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Endlos Turbo Long 2,368 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU30NM / DE000DU30NM2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 07.10., Brief
DU30NM DE000DU30NM2 // Quelle: DZ BANK: Geld 07.10., Brief
0,001 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 2,18 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis
    (Stand 08.10. 00:00 Uhr)
    2,368 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 08.10. 00:00 Uhr)
    2,368 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -8,62%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 2,368 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 07.10. 15:30:19
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU30NM / DE000DU30NM2
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 07.10.2025
Erster Handelstag 07.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 08.10. 00:00 Uhr)
2,368 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 08.10. 00:00 Uhr)
2,368 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 07.10.2025 15:30
Anpassungsprozentsatz p.a. 9,12649% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,001 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
07.10.20252,368 USD2,368 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 07.10.2025, 15:30:19 Uhr mit Geld 0,001 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Performance seit Auflegung in % -99,80%

Basiswert

Basiswert
Kurs 2,18 USD
Diff. Vortag in % -22,97%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 11.07.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,8

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,1%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,28 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 11.07.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 11.07.2025 bei einem Kurs von 3,51 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 26,9% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 26,9% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 21.10.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 21.10.2025 positiv.
Wachstum KGV 4,5 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,8 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 12,5% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 7 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 7 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 194 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 10,1%.
Beta 1,92 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,92% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,1% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 3,44 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 3,44 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 3,44 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 852,3%
Volatilität der über 12 Monate 218,4%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

08.10.2025 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Darf ein Schnitzel aus Soja sein?

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europaparlament stimmt über ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie "Tofu-Wurst" oder "Veggie-Burger" ab. Wem die Begriffe ein Dorn im Auge sind, was Verbraucherschützer und Unternehmen von dem Vorschlag halten und wie es jetzt weitergeht - der Überblick:

Welche Begriffe wären von einem möglichen Verbot betroffen?

In dem zur Abstimmung stehenden Bericht sind über einen Änderungsantrag mehrere Begriffe eingebracht worden. Dazu zählen "Steak", "Schnitzel", "Hamburger" und "Wurst". Sie sollen Produkten vorbehalten sein, die aus Tieren gemacht wurden.

Wie ist die bisherige Rechtslage?

Bislang dürfen Begriffe wie Wurst, Schnitzel oder Namen anderer typischer Fleischlebensmittel auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. "Für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt es keine rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen, daher können aktuell allgemein übliche oder beschreibende Bezeichnungen verwendet werden", so ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Warum sollen die Begriffe verboten werden?

Die im Europaparlament zuständige Abgeordnete Céline Imart sieht durch das Vorhaben den Verbraucherschutz gestärkt. Die Politikerin der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, teilte auf Anfrage mit, es bestehe "ein echtes Verwechslungsrisiko". Pflanzenbasierte Ersatzprodukte böten etwa nicht die gleichen Nährwerte wie ihre tierischen Originale.

Zudem gehe es bei dem Vorhaben darum, Landwirte zu schützen. Pflanzliche Lebensmittelhersteller versuchten den Ruf tierischer Lebensmittel, den Generationen von Landwirten aufgebaut hätten, für die Vermarktung von Konkurrenzprodukten zu nutzen.

Zu den Befürwortern gehört unter anderem der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter. Ein einfacher Weg wäre es, die Bezeichnung Fleisch klar zu schützen.

Was sagen Verbraucherschützer zu dem Vorhaben?

Die halten wenig davon. Der Geschäftsführer der Organisation foodwatch, Chris Methmann, spricht von "Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie". Niemand kaufe versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaube, es seien Rinderwürste. Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) müsse klarstellen, dass Deutschland "diesen Unsinn nicht mitträgt", so foodwatch.

Auch Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht ein mögliches Verbot kritisch. Sie teilte auf Anfrage mit, es sei wenig hilfreich, wenn Ersatzprodukte keine Namen von Produkten tragen dürfen, die typischerweise mit Fleisch assoziiert würden. Bei einem Begriff wie "Veganes Seitan-Schnitzel" wüssten Verbraucherinnen und Verbraucher, was sie geschmacklich erwartet und welche Ersatzzutat das Produkt enthalte.

Was sagen andere Gegner des Verbots?

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einen gemeinsamen Brief dagegen ausgesprochen. Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Dies sei der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa.

Unterzeichnet hat auch die Rügenwalder Mühle, die Fleisch- und Fleischersatzprodukte herstellt. "Aus unserer Sicht ist das nicht sinnvoll. Schnitzel oder Burger beschreiben eine Zubereitungsart - nicht das Ausgangsprodukt", sagte eine Unternehmenssprecherin. Die kurzfristigen Umstellungskosten schätze man auf einen einstelligen mittleren Millionenbetrag. Auch andere Handelsketten wie Rewe und Aldi Nord sowie der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels und der Lebensmittelverband Deutschland lehnen ein Verbot ab.

Wie denken Verbraucher darüber?

Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte rund 4.200 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland repräsentativ. Jeder Zweite (50 Prozent) findet, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst, ob Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Schnitzel für pflanzliche Produkte genutzt werden dürfen. Zwei Drittel (67 Prozent) halten das für unwichtig. Knapp zehn Prozent haben keine Meinung.

Wie steht Deutschland zu dem Vorhaben?

Eine Position zu dem konkreten Vorhaben des Parlaments hat die Bundesregierung bislang nicht kommuniziert. "Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden sollen, wie sie sich ernähren", teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums mit.

Grundsätzlich begrüße das Ministerium die klare Unterscheidung und Erkennbarkeit traditionell tierischer Lebensmittel und pflanzlicher Fleischersatzprodukte.

Wie groß ist der Markt für Fleischersatzprodukte in Deutschland?

Als Fleischersatz gelten Produkte wie vegane Schnitzel, Hack, Bratwurst und Wurst sowie Tofu und Falafel. Der Markt ist in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gewachsen. 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 121.600 Tonnen solcher Produkte hergestellt - 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2019 hat sich die Menge verdoppelt.

Im Vergleich zur konventionellen Fleischproduktion ist der Markt für Fleischersatz noch relativ klein. Der Pro-Kopf-Konsum von Produkten wie Veggie-Burgern oder Tofuwurst lag 2024 bei 1,5 Kilogramm, bei echtem Fleisch waren es 53,2 Kilo. Der Fleischkonsum hierzulande war jahrelang rückläufig, ist zuletzt aber leicht gestiegen, vor allem durch Geflügel.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Parlament muss nun in Verhandlungen mit den EU-Staaten eine endgültige Einigung auf die neuen Regeln finden. Die dänische Ratspräsidentschaft teilte mit, man hoffe darauf, sich schnell einigen zu können. Ob sich für das Bezeichnungsverbot eine Mehrheit findet, ist unklar./mjm/cr/DP/zb