•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Discount 30 2025/06: Basiswert Fraport

DJ6Z3J / DE000DJ6Z3J9 //
Quelle: DZ BANK: Geld 19.06., Brief
DJ6Z3J DE000DJ6Z3J9 // Quelle: DZ BANK: Geld 19.06., Brief
29,97 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 74,25 EUR
Quelle : Xetra , 09.01.
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 30,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -59,60%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  •  
  •  
  •  
  •  

Chart

Discount 30 2025/06: Basiswert Fraport

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 19.06. 21:55:00
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ6Z3J / DE000DJ6Z3J9
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 27.11.2023
Erster Handelstag 27.11.2023
Letzter Handelstag 19.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.06.2025
Zahltag 27.06.2025
Fälligkeitsdatum 27.06.2025
Cap 30,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 30,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 19.06.2025, 21:55:00 Uhr mit Geld 29,97 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -44,25 EUR
Abstand zum Cap in % -59,60%
Performance seit Auflegung in % 10,84%

Basiswert

Basiswert
Kurs 74,25 EUR
Diff. Vortag in % -0,93%
52 Wochen Tief 51,20 EUR
52 Wochen Hoch 81,35 EUR
Quelle Xetra, 09.01.
Basiswert Fraport AG
WKN / ISIN 577330 / DE0005773303
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 27.06.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Fraport AG an der maßgeblichen Börse am 20.06.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 30,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in Euro, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 14.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
19,6

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
47,6%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 8,06 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist FRAPORT ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 14.11.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 14.11.2025 bei einem Kurs von 77,30 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance -2,9% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -2,9% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 09.01.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 09.01.2026 positiv.
Wachstum KGV 0,5 >50% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,6, so beinhaltet der Kurs bereits einen starken Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 50% Aufschlag.
KGV 19,6 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 7,1% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 19 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 19 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,7% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 33,45% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 18.03.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -26 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,5%.
Beta 0,89 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,89% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 47,6% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 47,6% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 7,56 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 7,56 EUR oder 0,10% Das geschätzte Value at Risk beträgt 7,56 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,10%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 17,7%
Volatilität der über 12 Monate 26,5%

Tools

News

11.01.2026 | 11:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.

Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann", erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.

Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.

Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.

Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus

"In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt", mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.

Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung

"Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen", teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist".

Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. "Die Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs", erklärt eine BDL-Sprecherin.

Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit

Der Flughafenverband ADV führt an, ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich sei nicht erkennbar. Weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren seien zwar technisch grundsätzlich möglich. Diese setzten jedoch eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die Luftverkehrswirtschaft voraus, was bislang nicht vorgesehen sei.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber schon. "Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig", sagt die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt Eichwede und verspricht: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das noch besser gelingen kann."

Vorschläge sind hinlänglich bekannt

Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. "Die Initiative wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene hinlänglich bekannt sein", sagt eine Sprecherin.

Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal nichts wird. "Private Fluggesellschaften sollten nicht als Ersatzpolizei herhalten müssen", sagt der Innenpolitiker Lukas Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die Vorschläge insgesamt "unausgewogen und nicht zielführend"./abc/DP/zb

11.01.2026 | 10:50:59 (dpa-AFX)
Bund lehnt Pflicht-Kontrolle beim Boarding ab - GdP dafür
08.01.2026 | 09:41:12 (dpa-AFX)
WDH: Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
08.01.2026 | 09:40:41 (dpa-AFX)
Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
08.01.2026 | 09:32:29 (dpa-AFX)
VERMISCHTES: Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
05.01.2026 | 11:30:45 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Flughäfen erwarten mehr Passagiere im neuen Jahr
05.01.2026 | 11:00:39 (dpa-AFX)
Flughäfen erwarten mehr Passagiere im neuen Jahr