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16.06.2026 | 19:05:09 (dpa-AFX)
EQS-News: AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt (deutsch)

AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt

^

EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):

Finanzierung

AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief

nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger

Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt

16.06.2026 / 19:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,

KANADA, JAPAN,SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN ANGEBOT

ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR

ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN

IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief

nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger

Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung)

bekannt

Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Im Zusammenhang mit der erfolgreichen

Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne

Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft

(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Wandelschuldverschreibung") in Höhe

von EUR 400 Mio., die für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder

bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der AT & S

Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder die

"Gesellschaft")

wandelbar ist, gibt die Gesellschaft hiermit Folgendes bekannt:

* Der Referenzaktienkurs der Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 195,5780

(entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der

Wiener Börse am 16 Juni 2026).

* Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis der

Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 254,2514 (einschließlich der

Wandlungsprämie von 30.0%).

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um

den 23. Juni 2026 erfolgen. Es wird beantragt werden, die

Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse

einzubeziehen.

J.P. Morgan, Deutsche Bank und Citigroup haben die Emission als Joint Global

Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Erste Group und Raiffeisen

Bank International fungierten als Co-Lead Manager.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced

Technologies & Solutions

AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und

Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative

Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte,

Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing

für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben,

Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien

(Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und

IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv

mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung

und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen

beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen

finden sich auch unter www.ats.net

Medien-Download:

Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend

aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.

Medienkontakt:

Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications

Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net

Kontakt Investor Relations:

Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations

Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Fabriksgasse 13

8700 Leoben / Österreich

www.ats.net

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in

der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig

wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten

sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber

hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen

Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind

nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von

1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder

bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,

verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,

übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von

den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich

um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten

des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und

im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an

Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den

Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren

Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die

"Prospektverordnung"),

bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs")

sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in

UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der ein Angebot von Anleihen

unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine solche

Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig

sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein

Qualifizierter Anleger sind.

Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende

Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über

berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel

19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)

Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)

vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)

der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig

rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen

als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich

relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder

jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb

solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.

Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der

Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf

verlassen.

Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des

Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments

und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden

Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie

(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) den

nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"),

und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,

Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der

MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich

unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu

dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne

der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der

Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.

Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt

(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers

berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist

jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf

die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der

Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter

Vertriebskanäle.

Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder

gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der

Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt

weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID

II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern

dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen

auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke

dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im

Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der

Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt

gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder

ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf

der Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im

EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder

deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese

vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1

Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European

Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts

ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem

FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen

Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.

Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb

der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK

gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated

Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

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16.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Group

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=5c4886d2-69a1-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Fabriksgasse 13

8700 Leoben

Österreich

Telefon: +43 (1) 3842200-0

E-Mail: ir@ats.net

Internet: www.ats.net

ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02

WKN: 922230

Indizes: ATX

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener

Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 2347484

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2347484 16.06.2026 CET/CEST

°

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Krise in China und Nahost-Krieg: BMW kappt Prognose deutlich - Aktie sackt ab

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Autobauer BMW <DE0005190003> kappt wegen der Krise am chinesischen Automarkt und der Folgen des Nahostkriegs seinen Jahresausblick deutlich. Für die Autosparte rechnet der Dax-Konzern <DE0008469008> in diesem Jahr nur noch mit einer operativen Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern von 1 bis 3 Prozent, wie er am Dienstag nach Börsenschluss in München mitteilte. Bisher hatte das Management 4 bis 6 Prozent veranschlagt. Auch den Vorsteuergewinn im Konzern schätzt der neue Chef Milan Nedeljkovic nun niedriger ein: Er soll im Vergleich zum Vorjahr deutlich statt nur moderat sinken. Auch für den Barmittelzufluss im Autogeschäft werden die Bayern pessimistischer. Die BMW-Aktie fiel nachbörslich auf der Handelsplattform Tradegate um knapp fünf Prozent gegenüber dem Xetra-Schluss.

Die negative Entwicklung im chinesischen Automarkt habe sich im zweiten Quartal weiter beschleunigt, hieß es zur Erklärung. Dies führe zu einem härteren Wettbewerb in China und in Ländern der Region Asien-Pazifik, dem sich BMW nicht entziehen könne. Auch die der Konflikt im Nahen Osten belaste. Die hohen Energiepreise erhöhten die Kosten des Unternehmens, zudem belaste die Unsicherheit die Verbraucherstimmung. Im zweiten Quartal dürften Ergebnis und Mittelzufluss im Jahresvergleich deutlich sinken.

BMW will nun mit weiteren Struktur- und Effizienzmaßnahmen gegensteuern. Die Sparmaßnahmen würden erst in den Folgejahren sichtbar, würden aber das Ergebnis im zweiten Halbjahr 2026 einmalig belasten, hieß es./men/stw

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