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Endlos Turbo Long 0,4972 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW6 / DE000DU4GW66 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
DU4GW6 DE000DU4GW66 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
0,19 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,5961 USD
Quelle : NASDAQ , 10.04.
  • Basispreis
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,4972 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,4972 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 16,59%
  • Abstand zum Knock-Out in % 16,59%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  •  
  •  
  •  
  •  
Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,4972 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.04. 21:28:32
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW6 / DE000DU4GW66
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,4972 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,4972 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.04.20260,4972 USD0,4972 USD
09.04.20260,4971 USD0,4971 USD
08.04.20260,497 USD0,497 USD
07.04.20260,4969 USD0,4969 USD
06.04.20260,4968 USD0,4968 USD
03.04.20260,4965 USD0,4965 USD
02.04.20260,4964 USD0,4964 USD
01.04.20260,4963 USD0,4963 USD
31.03.20260,4962 USD0,4962 USD
30.03.20260,4961 USD0,4961 USD
27.03.20260,4958 USD0,4958 USD
26.03.20260,4957 USD0,4957 USD
25.03.20260,4956 USD0,4956 USD
24.03.20260,4955 USD0,4955 USD
23.03.20260,4954 USD0,4954 USD
20.03.20260,4951 USD0,4951 USD
19.03.20260,495 USD0,495 USD
18.03.20260,4949 USD0,4949 USD
17.03.20260,4948 USD0,4948 USD
16.03.20260,4947 USD0,4947 USD
13.03.20260,4944 USD0,4944 USD
12.03.20260,4943 USD0,4943 USD
11.03.20260,4942 USD0,4942 USD
10.03.20260,4941 USD0,4941 USD
09.03.20260,494 USD0,494 USD
06.03.20260,4937 USD0,4937 USD
05.03.20260,4936 USD0,4936 USD
04.03.20260,4935 USD0,4935 USD
03.03.20260,4934 USD0,4934 USD
02.03.20260,4933 USD0,4933 USD
27.02.20260,493 USD0,493 USD
26.02.20260,4929 USD0,4929 USD
25.02.20260,4928 USD0,4928 USD
24.02.20260,4927 USD0,4927 USD
23.02.20260,4926 USD0,4926 USD
20.02.20260,4923 USD0,4923 USD
19.02.20260,4922 USD0,4922 USD
18.02.20260,4921 USD0,4921 USD
17.02.20260,492 USD0,492 USD
16.02.20260,4919 USD0,4919 USD
13.02.20260,4916 USD0,4916 USD
12.02.20260,4915 USD0,4915 USD
11.02.20260,4914 USD0,4914 USD
10.02.20260,4913 USD0,4913 USD
09.02.20260,4912 USD0,4912 USD
06.02.20260,4909 USD0,4909 USD
05.02.20260,4908 USD0,4908 USD
04.02.20260,4907 USD0,4907 USD
03.02.20260,4906 USD0,4906 USD
02.02.20260,4905 USD0,4905 USD
30.01.20260,4902 USD0,4902 USD
29.01.20260,4901 USD0,4901 USD
28.01.20260,49 USD0,49 USD
27.01.20260,4899 USD0,4899 USD
26.01.20260,4898 USD0,4898 USD
23.01.20260,4895 USD0,4895 USD
22.01.20260,4894 USD0,4894 USD
21.01.20260,4893 USD0,4893 USD
20.01.20260,4892 USD0,4892 USD
19.01.20260,4891 USD0,4891 USD
16.01.20260,4888 USD0,4888 USD
15.01.20260,4887 USD0,4887 USD
14.01.20260,4886 USD0,4886 USD
13.01.20260,4885 USD0,4885 USD
12.01.20260,4884 USD0,4884 USD
09.01.20260,4881 USD0,4881 USD
08.01.20260,488 USD0,488 USD
07.01.20260,4879 USD0,4879 USD
06.01.20260,4878 USD0,4878 USD
05.01.20260,4877 USD0,4877 USD
02.01.20260,4874 USD0,4874 USD
31.12.20250,4872 USD0,4872 USD
30.12.20250,4871 USD0,4871 USD
29.12.20250,487 USD0,487 USD
26.12.20250,4867 USD0,4867 USD
24.12.20250,4865 USD0,4865 USD
23.12.20250,4864 USD0,4864 USD
22.12.20250,4863 USD0,4863 USD
19.12.20250,486 USD0,486 USD
18.12.20250,4859 USD0,4859 USD
17.12.20250,4858 USD0,4858 USD
16.12.20250,4857 USD0,4857 USD
15.12.20250,4856 USD0,4856 USD
12.12.20250,4853 USD0,4853 USD
11.12.20250,4852 USD0,4852 USD
10.12.20250,4851 USD0,4851 USD
09.12.20250,485 USD0,485 USD
08.12.20250,4849 USD0,4849 USD
05.12.20250,4846 USD0,4846 USD
04.12.20250,4845 USD0,4845 USD
03.12.20250,4844 USD0,4844 USD
02.12.20250,4843 USD0,4843 USD
01.12.20250,4842 USD0,4842 USD
28.11.20250,4839 USD0,4839 USD
27.11.20250,4838 USD0,4838 USD
26.11.20250,4837 USD0,4837 USD
25.11.20250,4836 USD0,4836 USD
24.11.20250,4835 USD0,4835 USD
21.11.20250,4832 USD0,4832 USD
20.11.20250,4831 USD0,4831 USD
19.11.20250,483 USD0,483 USD
18.11.20250,4829 USD0,4829 USD
17.11.20250,4828 USD0,4828 USD
14.11.20250,4825 USD0,4825 USD
13.11.20250,4824 USD0,4824 USD
12.11.20250,4823 USD0,4823 USD
11.11.20250,4822 USD0,4822 USD
10.11.20250,4821 USD0,4821 USD
07.11.20250,4818 USD0,4818 USD
06.11.20250,4817 USD0,4817 USD
05.11.20250,4816 USD0,4816 USD
04.11.20250,4815 USD0,4815 USD
03.11.20250,4814 USD0,4814 USD
31.10.20250,4811 USD0,4811 USD
30.10.20250,481 USD0,481 USD
29.10.20250,4809 USD0,4809 USD
28.10.20250,4808 USD0,4808 USD
27.10.20250,4807 USD0,4807 USD
24.10.20250,4804 USD0,4804 USD
23.10.20250,4803 USD0,4803 USD
22.10.20250,4802 USD0,4802 USD
21.10.20250,4801 USD0,4801 USD
20.10.20250,48 USD0,48 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.04.2026, 21:28:32 Uhr mit Geld 0,19 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,0989 USD
Abstand zum Knock-Out in % 16,59%
Performance seit Auflegung in % -34,48%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,5961 USD
Diff. Vortag in % -0,38%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 10.04.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4GW6 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4GW6 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4GW6, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,0

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,27 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.04.2026 bei einem Kurs von 0,59 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -25,0% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -25,0% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 9,0 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,0 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 17,7% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 214 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11%.
Beta 2,68 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,68% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,55 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,55 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,55 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 77,2%
Volatilität der über 12 Monate 229,1%

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News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?