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28.08.2026 | 01:12:46 (dpa-AFX)
IRW-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital und Zahlungseingänge in 2026

IRW-PRESS: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital und Zahlungseingänge in 2026

Frankfurt am Main (IRW-Press/28.08.2026) -

Die German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital-Gruppe und Zahlungseingänge

von 0,5 bis 1 Mio. Euro noch in 2026

* Forderungen der GTH gegen die SGT-Gruppe von 6,1 Mio. Euro oder 54 Cent pro Aktie, davon etwa die Hälfte seit geraumer Zeit überfällig

* Diesbezügliche Zahlungsfähigkeit der SGT-Gruppe anscheinend überwiegend vom geplanten Exit ihres Utimaco-Investments abhängig

* Bereitschaft der GTH zur teilweisen Laufzeitverlängerung eines werthaltig besicherten Darlehens von 4,2 Mio. Euro an die SGT Capital LLC

* Erzielung von fünf wichtigen gerichtlichen Erfolgen gegen die SGT-Gruppe

* Anzunehmende Urheberschaft einer strafbaren anonymen Email-Schmutzkampagne mit haltlosen Kindesmissbrauchsvorwürfen durch SGT-Partnerin Marianne Rajic

* Weiterverbreitung einer verleumderischen E-Mail aus der anonymen Verleumdungskampagne mit haltlosen Kindesmissbrauchsvorwürfen und Abgabe einer mutmaßlich falschen gegenteiligen eidesstattlichen Versicherung durch SGT Partner Carsten Geyer

Frankfurt am Main, 27. August 2026 Zwischen der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. August 2026 in German Tech Holding (GTH) umfirmierten bisherigen The Payments Group Holding (PGH), einer 2012 gegründeten Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der von Joseph Pacini und Carsten Geyer geführten SGT Capital LLC (SGTLLC) mit Sitz in Cayman und ihren verbundenen Unternehmen (SGT-Gruppe) bestehen seit ihrer Trennung im Februar 2024 Rechtsstreitigkeiten unter anderem über Forderungen der GTH gegen die SGT-Gruppe von nunmehr rund 6,1 Mio. Euro, von denen nach Ansicht der GTH knapp die Hälfte seit geraumer Zeit überfällig ist. Die Forderungen der GTH setzen sich zusammen aus 4,2 Mio. Euro Darlehensforderung gegen die SGT Capital LLC, aus 0,5 Mio. Euro Darlehens- und anderen Forderungen gegen die SGT Beteiligungsberatung (SGTBB) und aus 1,4 Mio. Euro Auslagenerstattungsanspruch gegen den SGT Capital Fund II. Die SGT-Schuldner einschließlich des von CSC Intertrust verwalteten SGT Capital Fund II befinden sich nach Ansicht der GTH im Zahlungsverzug.

Die SGT-Gruppe hatte eine angeblich unvollständige Offenlegung der Streitigkeiten seitens der GTH mehrfach bei der BaFin, der Deutschen Börse und dem Aufsichtsrat der GTH gerügt. Nach dem Ende einer seit März geltenden Stillschweigeabrede berichtet die GTH daher nun umfassend über den aktuellen Stand in seinen verschiedenen Facetten, um es der Kapitalmarktöffentlichkeit zu erlauben, sich ein eigenes Bild der Situation, der Chancen und Risiken zu machen.

Die SGT-Gruppe, ihre Partner, insb. Joseph Pacini und Carsten Geyer, und ihr Vorläuferunternehmen XiO sind oder waren bereits zuvor in eine Vielzahl von Rechtsauseinandersetzungen rund um den Globus verwickelt, sogar teilweise auch untereinander. Ob der Umstand, dass Joseph Pacini während der Zusammenarbeit mit der PGH keine eigenen Kreditkarten besaß und phasenweise auf die Ausleihung einer Kreditkarte des Geschäftsführers der GTH und sonst auf Firmenkreditkarten angewiesen war, die er auch für Privatausgaben nutzte, ein Indiz für den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten betreffend XiO darstellen mag, entzieht sich der Kenntnis der GTH.

Die SGT-Gruppe hatte sich unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Trennung von der GTH fast ihren sämtlichen bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GTH vereinbarungswidrig entzogen. Daneben sind nach der Trennung sukzessive Unregelmäßigkeiten bei einer seinerzeit von den SGT-Partnern Marianne Rajic, Dr. Marcel Normann und Jens Dino Steinborn sowie dem SGT-Finance Director Paul Wong geführten GTH-Tochtergesellschaft TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24) ans Licht gekommen, die in einen entsprechenden Bericht einer von Kroll Associates Pte. Ltd. 2024 bis 2026 durchgeführten, forensischen Untersuchung mündeten.

Bezüglich der seit 2024 fälligen Auslagenerstattungsforderung von 1,4 Mio. Euro ist es der SGT-Gruppe offenbar gelungen, den Fondsadministrator CSC Intertrust dazu zu bewegen, die GTH als Gläubigerin dieser Verbindlichkeiten des Fonds in der Fondsbuchhaltung und den Fondsdokumenten auszutauschen und durch eins ihrer eigenen verbundenen Unternehmen zu ersetzen. Dies geschah augenscheinlich um der GTH diesen Vermögensgegenstand zu entziehen, und zwar durch einen bloßen, vermeintlich schuldbefreienden Beschluss der Schuldnerin selbst, vertreten durch ihre von der SGTLLC kontrollierte Komplementärin, basierend auf einem nach Ansicht der GTH irrigen Schreiben eines Rechtsanwalts, Michael Meylan, Rechtsanwälte Strelia in Luxemburg. Die GTH geht davon aus, dass sowohl CSC Intertrust als auch RAe Strelia der GTH für sämtliche etwaige Schäden aus dem für sie unglaublichen Vorgang haften.

Die SGT-Gruppe wäre nach Einschätzung der GTH wohl derzeit gar nicht in der Lage, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GTH vollständig nachzukommen. Vielmehr scheint die Fähigkeit zur Bedienung des Gros der fälligen Forderungen seitens der SGT-Gruppe vom Exit ihres Utimaco-Investments aus 2021 abhängig zu sein, der sich naturgemäß verzögern könnte. Insoweit hat sich die GTH grundsätzlich bereit gezeigt, der SGTLLC die Laufzeit eines Teils ihres derzeit mit 4,2 Mio. Euro valutierenden Darlehens um knapp 1 œ Jahre zu verlängern.

Der GTH dürften für ihre Forderungen gegen die SGT-Gruppe in Höhe von rund 6,1 Mio. Euro nach ihrer Ansicht sowohl die ehemaligen Direktoren der TGS24, Marianne Rajic, Marcel Normann, Jens Dino Steinborn und Paul Wong in zu ermittelnder Höhe jeweils als Gesamtschuldner, als auch - soweit die aufgedeckten schädigenden Handlungen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit darstellen die für sie abgeschlossene D&O-Versicherung als auch für den Teilbetrag von 4,2 Mio. Euro als Sicherheit abgetretene Auszahlungsansprüche der SGTLLC aus einem Investment in den SGT Capital Fund II haften, der wiederum an der Utimaco beteiligt ist. GTH-Forderungen von 1,4 Mio. Euro richten sich gegen den an der Utimaco beteiligten SGT Capital Fund II und dessen Komplementärinnen. Diese Schuldner dürften über eine gute Bonität verfügen. Zudem haftet nach Einschätzung der GTH CSC Intertrust als Fondsadministrator für die ordnungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens des SGT Capital Fund II. Einen Teilbetrag der 1,4 Mio. Euro in Höhe von 0,5 Mio. Euro hat die GTH bei dem Liquidator des Luxemburger Vehikels des SGT Capital Fund II klageweise geltend gemacht, das sich in freiwilliger Liquidation befindet und zuvor umbenannt wurde. Die GTH erwartet hier zeitnah einen Zufluss in Höhe von 0,5 Mio. Euro aus der vom Liquidator verwalteten Masse, soweit ausreichend, oder alternativ aus einem durchzuführenden Capital Call bei dessen Anteilsinhabern, oder aus dem Vermögen der Komplementärin des Fonds, soweit bekannt der SGT Capital GP Sarl.

Die in 2022 vereinbarte Endfälligkeit des Darlehens per 31.12.27 dürfte die SGTLLC nach Einschätzung der GTH unter Druck setzen, entweder eine Einigung mit der GTH über eine Laufzeitverlängerung zu erzielen oder einen Verkauf der Utimaco mit Closing vor dem 31.12.27 vorzunehmen, was in Anbetracht notwendiger Genehmigungen wohl einen Kaufvertragsabschluss spätestens im Frühjahr 2027 erfordern würde. Der GTH erscheint es nämlich nicht unwahrscheinlich, dass die SGTLLC in dem Fall, dass bis dahin kein Exit stattgefunden hat, nicht zur vereinbarten Tilgung des Darlehens der GTH in der Lage sein und in wirtschaftliche Turbulenzen oder gar in ein Liquidationsverfahren geraten könnte, so dass die SGTLLC unter Zwangsverwaltung gestellt werden könnte, wie das bereits am 12.04.2019 bei dem SGT- Vorläuferfonds XiO Fund I LP der Fall war, und die sich auf die Töchter der SGTLLC einschließlich der Komplementärinnen der SGT-Fonds erstrecken könnte. Ein solches Risikoszenario könnte nach Einschätzung der GTH sogar ein Eingreifen des deutschen Wirtschaftsministers, des englischen Ministers für Wirtschaft und Energie und des der Homeland Security untergeordneten US-amerikanischen Committee on Foreign Investment in the US (CFIUS) hervorrufen, da Utimaco soweit der GTH bekannt in diesen Ländern als relevant für die nationale Sicherheit eingestuft wird. Daneben wäre wohl naturgemäß nicht völlig auszuschließen, dass sich die Finanzaufsichtsbehörden in den von der SGT berührten Jurisdiktionen, bspw. die BaFin, FSA, finma, CSSF, MAS und/oder die SEC einschalten. Bei dem 2021 vereinbarten Utimaco-Deal handelt es sich um das einzige Private Equity-Investment der SGT-Gruppe seit ihrer Gründung in 2019, nachdem ein weiterer Deal (Elatec) in 2023 scheiterte und seither soweit der GTH bekannt keine solchen Investments mehr stattfanden. Umso wichtiger scheint das Schicksal des Utimaco-Investments für das der SGT-Gruppe zu sein.

Die Schlüsselinvestoren der SGT-Fonds, anfänglich EQT und Bain Capital Credit sowie institutionelle Anleger wie Capital Dynamics, Commonfund, Flandrin Capital, University of Wisconsin Foundation, UBS Global Wealth Management bzw. deren HNWI-Kunden dürften naturgemäß versuchen, etwa drohende Auswirkungen der Finanzlage der SGT-Gruppe auf den Utimaco-Exit bzw. dessen Timing zu unterbinden. Das dürfte auch für die Utimaco selbst, ihren CEO Stefan Auerbach und ihr teils hochkarätiges Advisory Board rund um Didier Lamouche und Malte Pollmann gelten. Insoweit besteht nach Ansicht der GTH die Aussicht, dass sie die SGT-Gruppe ermutigen könnten, mit der GTH einvernehmliche Einigungen über die Begleichung der Forderungen der GTH usw. zu finden.

Auch unabhängig vom Zeitpunkt dessen Stattfindens dürfte die bloße Notwendigkeit eines Exits der Utimaco die SGTLLC nach Einschätzung der GTH unter Druck setzen, eine Einigung mit der GTH zu erzielen, weil mehrere als investigativ geltende Redakteure bereits bei ihr zur SGT-Gruppe recherchiert haben und möglicherweise bereits auf einen passenden Anlass zur Berichterstattung warten. Mithin dürfte es im Interesse der SGT-Gruppe liegen, dass sich die von der SGT-Gruppe und ihren Partnern geschädigte GTH dazu dann nicht äußert.

Darüber hinaus scheint die SGT-Gruppe in Bezug auf ihr in München geführtes, mutmaßlich existenzielles Schiedsverfahren mit Summit Partners wegen des Scheiterns des Elatec-Deals um Schadensersatzforderungen wohl in zweistelliger Millionenhöhe die Verfügung über die Daten des Emailaccounts des Geschäftsführers der GTH unter der Domain @sgt-capital.com zu schulden, die sie sich im November 2023 mithilfe RAe Willkie Farr Gallagher (WFG) nach Ansicht der GTH rechtswidrig angeeignet hat und bezüglich derer der Geschäftsführer der GTH einen Löschanspruch geltend gemacht hat. Sollte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) diesen verfügen, wäre die SGT-Gruppe möglicherweise auf seine Zustimmung angewiesen, um ihren Verpflichtungen im Schiedsverfahren nachkommen zu können.

Die GTH ist zu der Überzeugung gelangt, dass sie bereits in 2020 bei der Anbahnung der Zusammenarbeit und Einbringung ihres Asset Managers von der SGTLLC arglistig über deren angebliche Kapitalzusagen und Fundraising-Perspektiven getäuscht wurde. Das könnte nach Einschätzung der GTH auch für das Scheitern des auf SGT-Seite von RAe WFG beratenen Elatec-Deals in 2023 ursächlich gewesen sein, was wiederum zur Einstellung des Private Equity-Geschäfts der GTH und zu ihrer Trennung von der SGT Capital LLC als Großaktionärin und deren Partnern als Direktoren der TGS24 geführt hat. Für das seinerzeit gemessen an den eigenen Zielen weitgehend fehlgeschlagene Fundraising der SGT-Gruppe war Joseph Pacini zuständig. Es könnte auf Reputationsschäden aus der Zeit seines Vorgänger-Private Equity Asset Managers XiO und ihrer Fonds zurückzuführen sein, die in die Zwangsverwaltung eines Fonds und in Rechtsstreitigkeiten gemündet sind. Es sprechen gute Gründe dafür, dass der GTH aus ihrer Sachkapitalerhöhung in 2020/21 und dem Einbringungsvertrag Schadenersatzansprüche zustehen könnten und in diesem Fall hohen wirtschaftlichen Wert hätten. Zu welchem Teil die SGTLLC solche Ansprüche zu bedienen wirtschaftlich in der Lage wäre, entzieht sich der Kenntnis der GTH.

Die GTH hat in den letzten Monaten fünf wichtige gerichtliche Erfolge gegen die SGT-Gruppe erzielt:

* Die SGT-Gruppe wollte der GTH öffentliche Äußerungen vom 11.12.2025 über Details der Besicherung der Forderungen der GTH und vom 16.12.2025 über ihre vielzähligen Rechtsstreitigkeiten rund um den Globus und eine verdeckte Verleumdungskampagne gegen die GTH, die die SGT-Gruppe Ende 2025 unter Mitwirkung der RAe Johannes Schmidt und Matthias Schrader, RAe WFG, bei der BaFin, der Deutschen Börse, Geschäftspartnern, Portfoliounternehmen und dem Aufsichtsrat der GTH durchgeführt hatte, untersagen lassen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die beiden Anträge am 12.03.2026 zurückgewiesen, weil es die Äußerungen als zulässig ansieht. Die SGT-Gruppe hat Berufungen eingelegt, über die in 2027 entschieden werden soll.

* Carsten Geyer, Gründer und Co-Managing-Partner der SGT Capital und Schlüsselperson von SGT Capital-Fonds, die die Kontrolle über die Utimaco innehaben, wollte der GTH eine Email-Äußerung vom 5.12.2025 untersagen lassen, wonach er eine anonyme Verleumdung mit haltlosen Kindesmissbrauchsvorwürfen gegen ein Organ der GTH weiterverbreitet hat. Zur Glaubhaftmachung hat er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und dem Landgericht Frankfurt am Main vorgelegt, der nach den der GTH vorliegenden Informationen eine tatsächliche Weiterleitung entgegensteht.

Der Vorgang der mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung von Carsten Geyer liegt zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Der Anordnung zu seinem persönlichen Erscheinen zu der mündlichen Verhandlung am 18.02.26 hat sich Herr Geyer durch ausgeklügelte Trickserei gegenüber dem Gerichts unter Mitwirkung von RA Matthias Schrader, RAe WFG, und Paul Bülow, RAe KNPZ, entzogen.

Das Landgericht hat die auf Grundlage der mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung von Carsten Geyer hin zunächst gegen die GTH erlassene einstweilige Verfügung am 18.03.2026 aufgehoben und den Antrag im Rahmen eines Versäumnisurteils zurückgewiesen. Der Verhandlung im anschließenden Widerspruchsverfahren entzog er sich durch Rücknahme seines Widerspruchs am Vortag des Termins.

* Marianne Rajic, Rechtsanwältin und für Rechtsangelegenheiten der SGT-Gruppe federführende SGT-Partnerin, wollte der GTH Email-Äußerungen aus dem Juni 2025 untersagen lassen, wonach sie entweder selbst die Täterin einer strafbaren, anonymen Email-Schmutzkampagne gegen die GTH und ihre Organe sei oder mit dem Täter in Verbindung stünde. Während der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der SGT-Gruppe und der GTH waren die GTH und ihre Organe von Dezember 2024 bis mind. April 2025 Opfer einer äußerst üblen, feigen, geschäftlich, beruflich wie auch sozial potenziell existenzvernichtenden und strafbaren Verleumdungskampagne mittels anonymer E-Mails geworden. Diese E-Mails richteten sich nicht nur an das geschäftliche Umfeld wie BaFin, Finanzpresse, Börsenanalysten, Geschäftspartner, deren Mitarbeiter, Großaktionäre und andere Organisationen, sondern auch an Adressaten aus dem sozialen und privaten Umfeld. Eine besonders schwerwiegende E-Mail an den Frankfurter Union International Club, der Carsten Geyer und Jens Dino Steinborn zu seinen Mitgliedern zählt, beinhaltete den haltlosen Vorwurf des Kindesmissbrauchs gegen ein Organ der GTH. Es schloss sich ein monatelanger, regelrechter Krimi bei der Aufklärung der anonymen Täterschaft durch die GTH an.

Am 9. April 2026 hat das OLG Frankfurt am Main anhand der vorgelegten Indizien geurteilt, dass prozessual davon auszugehen sei, dass die Äußerungen im Hinblick auf die Urheberschaft der anonymen Schmutzkampagne bezogen auf Marianne Rajic wahr und daher zulässig sind. Die GTH hat demnach hinsichtlich ihrer Person glaubhaft gemacht, dass sie für die Versendung der anonymen Emails ursächlich mitverantwortlich ist.

Wegen der anonymen Verleumdungskampagne hat die GTH Strafanzeige gegen Marianne Rajic erstattet, um Ermittlungen dazu in Gang zu setzen.

* Die SGT-Gruppe hat wegen angeblicher Verleumdungen der SGT-Gruppe und ihrer Partner in geschäftlicher Korrespondenz mit der CSC Global und CSC Intertrust als Fondsadministratoren der SGT-Capital Fund II-Fonds, mit Hans de Zwart als Geschäftsführer der SGT Capital GP Sarl, und Nigel Lequesne als CEO der JTC-Gruppe, die Asset Management-Dienstleistungen in Luxemburg erbringt und der SGT Capital GP Sarl ihren Geschäftsleiter Hans de Zwart als Geschäftsführer stellt, am Tribunal in Strafsachen von und in Luxemburg einen Strafantrag gegen die GTH und ihren Geschäftsführer gestellt und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. In seiner Anhörung am 28.04.2026 hat das Gericht die SGT-Gruppe in Kenntnis gesetzt, dass ihre Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben, wenn die beanstandeten Äußerungen nicht erstens genau spezifiziert werden, und zweitens die diese enthaltenden, in englischer Sprache vorgelegten Emails der GTH samt Anlagen nicht beglaubigt übersetzt in die französische oder deutsche Sprache vorgelegt werden.

Möglicherweise diente die nach Ansicht der GTH haltlose Strafanzeige ebenso wie die nachfolgende, nach Ansicht der GTH haltlose Klage auf Gegenforderungen in Luxemburg nur der Beruhigung von CSC Global, CSC Intertrust und von Hans de Zwart als verantwortlichem externen Geschäftsführer der SGT Capital GP Sarl im Hinblick auf die oben genannte, versuchte Entziehung der 1,4 Mio. Euro GTH-Forderung durch die SGT-Gruppe.

Die GTH stuft die mit der Strafanzeige geltend gemachte Schadensersatzforderung der SGT als Irreführungsversuch des Gerichts ein, da sich diese weitgehend aus Anwaltskosten zusammensetzt, die mit der fraglichen Korrespondenz gar nicht in Zusammenhang stehen.

Die Anwälte der GTH empfehlen ihr sogar, wegen der in den beanstandeten Äußerungen beschriebenen Maßnahmen in Deutschland und Singapur die Erstattung von Strafanzeigen gegen die ehemaligen Direktoren der TGS24 und in Luxemburg eine Gegen-Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung zu prüfen.

Ob die SGTLLC, ihre Partner und die von ihnen geleiteten Fonds in Anbetracht der vorstehenden Umstände weiterhin als geeignet gelten können, die Kontrolle über ein für die nationale Sicherheit Deutschlands, Englands und der USA relevantes Unternehmen wie der Utimaco innezuhaben, entzieht sich der Kenntnis der GTH.

* Die SGT-Gruppe vermochte es nach Einschätzung der Anwälte der GTH auch nach mehreren Fristverlängerungen nicht, ihre im Januar 2025 eingereichte Klage auf Feststellung einer Gegenforderung gegen die TGS24 in Luxemburg schlüssig zu begründen, geschweige denn das Bestehen der nach Ansicht der GTH an den Haaren herbeigezogenen Ansprüche zu beweisen. Auch das dazu inzwischen vorgelegte, umfangreiche Parteigutachten des Frankfurter Wirtschaftsprüfers Guido Althaus scheint die entscheidenden Rechtsfragen gar nicht zu adressieren und weder vollständig noch richtig zu sein, sondern die dort akribisch abgebildeten Buchungsvorgänge sogar eher die Position der GTH zu bekräftigen. Vielmehr fußt es auf der Behauptung des Bestehens einer Vereinbarung, die schlicht nicht existiert, wonach es sich bei bestimmten Einmalerlösen der TGS24 in Wirklichkeit um Anzahlungen auf künftig zu erbringende Leistungen handele. Selbst wenn derlei Gegenforderungen gegen die TGS24 bestünden, wären diese jedenfalls nicht mit der besicherten Darlehensforderung der GTH gegen die SGT Capital LLC in Höhe von 4,2 Mio. Euro verrechenbar und deshalb für die GTH ohne wirtschaftliche Bedeutung.

Mithin laufen die von der SGT-Gruppe angestrengten Rechtsstreitigkeiten nach Ansicht der GTH ganz überwiegend gegen die SGT-Gruppe, generieren Reputationsschäden, -risiken und verursachen hohe Ablenkung und Anwaltskosten. Insoweit geht die Geschäftsführung der GTH davon aus, dass die schon ins Konstruktive gedrehte Haltung der SGT-Gruppe in eine Vergleichsvereinbarung münden wird und der GTH bereits in 2026 nennenswerte Zahlungen von 0,5 bis 1 Mio. Euro zufließen werden, und der Rest im Zeitraum 2027 bis Frühsommer 2029. Die Forderungen der GTH gegen die SGT-Gruppe allein betragen 54 Cent pro Aktie und damit mehr als das Doppelte des aktuellen Börsenkurses der GTH-Aktie.

Für die in diesem Kontext häufig an die GTH gerichtete Frage, wie die SGT-Gruppe in Anbetracht der Umstände überhaupt ihre ganzen Streitigkeiten mit Summit Partners, der GTH und Dritten finanziert, hat die GTH keine Erklärung. Ihr ist nicht bekannt, inwiefern die Aufbürdung von Streitkosten auf den SGT Capital Fund II in Höhe von bis zu 3,35 Mio. Euro auch die Streitkosten mit der GTH umfasst, und/oder ob die für die SGT-Gruppe tätigen RAe Willkie Farr Gallagher LLP der SGT-Gruppe eventuell dauerhaft substantiell Kredit gewähren. In beiden Fällen dürften die Budgets nach Mutmaßung der GTH weitgehend erschöpft sein.

Über German Tech Holding

Die German Tech Holding (GTH) ist eine 2012 gegründete Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Die GTH firmierte bis zum 19. August 2026 unter The Payments Group Holding.

In ihrer aktiven Zeit als führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter dem Namen German Startups Group war die GTH unter anderem mit großem Erfolg an Chrono24, Delivery Hero, Fiagon, MisterSpex, Remerge und Scalable Capital beteiligt. Bis heute hält sie Beteiligungen unter anderem an AuctionTech, SoundCloud und Thinksurance. AuctionTech ist mit ihrer SaaSbasierten WhiteLabelLösung PropNow für digitale Bieter und Angebotsverfahren im Immobilienmarkt europäischer Marktführer.

Die GTH verfolgt Opportunitäten in den Bereichen Artificial Intelligence und BioTech. Cognicare AI, eine Ausgründung aus der Beteiligung der GTH am Company Builder Softmax AI, adressiert mit stark nachgefragten KI-Anwendungen den strukturell wachsenden Markt für SeniorenPflegeeinrichtungen. Die Softmax AI plant in den nächsten zwölf Monaten mehrere weitere Ausgründungen für verschiedene bereits in fortgeschrittener Entwicklung befindliche Produktfamilien für dezidierte Kundengruppen.

Daneben beschäftigt sich die GTH mit der Realisierung ihrer Forderungen gegenüber der SGT CapitalGruppe in Höhe von 6,1Mio.Euro.

WKN A1M MEV

ISIN DE000A1MMEV4

Kürzel GTH

Weitere Informationen:

http://www.tpgholding.com.

Investor Relations Kontakt

Rosenberg Strategic Communications

Dirk Schmitt

d.schmitt@rosenbergsc.com

(Ende)

Aussender: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA

Adresse: Humboldtstraße 60B, 60318 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Investor Relations

Tel.: +49 69 348690520

E-Mail: ir@tpgholding.com

Website: www.tpgholding.com

ISIN(s): DE000A1MMEV4 (Aktie)

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EQS Stimmrechtsmitteilung: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung gemäß § 135

Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

27.08.2026 / 23:24 CET/CEST

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -

ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018

London, 27.8.2026

Überblick

Meldung erfolgt nach Fristablauf

Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten,

wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.

1. Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien (Stimmrechten)

3. Meldepflichtige Person

Name: BlackRock, Inc.

Sitz: Wilmington

Staat: United States

4. Namen der Aktionäre:

5. Datum der Schwellenberührung: 26.8.2026

6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person

Prozentanteile Prozentanteile der Summe Gesamt-

der Stimmrechte, die die von zahl der

Stimmrechte, Finanz-/sonstigen 7.A + Stimmrech-

die zu Aktien Instrumente 7.B te des

gehören (7.A) repräsentieren (7.B.1 + in % Emitten-

7.B.2) ten

Situation am 2,81 % 1,14 % 3,94 38 850

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Schwellen-

berührung

Situation in 3,03 % 1,16 % 4,19

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Meldung

(sofern

anwendbar)

Details

7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der

Schwelle:

A: Stimmrechte,

die zu Aktien

gehören

ISIN der Aktien Anzahl der Prozentanteil

Stimmrechte der Stimmrechte

Direkt (§ 130 Indirekt (§ 133 Direkt (§ 130 Indirekt (§ 133

BörseG 2018) BörseG 2018) BörseG 2018) BörseG 2018)

AT0000969985 1 090 225 2,81

%

Subsumme A 1 090 225 2,81 %

B 1: Finanzinstrumente /

sonstige Instrumente gem §

131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018

Art des Instruments Ver- Ausü- Anzahl der Prozentan-

fall- bungs- Stimmrechte die teil der

da- frist erworben werden Stimmrech-

tum können te

Sub-

summe

B.1

B 2: Finanzinstrumente /

sonstige Instrumente gem §

131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018

Art des Instruments Ver- Ausü- Physisches Anzahl Prozentan-

fall- bung- oder Cash der teil der

da- sfri- Settlement Stimm- Stimmrech-

tum st rechte te

CFD n/a n/a Cash 441 929 1,14 %

Subsumme 441 929 1,14 %

B.2

8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:

Die meldepflichtige Person (Punkt 3) wird nicht von einer

natürlichen/juristischen Person kontrolliert und kontrolliert auch keine

andere Person, die direkt oder indirekt Instrumente am Emittenten hält.

X Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte

und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der

obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:

Zi- Name Direkt Direkt Direkt Total

ff- kontrol- gehaltene gehaltene von

er liert Stimmrechte Finanz-/sonsti- beiden

durch in Aktien ge Instrumente (%)

Ziffer (%) (%)

1 BlackRock, Inc.

2 BlackRock Saturn 1

Subco, LLC

3 BlackRock 2

Finance, Inc.

4 BlackRock Holdco 3

2, Inc.

5 BlackRock 4

Financial

Management, Inc.

6 BlackRock 5

International

Holdings, Inc.

7 BR Jersey 6

International

Holdings L.P.

8 BlackRock 7

Australia Holdco

Pty. Ltd.

9 BlackRock 8

Investment

Management

(Australia)

Limited

10 Trident Merger 3

LLC

11 BlackRock 10

Investment

Management, LLC

12 BlackRock 7

(Singapore)

Holdco Pte. Ltd.

13 BlackRock HK 12

Holdco Limited

14 BlackRock Asset 13

Management North

Asia Limited

15 BlackRock Holdco 7

3, LLC

16 BlackRock Cayman 15

1 LP

17 BlackRock Cayman 16

West Bay Finco

Limited

18 BlackRock Cayman 17

West Bay IV

Limited

19 BlackRock Group 18

Limited

20 BlackRock 19

Investment

Management (UK)

Limited

21 BlackRock 19

(Netherlands)

B.V.

22 BlackRock Asset 21

Management

Deutschland AG

23 BlackRock 19

Advisors (UK)

Limited

24 BlackRock Capital 5

Holdings, Inc.

25 BlackRock 24

Advisors, LLC

26 BlackRock Canada 6

Holdings ULC

27 BlackRock Asset 26

Management Canada

Limited

28 BlackRock Holdco 5

4, LLC

29 BlackRock Holdco 28

6, LLC

30 BlackRock 29

Delaware Holdings

Inc.

31 BlackRock Fund 30

Advisors

32 BlackRock 30

Institutional

Trust Company,

National

Association

9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht

Datum der Hauptversammlung: -

Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten

10. Sonstige Kommentare:

Die Offenlegungspflicht entstand, da der Gesamtanteil von BlackRock, Inc.

unter 4 % gefallen ist.

London am 27.8.2026

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27.08.2026 CET/CEST

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2390056 27.08.2026 CET/CEST

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27.08.2026 | 20:25:46 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Krisengespräche bei VW - Forderung nach Zukunftsperspektive
27.08.2026 | 19:59:31 (dpa-AFX)
Krisengespräche bei VW: Positive Signale in Chemnitz
27.08.2026 | 19:32:32 (dpa-AFX)
Champions League: Bayern und BVB in Vorrunde gegen Arsenal
27.08.2026 | 18:16:20 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Voltatron übernimmt Kurz Elektronik GmbH gegen Geldleistung und Ausgabe neuer Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung - Umsatzprognose erhöht, EBT-Marge aufgrund geplanter Investitionen und Integrationsa (deutsch)
27.08.2026 | 18:05:10 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: K+S Aktiengesellschaft (deutsch)
27.08.2026 | 16:43:20 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: EUWAX Aktiengesellschaft (deutsch)
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28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes Ackermans & van Haaren: Half-year results 2026 Ackermans & van Haaren: Half-year results 2026
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes adval tech Holding AG: Semesterzahlen 2026 adval tech Holding AG: Semesterzahlen 2026
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes Allane SE: Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2026 Allane SE: Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2026
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes BW LPG Limited: Half-yearly Report BW LPG Limited: Half-yearly Report
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes Compagnie Financiere Tradition: Publication of half-year results at end of June 2026 Compagnie Financiere Tradition: Publication of half-year results at end of June 2026
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes CPI Europe AG: Halbjahresbericht 2026 CPI Europe AG: Halbjahresbericht 2026
28.08.2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes Edisun Power Europe AG: Halbjahresbericht 2026 Edisun Power Europe AG: Halbjahresbericht 2026
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28.08.2026 Zwischendividende Zahltag Clorox Co.: Payment date Clorox Co.: Payment date