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Open-End Faktor-Optionsschein 12x long mit Knock-Out: Deutsche Telekom

DU4X4Z / DE000DU4X4Z4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 09.06. 11:06:56, Brief 09.06. 11:06:56
DU4X4Z DE000DU4X4Z4 // Quelle: DZ BANK: Geld 09.06. 11:06:56, Brief 09.06. 11:06:56
0,60 EUR
Geld in EUR
0,61 EUR
Brief in EUR
5,26%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 27,740 EUR
Quelle : Xetra , --
  • Reset-Schwelle 25,788 EUR
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 7,04%
  • Knock-Out-Barriere 26,314 EUR
  • Faktor 12,00x
  • Kurs-Schwelle 33,156 EUR
  • Bezugsverhältnis 0,20492
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 12x long mit Knock-Out: Deutsche Telekom

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 09.06. 11:06:56
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4X4Z / DE000DU4X4Z4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,20492
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 31.10.2025
Erster Handelstag 31.10.2025
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 25,338 EUR
Reset-Preis 27,63 EUR
Reset-Schwelle 25,788 EUR
Kurs-Schwelle 33,156 EUR
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 EUR
Knock-Out bei Basiswert Kurs 26,314 EUR
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 4,96400% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 3,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
08.06.202627,63 EUR25,338 EUR
05.06.202627,66 EUR25,3585 EUR
04.06.202627,83 EUR25,5144 EUR
03.06.202628,10 EUR25,7619 EUR
02.06.202628,88 EUR26,477 EUR
01.06.202628,82 EUR26,4293 EUR
29.05.202628,86 EUR26,4586 EUR
28.05.202628,95 EUR26,5411 EUR
27.05.202629,34 EUR26,8987 EUR
26.05.202629,05 EUR26,6328 EUR
25.05.202629,45 EUR27,0069 EUR
22.05.202629,31 EUR26,8712 EUR
21.05.202629,13 EUR26,7062 EUR
20.05.202629,16 EUR26,7337 EUR
19.05.202629,38 EUR26,9354 EUR
18.05.202628,79 EUR26,4017 EUR
15.05.202627,68 EUR25,3768 EUR
14.05.202627,82 EUR25,5052 EUR
13.05.202627,96 EUR25,6335 EUR
12.05.202627,62 EUR25,3218 EUR
11.05.202627,60 EUR25,3104 EUR
08.05.202627,40 EUR25,1201 EUR
07.05.202627,70 EUR25,3952 EUR
06.05.202627,82 EUR25,5052 EUR
05.05.202627,34 EUR25,0651 EUR
04.05.202627,01 EUR24,7728 EUR
30.04.202627,57 EUR25,2759 EUR
29.04.202627,32 EUR25,0467 EUR
28.04.202626,76 EUR24,5333 EUR
27.04.202626,87 EUR24,6409 EUR
24.04.202627,61 EUR25,3126 EUR
23.04.202627,53 EUR25,2393 EUR
22.04.202627,42 EUR25,1384 EUR
21.04.202628,79 EUR26,3944 EUR
20.04.202629,57 EUR27,1169 EUR
17.04.202629,59 EUR27,1279 EUR
16.04.202629,11 EUR26,6878 EUR
15.04.202628,55 EUR26,1744 EUR
14.04.202628,74 EUR26,3486 EUR
13.04.202629,11 EUR *26,6951 EUR
10.04.202630,99 EUR28,4114 EUR
09.04.202631,27 EUR28,6681 EUR
08.04.202631,48 EUR28,8606 EUR
07.04.202630,81 EUR28,2617 EUR
02.04.202630,77 EUR28,2097 EUR
01.04.202631,84 EUR29,1906 EUR
31.03.202631,95 EUR29,2915 EUR
30.03.202632,26 EUR29,5838 EUR
27.03.202631,69 EUR29,0532 EUR
26.03.202631,95 EUR29,2915 EUR
25.03.202632,32 EUR29,6307 EUR
24.03.202632,44 EUR29,7407 EUR
23.03.202631,54 EUR28,9236 EUR
20.03.202631,62 EUR28,989 EUR
19.03.202632,15 EUR29,4749 EUR
18.03.202632,54 EUR29,8324 EUR
17.03.202633,45 EUR30,6667 EUR
16.03.202632,97 EUR30,2349 EUR
13.03.202633,33 EUR30,5567 EUR
12.03.202632,80 EUR30,0708 EUR
11.03.202632,69 EUR29,9699 EUR
10.03.202632,82 EUR30,0891 EUR
09.03.202632,50 EUR29,8039 EUR
06.03.202632,86 EUR30,1258 EUR
05.03.202633,06 EUR30,3092 EUR
04.03.202633,00 EUR30,2541 EUR
03.03.202632,62 EUR29,9058 EUR
02.03.202633,21 EUR30,455 EUR
27.02.202634,09 EUR31,2535 EUR
26.02.202632,91 EUR30,1717 EUR
25.02.202633,66 EUR30,8593 EUR
24.02.202633,32 EUR30,5475 EUR
23.02.202633,25 EUR30,4918 EUR
20.02.202632,72 EUR29,9975 EUR
19.02.202632,63 EUR29,915 EUR
18.02.202632,37 EUR29,6766 EUR
17.02.202633,36 EUR30,5842 EUR
16.02.202632,97 EUR30,235 EUR
13.02.202632,23 EUR29,5482 EUR
12.02.202632,22 EUR29,5391 EUR
11.02.202630,37 EUR27,843 EUR
10.02.202630,20 EUR27,6871 EUR
09.02.202630,51 EUR27,9791 EUR
06.02.202630,26 EUR27,7422 EUR
05.02.202630,60 EUR28,0539 EUR
04.02.202630,38 EUR27,8522 EUR
03.02.202628,83 EUR26,4311 EUR
02.02.202628,74 EUR26,3559 EUR
30.01.202628,17 EUR25,8261 EUR
29.01.202627,47 EUR25,1843 EUR
28.01.202627,25 EUR24,9826 EUR
27.01.202626,99 EUR24,7442 EUR
26.01.202626,90 EUR24,6685 EUR
23.01.202627,06 EUR24,8084 EUR
22.01.202626,85 EUR24,6159 EUR
21.01.202626,31 EUR24,1208 EUR
20.01.202626,82 EUR24,5884 EUR
19.01.202627,58 EUR25,2921 EUR
16.01.202627,05 EUR24,7992 EUR
15.01.202627,86 EUR25,5418 EUR
14.01.202628,11 EUR25,771 EUR
13.01.202627,98 EUR25,6519 EUR
12.01.202628,69 EUR26,31 EUR
09.01.202628,40 EUR26,0369 EUR
08.01.202628,31 EUR25,9544 EUR
07.01.202627,30 EUR25,0284 EUR
06.01.202627,40 EUR25,1201 EUR
05.01.202627,47 EUR25,1912 EUR
02.01.202627,82 EUR25,5122 EUR
30.12.202527,66 EUR25,3585 EUR
29.12.202527,70 EUR25,4127 EUR
23.12.202527,48 EUR25,1935 EUR
22.12.202527,40 EUR25,1271 EUR
19.12.202527,38 EUR25,1018 EUR
18.12.202527,34 EUR25,0651 EUR
17.12.202527,12 EUR24,8634 EUR
16.12.202526,74 EUR24,515 EUR
15.12.202526,56 EUR24,3567 EUR
12.12.202526,81 EUR24,5792 EUR
11.12.202526,92 EUR24,6801 EUR
10.12.202526,86 EUR24,6251 EUR
09.12.202526,85 EUR24,6159 EUR
08.12.202527,09 EUR24,8428 EUR
05.12.202527,56 EUR25,2668 EUR
04.12.202527,39 EUR25,111 EUR
03.12.202527,20 EUR24,9368 EUR
02.12.202527,52 EUR25,2301 EUR
01.12.202527,62 EUR25,3288 EUR
28.11.202527,76 EUR25,4501 EUR
27.11.202527,53 EUR25,2393 EUR
26.11.202527,65 EUR25,3493 EUR
25.11.202527,62 EUR25,3218 EUR
24.11.202527,20 EUR24,9435 EUR
21.11.202527,62 EUR25,3218 EUR
20.11.202527,08 EUR24,8267 EUR
19.11.202527,16 EUR24,9001 EUR
18.11.202526,91 EUR24,6709 EUR
17.11.202527,24 EUR24,9802 EUR
14.11.202527,24 EUR24,9734 EUR
13.11.202527,27 EUR25,0009 EUR
12.11.202527,31 EUR25,0376 EUR
11.11.202527,07 EUR24,8176 EUR
10.11.202526,69 EUR24,4759 EUR
07.11.202526,66 EUR24,4417 EUR
06.11.202526,35 EUR24,1575 EUR
05.11.202526,61 EUR24,3958 EUR
04.11.202526,62 EUR24,405 EUR
03.11.202526,65 EUR24,4392 EUR
31.10.202526,89 EUR24,6525 EUR
30.10.202527,45 EUR25,1625 EUR

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 09.06.2026, 11:06:56 Uhr mit Geld 0,60 EUR / Brief 0,61 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,048799 EUR
Spread in % des Briefkurses 1,64%
Faktor 12,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 1,952 EUR
Abstand zur Reset-Schwelle in % 7,04%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 1,426 EUR
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 5,14%
Performance seit Auflegung in % -93,56%

Basiswert

Basiswert
Kurs 27,740 EUR
Diff. Vortag in % 0,40%
52 Wochen Tief 26,000 EUR
52 Wochen Hoch 34,360 EUR
Quelle Xetra, --
Basiswert Deutsche Telekom AG
WKN / ISIN 555750 / DE0005557508
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Telekommunikation

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 12 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 12 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 11.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 11.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis).

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4X4Z berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4X4Z halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4X4Z, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 EUR und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4X4Z berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4X4Z halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4X4Z, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,20 EUR.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 19.05.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
10,4

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
30,8%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 153,98 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE TELEKOM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 19.05.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 19.05.2026 bei einem Kurs von 29,38 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -1,0% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt war die Performance der letzten vier Wochen marktkonform: -1,0% relativ zum STOXX600.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 14.04.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 14.04.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,4 35,87% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 35,87%.
KGV 10,4 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 10,4% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 12 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 12 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,3% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 44,27% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 24.04.2026 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -20 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,5%.
Beta 0,61 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,61% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 30,8% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 1,66 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,66 EUR oder 0,06% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,66 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,06%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
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09.06.2026 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Neue Regeln für TV-Verträge - Anbieter klagen in Karlsruhe

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Früher wurden Fernsehverträge oft vom Vermieter geschlossen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Vor zwei Jahren wurde das "Nebenkostenprivileg" abgeschafft. Vermietern wurde zugleich erlaubt, ihre Sammelverträge mit den TV-Anbietern fristlos zu kündigen - was die meisten auch taten. Drei Telekommunikationsunternehmen zogen gegen die gesetzliche Regelung vors Bundesverfassungsgericht. Heute wird in Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerden verhandelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was galt vor der Reform?

Vermieter durften die TV-Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen - unabhängig davon, ob die Mieter diesen Anschluss überhaupt haben wollten. Millionen Mieter waren in diesem System drin, raus konnten sie nicht. Wollten sie gar kein analoges Fernsehen mehr, so konnten sie zwar auf eigene Faust Konkurrenzangebote von Streaminganbietern wie Magenta TV der Deutschen Telekom buchen, den alten Fernsehanschluss weiterzahlen mussten sie aber trotzdem. Grob gesagt sechs bis zehn Euro waren das im Monat. Doppelt zahlt aber niemand gern. Deshalb war die Nachfrage von Mietern nach den Konkurrenzangeboten verhalten.

Die alte gesetzliche Regelung privilegierte Anbieter von Fernsehanschlüssen wie Vodafone <GB00BH4HKS39> und Tele Columbus <DE000TCAG172>, daher der Begriff Nebenkostenprivileg. Anbieter von Satellitenfernsehen waren zwar ebenfalls begünstigt, sie spielten bei Sammelverträgen von Vermietern aber nur eine Nebenrolle. Nicht nur den Vodafone-Wettbewerbern, sondern auch Verbraucherschützern war das Nebenkostenprivileg ein Dorn im Auge: Sie pochten auf ein Ende der finanziellen Verpflichtung für Mieter, der eine echte Wahlfreiheit haben sollte.

Was änderte sich zum 1. Juli 2024?

Der Gesetzgeber wurde aktiv und kippte die Regelung im Rahmen der Reform des Telekommunikationsgesetzes, die im Dezember 2021 beschlossen wurde und dessen Übergangsfrist im Juli 2024 auslief. Seither dürfen Vermieter keine Kosten von TV-Sammelverträgen mehr auf die Miete umlegen. Der Gesetzgeber führte gleichzeitig eine Sonderkündigungs-Regelung ein, die es den Parteien erlaubte, einen Vertrag mit Wirkung ab Juli 2024 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, soweit für diesen Fall zuvor nichts anderes vereinbart war. Der Vertragspartner hatte dabei laut Gesetz keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Welche Folgen hatte die Neuregelung?

Die meisten Vermieter kündigten ihre Sammelverträge zum Juli. Ihre Mieter mussten ab dann - wenn sie Empfang wollten - eigene Verträge haben oder bei neuen Sammelverträgen mitmachen, die separat zur Miete bezahlt werden und bei denen es im Gegensatz zur vorigen Praxis keinen Teilnahmezwang gibt. Die alten Sammelverträge liefen üblicherweise 10 bis 20 Jahre. Ihr abruptes Ende schmeckte TV-Anbietern nicht: Sie hatten langfristig geplant und empfanden das Vorgehen des Gesetzgebers als rüdes Foulspiel.

"Die Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit Kabel- oder Satellitennetz ist für die Unternehmen natürlich mit Investitionen verbunden gewesen", erklärt Niko Härting, Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein und Vorsitzender des dortigen Ausschusses Informationsrecht. Nach der Gesetzesnovelle seien aber viele Verträge gekündigt worden, bevor die Investitionen abbezahlt waren.

Worauf berufen sich die Kläger?

Mit dem Sonderkündigungsrecht greife der Staat in bereits geschlossene Verträge ein, kritisieren die Kläger. Das sei grundsätzlich nicht verboten, sagt Fachmann Härting. Aber: "Wenn er über eine gewisse Grenze hinausgeht, darf der Staat nicht ohne eine Entschädigung eingreifen." Die drei klagenden Unternehmen sehen unter anderem ihre im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt. Unter ihnen ist das Hamburger Regionalunternehmen willy.tel. Marktführer Vodafone ist nicht dabei.

Der Telekommunikationsverband Anga, in dem zwei der drei Kläger Mitglied sind, weist darauf hin, dass der Wegfall der Umlagefähigkeit samt Sonderkündigungsrecht erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen zwischen Netzbetreibern und Wohnungswirtschaft gehabt habe. "Neue Geschäftsmodelle wurden entwickelt, Zigtausende von Verträgen angefasst: Das hat bei den betroffenen Netzbetreibern erhebliche Kosten verursacht", sagt Anga-Rechtsexpertin Franziska Löw. Kläger willy.tel verspricht sich eine bessere Verhandlungsposition mit Wohnungsbauunternehmen, sollte das Gericht das Sonderkündigungsrecht rückwirkend für unzulässig erklären.

Wie schauen die Bundesbürger TV?

Es gibt verschiedene Technologien, mit der die Fernsehsignale bis auf den Wohnzimmer-Bildschirm übertragen werden. Laut AGF-Branchenanlyse geschieht das am häufigsten über Satellitenschüsseln, Anfang dieses Jahres waren das rund 43 Prozent der 41 Millionen Haushalte in Deutschland. Kabelfernsehen - also die Technologie, um die es beim Nebenkostenprivileg im Wesentlichen ging - kam nur noch auf 36 Prozent.

2023 war Kabelfernsehen mit knapp 44 Prozent noch die am weitesten verbreitete Übertagungstechnologie gewesen, durch das Ende des Nebenkostenprivilegs ging es bergab. TV über das Internet konnte sich binnen zwei Jahren auf 19 Prozent verdoppeln - Anbieter wie Magenta TV, Waipu.tv und Zattoo sind die großen Profiteure vom Aus des Nebenkostenprivilegs.

Was sagt Vodafone zu dem Rechtsstreit?

Vodafone ist in dem Nischenmarkt TV Marktführer, durch die Gesetzesänderung verlor die Firma rund vier von 12 Millionen TV-Nutzer. Erstaunlicherweise ist Vodafone beim juristischen Vorstoß nach Karlsruhe nicht mit von der Partie. Warum nicht? Man habe mit der Wohnungswirtschaft an neuen Vertragsmodellen gearbeitet, sagt ein Vodafone-Sprecher. "Vor dem Hintergrund, dass viele unserer Partner die Zusammenarbeit gern fortführen wollten, spielte die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht rechtlich haltbar ist, für uns eine untergeordnete Rolle."

Wie könnte das Urteil ausgehen?

Eilanträge zu dem Sachverhalt lehnte das Bundesverfassungsgericht 2023 ab. Sollte das Bundesverfassungsgericht nun dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass durch die angegriffene Regelung eine Grenze überschritten wurde, könnte am Ende etwa ein Entschädigungsanspruch für die Fernsehanbieter herauskommen. Das Sonderkündigungsrecht an sich werde Karlsruhe wohl nicht mehr rückgängig machen, sagt Experte Härting. "Das Gericht könnte aber dem Gesetzgeber auftragen, eine Entschädigungsnorm ins Gesetz einzufügen." Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung./jml/wdw/DP/zb

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