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23.06.2026 | 21:25:26 (dpa-AFX)
KORREKTUR: Sterneregen für Spitzenköche - Frauen fehlen

(Berichtigt wird der Satz zu den Geschlechtern. Richtig muss es heißen: "So wurden fast ausschließlich männliche Köche geehrt." Auf der Bühne stand neben der Preisträgerin des Service Awards auch eine Frau, die als Teil eines Küchenchef-Duos ausgezeichnet wurde.)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Applaus, Jubelschreie und strahlende Köche: In Frankfurt sind die neuen Michelin-Sterne an Spitzenküchen in Deutschland verliehen worden. Insgesamt 339 Betriebe können sich in diesem Jahr mit mindestens einem Stern des Gourmetführers "Guide Michelin" schmücken.

Neu in den Olymp der Drei-Sterne-Restaurants wurde einzig das "L.A. Jordan" in Deidesheim (Rheinland-Pfalz) neu aufgenommen. "Ich bin platt", sagte Küchenchef Daniel Schimkowitsch auf der Bühne.

Die Zahl der Drei-Sterne-Restaurants liegt damit weiterhin bei zwölf. Das "Aqua" in Wolfsburg hatte Anfang des Jahres seine Türen geschlossen, weil Küchenchef Sven Elverfeld sich auf etwas Neues konzentrieren wollte. Die anderen elf Drei-Sterne-Häuser konnten ihre Sterne behalten, wie aus dem neuen Restaurantführer hervorgeht, der Ende Juli erscheinen soll.

Gleich zwei neue Zwei-Sterne-Häuser in Frankfurt

Für die Frankfurter Köche gestaltete sich die Verleihung am Main zu einem erfreulichen Heimspiel: Das "Rausch" mit Küchenchef Joachim Busch kam direkt von null auf zwei Sterne. Zwei Sterne gingen zudem an Niclas Nussbaumer für das im Dezember neu eröffnete "The Dune". Des weiteren ergatterte das Restaurant "Lohninger" seinen ersten Stern.

Ebenfalls mit zwei Sternen wurde die "Mühle" in Schluchsee (Baden-Württemberg) geehrt. Er müsse sich nicht kneifen, sagte Küchenchef Fabian Obergfell. Dafür habe er 20 Jahre hart geschuftet. Aber es mache es ihn superstolz, hier zu stehen.

Zudem vergab Michelin mehrere Sonderpreise:

* Zur besten Neueröffnung ("Opening of the Year Award") wurde "The Cloud by Käfer" in München gekürt. Küchenchef Jens Madsen kam auf Anhieb von null auf zwei Sterne.

* Der "Young Chef Award" geht Axel Boesen vom "Dopamin", der zugleich seinen ersten Stern bekam. Das Restaurant in Saarburg (Rheinland-Pfalz) wurde erst im September 2025 eröffnet.

* Mit dem "Sommelier Award" wurde Noris F. Conrad vom "Tantris" in München ausgezeichnet.

Frauenmangel auf Bühne

Auffällig war der Frauenmangel auf der Bühne. So wurden fast ausschließlich männliche Köche geehrt. Der "Service Award" ging an eine Frau - und zwar an Karin Weißer aus dem Restaurant "St. Benedikt" in Aachen. Auf der Bühne stand zudem eine Frau, die als Teil eines Kölner Küchenchef-Duos geehrt wurde, das einen Stern erhielt.

Laut Michelin gibt es nun 48 Zwei-Sterne-Restaurants in Deutschland, darunter vier neue, sowie 279 Ein-Stern-Häuser, darunter 20 neue.

Auf der Suche nach den besten Adressen sind die Testerinnen und Tester anonym im Einsatz. Der Vergabe der Sterne liegt ein einheitliches Bewertungssystem zugrunde. Als Kriterien gelten unter anderem die Qualität der Produkte, eine persönliche Note, das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine auf Dauer gleichbleibende Qualität.

Erste Sterne in Deutschland wurden vor 60 Jahren verliehen

Der kleine rote Reiseführer "Guide Michelin" sollte vor mehr als 100 Jahren mehr Autofahrer zum Reisen bewegen und so den Absatz der französischen Reifenfirma Michelin ankurbeln. Erstmals erschien er 1910 und enthielt zunächst Karten sowie Tipps für Autofahrer zum Tanken, Reifenwechseln, Essen und Übernachten. In Deutschland gab es 1966 die ersten Michelin-Sterne - vor genau 60 Jahren.

Neben dem "Guide Michelin" erscheint auch der Restaurantführer "Gault&Millau" regelmäßig als wichtiger internationaler Gourmet-Ratgeber. Er vergibt Kochmützen für ausgezeichnete Kochkunst./jto/DP/stw

23.06.2026 | 21:05:36 (dpa-AFX)
Devisen: Kurs des Euro bleibt zum US-Dollar unter Druck
23.06.2026 | 21:04:35 (dpa-AFX)
Sterneregen für Spitzenköche - Frauen fehlen
23.06.2026 | 21:03:54 (dpa-AFX)
Meloni setzt nach Streit mit Trump auf Deeskalation
23.06.2026 | 21:03:03 (dpa-AFX)
Frankreichs Unterhaus billigt Autonomie-Pläne für Korsika
23.06.2026 | 21:02:42 (dpa-AFX)
DGB und BDA sehen Licht und Schatten bei Rentenvorschlägen
23.06.2026 | 20:15:23 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals (deutsch)
23.06.2026 | 20:15:23 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals (deutsch)

OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals

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EQS-Ad-hoc: OHB SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung

OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche

der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals

23.06.2026 / 20:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN

ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG

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SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche

der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals

Der Vorstand der OHB SE ("OHB" oder die "Gesellschaft", ISIN: DE0005936124)

hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 1.605.388 neuen

Aktien (entsprechend 8,35 % des Grundkapitals der Gesellschaft) beschlossen.

Die Gesellschaft hatte bereits am 22. Juni 2026 beschlossen und bekannt

gegeben, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des

Genehmigten Kapitals 2025 durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen

Aktien (entsprechend 8,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) gegen

Bareinlagen in zwei Tranchen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1.

Januar 2026 gewinnberechtigt sein, und den Aktionären der Gesellschaft

werden Bezugsrechte eingeräumt.

Die 1.605.338 neuen Aktien werden zusammen mit 858.500 bestehenden Aktien

sowie im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 weiteren

bestehenden Aktien, jeweils aus dem Bestand der Orchid Lux HoldCo S.à r.l.

(der "Veräußernde Aktionär"), qualifizierten internationalen Investoren im

Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 300 je

Aktie mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die

Platzierung hat gestern begonnen und endet voraussichtlich morgen. Die

Gesellschaft erwartet aus der Platzierung der ersten Tranche einen

Bruttoemissionserlös von EUR 481,6 Millionen.

Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, die FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA

Beteiligungs-GmbH und Martello Value GmbH & Co. KG (zusammen "Familie Fuchs")

sowie die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine indirekt von durch

Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beratenen Gesellschaften gehaltene

Beteiligungsgesellschaft, hatten auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte

verzichtet.

Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung (d. h. bis zu 97.092 neue Aktien)

wird den übrigen Aktionären während der Bezugsfrist vom 25. Juni 2026 bis

zum 8. Juli 2026 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 300 je neuer Aktie

angeboten. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister

wird für den 24. Juni 2026 erwartet. Die Börsenzulassung wird

voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Der Börsenhandel soll

entsprechend am 26. Juni 2026 aufgenommen werden.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein

Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der "Gesellschaft") dar und

ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden

Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur

Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als

Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen.

Investoren sollten Wertpapiere der Gesellschaft ausschließlich auf der

Grundlage des sich auf die Wertpapiere der Gesellschaft beziehenden

Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den

Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer

Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung

verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die

Anlage in Wertpapiere birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des

eingesetzten Kapitals. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien, zum

Verkauf oder Erwerb von Bezugsrechten oder zur Ausübung von Bezugsrechten

dar.

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.") (einschließlich ihrer

Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und

des District of Columbia), Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen

Jurisdiktionen, in denen eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung

gesetzlich unzulässig wäre, weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Diese

Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der

Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika,

Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder

eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig wäre, noch ist sie Teil eines

solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten

Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933

in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit

der Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung außer

Deutschland registriert. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird ausschließlich an Personen

erfolgen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich

um qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des

Securities Act handelt, und unter Berufung auf diese Regelung. Die

Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act

registriert. Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von

den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer

Transaktion, die nicht diesen Anforderungen unterliegt, weder direkt noch

indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, gezeichnet, verwendet,

verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert oder anderweitig

übertragen werden, wobei in jedem Fall die geltenden Wertpapiergesetze eines

Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten

einzuhalten sind. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den

Vereinigten Staaten geben. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in

Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten

von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas,

Südafrikas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich

bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme

Deutschlands) (die "Relevanten Staaten") ist und wird in keinem Relevanten

Staat ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, die Gegenstand dieses

Angebots sind, unterbreitet. In den Relevanten Staaten ist diese Mitteilung

nur an Personen adressiert und gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Diese Mitteilung wird nicht

an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und darf

nicht an diese weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich

diese Mitteilung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von

Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading

Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in

Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in

ihrer geänderten Fassung (die "Order") verfügen, oder (ii) vermögende

Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind oder (iii)

Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer

Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and

Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von

Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann,

übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante

Personen" bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese

Mitteilung ausschließlich an Relevante Personen. Jede Anlage oder

Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten

Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und

sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich

angesehen werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu

Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder

Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser

Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder

Vollständigkeit verlassen. Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene

Informationen über das Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markt- und

Wirtschaftswachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in

denen die Gruppe tätig ist, basieren auf Einschätzungen und Schätzungen der

Gesellschaft. Diese Einschätzungen und Schätzungen basieren wiederum

teilweise auf internen Marktbeobachtungen und verschiedenen Studien oder

Schätzungen Dritter, die ebenfalls in erster Linie auf Daten oder Zahlen aus

öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, aber auch auf nicht öffentlichen

Daten oder Zahlen basieren können. Weder die Gesellschaft, die Veräußernde

Aktionärin noch die Konsortialbanken haben die Marktdaten und sonstigen

Informationen, auf denen die Studien Dritter basieren, oder die externen

Quellen, auf denen die eigenen Schätzungen der Gesellschaft basieren,

unabhängig überprüft und geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen

hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, die

ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Sowohl die Gesellschaft

als auch die Veräußernde Aktionärin und die Konsortialbanken lehnen

ausdrücklich jede Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese

Informationen ab.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von

zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe

"planen", "zielt darauf ab", "strebt an", "setzt fort", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder

jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare

Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle

Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie

sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft

eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft gibt weder derzeit noch

künftig eine Zusicherung ab, dass eine zukunftsgerichtete Aussage eintreten

oder sich als zutreffend erweisen wird. Die tatsächliche künftige

Geschäftstätigkeit, Finanzlage, Ertragslage und die Aussichten können

wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder

prognostizierten Angaben abweichen. Dementsprechend wird den Lesern dieser

Mitteilung davon abgeraten, sich auf in dieser Mitteilung enthaltene

Informationen zu verlassen.

Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum

Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit

gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit

weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter

Wertpapierbörse sowie das Datum der Zulassung der Bezugsrechte und

Bezugsrechtsbruchteile zum Handel im regulierten Markt (XETRA und XETRA

Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die

"Zulassung")

kann durch Faktoren wie insbesondere die Marktbedingungen beeinflusst

werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und

zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der

Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung

getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung

bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten

investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in

Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf

die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung

stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien und

Bezugsrechte kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger

sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots

für die betreffende Person beraten lassen. Die Inhalte dieser Mitteilung

sind nicht als Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung

auszulegen. Jeder Aktionär bzw. potenzielle Anleger sollte seinen jeweils

eigenen unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder

Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Unternehmens- oder

Steuerberatung einzuholen.

Weder die Gesellschaft, der Veräußernde Aktionär noch die Konsortialbanken,

noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch eine sonstige

Person übernimmt eine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene

zukunftsgerichtete Aussagen oder sonstige Informationen zu aktualisieren,

und sie erwarten auch nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder

sonstigen Informationen öffentlich zu aktualisieren oder öffentlich zu

revidieren, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder

aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch

auf Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder Überprüfung

unterzogen. Diese Mitteilung enthält bestimmte zusätzliche oder alternative

Kennzahlen für die operative und finanzielle Leistung, die nicht in

Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie

in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS"), oder dem deutschen

Handelsgesetzbuch und den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung

berechnet werden und die als Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen zu betrachten

wären. Diese Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit

ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sollten

nicht als Alternative zu anderen Finanzkennzahlen verstanden werden, die

nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen

berechnet werden. Die Verwendung solcher Kennzahlen ist mit wesentlichen

Einschränkungen verbunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich

nicht übermäßig auf die hierin enthaltenen Non-IFRS-/Non-GAAP-Kennzahlen und

-Verhältnisse verlassen sollten.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und der

Veräußernden Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit

der geplanten Privatplatzierung. Sie werden keine anderen Personen als ihre

jeweiligen Kunden in Bezug auf die geplante Privatplatzierung ansehen und

übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft und den

Veräußernden Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren

Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den

Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte

Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit der geplanten Privatplatzierung übernehmen die

Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der

im Rahmen der geplanten Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position

als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere an der

Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der

geplanten Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser

Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum

Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige

verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder

Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die

Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien

an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die

Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser

Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer

diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweiligen verbundenen Unternehmen,

Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter

übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den

Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser

Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder

sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig

davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in

elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt

oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder

Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts

oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch

keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder

Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(i) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"), (ii) den Artikeln 9 und 10 der

Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID

II und (iii) den jeweiligen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") sowie (iv) in Bezug auf das Vereinigte

Königreich dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance

Sourcebook (die "UK MiFID-Produktüberwachungsanforderungen" und, zusammen

mit den MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen, die

"Produktüberwachungsanforderungen")

und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung,

Vertrag oder aus sonstigen Gründen, die ein "Hersteller" im Sinne der

Produktüberwachungsanforderungen andernfalls in Bezug darauf haben könnte,

wurden die Wertpapiere einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Demgemäß

wurde festgestellt, dass diese Wertpapiere (i) mit einem Endzielmarkt von

Privatanlegern sowie Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und

geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II und, in

Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook, vereinbar sind und

(ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II und, in Bezug auf das

Vereinigte Königreich, dem FCA Handbook zulässigen Vertriebskanäle geeignet

sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten

Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger

können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen

Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und

keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger

geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen

und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen

Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu

beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle

Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die

Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,

gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf

das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder

(a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für Zwecke von MiFID II

oder, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook dar, noch (b)

eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wertpapiere zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in

Bezug auf die Wertpapiere zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür

verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die

Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft würde

eine oder mehrere der Konsortialbanken, handelnd für Rechnung der übrigen

Konsortialbanken, als Stabilisierungsmanager tätig werden (der

"Stabilisierungsmanager")

tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen

vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und

5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8

der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.

Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien

der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum

beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am

regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

aufgenommen wird, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der

"Stabilisierungszeitraum"),

oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf einen Feiertag,

Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem

Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der

Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,

Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme,

falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert

werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden.

Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA

durchgeführt werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN

SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN UND

BEZUGSRECHTE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN

INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

Kontakt:

Investoren und Analysten:

Marcel Dietz

Investor Relations

Tel: +49 421 2020 6426

E-Mail: ir@ohb.de

Medienvertreter:

Marianne Radel

Unternehmenskommunikation

Tel: +49 421 2020 9159

E-Mail: marianne.radel@ohb.de

Ende der Insiderinformation

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23.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Originalinhalt anzeigen:

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28359 Bremen

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Ende der Mitteilung EQS News-Service

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23.06.2026 | 19:00:10 (dpa-AFX)
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23.06.2026 | 19:00:09 (dpa-AFX)
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23.06.2026 | 18:23:11 (dpa-AFX)
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23.06.2026 | 18:14:27 (dpa-AFX)
Digitalisierungs-Spezialist Init plant Kapitalerhöhung
23.06.2026 | 18:00:10 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: NORMA Group SE (deutsch)
23.06.2026 | 17:45:14 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Burkhalter Gruppe gibt erfolgreichen Abschluss der Kapitalerhöhung bekannt (deutsch)
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23.06.2026 Veröffentlichung des Jahresberichtes Klingelnberg AG:Geschäftsbericht Klingelnberg AG:Geschäftsbericht
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung ad pepper media: Hauptversammlung 2026 ad pepper media: Hauptversammlung 2026
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Delivery Hero AG: Hauptversammlung 2026 Delivery Hero AG: Hauptversammlung 2026
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Hauptversammlung Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Hauptversammlung
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Heidelberg Pharma AG: Virtuelle Hauptversammlung Heidelberg Pharma AG: Virtuelle Hauptversammlung
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung SalMar ASA: Annual general meeting SalMar ASA: Annual general meeting
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Stratec SE: Hauptversammlung Stratec SE: Hauptversammlung
23.06.2026 Telefonkonferenz zum 4. Quartal FedEx Corp.: Q4 FY26 Earnings Conference Call FedEx Corp.: Q4 FY26 Earnings Conference Call
23.06.2026 Schlussdividende Zahltag Eurocommercial Properties NV: Dividend payment date Eurocommercial Properties NV: Dividend payment date
23.06.2026 Schlussdividende Zahltag Strabag SE: Dividenden-Zahltag Strabag SE: Dividenden-Zahltag
23.06.2026 Zwischendividende Zahltag Unitedhealth Group Inc.: Divivdend Payment Date Unitedhealth Group Inc.: Divivdend Payment Date
23.06.2026 Geschäftsklimaindex Frankreich: Geschäftsklimaindex Juni 2026 Frankreich: Geschäftsklimaindex Juni 2026
23.06.2026 Geschäftsvertrauen Frankreich: Geschäftsvertrauen Juni 20226 Frankreich: Geschäftsvertrauen Juni 20226
24.06.2026 Bericht zum 4. Quartal Paychex inc.: Q4 Earnings Release FY 2026 Paychex inc.: Q4 Earnings Release FY 2026