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Discount 850 2026/03: Basiswert Meta Platforms

DU1WR7 / DE000DU1WR74 //
Quelle: DZ BANK: Geld 12.01., Brief
DU1WR7 DE000DU1WR74 // Quelle: DZ BANK: Geld 12.01., Brief
549,35 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 668,72 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 850,00 USD
  • Abstand zum Cap in % 27,11%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 850 2026/03: Basiswert Meta Platforms

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 12.01. 21:59:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU1WR7 / DE000DU1WR74
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 01.08.2025
Erster Handelstag 01.08.2025
Letzter Handelstag 19.03.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.03.2026
Zahltag 27.03.2026
Fälligkeitsdatum 27.03.2026
Cap 850,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 12.01.2026, 21:59:59 Uhr mit Geld 549,35 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut 181,28 USD
Abstand zum Cap in % 27,11%
Performance seit Auflegung in % -12,83%

Basiswert

Basiswert
Kurs 668,72 USD
Diff. Vortag in % -3,31%
52 Wochen Tief 479,86 USD
52 Wochen Hoch 796,21 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Meta Platforms Inc.
WKN / ISIN A1JWVX / US30303M1027
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 27.03.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Meta Platforms Inc an der maßgeblichen Börse am 20.03.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 850,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 31.12.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
20,0

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
68,9%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1.787,34 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist META PLATFORMS INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 31.12.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 31.12.2025 bei einem Kurs von 660,09 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance 5,5% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 5,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 23.01.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 23.01.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,0 12,24% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 12,24%.
KGV 20,0 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 20,2% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 64 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 64 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 6,38% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 05.08.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,0%.
Beta 1,42 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,42% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 68,9% Starke Korrelation mit dem SP500 68,9% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 165,80 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 165,80 USD oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 165,80 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 47,5%
Volatilität der über 12 Monate 38,5%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

05.02.2026 | 14:26:41 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Dämpfer für Amazon: Kartellamt schränkt Preisvorgaben ein

BONN (dpa-AFX) - In seinem Dauerclinch mit amerikanischen Online-Riesen verschärft das Bundeskartellamt seine Gangart gegen Amazon <US0231351067>. Erstmals verpflichteten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter den Internet-Händler Amazon zu einer Geldzahlung, außerdem muss er seine Geschäftspraxis ändern. Das Kartellamt wertete Preisvorgaben, die Amazon anderen Firmen auf seinem "Marktplatz" macht, als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll Amazon wegen des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils zahlen.

Es ist die erste finanzielle Maßnahme des Kartellamts gegen Amazon, die sich auf eine wegweisende Gesetzesänderung von 2023 stützt. Amazon kündigte an, Rechtsmittel einzulegen - damit käme der Sachverhalt direkt vor den Bundesgerichtshof.

Amazon mit Doppelrolle durch seinen Marktplatz

Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Webseite über den "Marktplatz" auch Drittanbietern geöffnet. Die verkaufen etwa Sportschuhe, Elektronik oder Klamotten. Vom gesamten deutschen Online-Handel entfallen nach Angaben des Kartellamts 60 Prozent auf Amazon, davon wiederum 60 Prozent auf den Marktplatz und 40 Prozent auf Amazons Eigenverkauf. Die Zahlen verdeutlichen Amazons schier übergroße Marktmacht.

In dem im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahren nahmen sich Deutschlands Wettbewerbshüter eine bestimmte Facette des Marktplatzes vor, und zwar den sogenannten Preis-Kontrollmechanismus. Fällt der Preis von Drittanbietern auf dem Marktplatz zu hoch aus, wird das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt oder es wird nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben - es verschwindet gewissermaßen in der Bedeutungslosigkeit.

Nutzt Amazon diesen Preismechanismus strategisch, um die Preise auf seiner Webseite niedrig zu halten und der Konkurrenz, die abseits von Amazon Geschäfte macht, das Wasser abzugraben? Diesem Verdacht gingen die Wettbewerbshüter nach und kamen schließlich zu dem Schluss, dass sie einschreiten müssen.

Preisvorgabe darf nur in absoluten Ausnahmen greifen

Kartellamtschef Andreas Mundt wies darauf hin, dass Amazon auf seiner Plattform im direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern sei. Das Kartellamt legte fest, dass der Preismechanismus nur in absoluten Ausnahmen greifen dürfe, etwa bei Preiswucher - also wenn ein Anbieter einen viel zu hohen Preis aufruft und die Internetnutzer dadurch verschrecken könnte.

Mundt betonte die Dringlichkeit, den Preismechanismus zu ändern. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird", sagte der Wettbewerbshüter. "Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können - mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden."

Geldbetrag dürfte Amazon kaum wehtun

Er fügte hinzu, dass das Kartellamt nicht gegen Amazons Ziel vorgehe, möglichst niedrige Preise anzubieten. Dafür seien die Preiskontroll-Mechanismen aber nicht erforderlich. "Hierzu hätte das Unternehmen andere Möglichkeiten, zum Beispiel könnten entsprechende Anreize an die Händler durch eine Absenkung der Gebühren und Provisionen, die die Händler an Amazon zahlen müssen, gesetzt werden."

Der Geldbetrag dürfte für den milliardenschweren Internetriesen eher eine Nebensache sein, die Verpflichtung zur Änderung seines Preismechanismus könnte das Unternehmen hingegen empfindlicher treffen. Gegen Google <US02079K1079>, die Facebook-Mutter Meta <US30303M1027> und Amazon ging das Kartellamt in den vergangenen Jahren bereits wegen unterschiedlicher Sachverhalte vor, jetzt folgt ein weiteres Kapitel in der juristischen Auseinandersetzung mit "Big Tech".

Kopfschütteln bei Amazon, Erleichterung bei anderen Händlern

Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Kartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, sagte Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger. "Infolge dieser Entscheidung wäre Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergibt für Kunden, Verkaufspartner und den Wettbewerb keinen Sinn."

Die Erleichterung unter Amazon-Konkurrenten war nach der Entscheidung des Kartellamts groß. "Die Entscheidung des Kartellamts begrüßen wir sehr, da viele Händler unter der Preiskontrolle durch Amazon gelitten haben", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Onlinehandel, Heidi Kneller-Gronen. "Händler konnten selbst ihre eigenen Eigenmarken-Produkte nicht mehr zu einem rentablen Preis verkaufen, wenn sich ihre Einkaufs- oder Logistikpreise geändert hatten und sie die Preise anpassen mussten." Es sei zudem nicht möglich gewesen, auf anderen Plattformen günstigere Preise anzugeben, weil dort etwa die Marktplatz-Gebühren niedriger waren.

Sandra May vom Händlerbund sagte, dass die Doppelrolle von Amazon als Verkäufer eigener Produkte und Anbieter des Marktplatzes grundsätzlich nicht problematisch sei, sie müsse aber fair ausgestaltet sein. "In der Praxis spiegeln uns einige Händler aber, dass sie sich nicht gleichbehandelt fühlen: Entscheidungen werden als intransparent empfunden, Prozesse wirken kaum angreifbar und die Plattform sitzt gefühlt am längeren Hebel."

Amazon biete Händlern eine enorme Reichweite und sei für viele einer der wichtigsten Wachstumstreiber. "Gleichzeitig stecken Händler in einem Dilemma: Man kommt kaum an Amazon vorbei, steht dort aber auch im direkten Wettbewerb mit der Plattform selbst", sagt die Juristin./wdw/DP/jha

05.02.2026 | 11:19:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Google-Mutter Alphabet will KI-Investitionen in etwa verdoppeln
05.02.2026 | 06:35:00 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Google-Mutter Alphabet plant gewaltige KI-Investitionen
04.02.2026 | 09:14:53 (dpa-AFX)
Britisches Oberhaus stimmt für Handyverbot an Schulen
03.02.2026 | 06:35:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Raketen plus KI: Musk legt SpaceX und xAI zusammen
02.02.2026 | 08:05:04 (dpa-AFX)
Die Weltwirtschaft treibt die Börsen - US-Markt im Hintertreffen?
30.01.2026 | 06:06:10 (dpa-AFX)
Kreise: Amazon könnte 50 Milliarden Dollar in OpenAI stecken