa-AFX)
BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück
03.06.2026 | 07:35:00 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Warum für Taxis und Mietwagen unterschiedliche Regeln gelten
03.06.2026 | 06:28:37 (dpa-AFX)
BGH prüft Rückkehrpflicht für Mietwagen nach jedem Auftrag
02.06.2026 | 17:41:06 (dpa-AFX)
BGH prüft Rückkehrpflicht für Mietwagen nach jedem Auftrag
01.06.2026 | 13:30:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Freenow-Chef fordert Mindestpreise für Mietwagenfahrten
01.06.2026 | 06:08:04 (dpa-AFX)
Freenow-Chef fordert Mindestpreise für Mietwagenfahrten