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Discount 230 2026/06: Basiswert Amazon.com

DQ95YM / DE000DQ95YM0 //
Quelle: DZ BANK: Geld 17.06., Brief
DQ95YM DE000DQ95YM0 // Quelle: DZ BANK: Geld 17.06., Brief
199,98 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 233,57 USD
Quelle : NASDAQ , 00:26:00
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 230,00 USD
  • Abstand zum Cap in % -1,53%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 230 2026/06: Basiswert Amazon.com

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 17.06. 21:59:19
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ95YM / DE000DQ95YM0
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 15.11.2024
Erster Handelstag 15.11.2024
Letzter Handelstag 17.06.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.06.2026
Zahltag 25.06.2026
Fälligkeitsdatum 25.06.2026
Cap 230,00 USD
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 200,67 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 17.06.2026, 21:59:19 Uhr mit Geld 199,98 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -3,57 USD
Abstand zum Cap in % -1,53%
Performance seit Auflegung in % 17,66%

Basiswert

Basiswert
Kurs 233,57 USD
Diff. Vortag in % -4,57%
52 Wochen Tief 196,13 USD
52 Wochen Hoch 278,56 USD
Quelle NASDAQ, 00:26:00
Basiswert Amazon.com Inc.
WKN / ISIN 906866 / US0231351067
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.06.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Amazon.com Inc an der maßgeblichen Börse am 18.06.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 230,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 17.07.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
18,5

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
62,3%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.689,17 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist AMAZON.COM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 17.07.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 17.07.2026 bei einem Kurs von 247,23 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance 1,2% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 1,2% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Neutrale Tendenz, zuvor jedoch (seit dem 05.06.2026) negativ Die Aktie wird in der Nähe ihres dividendenbereinigten 40-Tage Durchschnitts gehandelt (in einer Bandbreite von +1,75% bis -1,75%). Zuvor unterlag der Wert einem negativen Trend (seit dem 05.06.2026).
Wachstum KGV 1,1 15,27% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 15,27%.
KGV 18,5 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 19,6% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 51 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 51 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,6%.
Beta 1,63 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,63% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 62,3% Starke Korrelation mit dem SP500 62,3% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 39,55 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 39,55 USD oder 0,16% Das geschätzte Value at Risk beträgt 39,55 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,16%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 11,0%
Volatilität der über 12 Monate 32,1%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

23.07.2026 | 13:53:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: EU verhängt 890 Millionen Euro Strafe gegen Google

(neu: Reaktionen)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU verhängt gegen Google <US02079K1079> wegen unfairer Geschäftspraktiken eine Strafe von 890 Millionen Euro. Der US-Konzern hat nach Ansicht der Europäischen Kommission mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt.

Mit der Strafe riskiert die EU-Kommission erneute Spannungen mit Washington. US-Präsident Donald Trump hatte die Digitalgesetze der Union in der Vergangenheit scharf kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM - prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission.

Zudem hindere der Online-Riese App-Entwickler bei Google Play zu sehr daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben - also etwa auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu verweisen.

Google: Entscheidung macht Dienste kaputt

Der US-Konzern kritisierte, die Entscheidung mache zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. "Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants", teilte Google mit.

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. "Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen", hieß es weiter.

Gibt es Ärger mit Trump? - Zölle laufen eigentlich aus

Bereits vor der Entscheidung in dem EU-Verfahren wurde darüber spekuliert, ob eine solche Strafe US-Präsident Trump verärgern und politische Folgen haben könnte. Die europäischen Digitalgesetze hatte seine Regierung besonders dann kritisiert, wenn die Brüsseler Behörde gegen US-Konzerne vorgegangen war.

Nach einer Milliardenstrafe im September 2025 gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft drohte Trump sogar mit Zöllen. Der US-Präsident hatte die Entscheidung als nächsten Schlag gegen "ein großartiges amerikanisches Unternehmen" beklagt. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump damals auf seiner Online-Plattform Truth Social.

Besonders brisant ist daher auch der Zeitpunkt der verhängten Strafe. Denn an diesem Freitag (24. Juli) endet der zeitliche Rahmen für die von den USA erhobenen Einfuhrzölle. Theoretisch kann Trump das gleiche Handelsgesetz heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen.

Google als Torwächter eingestuft

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet <US02079K3059> nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar.

Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon <US0231351067> oder Microsoft <US5949181045> sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

EU-Kommission verlangt Änderungen

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssten in den Suchergebnissen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die EU-Kommission begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen Dienste in der Google-Suche vorgeschlagen habe und diese bereits teste.

Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim App-Marktplatz Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar gewesen.

Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Ansonsten drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes.

EU-Verfahren könnte wieder vor Gericht landen

Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren. Zuletzt kam es nach ähnlichen Entscheidungen der EU-Kommission zu Gerichtsprozessen, die sich zum Teil über Jahre erstreckten. Erst Anfang des Monats bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Google muss nach dem Urteil 4,1 Milliarden Euro zahlen.

Angesichts der nun verhängten, deutlich geringeren Strafe äußerten sich Unternehmen einer Koalition von über 60 betroffenen Tech-Firmen

- darunter die Suchmaschine Ecosia oder das Online-Wetterportal

wetter.com - enttäuscht. Google werde weiterhin Geldstrafen zahlen, solange dies günstiger sei, als sich an die Vorschriften zu halten, beklagte der Geschäftsführer der Buchungsplattform GetYourGuide, Johannes Reck./tre/DP/nas

23.07.2026 | 12:10:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU verhängt 890 Millionen Euro Strafe gegen Google
22.07.2026 | 19:52:50 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Kommission billigt Warner-Übernahme durch Paramount
21.07.2026 | 16:01:41 (dpa-AFX)
Schwarz-Digits-Chef rechnet mit kräftigem Wachstum
21.07.2026 | 09:57:08 (dpa-AFX)
Wildberger fordert mehr Rechenzentren für KI-Boom
20.07.2026 | 16:12:33 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress wegen Fälschungen
20.07.2026 | 14:32:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress wegen Fälschungen