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Discount 200 2026/09: Basiswert Amazon.com

DU13VA / DE000DU13VA6 //
Quelle: DZ BANK: Geld 12.09. 09:43:22, Brief 12.09. 09:43:22
DU13VA DE000DU13VA6 // Quelle: DZ BANK: Geld 12.09. 09:43:22, Brief 12.09. 09:43:22
153,97 EUR
Geld in EUR
153,99 EUR
Brief in EUR
-0,03%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 229,97 USD
Quelle : NASDAQ , 01:53:59
  • Max Rendite 10,65%
  • Max Rendite in % p.a. 10,26% p.a.
  • Discount in % 21,40%
  • Cap 200,00 USD
  • Abstand zum Cap in % -13,03%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 200 2026/09: Basiswert Amazon.com

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 12.09. 09:43:22
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU13VA / DE000DU13VA6
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 06.08.2025
Erster Handelstag 06.08.2025
Letzter Handelstag 17.09.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.09.2026
Zahltag 25.09.2026
Fälligkeitsdatum 25.09.2026
Cap 200,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 12.09.2025, 09:43:22 Uhr mit Geld 153,97 EUR / Brief 153,99 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,02 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,01%
Discount Absolut 49,218078 USD
Discount in % 21,40%
Max Rendite absolut 19,248078 USD
Max Rendite 10,65%
Max Rendite in % p.a. 10,26% p.a.
Seitwärtsrendite in % 10,65%
Seitwärtsrendite p.a. 10,26% p.a.
Abstand zum Cap Absolut -29,97 USD
Abstand zum Cap in % -13,03%
Performance seit Auflegung in % 2,06%

Basiswert

Basiswert
Kurs 229,97 USD
Diff. Vortag in % -0,17%
52 Wochen Tief 161,38 USD
52 Wochen Hoch 242,51 USD
Quelle NASDAQ, 01:53:59
Basiswert Amazon.com Inc.
WKN / ISIN 906866 / US0231351067
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.09.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Amazon.com Inc an der maßgeblichen Börse am 18.09.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 200,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 24.06.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
29,4

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
77,0%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.515,21 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist AMAZON.COM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 24.06.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 24.06.2025 bei einem Kurs von 212,77 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance 5,1% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 5,1% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 15.08.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 15.08.2025 positiv.
Wachstum KGV 0,8 16,58% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 16,58% Aufschlag.
KGV 29,4 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 22,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 61 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 61 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,0%.
Beta 1,32 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,32% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 77,0% Starke Korrelation mit dem SP500 77,0% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 47,92 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 47,92 USD oder 0,20% Das geschätzte Value at Risk beträgt 47,92 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,20%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 21,6%
Volatilität der über 12 Monate 31,9%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

12.09.2025 | 09:35:01 (dpa-AFX)
Smart-TV bis E-Bike: Nutzer bekommen neue Rechte

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im "smart Home" werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV - alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren.

Per EU-Verordnung bekommen sie mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Jetzt gilt für diese Produkte das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act"). Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und wie man darauf zugreifen kann.

Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein.

Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Um welche Daten geht es dabei?

Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut.

Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Muss das Gerät neu sein?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand.

Von September 2026 an sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen - die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können.

Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden. Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen.

Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine "verpasste Chance".

Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?

Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren.

Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.

Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?

Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen.

Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

Große Cloud-Anbieter wie Amazon <US0231351067> Web Services, Microsoft <US5949181045> oder Google <US02079K1079> werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Was sagen die Unternehmen?

Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. "Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein", so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen./tre/DP/zb

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10.09.2025 | 12:25:02 (dpa-AFX)
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