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22.02.2026 | 09:05:17 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/15 statt 10 Prozent: Trump legt nach Zoll-Niederlage nach

(Neu: weitere Details)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Nach der Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs gegen die Zollpolitik von Präsident Donald Trump legt er mit einem neuen Zollsatz nach. Der Republikaner kündigte am Samstag auf der Plattform Truth Social einen weltweiten Zoll auf Importe in die USA von 15 Prozent an - statt der kurz davor bereits veranschlagten 10 Prozent. Damit schöpft Trump die Höchstgrenze eines Handelsgesetzes, auf das er sich beruft, voll aus.

Der Supreme Court hatte ihm am Freitag untersagt, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz Zölle gegen den Import von Waren aus vielen Ländern zu verhängen. Die aggressive Zollpolitik ist ein Kernelement von Trumps zweiter Amtszeit. Trump kündigte an, andere Wege zu nutzen, um seine Zölle weiterhin durchzusetzen. Der jetzige Vorstoß ist ein Teil davon.

Was passiert mit Handelsabkommen wie dem mit der EU?

Nach der Zoll-Schlappe war unklar, welche Handelsabkommen bestehen bleiben und welche nicht. In welche Kategorie die Europäische Union fällt, blieb zunächst offen. Die EU und die USA hatten sich im Sommer auf ein Zollabkommen verständigt. Am Montag ist angesichts der aktuellen Entwicklung eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments angesetzt.

Welle an Rückforderungen erwartet

Seit der Entscheidung des Supreme Courts herrscht große Unsicherheit zu den Auswirkungen. Das Urteil könnte eine Welle an Rückforderungen bereits gezahlter Zölle hervorbringen. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar.

Wirtschaftsexperten befürchten Chaos, sollte es zu zig Tausenden Forderungen von Importeuren kommen. Auch der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange, sieht Chancen auf eine Rückzahlung unrechtmäßig erhobener US-Zölle. "Zu viel gezahlte Zölle müssen zurückgezahlt werden", sagte er dem Deutschlandfunk.

Merz will mit Trump über Zollpolitik sprechen

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagierte: Er will in wenigen Tagen in Washington mit Trump über die Zollpolitik sprechen. "Wir werden hierzu auch eine ganz klare europäische Haltung haben", sagte der CDU-Politiker der ARD nach Trumps Ankündigung eines weltweiten 10-Prozent-Zollsatzes auf Importe in die USA - also noch bevor Trump den Wert hochsetzte. Davor werde man sich in der Europäischen Union abstimmen.

Was für Zölle wird Trump nun auf Basis anderer Grundlagen erheben?

Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte der US-Präsident seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt. Der Supreme Court urteilte nicht generell zu Zöllen. Sondern darüber, ob Trumps Argumentation mit dem Notstandsgesetz rechtens war oder nicht. Nun ist klar: Er hat seine Kompetenzen überschritten.

Der von Trump neu eingebrachte Zoll von 10 beziehungsweise danach 15 Prozent beruft sich nun auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Dass diese erfüllt sind, wird von Experten bereits bezweifelt. Um Zölle für einen längeren Zeitraum zu erheben, bräuchte Trump in jedem Fall die Zustimmung des US-Parlaments.

Welche Zölle bleiben auf jeden Fall bestehen?

Nicht entschieden hat das Oberste Gericht der USA über Zölle auf spezifische Produkte, für die die US-Regierung einen anderen gesetzlichen Rahmen heranzog. Unter Berufung auf einen Abschnitt des "Trade Expansion Acts" aus dem Jahr 1962 erließ Trump etwa Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos. Diese Zölle gelten weiter./ngu/DP/zb

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Ottobock sucht Käufer für einstiges Stammwerk in Thüringen

DUDERSTADT/KÖNIGSEE (dpa-AFX) - Der Prothesenhersteller Ottobock <DE000BCK2223> will sich von seiner Rollstuhlsparte am Standort Königsee in Thüringen trennen. Das Unternehmen aus Südniedersachsen sei mit mehreren Interessenten im Gespräch und rechne in den kommenden Monaten mit ersten Unterschriften, sagte Vorstandschef Oliver Jakobi der Deutschen Presse-Agentur. Ziel sei es, Standort und Arbeitsplätze zu erhalten. In Königsee arbeiten derzeit gut 270 Beschäftigte.

"Wir haben schon letztes Jahr angefangen, mit möglichen Kandidaten zu sprechen", sagte Jakobi. Namen der Interessenten nannte er nicht. In welcher Form der Abschluss am Ende erfolgen werde, sei nicht abschließend geklärt. "Aber es kann auch zu einem Komplettverkauf kommen", sagte Jakobi. Die Arbeitsplätze stünden dabei nicht zur Disposition, fügte er hinzu.

Ziel sei es, für den Standort "eine gute Zukunft sicherstellen zu können", sagte Jakobi. Daher habe man sich auch mehr Zeit genommen für die Gespräche. Auf keinen Fall dürfe das Werk verkauft und dann geschlossen werden. Bis spätestens Mitte 2027 solle die Trennung abgeschlossen sein.

Chef wehmütig: Thüringen bis 1948 Firmensitz

Königsee ist für das Unternehmen dabei nicht irgendein Standort: Das Unternehmen hatte hier ab 1920 seinen Sitz, bis es 1948 durch die sowjetische Besatzungsmacht enteignet wurde und nach Duderstadt ins nahe Niedersachsen umzog. Nach dem Ende der DDR kaufte Ottobock 1991 das einstige Firmenanwesen zurück und baute dort später die Rollstuhlsparte auf. Die Trennung falle emotional daher nicht leicht, räumte Jakobi ein: "Auf alle Fälle schwingt da auch ein bisschen Wehmut mit."

Der Grund für die geplante Trennung? Das Rollstuhlgeschäft passe "nicht mehr so richtig zu unserem sonstigen Geschäft", sagte Jakobi. "Darum haben wir gesagt, wir fokussieren uns darauf, wo wir richtig stark sind, wo wir Marktführer sind, wo wir auch die Möglichkeit haben, die Märkte weiterzuentwickeln und auch zu beeinflussen. Und geben das auf, wo wir einer von verschiedenen Anbietern sind."

Laut Finanzvorstand Arne Kreitz ist das Rollstuhlgeschäft einer von fünf Bereichen, den das Management seit 2022 loswerden möchte. Drei davon seien inzwischen verkauft oder geschlossen. Noch zum Verkauf stehe neben dem Thüringer Rollstuhlgeschäft ein kleiner Abrechnungsdienstleister in den USA./fjo/DP/zb

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EQS-Stimmrechte: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft (deutsch)
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