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Open-End Faktor-Optionsschein 12x long mit Knock-Out: Spotify Technology

DN2YMZ / DE000DN2YMZ7 //
Quelle: DZ BANK: Geld 14.10., Brief
DN2YMZ DE000DN2YMZ7 // Quelle: DZ BANK: Geld 14.10., Brief
2,64 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
-9,28%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 523,96 USD
Quelle : NYSE , 01:00:00
  • Reset-Schwelle 489,0293 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,67%
  • Knock-Out-Barriere 483,4095 USD
  • Faktor 12,00x
  • Kurs-Schwelle 628,752 USD
  • Bezugsverhältnis 0,066508
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Hinweis der DZ BANK:

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.

Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025

Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 12x long mit Knock-Out: Spotify Technology

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 14.10. 21:59:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN2YMZ / DE000DN2YMZ7
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,066508
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 26.06.2026
Erster Handelstag 26.06.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 480,4023 USD
Reset-Preis 523,96 USD
Reset-Schwelle 489,0293 USD
Kurs-Schwelle 628,752 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 483,4095 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,91628% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
14.10.2026523,96 USD480,4023 USD
13.10.2026527,45 USD483,6022 USD
12.10.2026528,80 USD485,0531 USD
09.10.2026529,14 USD485,1517 USD
08.10.2026526,42 USD482,6578 USD
07.10.2026512,92 USD470,2801 USD
06.10.2026488,13 USD447,5509 USD
05.10.2026483,05 USD443,0879 USD
02.10.2026472,89 USD433,5778 USD
01.10.2026491,40 USD450,5491 USD
30.09.2026487,38 USD446,861 USD
29.09.2026493,66 USD452,6189 USD
28.09.2026497,51 USD456,3449 USD
25.09.2026510,01 USD467,6096 USD
24.09.2026511,38 USD468,8657 USD
23.09.2026510,40 USD467,9672 USD
22.09.2026501,30 USD459,6238 USD
21.09.2026516,77 USD474,0113 USD
18.09.2026509,45 USD467,0962 USD
17.09.2026528,84 USD484,8742 USD
16.09.2026547,43 USD501,9187 USD
15.09.2026558,26 USD511,8483 USD
14.09.2026556,31 USD510,2796 USD
11.09.2026525,75 USD482,0411 USD
10.09.2026521,73 USD478,3553 USD
09.09.2026523,00 USD479,5197 USD
08.09.2026528,64 USD485,0033 USD
04.09.2026542,43 USD497,3344 USD
03.09.2026560,11 USD513,5445 USD
02.09.2026559,36 USD512,8569 USD
01.09.2026544,15 USD498,9114 USD
31.08.2026543,62 USD498,636 USD
28.08.2026547,51 USD501,9908 USD
27.08.2026527,25 USD483,4152 USD
26.08.2026550,03 USD504,3013 USD
25.08.2026552,57 USD506,6301 USD
24.08.2026537,84 USD493,3343 USD
21.08.2026533,72 USD489,3473 USD
20.08.2026533,13 USD488,8064 USD
19.08.2026533,37 USD489,0264 USD
18.08.2026516,28 USD473,3572 USD
17.08.2026492,47 USD451,7186 USD
14.08.2026512,82 USD470,1849 USD
13.08.2026498,24 USD456,8171 USD
12.08.2026489,60 USD448,8954 USD
11.08.2026501,00 USD459,3476 USD
10.08.2026511,82 USD469,4674 USD
07.08.2026488,14 USD447,5568 USD
06.08.2026475,07 USD435,5734 USD
05.08.2026482,23 USD442,1381 USD
04.08.2026478,17 USD438,4156 USD
03.08.2026486,33 USD446,0867 USD
31.07.2026499,94 USD458,3759 USD
30.07.2026522,61 USD479,1612 USD
29.07.2026524,01 USD480,4448 USD
28.07.2026511,56 USD469,0298 USD
27.07.2026494,72 USD453,783 USD
24.07.2026482,66 USD442,5325 USD
23.07.2026468,99 USD429,999 USD
22.07.2026474,16 USD434,7392 USD
21.07.2026493,23 USD452,2238 USD
20.07.2026492,32 USD451,5816 USD
17.07.2026478,14 USD438,3883 USD
16.07.2026476,08 USD436,4996 USD
15.07.2026485,38 USD445,0264 USD
14.07.2026481,06 USD441,0655 USD
13.07.2026479,84 USD440,1343 USD
10.07.2026479,77 USD439,8828 USD
09.07.2026485,88 USD445,4848 USD
08.07.2026485,22 USD444,8797 USD
07.07.2026493,95 USD452,8839 USD
06.07.2026483,01 USD443,1362 USD
02.07.2026485,97 USD445,5673 USD
01.07.2026472,48 USD433,1989 USD
30.06.2026459,13 USD420,9586 USD
29.06.2026462,29 USD424,036 USD
26.06.2026460,02 USD421,7746 USD
25.06.2026441,21 USD404,4425 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 14.10.2026, 21:59:59 Uhr mit Geld 2,64 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Faktor 12,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 34,9307 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,67%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut 0,00 USD
Abstand zur Kurs-Schwelle in % 0,00%
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 40,5505 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 7,74%
Performance seit Auflegung in % -69,66%

Basiswert

Basiswert
Kurs 523,96 USD
Diff. Vortag in % -0,66%
52 Wochen Tief 408,39 USD
52 Wochen Hoch 699,99 USD
Quelle NYSE, 01:00:00
Basiswert Spotify Technology S.A.
WKN / ISIN A2JEGN / LU1778762911
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Medien/Entertainment/Freizeit

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 12 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 12 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 07.07.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 07.07.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN2YMZ berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN2YMZ halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN2YMZ, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN2YMZ berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN2YMZ halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN2YMZ, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor negativ (seit 02.10.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
24,1

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
17,7%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 108,87 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist SPOTIFY TECHNOLOGY ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor negativ (seit 02.10.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war negativ und hat am 02.10.2026 bei einem Kurs von 472,89 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance -1,6% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -1,6% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 09.10.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 09.10.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,0 11,25% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 11,25%.
KGV 24,1 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 24,5% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 32 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 32 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 13.10.2026 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -14 abzuschwächen.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 3,9%.
Beta 0,64 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,64% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 17,7% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 220,97 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 220,97 USD oder 0,42% Das geschätzte Value at Risk beträgt 220,97 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,42%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 53,1%
Volatilität der über 12 Monate 46,9%

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Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

09.10.2026 | 11:43:42 (dpa-AFX)
Neue Medienwelt, neue Regeln: Was die Länder planen

BERLIN (dpa-AFX) - Podcasts, YouTube-Kanäle, soziale Netzwerke und zunehmend auch KI-Systeme: Die Medienaufsicht in Deutschland soll weiter an die digitale Medienwelt angepasst werden. Die Bundesländer wollen mit einem neuen Staatsvertrag für die digitalen Medien unter anderem regeln, wie journalistische Angebote auf Plattformen sichtbar bleiben und welche Regeln für KI-Angebote gelten sollen. Der derzeit diskutierte Entwurf für den zweiten Teil des Reformvorhabens würde damit auch die Aufgaben der Landesmedienanstalten verändern.

Der Entwurf ist umfangreich. Nach den Plänen der Rundfunkkommission wollen die Länder unter anderem die Medienkonzentrationskontrolle reformieren, Werberegeln verändern, lokale Medien stärken und gegen die künstliche Manipulation von Reichweiten vorgehen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie journalistische Angebote in einer Medienwelt behandelt werden, in der Algorithmen und Künstliche Intelligenz mitentscheiden, welche Informationen Menschen erreichen.

Was gilt für Podcasts und YouTube-Kanäle?

Dabei beginnt die Medienaufsicht im Netz nicht erst mit dem neuen Staatsvertrag. Für journalistisch-redaktionelle Online-Medien gelten schon heute journalistische Sorgfaltspflichten, wie Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), erläutert. Ob ein Angebot darunter falle, hänge nicht davon ab, ob sich ein Anbieter selbst als Journalist bezeichne. Entscheidend sei der Eindruck eines Durchschnittsnutzers. Kriterien seien etwa die regelmäßige Aktualisierung und die Beschäftigung mit aktuellem Zeitgeschehen oder Themen von öffentlicher Bedeutung. Das könne ein Podcast ebenso sein wie ein Textformat oder ein YouTube-Kanal.

Der Entwurf führt nun mediengattungsübergreifend den Begriff der "journalistisch-redaktionell verantworteten Angebote" ein. Journalistische Angebote sollen damit zugleich stärker geschützt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz geht es insbesondere um den Schutz vor einer Benachteiligung durch Algorithmen. Besondere Bedeutung hätten dabei etwa Nachrichten sowie regionale Angebote und Angebote für Kinder. Rheinland-Pfalz koordiniert als Vorsitzland die Arbeit der Rundfunkkommission.

Flecken spricht von zwei unterschiedlichen Schutzzielen. Wer mit seinem Angebot den Eindruck journalistischer Arbeit erwecke, müsse bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Der neue Begriff der journalistisch-redaktionell verantworteten Angebote solle dagegen den Journalismus selbst schützen. "Journalismus braucht ein Publikum, ansonsten kann er keine Wirkung entfalten." Der Entwurf sieht dafür unter anderem Diskriminierungsschutz und besondere Vorgaben zur Auffindbarkeit vor.

Neue Regeln für KI

Für bestimmte KI-Angebote soll es künftig eigene medienrechtliche Regeln geben. Der Entwurf führt sogenannte "KI-Informationssysteme" als eigene Kategorie ein. Gemeint sind Angebote, die unter anderem journalistisch-redaktionelle Inhalte anderer Anbieter nutzen und daraus automatisiert neue, auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittene Inhalte bereitstellen. Für sie sind unter anderem Transparenzvorgaben vorgesehen.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz begründet die neuen Regeln damit, dass solche Systeme zunehmend beeinflussen könnten, welche Themen Menschen wahrnehmen und wie sie diese einordnen. Anders als klassische Suchmaschinen könnten KI-Angebote aus journalistischen Inhalten neue Antworten erzeugen, ohne dass Nutzer noch auf die ursprünglichen Medienangebote zugreifen müssten. Das könne deren Finanzierung erschweren und das Risiko bergen, dass Inhalte fehlerhaft oder verzerrt wiedergegeben werden.

Auch auf europäischer Ebene dürfte der Umgang mit KI an Bedeutung gewinnen: Der Medienrechtler Mark D. Cole sagte bei einem Webinar des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), die Auswirkungen von KI auf journalistische Inhalte spielten bei der geplanten Reform der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bislang kaum eine Rolle. Der deutsche Entwurf könne deshalb auch "Impulse nach Brüssel geben".

Für Suchmaschinen und soziale Netzwerke gibt es bereits heute medienrechtliche Vorgaben. "Neu ist, dass der Entwurf mit den sogenannten KI-Informationssystemen eine weitere Kategorie aufmacht", sagt Flecken. Über KI-Systeme und Chatbots informierten sich Menschen zunehmend auch über tagesaktuelle Angelegenheiten. "Sie sind längst Teil unseres öffentlichen Meinungsbildungsprozesses."

Mehr Spielraum für die Medienaufsicht

Die Länder wollen die Medienaufsicht zugleich effizienter machen. Zum Reformvorhaben gehört ein sogenanntes Aufgreif-Ermessen, das bereits im ersten Teil des Digitalen Medien-Staatsvertrags vorgesehen ist. Damit sollen die Landesmedienanstalten stärker priorisieren können, welchen Verstößen sie mit Maßnahmen nachgehen. "Ein Social-Media-Account mit fünf Followern hat für uns nicht die gleiche Bedeutung wie ein Account mit 500.000", sagt Flecken.

Beschwerden würden weiterhin geprüft, erläutert Flecken. Bei bestimmten Sachverhalten könnten die Medienanstalten aber von Maßnahmen absehen. Auch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hält diesen Spielraum angesichts der großen Zahl digitaler Angebote für nötig.

Regulierung oder Eingriff in die Freiheit?

Bei den geplanten Vorgaben zur Sichtbarkeit journalistischer Angebote stellt sich zugleich die Frage, wie weit Regulierung Einfluss darauf nehmen darf, welche Inhalte Plattformen ihren Nutzern anzeigen. Flecken hält es für falsch, Regulierung und Freiheit als Gegensätze zu betrachten. "Die Vorstellung, dass ein Algorithmus heute neutral, objektiv und frei ist, ist ja Quatsch." Entscheidend sei vielmehr, wer darüber bestimme, was Menschen zu sehen bekämen. "Und im Moment sind das einzig und allein die Plattformen."

Ein gewisses Unbehagen gegenüber Regulierung könne sie verstehen, sagt Flecken. Den Vorwurf der Zensur dagegen nicht. "Es lohnt sich, genauer zu überlegen: Wie frei oder unfrei sind wir heute eigentlich schon - insbesondere aufgrund der Logiken der Plattformen, denen wir unterliegen?" Aus ihrer Sicht gehe es um Transparenz und Wahlfreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer.

Noch handelt es sich um einen Diskussionsentwurf, den die Rundfunkkommission zur öffentlichen Anhörung gestellt hat. Bis zum 13. November können Verbände, Unternehmen und andere Interessierte Stellung nehmen. Nach Angaben der Staatskanzlei sollen Anfang 2027 die Rückmeldungen ausgewertet werden. Ziel sei, möglichst in der ersten Jahreshälfte 2027 Klarheit über das weitere Vorgehen zu haben./svv/DP/mis

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