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Bonus Cap 25 2025/12: Basiswert RWE

DJ5PN5 / DE000DJ5PN50 //
Quelle: DZ BANK: Geld 18.12., Brief 18.12.
DJ5PN5 DE000DJ5PN50 // Quelle: DZ BANK: Geld 18.12., Brief 18.12.
39,99 EUR
Geld in EUR
40,00 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 55,02 EUR
Quelle : Xetra , --
  • Bonus-Schwelle / Bonuslevel 40,00 EUR
  • Bonuszahlung 40,00 EUR
  • Barriere 25,00 EUR
  • Abstand zur Barriere in % 54,56%
  • Barriere gebrochen Nein
  • Bonusrenditechance in % p.a. --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Bonus Cap 25 2025/12: Basiswert RWE

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 18.12. 20:00:05
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ5PN5 / DE000DJ5PN50
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Bonus-Zertifikat
Produkttyp Bonus Cap
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 25.10.2023
Erster Handelstag 25.10.2023
Letzter Handelstag 18.12.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 19.12.2025
Zahltag 30.12.2025
Fälligkeitsdatum 30.12.2025
Bonus-Schwelle / Bonuslevel 40,00 EUR
Bonuszahlung 40,00 EUR
Start Barrierebeobachtung / 1. Beobachtungstag 25.10.2023
Innerhalb Barrierebeobachtung Nein
Barriere 25,00 EUR
Barriere gebrochen Nein
Cap 40,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 40,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 18.12.2025, 20:00:05 Uhr mit Geld 39,99 EUR / Brief 40,00 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,01 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,02%
Bonusbetrag 40,00 EUR
Bonusrenditechance in % 0,00%
Bonusrenditechance in % p.a. --
Max Rendite 0,00%
Max Rendite in % p.a. --
Abstand zur Barriere Absolut 30,02 EUR
Abstand zur Barriere in % 54,56%
Aufgeld Absolut -15,02 EUR
Aufgeld in % p.a. --
Aufgeld in % -27,30%
Performance seit Auflegung in % 24,46%

Basiswert

Basiswert
Kurs 55,02 EUR
Diff. Vortag in % -2,06%
52 Wochen Tief 30,060 EUR
52 Wochen Hoch 58,90 EUR
Quelle Xetra, --
Basiswert RWE AG
WKN / ISIN 703712 / DE0007037129
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Versorger

Produktbeschreibung

Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 30.12.2025 (Rückzahlungstermin) fällig. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, ob der Basiswert während der Beobachtungstage immer über der festgelegten Barriere notiert. Die Rückzahlung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Jeder Kurs des Basiswerts liegt während der Beobachtungstage (25.10.2023 bis 19.12.2025) (Beobachtungspreis) immer über der Barriere von 25,00 EUR. Sie erhalten den Bonusbetrag von 40,00 EUR.

  2. Mindestens ein Beobachtungspreis liegt auf oder unter der Barriere. Sie erhalten einen Rückzahlungsbetrag in EUR, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag ist jedoch auf den Höchstbetrag von 40,00 EUR begrenzt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 06.02.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
16,3

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
32,7%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 48,29 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist RWE ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 06.02.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 06.02.2026 bei einem Kurs von 52,80 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 17,5% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 17,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 23.09.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 23.09.2025 positiv.
Wachstum KGV 1,0 10,64% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 10,64%.
KGV 16,3 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 14,1% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 2,4% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 38,39% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 03.10.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -137 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,0%.
Beta 0,49 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,49% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 32,7% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 5,64 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 5,64 EUR oder 0,10% Das geschätzte Value at Risk beträgt 5,64 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,10%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 32,6%
Volatilität der über 12 Monate 22,6%

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News

23.03.2026 | 07:35:13 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Verbrenner-Aus 2030? BGH urteilt zu Klagen gegen Autobauer

KARLSRUHE/MÜNCHEN/STUTTGART (dpa-AFX) - Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Heute entscheidet dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil aus Karlsruhe:

Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?

Die DUH will, dass BMW <DE0005190003> und Mercedes-Benz <DE0007100000> untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will, erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten aber auch mehrere Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt - zum Beispiel bis 2045, oder sogar 2050.

Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: "Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?". Aus Sicht der Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.

Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?

Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?

Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen", erklärten die Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, "um diese hohen Lasten abzumildern".

Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?

Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Im Verfahren gehe es um eine bisher nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: "Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?"

Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?

BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen fest, sondern umfasse ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. "Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen", sagte ein Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.

Mercedes-Benz begrüßte, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären werde - so etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte das Unternehmen nach der Verhandlung.

Wie lief das Verfahren bisher?

Bisher hatte die DUH mit ihren Klagen gegen die Autohersteller vor Gericht keinen Erfolg. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart, als auch die entsprechenden Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab. Immerhin: Der BGH ließ die zuvor von den OLG nicht zugelassenen Revisionen zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt werden können.

Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?

Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelthilfe behalte sich diese Option offen, falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben sollte, hatte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung gesagt.

Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?

Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035 vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor./jml/DP/zb

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