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Discount 230 2026/06: Basiswert Amazon.com

DQ95YM / DE000DQ95YM0 //
Quelle: DZ BANK: Geld 19.11. 14:31:52, Brief 19.11. 14:31:52
DQ95YM DE000DQ95YM0 // Quelle: DZ BANK: Geld 19.11. 14:31:52, Brief 19.11. 14:31:52
172,61 EUR
Geld in EUR
172,63 EUR
Brief in EUR
0,19%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 222,55 USD
Quelle : NASDAQ , 18.11.
  • Max Rendite 15,02%
  • Max Rendite in % p.a. 26,40% p.a.
  • Discount in % 10,15%
  • Cap 230,00 USD
  • Abstand zum Cap in % 3,35%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 230 2026/06: Basiswert Amazon.com

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 19.11. 14:31:52
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ95YM / DE000DQ95YM0
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 15.11.2024
Erster Handelstag 15.11.2024
Letzter Handelstag 17.06.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.06.2026
Zahltag 25.06.2026
Fälligkeitsdatum 25.06.2026
Cap 230,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 19.11.2025, 14:31:52 Uhr mit Geld 172,61 EUR / Brief 172,63 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,02 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,01%
Discount Absolut 22,582313 USD
Discount in % 10,15%
Max Rendite absolut 30,032313 USD
Max Rendite 15,02%
Max Rendite in % p.a. 26,40% p.a.
Seitwärtsrendite in % 11,29%
Seitwärtsrendite p.a. 19,62% p.a.
Abstand zum Cap Absolut 7,45 USD
Abstand zum Cap in % 3,35%
Performance seit Auflegung in % 1,55%

Basiswert

Basiswert
Kurs 222,55 USD
Diff. Vortag in % -4,40%
52 Wochen Tief 161,38 USD
52 Wochen Hoch 258,59 USD
Quelle NASDAQ, 18.11.
Basiswert Amazon.com Inc.
WKN / ISIN 906866 / US0231351067
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.06.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Amazon.com Inc an der maßgeblichen Börse am 18.06.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 230,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 28.10.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
23,7

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
72,6%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.508,89 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist AMAZON.COM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 28.10.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 28.10.2025 bei einem Kurs von 229,25 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance 7,1% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 7,1% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Neutrale Tendenz, zuvor jedoch (seit dem 28.10.2025) positiv Die Aktie wird in der Nähe ihres dividendenbereinigten 40-Tage Durchschnitts gehandelt (in einer Bandbreite von +1,75% bis -1,75%). Zuvor unterlag der Wert einem positiven Trend (seit dem 28.10.2025).
Wachstum KGV 0,9 5,27% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 5,27% Aufschlag.
KGV 23,7 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 20,2% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 55 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 55 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,1%.
Beta 1,30 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,30% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 72,6% Starke Korrelation mit dem SP500 72,6% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 42,09 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 42,09 USD oder 0,18% Das geschätzte Value at Risk beträgt 42,09 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,18%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 38,3%
Volatilität der über 12 Monate 33,1%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

19.11.2025 | 13:56:12 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Kommission will Cookie-Klicks im Internet reduzieren

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Internetnutzer sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig weniger Klicks für Cookie-Einstellungen machen müssen. Trotz massiver Kritik von Datenschützern will die Behörde zudem an weitere Digitalregeln ran und etwa das europäische KI-Gesetz abschwächen, wie in Brüssel verkündet wurde.

Im Fokus des umfangreichen Pakets, das die EU-Digitalregeln vereinfachen soll, stehen besonders die Bereiche Datenschutz, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Besonders aus den USA gab es zuletzt immer wieder Beschwerden wegen der europäischen Gesetzgebung. Die EU-Kommission will mit den Vorschlägen auch auf den Wunsch von Mitgliedsstaaten und Unternehmen nach Entbürokratisierung reagieren und mehr Innovationen ermöglichen - erntete dafür aber bereits heftige Kritik von Daten- und Verbraucherschützern.

Cookie-Abfragen sollen seltener werden

Beim Thema Daten will sich die EU-Kommission die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorknöpfen. Sie verpflichtet etwa Betreiber von Online-Shops oder digitalen Plattformen dazu, eine Einwilligung von Kunden oder Nutzern einzuholen, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen. Aus der DSGVO resultieren daher auch die unpopulären Cookie-Abfragen, die beim Aufruf einer Internetseite folgen.

Cookies sind kleine Dateien, die beim Surfen auf dem Onlinegerät eines Nutzers gespeichert werden. Weil diese Dateien oft eindeutige Kennungen enthalten, können Webseiten ihre Besucher damit wiedererkennen. Ein Browser kann sich somit etwa ein Login merken oder die Inhalte eines virtuellen Warenkorbs. Vor allem machen Cookies aber personalisierte Werbung möglich.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Cookie-Abfragen beim Surfen im Internet seltener aufploppen. Bestimmte Aktivitäten, die harmlos und für die Verwaltung einer Website einfach nötig seien, sollten künftig keine Zustimmung der Nutzer erfordern, hieß es von der Kommission. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer ihre Einstellung zu Cookies dem Vorhaben zufolge im Browser speichern können.

Trump und US-Konzerne hatten Digitalregeln kritisiert

Größere Digitalkonzerne, etwa Tiktok oder der Facebook-Konzern Meta <US30303M1027>, hatten die geltenden EU-Digitalregeln in der Vergangenheit als widersprüchlich oder wettbewerbsfeindlich bezeichnet. Angesichts mehrerer Verfahren der EU-Kommission gegen US-Konzerne - darunter Google <US02079K1079>, Amazon <US0231351067>, Apple <US0378331005> oder Microsoft <US5949181045> - hatte auch US-Präsident Donald Trump die Vorschriften kritisiert.

Die Gesetze über digitale Dienste (DSA) und digitale Märkte (DMA), auf deren Grundlage die meisten Verfahren der Kommission gegen die Konzerne laufen, bleiben von den Vorschlägen aber im Wesentlichen unberührt.

Weitere Vorschläge für mehr KI-Innovationen

Wie die Kommission weiter mitteilte, sollen Regeln zum Umgang mit nicht personenbezogenen Daten zudem zusammengelegt werden. Konkret geht es um vier Rechtstexte, die in einen - das bereits existierende EU-Datengesetz ("EU-Data-Act") - gegossen werden sollen. Ähnliche Zusammenlegungen sind beim Thema Cybersicherheit geplant: Unternehmen sollen sicherheitsrelevante Vorfälle künftig nur an einer Stelle melden müssen.

Auch das EU-KI-Gesetz ist von den Änderungsvorschlägen betroffen - noch bevor es vollständig durchgesetzt wird. Die EU-Kommission hatte sich damit gerühmt, den weltweit ersten Gesetzestext dieser Art zu haben. Es regelt umfangreich, welche Verpflichtungen ChatGPT, Gemini und Co. etwa beim Trainieren ihrer Modelle haben. Das Europäische KI-Amt sollte die Regeln zum Teil ab August nächsten Jahres durchsetzen.

Die Branche hatte zuletzt aber immer wieder mehr Zeit für die nötigen Anpassungen gefordert und könnte diese nun bekommen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die Regeln bei KI-Systemen mit besonderen Risiken auch später durchgesetzt werden können. Demnach könnten die Unternehmen bis zum Dezember 2027 und damit 16 Monate länger Zeit bekommen.

Zudem sollen kleinere KI-Firmen von vereinfachten Vorschriften bei der technischen Dokumentation profitieren. Die EU-Kommission gibt an, dass dadurch mindestens 225 Millionen Euro gespart würden. Gleichzeitig sollen den KI-Entwicklern laut eines Strategiepapiers der Kommission künftig mehr hochwertige Datensätze zur Verfügung gestellt werden.

Auch Deutschland und Frankreich machten Druck

Die geplanten Vereinfachungen der Kommission gehören zu den sogenannten Omnibussen, mit denen Bürokratie abgebaut werden soll. Von den Unternehmen, aber auch den Mitgliedsstaaten gab es zuletzt immer wieder Forderungen nach Entbürokratisierung.

Erst gestern hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bei einem deutsch-französischen Digitalgipfel in Berlin die Wünsche der Tech-Industrie aufgegriffen und weniger Strenge bei den europäischen Digitalregeln gefordert.

Kritik von Interessenverbänden und aus dem EU-Parlament

Daten- und Verbraucherschützer kritisierten hingegen, Entschärfungen der Gesetze kämen einem Einknicken vor der Tech-Lobby gleich. Zudem warnten bereits vor der offiziellen Bekanntgabe der Vorschläge mehr als 120 Organisationen - darunter auch Amnesty International - die Europäische Kommission in einem offenen Brief davor, die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auszuhöhlen. Die Digitalregeln der EU seien die wichtigste Verteidigungslinie gegen digitale Ausbeutung und Überwachung durch inländische wie ausländische Akteure.

Auch aus dem EU-Parlament gibt es bereits Kritik. Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlaments, teilte mit: Künstliche Intelligenz habe viel Potenzial, brauche aber auch Grenzen. Die EU habe dafür passende Regeln geschaffen. "Jegliche Aussetzung der Regeln, auch vorübergehend, würde Bürger:innen erheblichen Risiken aussetzen - das wäre fatal", fügte die deutsche Politikerin hinzu. Den Vorschlägen der EU-Kommission für Gesetzesänderungen müssen sowohl die EU-Staaten als auch das Parlament zustimmen./tre/DP/jha

19.11.2025 | 11:11:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU stuft Amazon zu Recht als 'sehr große Plattform' ein
19.11.2025 | 10:49:17 (dpa-AFX)
EU stuft Amazon zu Recht als 'sehr große Plattform' ein
19.11.2025 | 05:50:06 (dpa-AFX)
EU-Gericht urteilt zu Amazon-Status als sehr große Plattform
18.11.2025 | 19:31:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Europa als Tech-Standort? 'Der Zug ist nicht abgefahren!'
18.11.2025 | 18:31:48 (dpa-AFX)
Milliarden-Geldspritze für OpenAI-Rivalen Anthropic
18.11.2025 | 17:38:23 (dpa-AFX)
EU-Gericht urteilt zu Amazon-Status als sehr große Plattform