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Mini-Future Long 0,43 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4H49 / DE000DU4H496 //
Quelle: DZ BANK: Geld 06.03. 21:57:16, Brief --
DU4H49 DE000DU4H496 // Quelle: DZ BANK: Geld 06.03. 21:57:16, Brief --
0,38 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
2,70%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,7843 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis
    0,4087 USD
  • Knock-Out-Barriere
    0,43 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 47,89%
  • Abstand zum Knock-Out in % 45,17%
  • Hebel 1,93x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Mini-Future Long 0,43 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 06.03. 21:57:16
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4H49 / DE000DU4H496
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Mini-Future
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
0,4087 USD
Knock-Out-Barriere
0,43 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66415% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
06.03.20260,43 USD0,4087 USD
05.03.20260,43 USD0,4086 USD
04.03.20260,43 USD0,4085 USD
03.03.20260,43 USD0,4084 USD
02.03.20260,43 USD0,4083 USD
27.02.20260,4271 USD0,408 USD
26.02.20260,4271 USD0,4079 USD
25.02.20260,4271 USD0,4078 USD
24.02.20260,4271 USD0,4077 USD
23.02.20260,4271 USD0,4076 USD
20.02.20260,4271 USD0,4073 USD
19.02.20260,4271 USD0,4072 USD
18.02.20260,4271 USD0,4071 USD
17.02.20260,4271 USD0,407 USD
16.02.20260,4271 USD0,4069 USD
13.02.20260,4271 USD0,4066 USD
12.02.20260,4271 USD0,4065 USD
11.02.20260,4271 USD0,4064 USD
10.02.20260,4271 USD0,4063 USD
09.02.20260,4271 USD0,4062 USD
06.02.20260,4271 USD0,4059 USD
05.02.20260,4271 USD0,4058 USD
04.02.20260,4271 USD0,4057 USD
03.02.20260,4271 USD0,4056 USD
02.02.20260,4271 USD0,4055 USD
30.01.20260,4238 USD0,4052 USD
29.01.20260,4238 USD0,4051 USD
28.01.20260,4238 USD0,405 USD
27.01.20260,4238 USD0,4049 USD
26.01.20260,4238 USD0,4048 USD
23.01.20260,4238 USD0,4045 USD
22.01.20260,4238 USD0,4044 USD
21.01.20260,4238 USD0,4043 USD
20.01.20260,4238 USD0,4042 USD
19.01.20260,4238 USD0,4041 USD
16.01.20260,4238 USD0,4038 USD
15.01.20260,4238 USD0,4037 USD
14.01.20260,4238 USD0,4036 USD
13.01.20260,4238 USD0,4035 USD
12.01.20260,4238 USD0,4034 USD
09.01.20260,4238 USD0,4031 USD
08.01.20260,4238 USD0,403 USD
07.01.20260,4238 USD0,4029 USD
06.01.20260,4238 USD0,4028 USD
05.01.20260,4238 USD0,4027 USD
02.01.20260,4204 USD0,4024 USD
31.12.20250,4204 USD0,4022 USD
30.12.20250,4204 USD0,4021 USD
29.12.20250,4204 USD0,402 USD
26.12.20250,4204 USD0,4017 USD
24.12.20250,4204 USD0,4015 USD
23.12.20250,4204 USD0,4014 USD
22.12.20250,4204 USD0,4013 USD
19.12.20250,4204 USD0,401 USD
18.12.20250,4204 USD0,4009 USD
17.12.20250,4204 USD0,4008 USD
16.12.20250,4204 USD0,4007 USD
15.12.20250,4204 USD0,4006 USD
12.12.20250,4204 USD0,4003 USD
11.12.20250,4204 USD0,4002 USD
10.12.20250,4204 USD0,4001 USD
09.12.20250,4204 USD0,40 USD
08.12.20250,4204 USD0,3999 USD
05.12.20250,4204 USD0,3996 USD
04.12.20250,4204 USD0,3995 USD
03.12.20250,4204 USD0,3994 USD
02.12.20250,4204 USD0,3993 USD
01.12.20250,4204 USD0,3992 USD
28.11.20250,4175 USD0,3989 USD
27.11.20250,4175 USD0,3988 USD
26.11.20250,4175 USD0,3987 USD
25.11.20250,4175 USD0,3986 USD
24.11.20250,4175 USD0,3985 USD
21.11.20250,4175 USD0,3982 USD
20.11.20250,4175 USD0,3981 USD
19.11.20250,4175 USD0,398 USD
18.11.20250,4175 USD0,3979 USD
17.11.20250,4175 USD0,3978 USD
14.11.20250,4175 USD0,3975 USD
13.11.20250,4175 USD0,3974 USD
12.11.20250,4175 USD0,3973 USD
11.11.20250,4175 USD0,3972 USD
10.11.20250,4175 USD0,3971 USD
07.11.20250,4175 USD0,3968 USD
06.11.20250,4175 USD0,3967 USD
05.11.20250,4175 USD0,3966 USD
04.11.20250,4175 USD0,3965 USD
03.11.20250,4175 USD0,3964 USD
31.10.20250,416 USD0,3961 USD
30.10.20250,416 USD0,396 USD
29.10.20250,416 USD0,3959 USD
28.10.20250,416 USD0,3958 USD
27.10.20250,416 USD0,3957 USD
24.10.20250,416 USD0,3954 USD
23.10.20250,416 USD0,3953 USD
22.10.20250,416 USD0,3952 USD
21.10.20250,416 USD0,3951 USD
20.10.20250,416 USD0,395 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 06.03.2026, 21:57:16 Uhr mit Geld 0,38 EUR / Brief -- EUR
Spread Absolut -0,38 EUR
Spread Homogenisiert -0,38 EUR
Spread in % des Briefkurses --
Hebel 1,93x
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,3543 USD
Abstand zum Knock-Out in % 45,17%
Performance seit Auflegung in % -7,32%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,7843 USD
Diff. Vortag in % 0,91%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz aus einem von der DZ BANK innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten Kurs des Basiswerts und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Innerhalb der Bewertungsfrist ermittelter Kurs - Basispreis) x Bezugsverhältnis).
Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4H49 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4H49 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4H49, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,9

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,3%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,37 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 14.11.2025 bei einem Kurs von 1,08 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 6,6% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 6,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 13,4 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,9 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 39,5% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 3 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 3 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 193 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11,6%.
Beta 2,06 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,06% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,3% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,75 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,75 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,75 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 126,8%
Volatilität der über 12 Monate 228,8%

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Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?
08.10.2025 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Darf ein Schnitzel aus Soja sein?