•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Open-End Faktor-Optionsschein 15x long mit Knock-Out: Meta Platforms

DN2KVR / DE000DN2KVR4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 25.06. 19:18:38, Brief 25.06. 19:18:38
DN2KVR DE000DN2KVR4 // Quelle: DZ BANK: Geld 25.06. 19:18:38, Brief 25.06. 19:18:38
0,76 EUR
Geld in EUR
0,77 EUR
Brief in EUR
-32,14%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 545,485 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Reset-Schwelle 527,9276 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 3,22%
  • Knock-Out-Barriere 526,5217 USD
  • Faktor 15,00x
  • Kurs-Schwelle 669,204 USD
  • Bezugsverhältnis 0,033788
  •  
  •  
  •  
  •  

Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 15x long mit Knock-Out: Meta Platforms

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 25.06. 19:18:38
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN2KVR / DE000DN2KVR4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,033788
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 16.06.2026
Erster Handelstag 16.06.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 520,6024 USD
Reset-Preis 557,67 USD
Reset-Schwelle 527,9276 USD
Kurs-Schwelle 669,204 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 526,5217 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,63312% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
24.06.2026557,67 USD520,6024 USD
23.06.2026562,20 USD524,8313 USD
22.06.2026563,85 USD526,7063 USD
18.06.2026577,22 USD538,9671 USD
17.06.2026566,58 USD *528,808 USD
16.06.2026600,21 USD560,3148 USD
15.06.2026593,48 USD553,9147 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 25.06.2026, 19:18:38 Uhr mit Geld 0,76 EUR / Brief 0,77 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,295965 EUR
Spread in % des Briefkurses 1,30%
Faktor 15,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 17,5574 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 3,22%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 18,9633 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 3,48%
Performance seit Auflegung in % -91,18%

Basiswert

Basiswert
Kurs 545,485 USD
Diff. Vortag in % -2,20%
52 Wochen Tief 520,27 USD
52 Wochen Hoch 796,21 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Meta Platforms Inc.
WKN / ISIN A1JWVX / US30303M1027
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 15 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 15 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 25.06.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 25.06.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN2KVR berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN2KVR halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN2KVR, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN2KVR berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN2KVR halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN2KVR, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 31.12.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
13,7

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
54,4%

Mittelstarke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1.431,29 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist META PLATFORMS INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 31.12.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 31.12.2025 bei einem Kurs von 660,09 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance -6,4% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -6,4% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 02.06.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 02.06.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,1 17,66% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 17,66%.
KGV 13,7 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 14,6% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 52 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 52 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,4% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 5,21% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 19.06.2026 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 97 zu verstärken.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,3%.
Beta 1,58 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,58% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 54,4% Mittelstarke Korrelation mit dem SP500 54,4% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 134,98 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 134,98 USD oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 134,98 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 38,8%
Volatilität der über 12 Monate 36,7%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

25.06.2026 | 15:12:52 (dpa-AFX)
WDH: Social-Media-Altersgrenze 13? Experten sehen bessere Hebel

(Im 6. Absatz wurde die Aussage von Antigone Davis präzisiert: "sollte es sowieso nicht allein in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern auch der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen".)

BERLIN (dpa-AFX) - Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.

Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.

Familienministerin will die 13 als Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal "The BMJ". Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.

Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht allein in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern auch der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem "Stern" sagte.

Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders - Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: "Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen."

Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

"Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt", sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. "Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht." Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. "Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung."

Jager ergänzte: "Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten."

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. "Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor", erklärte der Entwicklungspsychologe. "Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren."

Handyfreie Zone: die Schule

Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. "Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden."

Und was ist mit den neuen KI-Welten?

Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: "Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt." Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen - viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt./kll/DP/stw

25.06.2026 | 06:30:24 (dpa-AFX)
Weimer: Plattformen bei Jugendschutz in die Pflicht nehmen
25.06.2026 | 06:29:00 (dpa-AFX)
Social-Media-Altersgrenze 13? Experten sehen bessere Hebel
24.06.2026 | 16:54:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/Social Media: Prien für 13 als gesetzliche Altersgrenze
24.06.2026 | 15:47:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/TikTok und Co: Social-Media-Verbot für Kinder bis 13 geplant
24.06.2026 | 12:06:17 (dpa-AFX)
Social Media: Prien für 13 als gesetzliche Altersgrenze
22.06.2026 | 10:08:28 (dpa-AFX)
Chef-Medienwächter: Geld von Internet-Riesen als Hilfe für Lokalmedien