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Discount 6 2026/06: Basiswert BayWa

DQ5VA6 / DE000DQ5VA60 //
Quelle: DZ BANK: Geld 25.04., Brief
DQ5VA6 DE000DQ5VA60 // Quelle: DZ BANK: Geld 25.04., Brief
4,37 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
-0,46%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 8,110 EUR
Quelle : Xetra , 25.04.
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 6,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -26,02%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 6 2026/06: Basiswert BayWa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 25.04. 21:54:48
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ5VA6 / DE000DQ5VA60
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 23.07.2024
Erster Handelstag 23.07.2024
Letzter Handelstag 18.06.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 19.06.2026
Zahltag 26.06.2026
Fälligkeitsdatum 26.06.2026
Cap 6,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 25.04.2025, 21:54:48 Uhr mit Geld 4,37 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -2,11 EUR
Abstand zum Cap in % -26,02%
Performance seit Auflegung in % -11,18%

Basiswert

Basiswert
Kurs 8,110 EUR
Diff. Vortag in % -3,45%
52 Wochen Tief 6,450 EUR
52 Wochen Hoch 24,200 EUR
Quelle Xetra, 25.04.
Basiswert BayWa AG
WKN / ISIN 519406 / DE0005194062
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Handel

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 26.06.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts BayWa AG an der maßgeblichen Börse am 19.06.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 6,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in Euro, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 01.04.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-15,3

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
22,8%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,37 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BAYWA ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 01.04.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 01.04.2025 bei einem Kurs von 8,18 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 4,6% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 4,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 22.04.2025 Der technische 40-Tage Trend ist seit dem 22.04.2025 negativ.
Wachstum KGV 2,0 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -15,3 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 30,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 3 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 3 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 103 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 4,6%.
Beta 1,10 Mittlere Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,10% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 22,8% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 4,61 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 4,61 EUR oder 0,57% Das geschätzte Value at Risk beträgt 4,61 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,57%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 55,1%
Volatilität der über 12 Monate 74,3%

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News

16.04.2025 | 10:20:43 (dpa-AFX)
EQS-News: BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins (deutsch)

BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins

^

EQS-News: BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins

16.04.2025 / 10:19 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt

nachfolgende Veröffentlichung:

BayWa AG

München

ISIN DE 0005194062 WKN 519406

ISIN DE 0005194005 WKN 519400

Legal Entity Identifier (LEI): 529900SM0FDLLYATXU36

Öffentliche Restrukturierungssache der

BayWa AG, Arabellastr. 4, 81925 München, eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts München unter HRB 4921,

beim Amtsgericht München, Aktenzeichen 1501 RES 337/25

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG

über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan

am Donnerstag, den 15. Mai 2025, 10:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr),

im

Paulaner am Nockherberg, Hochstr. 77, 81541 München

Das Gericht hat am 15.04.2025 folgenden Beschluss erlassen und folgende

Hinweise erteilt:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der

Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird

bestimmt auf:

Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr

Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München

Einlass ab 8:00 Uhr

Weiter dient der Termin möglicherweise zur Abstimmung über einen nach

Erörterung seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin eventuell

gemäß den §§ 45 Absatz 4 StaRUG, 240 Insolvenzordnung vorgelegten geänderten

Restrukturierungsplan.

Die Planbetroffenen, die Schuldnerin und der Restrukturierungsbeauftragte

werden zu diesem Termin geladen.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht München im

Internet ( www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den

Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.

Darüber hinaus wird der Restrukturierungsbeauftragte den Erörterungs- und

Abstimmungstermin europaweit bekannt machen.

Planbetroffene Finanzgläubiger sind aufgefordert, im Termin Erklärungen zu

der im Plan vorgesehenen Wahloption gegenüber der Schuldnerin abzugeben.

Hinweise:

1.

Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen, die Stellungnahme des

Restrukturierungsbeauftragten gem. §§ 77 Abs. 2, 76 Abs. 4 StaRUG und diese

Terminsbestimmung werden den planbetroffenen Gläubigern und den

planbetroffenen Aktionären nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen über

das Webportal www.baywa-starug.de elektronisch zugänglich gemacht.

a. Planbetroffenen Gläubigern, aufgeführt in Anlage 22 des

Restrukturierungsplans zum Stichtag 24. März 2025 als Tag der

Erstanordnung der Stabilisierungsanordnung, hat der

Restrukturierungsbeauftragte individuelle Ladungsschreiben mit

individualisierten Zugangsdaten zu dem vorgenannten Webportal für den

elektronischen Zugriff auf die genannten Dokumente und deren Download

zuzustellen, § 45 Abs. 3 S. 2, Abs. 3a S. 1 StaRUG. Soweit

planbetroffene Gläubiger anderweitig ihre aktuelle Stellung als

planbetroffene Gläubiger gegenüber dem Restrukturierungsbeauftragten

glaubhaft machen, hat der Restrukturierungsbeauftragte diesen ebenfalls

individualisierte Zugangsdaten zu übermitteln. Liegt ein wichtiger Grund

vor, kann ein planbetroffener Gläubiger die Übermittlung der

schriftlichen Dokumente verlangen, § 45 Abs. 3a S. 2 StaRUG.

b. Planbetroffenen Aktionären sind auf deren Verlangen die Ladung sowie

der vollständige Restrukturierungsplan nebst Anlagen durch die

Schuldnerin elektronisch zugänglich zu machen, § 85 Abs. 4 S. 2 StaRUG.

Die zum Abruf der Dokumente auf dem vorgenannten Webportal

erforderlichen Zugangsdaten können die Aktionäre per E-Mail unter

baywa-starug@stp.one anfordern. Zum Abruf der genannten Dokumente sind

diejenigen Aktionäre der Schuldnerin - persönlich oder durch gemäß § 79

Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte - berechtigt, die am Tag des Abrufs im

Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Sie haben die zur

Prüfung ihrer Eintragung im Aktienregister erforderlichen Daten per

E-Mail an baywa-starug@stp.one zu übermitteln, d.h. ihren vollständigen

Namen und Anschrift (bei natürlichen Personen) bzw. die Firma,

Handelsregisternummer und Anschrift (bei juristischen Personen und

Personengesellschaften). Nicht im Aktienregister eingetragene Aktionäre

oder Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig

vor dem Abruf oder erst nach dem technisch maßgeblichen Bestandsstichtag

(hierzu Ziff. 5b)) bei der Schuldnerin eingehen, können aus diesen

Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie weisen

eine schriftliche Bevollmächtigung nach. Es gelten die formalen

Anforderungen für Vollmachten nach Ziff. 7.

2.

Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist

frei über das Webportal www.baywa-starug.de abrufbar.

3.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung

abgehalten, ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen

Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

4.

Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

5.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden

Eingangskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu

gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden

Voraussetzungen gegeben:

a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen planbetroffenen Gläubiger - persönlich oder durch schriftlich

Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und

Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Über

die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und

vertraglich Zulässigen weiterverfügt werden. Der Erwerb von Forderungen,

der in der Zeit nach dem Stichtag 24. März 2025 (Tag der Erstanordnung

der Stabilisierungsanordnung; dokumentiert in Anlage 22 des

Restrukturierungsplans) stattgefunden hat, ist für die Ausübung von

Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin mit

präsenten Beweismitteln glaubhaft zu machen.

b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigte

- berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im

Aktienregister der Schuldnerin eingetragen sind. Aufträge zur

Umschreibung des Aktienregisters, die ab dem 10. Mai 2025

(einschließlich) eingehen, werden erst mit Wirkung nach dem Erörterungs-

und Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter

Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die

Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und

Abstimmungstermin ist daher Freitag, 9. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ)

(sogenanntes Technical Record Date). Über die Aktien kann ungeachtet des

Umschreibestopps weiter frei verfügt werden. Erwerber von Aktien, deren

Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Schuldnerin eingehen,

können aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im

Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich

schriftlich bevollmächtigen. Es gelten die formalen Anforderungen für

Vollmachten nach Ziff. 7.

6.

Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn

nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.

7.

Wenn Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin

teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:

* einen Nachweis der Identität durch Vorlage eines gültigen

Ausweispapieres (z. B. Bundespersonalausweis oder Reisepass).

und zusätzlich

* bei Vertretern von Planbetroffenen, die juristische Personen oder

Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft,

GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft,

Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B.

Limited nach englischem Recht) sind, ist die Vertretungsbefugnis

nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage eines schriftlichen Auszugs, nicht

älter als 6 Monate, aus dem einschlägigen Register (z.B.

Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige

Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate)

geschehen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in schriftlicher

deutscher Übersetzung beizubringen.

* bei gesetzlicher Vertretung (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein

Mündel durch seinen Vormund) oder Vertretung durch einen Amtswalter (z.

B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten

Insolvenzverwalter) ist die Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise

nachzuweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der

Bestellungsurkunde).

* bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Nachweis

über die Vertretungsbefugnis in deutscher Sprache oder in deutscher

Übersetzung.

* bei Vertretung eines Planbetroffenen durch Bevollmächtigte ist die

schriftliche Vollmacht (im Original oder in beglaubigter Abschrift) in

deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die

Vollmacht ist zu den Gerichtsakten zu reichen.

* die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs.

2 ZPO erfolgen.

Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind ebenfalls schriftlich

nachzuweisen.

* bei Vollmachtsketten zusätzlich einen schriftlichen Nachweis über die

Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht entsprechend den

vorstehenden Spiegelstrichen in deutscher Sprache oder in deutscher

Übersetzung.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu

werden.

8.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan

gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der

Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter

gestellt wird, als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 S. 1 StaRUG). Es

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig

ist, wenn der Antragsteller dem Plan im Abstimmungstermin schriftlich oder

zu Protokoll widersprochen hat und spätestens im Erörterungs- und

Abstimmungstermin mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den

Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden, als er ohne den Plan

stünde (§ 64 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 S. 3 StaRUG).

Ein Antrag eines Planbetroffenen gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass

infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen

für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28

StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan

bereits im Abstimmungsverfahren schriftlich oder zu Protokoll widersprochen

hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen gerichtlichen Beschluss, durch

den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der

Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige

Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur zulässig ist, wenn der

Beschwerdeführer

a. dem Plan im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll

widersprochen hat (§ 64 Abs. 2 StaRUG), und

b. im Abstimmungstermin gegen den Plan gestimmt hat, und

c. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan

wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und

dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3

StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

9.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin

und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht

erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung

werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, über die

E-Mail-Adresse baywa-starug@stp.one mitzuteilen, ob sie an dem Termin

teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei

vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin

übersandt.

10.

Eine Bewirtung der Teilnehmenden ist nicht vorgesehen.

Dr. Hubert Ampferl als Restrukturierungsbeauftragter

in der Restrukturierungssache BayWa AG

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16.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BayWa AG

Arabellastraße 4

81925 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89/ 9222-3691

Fax: +49 (0)89/ 9212-3680

E-Mail: presse@baywa.de

Internet: www.baywa.com

ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9

WKN: 519406, 519400, A351PD

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2119288

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2119288 16.04.2025 CET/CEST

°

08.04.2025 | 12:47:45 (dpa-AFX)
Baywa kommt bei Sanierung voran
08.04.2025 | 11:02:13 (dpa-AFX)
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17.03.2025 | 13:29:40 (dpa-AFX)
Neue Bankkredite sollen Baywa-Sanierung vereinfachen
17.03.2025 | 11:28:13 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: BayWa AG: BayWa AG ist in fortgeschrittenen Gesprächen über alternatives Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG (deutsch)
27.02.2025 | 20:12:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bauern verklagen Pflanzenschutz-Händler auf Millionen
27.02.2025 | 14:24:24 (dpa-AFX)
Neue Chefs bei der Baywa