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Meine News

10.06.2026 | 22:20:39 (dpa-AFX)
Aktien New York Schluss: Chip-Schwäche und Drohungen gegen Iran belasten

NEW YORK (dpa-AFX) - Die New Yorker Börsen haben am Mittwoch ihre Verluste im Handelsverlauf sichtbar ausgeweitet. Neue Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen den Iran nach gegenseitigen Angriffen beider Länder belasteten die Stimmung und ließen die Ölpreise kräftig steigen. Trump zeigte sich unzufrieden mit den laufenden Verhandlungen und kündigte einen bevorstehenden neuerlichen Angriff trotz der formal geltenden Waffenruhe an. Zudem sagte der israelische Verteidigungsminister, der Kampf mit dem Iran sei "noch lange nicht beendet".

Der schon vortags schwache Nasdaq 100 <US6311011026> geriet angesichts weiterer Gewinnmitnahmen im heiß gelaufenen Halbleitersektor zusätzlich unter Druck. Frühe moderate Gewinne nach Inflationsdaten waren nicht von Dauer: Der technologielastige Auswahlindex drehte ins Minus und büßte am Ende 1,98 Prozent auf 28.508,03 Punkte ein.

Der marktbreite S&P 500 <US78378X1072> sank letztlich um 1,62 Prozent auf 7.266,99 Punkte. Für den Leitindex Dow Jones Industrial <US2605661048> ging es um 1,87 Prozent auf 49.918,78 Punkte nach unten. Er hatte es am Dienstag letztlich als einziger großer Index noch knapp in positives Terrain geschafft./gl/men

10.06.2026 | 22:03:01 (dpa-AFX)
Trump: 'Ich liebe die Inflation'
10.06.2026 | 21:48:06 (dpa-AFX)
WM 2026/FIFA-Boss verteidigt Ticketpreise: Entspannt über Ermittlung
10.06.2026 | 21:45:19 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt (deutsch)
10.06.2026 | 21:42:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Protest gegen Gesundheits-Sparpaket - SPD will Nachbesserung
10.06.2026 | 21:40:07 (dpa-AFX)
Neue Kritik am KI-Berater der EU wegen Siemens-Verbindung
10.06.2026 | 21:38:41 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Für die Koalition beginnen entscheidende Wochen
10.06.2026 | 21:45:19 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt (deutsch)

MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt

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EQS-Ad-hoc: MAHLE GmbH / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige

MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit

2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot

für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt

10.06.2026 / 21:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN

VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA, ODER ANDEREN LÄNDERN,

ODER AN PERSONEN IN LÄNDERN, BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG

RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit

2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot

für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt

Stuttgart, 10. Juni 2026 - Die MAHLE GmbH (die "Gesellschaft") hat heute

erfolgreich eine Aufstockung ihrer bestehenden Schuldverschreibungen mit

Fälligkeit im Jahr 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro (die

"Neuen

Schuldverschreibungen") platziert und wird den Inhabern der nach einem im

letzten Jahr durchgeführten Teilrückkaufangebot noch ausstehenden rund 450

Millionen Euro unbesicherten 2,375 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im

Jahr 2028 (ISIN XS2341724172, die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ein

Angebot zum teilweisen Rückkauf von bis zu 250 Millionen Euro gegen

Barzahlung unterbreiten (das "Rückkaufangebot").

Das Rückkaufangebot wird voraussichtlich heute beginnen und, vorbehaltlich

einer Verlängerung oder Verkürzung der Frist, voraussichtlich am 18. Juni

2026, 17:00 (MESZ) enden. Der Rückkaufspreis für jede wirksam angebotene und

zum Rückkauf angenommene Bestehende Schuldverschreibung beträgt 98,800 % des

Nennbetrags. Der Abschluss des Rückkaufangebots unterliegt bestimmten

Vollzugsbedingungen, einschließlich der erfolgreichen Ausgabe der Neuen

Schuldverschreibungen.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen wie die

von der Gesellschaft im Juni 2025 im Gesamtnennbetrag von 300 Millionen Euro

platzierten unbesicherten 7,125 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im

Jahr 2032 (ISIN XS3108519227) ausgegeben. Der finale Emissionspreis der

Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,500 % ihres Nennbetrags. Dies

entspricht einer Rendite von 5,87 % bis zu einer möglichen Kündigung zum 15.

Juli 2030 (yield-to-worst).

Die Neuen Schuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung

ausschließlich qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von

Amerika angeboten (Regulation S). Die Neuen Schuldverschreibungen sollen in

den Handel an der The International Stock Exchange einbezogen werden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, neben zusätzlichen

Barmittelbeständen, für das Rückkaufangebot sowie für allgemeine

Unternehmenszwecke zu verwenden.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein

Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder die

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren dar, noch enthält sie ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. Im

Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches

Angebot der Neuen Schuldverschreibungen geben. Die Neuen

Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen

öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Neuen

Schuldverschreibungen verpflichten würden, einen Prospekt oder ein

Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen in dieser

Jurisdiktion zu erstellen oder zu registrieren.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der

Neuen Schuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich

eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten

sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten.

Weder diese Ankündigung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot

zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die

hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities

Act")

oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder

verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der

Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den

Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt kein Angebot von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin

enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von

Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder

der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht

verboten wäre, verbreitet oder versandt werden und dürfen nicht an

Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten

von Amerika verteilt oder versandt werden. Die Neuen Schuldverschreibungen

wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder Wertpapiergesetzen

eines Staates oder eines anderen Gerichtsstands der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

oder an, oder für Rechnung oder zugunsten von, Personen der Vereinigten

Staaten, angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Neuen

Schuldverschreibungen werden nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter

Berufung auf Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Diese

Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum darf nicht an eine Person

innerhalb der Vereinigten Staaten oder sonst irgendeiner Person, außer im

Rahmen einer Offshore Transaction gemäß den Bestimmungen der Regulation S

des Securities Act, überreicht oder übersandt werden.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen

Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht

angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise

zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet

der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der

folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von

Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist

ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht

als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II

gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung

(EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") in ihrer geänderten und ergänzten

Fassung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die

"PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot

oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen

Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das

Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen

Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung

rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt

und richtet sich nur an Personen, die (i) Berufserfahrung in Anlagefragen

haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 ("FSMA") (Financial Promotion) Order 2005 (in

der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen), (ii)

Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion

Order fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc."),

(iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen

sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer

Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and

Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von

Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt

werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen"

bezeichnet). Die Neuen Schuldverschreibungen stehen nur Relevanten Personen

zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung

zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen Neuen

Schuldverschreibung wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede

Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Grund dieser

Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen. Die

Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich

bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht

angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise

zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet

der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der

folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Punkt

(8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 2017/565 soweit es Bestandteil nationalen

Rechts kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 ist ("EUWA"); (ii) sie

ist ein Kunde im Sinne der FSMA und jeglicher anderen Vorschrift oder

Richtlinie der FSMA zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit

dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Punkt (8) Artikel

2 von Verordnung (EU) 600/2014 soweit es Gegenstand nationalen Rechts kraft

EUWA ist ("UK MiFIR"); oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im

Sinne von Paragraph 15 von Schedule 1 der Public Offers and Admission to

Trading Regulations 2024. Entsprechend wurde kein nach der

PRIIPs-Verordnung, soweit diese Bestandteil nationalen Rechts kraft des EUWA

ist ("UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das

Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen

Schuldverschreibungen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt;

daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im

Vereinigten Königreich nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Das Rückkaufangebot wird nicht, und wird auch zukünftig nicht, weder direkt

noch indirekt, noch unter Verwendung von Post, oder mit sonstigen Mitteln

oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels von

den, oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der, in den oder

innerhalb der Vereinigten Staaten gemacht. Dies schließt Faxübertragung,

E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen

Kommunikation ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die Bestehenden

Schuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Rückkaufangebots nicht durch eine

solche Verwendung, ein solches Instrument oder eine solche Einrichtung aus

oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch Personen mit Wohnsitz oder

Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angeboten werden. Dementsprechend

werden Kopien der Einladung zum Rückkauf und sämtlicher anderer Dokumente

oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot weder direkt noch

indirekt per Post verschickt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt

oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Einschränkung, von Depotbanken

oder Nominees oder Treuhändern) in den oder innerhalb der Vereinigten

Staaten oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten

Staaten und dürfen dies auch nicht. Jegliche vermeintliche Andienung der

Bestehenden Schuldverschreibungen in das Rückkaufangebot das direkt oder

indirekt in einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert ist ungültig

und jede vermeintliche Andienung der Bestehenden Schuldverschreibungen, das

von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Vertreter,

Treuhänder oder sonstigem Vermittler vorgenommen wird, der auf

nicht-diskretionärer Basis für einen aus innerhalb der Vereinigten Staaten

instruierenden Auftraggeber handelt sind ungültig und werden nicht

akzeptiert.

Jeder Inhaber der Bestehenden Schuldverschreibungen der am Rückkaufangebot

teilnimmt versichert, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält

und sich am Rückkaufangebot nicht aus den Vereinigten Staaten beteiligt oder

dass er nach freiem Ermessen und nicht auf Weisung eines Prinzipals zur

Teilnahme am Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten agiert.

Kontakt:

Florian Ulrich

Head of Group Financing & Investor Relations

MAR.Compliance@mahle.com

Ende der Insiderinformation

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2332222 10.06.2026 CET/CEST

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10.06.2026 | 21:13:12 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Milliardendeal: Großaktionär Frasers will Hugo Boss übernehmen
10.06.2026 | 20:24:50 (dpa-AFX)
KORREKTUR/ROUNDUP/Milliardendeal: Großaktionär Frasers will Hugo Boss übernehmen
10.06.2026 | 20:12:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Milliardendeal: Großaktionär Frasers will Hugo Boss übernehmen
10.06.2026 | 20:11:30 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: EDAG Engineering Group AG: Verwaltungsrat beschließt Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis (deutsch)
10.06.2026 | 19:03:00 (dpa-AFX)
Großaktionär Ennoconn will Pflichtangebot zur Übernahme von Kontron machen
10.06.2026 | 19:00:10 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: Deutsche Bank AG (deutsch)
Die theScreener Map zeigt die Basiswerte des von ihnen gewählten Index, welche in der Vergangenheit ein Up- oder Downgrade in der Wertung durch theScreener erhalten haben. Die Basiswerte werden hierbei nach Aktualität des letzten Ratings geordnet. Basiswerte, die grün unterlegt sind, werden von theScreener positiv gesehen. Gelb unterlegte Basiswerte neutral und die rot unterlegten negativ.

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10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Biofrontera AG: Ordentliche Hauptversammlung Biofrontera AG: Ordentliche Hauptversammlung
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Caterpillar Inc.: Annual Meeting of Stockholders Caterpillar Inc.: Annual Meeting of Stockholders
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung CENIT AG: Hauptversammlung CENIT AG: Hauptversammlung
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung DoorDash: Annual General Meeting DoorDash: Annual General Meeting
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Formycon AG: Ordentliche Hauptversammlung Formycon AG: Ordentliche Hauptversammlung
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10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Medios AG: Ordentliche Hauptversammlung Medios AG: Ordentliche Hauptversammlung
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Nasdaq OMX Group: Annual Meeting Nasdaq OMX Group: Annual Meeting
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Patrizia SE: Hauptversammlung Patrizia SE: Hauptversammlung
10.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Renk Group AG: Hauptversammlung Renk Group AG: Hauptversammlung