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Discount 35 2025/07: Basiswert Vonovia

DQ6P5S / DE000DQ6P5S2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 17.07., Brief 17.07.
DQ6P5S DE000DQ6P5S2 // Quelle: DZ BANK: Geld 17.07., Brief 17.07.
28,00 EUR
Geld in EUR
28,09 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 24,830 EUR
Quelle : Xetra , 20:57:30
  • Max Rendite 24,60%
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % -13,13%
  • Cap 35,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % 40,96%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 35 2025/07: Basiswert Vonovia

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 17.07. 21:59:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ6P5S / DE000DQ6P5S2
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 13.08.2024
Erster Handelstag 13.08.2024
Letzter Handelstag 17.07.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.07.2025
Zahltag 25.07.2025
Fälligkeitsdatum 25.07.2025
Cap 35,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 28,11 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 17.07.2025, 21:59:59 Uhr mit Geld 28,00 EUR / Brief 28,09 EUR
Spread Absolut 0,09 EUR
Spread Homogenisiert 0,09 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,32%
Discount Absolut -3,26 EUR
Discount in % -13,13%
Max Rendite absolut 6,91 EUR
Max Rendite 24,60%
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % -11,61%
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut 10,17 EUR
Abstand zum Cap in % 40,96%
Performance seit Auflegung in % -0,04%

Basiswert

Basiswert
Kurs 24,830 EUR
Diff. Vortag in % 1,55%
52 Wochen Tief 22,730 EUR
52 Wochen Hoch 30,690 EUR
Quelle Xetra, 20:57:30
Basiswert Vonovia SE
WKN / ISIN A1ML7J / DE000A1ML7J1
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.07.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Vonovia SE an der maßgeblichen Börse am 18.07.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 35,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in Euro, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 16.01.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
11,1

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
10,2%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 24,63 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist VONOVIA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 16.01.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 16.01.2026 bei einem Kurs von 25,23 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -4,1% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -4,1% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 31.10.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 31.10.2025 negativ.
Wachstum KGV 1,1 21,23% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 21,23%.
KGV 11,1 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 7,3% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 8 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 8 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,3% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 59,19% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -61 abzuschwächen.
Bad News Durchschnittliche Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. mittlere Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 0,17 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,17% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 10,2% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 4,15 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 4,15 EUR oder 0,17% Das geschätzte Value at Risk beträgt 4,15 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,17%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 24,3%
Volatilität der über 12 Monate 27,1%

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News

28.01.2026 | 14:59:28 (dpa-AFX)
ROUNDUP: BGH-Urteil: Horrende Aufschläge bei Untervermietung verboten

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gängigen Praxis gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor.

Menschen würden damit vor überhöhten Untermieten geschützt, sagte der Vorsitzende Ralph Bünger in Karlsruhe. Bislang war die für Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage höchstrichterlich ungeklärt.

Eine Untervermietung solle einem Mieter ermöglichen, die Wohnung bei einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse halten zu können - etwa bei einem Auslandsaufenthalt. Die Untermiete dürfe die Aufwendungen in Bezug auf die Wohnung decken, entschied der Senat. "Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen." (Az. VIII ZR 228/23)

"Untervermietung ist kein Geschäftsmodell"

Im konkreten Fall aus Berlin hatte eine Vermieterin einem Mieter gekündigt, weil er die Wohnung gewinnbringend untervermietet habe. Der heute 43-Jährige verlangte demnach 962 Euro monatlich für eine 65 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung, für die erst selbst anfangs 460 Euro zahlte.

"Viele Menschen sind auf Untervermietung angewiesen, weil sie auf dem regulären Wohnungsmarkt keine Chance haben", erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. "Diese Notlage darf nicht ausgenutzt werden - weder von Vermietenden noch von Hauptmietenden."

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, teilte mit: "Untervermietung ist kein Geschäftsmodell." Das sei auch eine Frage der Fairness.

Regeln für Möblierungszuschlag geplant

In dem Berliner Fall argumentierte der Mieter, er habe den Untermietern die Wohnung voll ausgestattet überlassen - etwa mit Möbeln, Geschirrspüler, Waschmaschine, Fernseher und Soundanlage. "Es fehlte an nichts." Er habe geschaut, was sein Hab und Gut wert sei. Nur gebe es keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden.

Ein Problem, das der Deutsche Mieterbund bestätigt. Seit Jahren sei daher insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zu beobachten, dass Wohnungen oder einzelne Zimmer möbliert oder teilmöbliert vermietet werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen und deutlich höhere Mieten zu verlangen. "Das Urteil aus Karlsruhe ist eine sehr klare Absage an rein gewinnorientierte Vermietung auf Kosten Wohnungssuchender und zeigt auf, wie dringend eine gesetzliche Klarstellung ist", erklärte Präsidentin Weber-Moritz.

Das Bundesjustizministerium legte kürzlich einen Entwurf vor, der unter anderem die Vermietung von möbliertem Wohnraum verstärkt regulieren soll. Der Vorschlag aus dem Haus von Stefanie Hubig (SPD) sieht für die Berechnung eines Möblierungszuschlags zum Beispiel vor, dass Vermieter für vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. Einer Sprecherin des Ministeriums zufolge wird der Entwurf aktuell in der Regierung abgestimmt und soll zeitnah veröffentlicht werden.

Räumungsurteil rechtskräftig

"Die geplante Reform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Schlupflöcher zu schließen", sagte Weber-Moritz vom Mieterbund. Der BGH habe ein wichtiges Signal gesetzt: "Weder die Möblierung noch die Untervermietung dürfen zur Umgehung der Mietpreisbremse missbraucht werden, denn Wohnraum ist keine Ware zur maximalen Gewinnerzielung."

Der BGH ging in der Entscheidung weder darauf ein, ob überlassenes Mobiliar bei der Frage der Untermiet-Höhe zu berücksichtigen ist, noch auf einen möglichen Verstoß gegen die sogenannte Mietpreisbremse.

Der Mieter, der die Wohnung im konkreten Fall untervermietete, wehrte sich zuletzt gegen eine Räumungsklage seiner Vermieterin. In erster Instanz hatte sie damit keinen Erfolg, danach am Landgericht Berlin aber schon. Der BGH wies nun die Revision des Mieters gegen das Räumungsurteil zurück. Es sei damit rechtskräftig, sagte Richter Bünger./kre/DP/mis

28.01.2026 | 12:31:43 (dpa-AFX)
BGH untersagt 'gewinnbringende' Untervermietung
28.01.2026 | 07:35:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP/BGH prüft: Dürfen Mieter mit Untervermietung Gewinn machen?
28.01.2026 | 07:30:03 (dpa-AFX)
WDH: DIW erwartet Wende am Bau - Hoffnung für Wohnungssuchende
28.01.2026 | 05:56:54 (dpa-AFX)
DIW erwartet Wende am Bau - Hoffnung für Wohnungssuchende
19.01.2026 | 05:24:46 (dpa-AFX)
Mieten steigen stark - immer mehr befristete Angebote
15.01.2026 | 10:36:48 (dpa-AFX)
Studie: In Deutschland fehlen 1,4 Millionen Wohnungen