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Positive Analystenhaltung seit 09.07.2024

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Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
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Defensiver Charakter bei sinkendem Index

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Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 09.07.2024 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 09.07.2024 bei einem Kurs von 3,93 eingesetzt.
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Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 03.09.2024 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.09.2024 positiv. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 4,01.
Wachstum KGV 3,1 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 11,0 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 26,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
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Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 03.09.2024 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -55 abzuschwächen.
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Volatilität der über 1 Monat 8,2%
Volatilität der über 12 Monate 19,6%

News

27.08.2024 | 15:20:12 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

(Neu: Auswirkungen unklar, Branchenverband Breko)

KÖLN (dpa-AFX) - Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet <DE000A0Z2ZZ5> und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten.

Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte. Welche Auswirkungen das Urteil nun auf die Mobilfunkkunden haben könnte, steht bislang nicht fest.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

Die großen Mobilfunkanbieter mit eigenem Netz - namentlich Deutsche Telekom, Vodafone <GB00BH4HKS39> und Telefónica - wären mit so einer Regelung verpflichtet worden, kleineren Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Minister Scheuer soll das gezielt verhindert haben. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wird nun festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."

"Ohrfeige für Scheuer"

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel, begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Diese stärke nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen - insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten." Nun bestehe die Chance, dass die großen Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt bei einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt würden.

Der Branchenverband Breko kritisierte die Bundesnetzagentur. "Die Entscheidung, den Mobilfunknetzbetreibern 2019 statt einer Diensteanbieterverpflichtung nur ein unwirksames Verhandlungsgebot aufzuerlegen, fiel also nicht aus sachlichen Gründen, sondern um Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamem Wettbewerb zu schützen."

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer." Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die starke politische Einflussnahme gewehrt. "Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter." Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen./chd/DP/mis

27.08.2024 | 12:16:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
27.08.2024 | 11:41:11 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
27.08.2024 | 11:14:03 (dpa-AFX)
Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
31.07.2024 | 11:28:42 (dpa-AFX)
O2 will mehr Mobilfunk-Masten in Naturschutzgebieten bauen
26.07.2024 | 17:48:42 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bund kürzt Gigabit-Zuschuss
24.07.2024 | 15:59:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Regierung will mehr Tempo bei Ausbau von Telekommunikationsnetzen

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