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Mini-Future Long 0,4851 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4H5A / DE000DU4H5A4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
DU4H5A DE000DU4H5A4 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
0,17 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,5961 USD
Quelle : NASDAQ , 10.04.
  • Basispreis
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,4622 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,4851 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 22,46%
  • Abstand zum Knock-Out in % 18,62%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  •  
  •  
  •  
  •  
Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Mini-Future Long 0,4851 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.04. 21:59:48
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4H5A / DE000DU4H5A4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Mini-Future
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,4622 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,4851 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.04.20260,4851 USD0,4622 USD
09.04.20260,4851 USD0,4621 USD
08.04.20260,4851 USD0,462 USD
07.04.20260,4851 USD0,4619 USD
06.04.20260,4851 USD0,4618 USD
03.04.20260,4851 USD0,4615 USD
02.04.20260,4851 USD0,4614 USD
01.04.20260,4851 USD0,4613 USD
31.03.20260,482 USD0,4612 USD
30.03.20260,482 USD0,4611 USD
27.03.20260,482 USD0,4608 USD
26.03.20260,482 USD0,4607 USD
25.03.20260,482 USD0,4606 USD
24.03.20260,482 USD0,4605 USD
23.03.20260,482 USD0,4604 USD
20.03.20260,482 USD0,4601 USD
19.03.20260,482 USD0,46 USD
18.03.20260,482 USD0,4599 USD
17.03.20260,482 USD0,4598 USD
16.03.20260,482 USD0,4597 USD
13.03.20260,482 USD0,4594 USD
12.03.20260,482 USD0,4593 USD
11.03.20260,482 USD0,4592 USD
10.03.20260,482 USD0,4591 USD
09.03.20260,482 USD0,459 USD
06.03.20260,482 USD0,4587 USD
05.03.20260,482 USD0,4586 USD
04.03.20260,482 USD0,4585 USD
03.03.20260,482 USD0,4584 USD
02.03.20260,482 USD0,4583 USD
27.02.20260,479 USD0,458 USD
26.02.20260,479 USD0,4579 USD
25.02.20260,479 USD0,4578 USD
24.02.20260,479 USD0,4577 USD
23.02.20260,479 USD0,4576 USD
20.02.20260,479 USD0,4573 USD
19.02.20260,479 USD0,4572 USD
18.02.20260,479 USD0,4571 USD
17.02.20260,479 USD0,457 USD
16.02.20260,479 USD0,4569 USD
13.02.20260,479 USD0,4566 USD
12.02.20260,479 USD0,4565 USD
11.02.20260,479 USD0,4564 USD
10.02.20260,479 USD0,4563 USD
09.02.20260,479 USD0,4562 USD
06.02.20260,479 USD0,4559 USD
05.02.20260,479 USD0,4558 USD
04.02.20260,479 USD0,4557 USD
03.02.20260,479 USD0,4556 USD
02.02.20260,479 USD0,4555 USD
30.01.20260,4758 USD0,4552 USD
29.01.20260,4758 USD0,4551 USD
28.01.20260,4758 USD0,455 USD
27.01.20260,4758 USD0,4549 USD
26.01.20260,4758 USD0,4548 USD
23.01.20260,4758 USD0,4545 USD
22.01.20260,4758 USD0,4544 USD
21.01.20260,4758 USD0,4543 USD
20.01.20260,4758 USD0,4542 USD
19.01.20260,4758 USD0,4541 USD
16.01.20260,4758 USD0,4538 USD
15.01.20260,4758 USD0,4537 USD
14.01.20260,4758 USD0,4536 USD
13.01.20260,4758 USD0,4535 USD
12.01.20260,4758 USD0,4534 USD
09.01.20260,4758 USD0,4531 USD
08.01.20260,4758 USD0,453 USD
07.01.20260,4758 USD0,4529 USD
06.01.20260,4758 USD0,4528 USD
05.01.20260,4758 USD0,4527 USD
02.01.20260,4724 USD0,4524 USD
31.12.20250,4724 USD0,4522 USD
30.12.20250,4724 USD0,4521 USD
29.12.20250,4724 USD0,452 USD
26.12.20250,4724 USD0,4517 USD
24.12.20250,4724 USD0,4515 USD
23.12.20250,4724 USD0,4514 USD
22.12.20250,4724 USD0,4513 USD
19.12.20250,4724 USD0,451 USD
18.12.20250,4724 USD0,4509 USD
17.12.20250,4724 USD0,4508 USD
16.12.20250,4724 USD0,4507 USD
15.12.20250,4724 USD0,4506 USD
12.12.20250,4724 USD0,4503 USD
11.12.20250,4724 USD0,4502 USD
10.12.20250,4724 USD0,4501 USD
09.12.20250,4724 USD0,45 USD
08.12.20250,4724 USD0,4499 USD
05.12.20250,4724 USD0,4496 USD
04.12.20250,4724 USD0,4495 USD
03.12.20250,4724 USD0,4494 USD
02.12.20250,4724 USD0,4493 USD
01.12.20250,4724 USD0,4492 USD
28.11.20250,4695 USD0,4489 USD
27.11.20250,4695 USD0,4488 USD
26.11.20250,4695 USD0,4487 USD
25.11.20250,4695 USD0,4486 USD
24.11.20250,4695 USD0,4485 USD
21.11.20250,4695 USD0,4482 USD
20.11.20250,4695 USD0,4481 USD
19.11.20250,4695 USD0,448 USD
18.11.20250,4695 USD0,4479 USD
17.11.20250,4695 USD0,4478 USD
14.11.20250,4695 USD0,4475 USD
13.11.20250,4695 USD0,4474 USD
12.11.20250,4695 USD0,4473 USD
11.11.20250,4695 USD0,4472 USD
10.11.20250,4695 USD0,4471 USD
07.11.20250,4695 USD0,4468 USD
06.11.20250,4695 USD0,4467 USD
05.11.20250,4695 USD0,4466 USD
04.11.20250,4695 USD0,4465 USD
03.11.20250,4695 USD0,4464 USD
31.10.20250,468 USD0,4461 USD
30.10.20250,468 USD0,446 USD
29.10.20250,468 USD0,4459 USD
28.10.20250,468 USD0,4458 USD
27.10.20250,468 USD0,4457 USD
24.10.20250,468 USD0,4454 USD
23.10.20250,468 USD0,4453 USD
22.10.20250,468 USD0,4452 USD
21.10.20250,468 USD0,4451 USD
20.10.20250,468 USD0,445 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.04.2026, 21:59:48 Uhr mit Geld 0,17 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,111 USD
Abstand zum Knock-Out in % 18,62%
Performance seit Auflegung in % -54,05%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,5961 USD
Diff. Vortag in % -0,38%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 10.04.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz aus einem von der DZ BANK innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten Kurs des Basiswerts und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Innerhalb der Bewertungsfrist ermittelter Kurs - Basispreis) x Bezugsverhältnis).
Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4H5A berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4H5A halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4H5A, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,0

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,27 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.04.2026 bei einem Kurs von 0,59 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -25,0% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -25,0% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 9,0 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,0 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 17,7% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 214 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11%.
Beta 2,68 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,68% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,55 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,55 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,55 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 77,2%
Volatilität der über 12 Monate 229,1%

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News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

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