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31.07.2026 | 12:53:50 (dpa-AFX)
Bahn geht weiter gegen ZDF-Doku mit Dunja Hayali vor

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn geht weiterhin juristisch gegen eine Dokumentation des ZDF über den schlechten Zustand des Bahnverkehrs in Deutschland vor - trotz zweier Berichtigungen, die der Sender inzwischen vorgenommen hat. Dem ZDF zufolge fordert die Bahn, den Film "Am Puls mit Dunja Hayali - Unsere Bahn: geliebt, verflucht - gefährlich?" zu depublizieren, also offline zu nehmen, wie eine Sprecherin des Senders mitteilte. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Der bundeseigene Konzern hält die Doku für unvollständig und einseitig, wie die Bahn nun auf Anfrage mitteilte. "Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Fakten weggelassen wurden und dadurch ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht." Zu der Forderung, den Film offline zu nehmen, äußerte sich die Bahn zunächst nicht konkret.

Dunja Hayali geht den strukturellen Bahn-Problemen nach

In dem Film geht die Journalistin Dunja Hayali den strukturellen Problemen bei der Bahn nach. Sie spricht dabei mit der Bahnchefin, mehreren Beschäftigten, Politikern und vielen Reisenden. Zentrale Themen sind die Sicherheit im Bahnverkehr und die schleppende Digitalisierung des Schienennetzes.

Der Film verschweige unter anderem die Fortschritte bei der Sanierung der Schieneninfrastruktur, insbesondere die sogenannten Generalsanierungen. Dazu gehöre etwa die umfassend erneuerte Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, auf der die Zahl der Störungen danach spürbar zurückgegangen sei, heißt es in einer früheren Bahn-Stellungnahme.

Auf der Strecke Hamburg-Berlin, auf die Hayali in dem Film konkret eingeht, seien 165 Kilometer Gleis und 678 Signale komplett erneuert und für die digitale Zugsteuerungstechnik ETCS vorbereitet worden, betonte die Bahn.

Zwei Fehler berichtigt

Zwei falsche Daten und Darstellungen, auf die die Bahn hingewiesen hatte, hat das ZDF berichtigt. Dies sei aber erst nach "juristischer Geltendmachung durch unsere Anwälte" erfolgt, teilt die Bahn weiter mit.

Nachträglich geändert wurde die in einer Grafik gezeigte Zahl der digitalen Stellwerke in Deutschland: Es gibt demnach bereits drei, nicht null. Zudem passte der Sender beim Vergleich mit der belgischen Bahn an, dass sich die angegebene Pünktlichkeit dort nicht nur auf den Fernverkehr, sondern den gesamten Personenverkehr bezieht.

Das ZDF weist auf Anfrage die Kritik der Bahn an der eigenen Berichterstattung zurück. Die Dokumentation sei journalistisch sorgfältig recherchiert, weise keine inhaltlichen Mängel auf und bilde verschiedene Perspektiven umfassend ab. Die beanstandeten Fehler seien korrigiert worden. "Für weitere Anpassungen sehen wir keinen Anlass."/maa/DP/mis

31.07.2026 | 12:52:39 (dpa-AFX)
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31.07.2026 | 12:47:03 (dpa-AFX)
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31.07.2026 | 12:43:31 (dpa-AFX)
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31.07.2026 | 12:41:01 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Booster Precision hat mit der Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung über ein Refinanzierungskonzept erzielt und wird dem Amtsgericht heute einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG anzeigen (deutsch)

Booster Precision hat mit der Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung über ein Refinanzierungskonzept erzielt und wird dem Amtsgericht heute einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG anzeigen

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EQS-Ad-hoc: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e):

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren/Sonstiges

Booster Precision hat mit der Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung

über ein Refinanzierungskonzept erzielt und wird dem Amtsgericht heute einen

Restrukturierungsplan nach dem StaRUG anzeigen

31.07.2026 / 12:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER

INDIREKT, IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,

AUSTRALIEN, JAPAN ODER EIN ANDERES LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER

VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Booster Precision hat mit der Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung

über ein Refinanzierungskonzept erzielt und wird dem Amtsgericht heute einen

Restrukturierungsplan nach dem StaRUG anzeigen

Schwanewede, 31. Juli 2026 - BOOSTER Precision Components Holding GmbH

("Gesellschaft")

hat heute beschlossen, dem zuständigen Amtsgericht Hannover - als

Restrukturierungsgericht - einen Restrukturierungsplan nach dem Gesetz über

den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG")

("Restrukturierungsplan") anzuzeigen. Im Zusammenhang mit dieser Anzeige hat

die Ad-hoc-Gruppe (wie nachstehend definiert) auch einer weiteren

Verlängerung der bestehenden Stillhalte- und Lock-Up-Vereinbarung um einen

Monat bis zum 31. August 2026 zugestimmt.

Zweck des Restrukturierungsplans ist die Sicherstellung der Umsetzung eines

Refinanzierungskonzepts, wobei die Gesellschaft eine grundsätzliche Einigung

mit Anleihegläubigern erzielt hat, die mehr als 50 Prozent des angepassten

Nennbetrags ihrer vorrangig besicherten Unternehmensanleihe mit Fälligkeit

am 28. November 2026 (ISIN: NO0012713520) ("Bestehende Anleihe")

repräsentieren ("Ad-hoc-Gruppe"), hinsichtlich der Einleitung eines

StaRUG-Verfahrens und der Restrukturierung der Kapitalstruktur der

Gesellschaft einschließlich der aus der Anleihe resultierenden

Verbindlichkeiten. Der Restrukturierungsplan sieht einen teilweisen Verzicht

auf die Ansprüche der Anleihegläubiger aus der Bestehenden Anleihe vor,

einschließlich einer erheblichen Reduzierung des Nennbetrags. Die

Einzelheiten des Restrukturierungsplans sind noch Gegenstand weiterer

Verhandlungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern der

Ad-hoc-Gruppe.

Darüber hinaus haben Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe ihre Bereitschaft erklärt,

eine Zwischenfinanzierung zur Unterstützung des Liquiditätsbedarfs der

Gesellschaft bereitzustellen ("Zwischenfinanzierung"). Die Gesellschaft wird

in Kürze ein schriftliches Verfahren gemäß den Anleihebedingungen der

Bestehenden Anleihe ("Anleihebedingungen") über die Nordic Trustee & Agency

AB (publ) ("Agent") einleiten, um die Zwischenfinanzierung umzusetzen, indem

die erforderlichen formellen Zustimmungen der Anleihegläubiger der

Bestehenden Anleihe eingeholt werden, inter alia, (i) den Verzicht auf die

Nichtzahlung der am 28. Mai 2026 fälligen Zinszahlung, (ii) die Verschiebung

der am 28. August 2026 fälligen Zinszahlung, (iii) bestimmte Änderungen der

Anleihebedingungen und (iv) die Ermächtigung des Agent, die Finanzdokumente

im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung abzuschließen.

Nach der Bestätigung des Restrukturierungsplans wird die Gesellschaft ein

weiteres schriftliches Verfahren gemäß den Anleihebedingungen über den

Agenten einleiten, um bestimmte Aspekte des Restrukturierungsplans

umzusetzen.

Die Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter der Gesellschaft sind von dem

Restrukturierungsplan nicht betroffen. Die Gesellschaft erwartet den

erfolgreichen Abschluss des Restrukturierungsplans vor Fälligkeit der

Bestehenden Anleihe.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 der

Marktmissbrauchsverordnung (MAR) (Verordnung (EU) Nr. 596/2014).

Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine Beratung oder Empfehlung in

Bezug auf Finanzinstrumente dar und enthält oder begründet weder ein Angebot

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung

von Wertpapieren an Personen in Australien, Kanada, Japan oder den

Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigten Staaten" oder die "U.S.") oder

in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig wäre.

Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht nach dem U.S.

Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act")

registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder zugunsten von

U.S.-Personen ohne eine solche Registrierung nicht angeboten oder verkauft

werden, es sei denn aufgrund einer Befreiung von den oder in einer nicht den

Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegenden Transaktion.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin genannten Wertpapiere

nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder zugunsten von

Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern Australiens, Kanadas oder

Japans angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der

hierin genannten Wertpapiere ist und wird nicht nach dem Securities Act oder

nach den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan

registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den

Vereinigten Staaten geben.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete

Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von

Risiken, Ungewissheiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass

die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in den

zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten

abweichen. Diese Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können sich nachteilig

auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne

und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt eine Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Ereignisse oder aus sonstigen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu

revidieren. Auf zukunftsgerichtete Aussagen, die nur zum Zeitpunkt dieser

Ad-hoc-Mitteilung gelten, sollte kein unangemessenes Vertrauen gesetzt

werden.

Kontakt

BOOSTER Precision Components Holding GmbH

Industriepark Brundorf 4

28790 Schwanewede

T +49 4795-95610

mail@booster-precision.com

Presse/Investor Relations

iron AG

Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic

booster-precision@ir-on.com

Ende der Insiderinformation

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31.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=ec9ee8b5-8cc4-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Booster Precision Components Holding GmbH

Industriepark Brundorf 4

28790 Schwanewede

Deutschland

Internet: https://www.booster-precision.com/

ISIN: NO0012713520

WKN: A30V3Z

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; FNSE

LEI Code: 213800B5BEW3DGUVHO57

EQS News ID: 2375482

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2375482 31.07.2026 CET/CEST

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