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Discount 550 2025/09: Basiswert Meta Platforms

DQ8QC1 / DE000DQ8QC13 //
Quelle: DZ BANK: Geld 19.09., Brief
DQ8QC1 DE000DQ8QC13 // Quelle: DZ BANK: Geld 19.09., Brief
468,30 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 594,97 USD
Quelle : NASDAQ , 25.03.
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 550,00 USD
  • Abstand zum Cap in % -7,56%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Discount 550 2025/09: Basiswert Meta Platforms

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 19.09. 17:28:54
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ8QC1 / DE000DQ8QC13
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 09.10.2024
Erster Handelstag 09.10.2024
Letzter Handelstag 18.09.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 19.09.2025
Zahltag 26.09.2025
Fälligkeitsdatum 26.09.2025
Cap 550,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 19.09.2025, 17:28:54 Uhr mit Geld 468,30 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -44,97 USD
Abstand zum Cap in % -7,56%
Performance seit Auflegung in % 9,31%

Basiswert

Basiswert
Kurs 594,97 USD
Diff. Vortag in % 0,32%
52 Wochen Tief 479,86 USD
52 Wochen Hoch 796,21 USD
Quelle NASDAQ, 25.03.
Basiswert Meta Platforms Inc.
WKN / ISIN A1JWVX / US30303M1027
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 26.09.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Meta Platforms Inc an der maßgeblichen Börse am 19.09.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 550,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 31.12.2025)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
17,1

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
68,7%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1.528,00 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist META PLATFORMS INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 31.12.2025) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 31.12.2025 bei einem Kurs von 660,09 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -2,3% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -2,3% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 13.02.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 13.02.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,1 19,49% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 19,49%.
KGV 17,1 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 18,7% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 61 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 61 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,4% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 6,34% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 05.08.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,9%.
Beta 1,43 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,43% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 68,7% Starke Korrelation mit dem SP500 68,7% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 77,72 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 77,72 USD oder 0,13% Das geschätzte Value at Risk beträgt 77,72 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,13%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 31,4%
Volatilität der über 12 Monate 38,4%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

26.03.2026 | 12:36:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Schützt Snapchat Kinder genug? EU-Kommission prüft

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien sie unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen nun erst. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter - ohne Überprüfung - anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Risiko durch Erwachsene

Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf von altersbeschränkten Produkten wie Vapes und Alkohol, und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben.

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug dagegen zu tun und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur zurück. Dabei will die EU-Kommission auch besonders auf die Standard-Einstellungen bei Konten für Jugendliche und die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, achten.

Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten. "Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern."

Pornoseiten sollen Jugendliche ausschließen

Im Fall von vier Pornoseiten hat sich der erste Verdacht der EU-Kommission dagegen schon erhärtet. Dort liegen nun vorläufige Ergebnisse vor.

Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hindern Jugendliche demnach nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die Plattformen gäben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien. Jeder könne aber durch einen einfachen Klick angeben, über 18 Jahre zu sein und so Zugriff erhalten, kritisiert die Kommission. Das sei nicht ausreichend. Seiten würden zwar unscharf gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie "Nur für Erwachsene" - auch dies hindere aber Minderjährige nicht wirksam daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

"Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten", forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt, die aber erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es möglich machen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne die persönlichen Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem Datenschutz vereinbar sind.

Geldstrafen drohen

Die vier Pornoseiten haben nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie könnten auch Änderungen vornehmen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie seit Ende Mai 2025 ermittelt.

Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es für sie teuer werden: Die EU-Kommission könnte dann formell einen Verstoß gegen das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) feststellen und eine Strafe verhängen. Diese könnte sich auf bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes belaufen.

Die Brüsseler Behörde untersucht derzeit verschiedene große Online-Plattformen. Die Vorgänge sind voneinander unabhängig. Gegen Elon Musks Plattform X wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Der App Tiktok wirft die Kommission suchtfördernde Mechanismen vor, bei den Meta <US30303M1027>-Apps Facebook und Instagram hegt sie den gleichen Verdacht und ermittelt bereits seit 2024. Auch hier steht eine Strafe im Raum.

US-Prozess zu Suchtpotenzial: Millionenbetrag für Klägerin

In den USA mussten der Facebook-Konzern Meta und die Google <US02079K1079>-Videoplattform YouTube am Mittwoch in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten eine Niederlage einstecken: Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Ausgang des Verfahrens könnte in den USA wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.

Der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke wertete das Urteil der Jury in Los Angeles als einen "echten Paukenschlag - nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche." Der Professor verwies aber darauf, dass ein 1:1 vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande anders funktioniere. "Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz."

Debatte um Mindestalter

Ab welchem Alter Kinder auf soziale Medien zugreifen können sollen, beschäftigt derzeit viele Menschen, auch in Deutschland. Zusätzliche Pflichten für Plattformen, etwa zur Alterskontrolle, müssten auf EU-Ebene entschieden werden. Familienministerin Karin Prien erwartete zuletzt rasch solche Vorschriften.

Eine Expertengruppe berät derzeit im Auftrag der EU-Kommission über ein mögliches Social-Media-Verbot. Bis zum Sommer sollen die Experten Vorschläge dazu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies am Donnerstag im Interview mit Journalisten des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) und anderen Medien aber auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern.

In Australien war im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet worden. Bei Snapchat beispielsweise gibt es dort verschiedene Möglichkeiten, sein Alter über einen Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen Ausweis./wea/DP/stk

26.03.2026 | 11:58:21 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
26.03.2026 | 07:51:21 (dpa-AFX)
WDH/Deloitte: Ältere wenden sich von Social Media ab
26.03.2026 | 05:31:00 (dpa-AFX)
Deloitte: Ältere wenden sich von Social Media ab
26.03.2026 | 00:03:05 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP 2/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
26.03.2026 | 00:00:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken
25.03.2026 | 20:59:45 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP/US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken