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Endlos Turbo Long 64,6527 open end: Basiswert Unicredito Italiano S.p.A.

DU57XJ / DE000DU57XJ0 //
Quelle: DZ BANK: Geld 19.12. 16:53:29, Brief 19.12. 16:53:29
DU57XJ DE000DU57XJ0 // Quelle: DZ BANK: Geld 19.12. 16:53:29, Brief 19.12. 16:53:29
5,60 EUR
Geld in EUR
5,61 EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 70,31 EUR
Quelle : ENX SEDX , 16:37:27
  • Basispreis
    64,6527 EUR
  • Knock-Out-Barriere
    64,6527 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 8,05%
  • Abstand zum Knock-Out in % 8,05%
  • Hebel 12,52x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Endlos Turbo Long 64,6527 open end: Basiswert Unicredito Italiano S.p.A.

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 19.12. 16:53:29
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU57XJ / DE000DU57XJ0
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 08.12.2025
Erster Handelstag 08.12.2025
Handelszeiten 09:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
64,6527 EUR
Knock-Out-Barriere
64,6527 EUR
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 5,96100% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
19.12.202564,6527 EUR64,6527 EUR
18.12.202564,642 EUR64,642 EUR
17.12.202564,6313 EUR64,6313 EUR
16.12.202564,6206 EUR64,6206 EUR
15.12.202564,6099 EUR64,6099 EUR
12.12.202564,5778 EUR64,5778 EUR
11.12.202564,5671 EUR64,5671 EUR
10.12.202564,5564 EUR64,5564 EUR
09.12.202564,5457 EUR64,5457 EUR
08.12.202564,535 EUR64,535 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 19.12.2025, 16:53:29 Uhr mit Geld 5,60 EUR / Brief 5,61 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,01 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,18%
Hebel 12,52x
Abstand zum Knock-Out Absolut 5,6573 EUR
Abstand zum Knock-Out in % 8,05%
Performance seit Auflegung in % 263,64%

Basiswert

Basiswert
Kurs 70,31 EUR
Diff. Vortag in % -0,83%
52 Wochen Tief 36,70 EUR
52 Wochen Hoch 70,92 EUR
Quelle ENX SEDX, 16:37:27
Basiswert Unicredito Italiano S.p.A.
WKN / ISIN A2DJV6 / IT0005239360
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Finanzsektor

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag in EUR am Rückzahlungstermin der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 05.12.2025)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
8,8

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
77,2%

Starke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 126,62 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist UNICREDIT ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 05.12.2025) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 05.12.2025 bei einem Kurs von 65,05 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance 9,4% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 9,4% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 28.11.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 28.11.2025 positiv.
Wachstum KGV 1,6 >40% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 1,5 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall über 40%.
KGV 8,8 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 8,7% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 18 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 18 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,3% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 46,09% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 02.12.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 4 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,8%.
Beta 1,69 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,69% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 77,2% Starke Korrelation mit dem STOXX600 77,2% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 8,34 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,34 EUR oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,34 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 12,8%
Volatilität der über 12 Monate 31,5%

Tools

Kaufszenario (aktuelle/Einstandskurse)
Im Kaufszenario tragen Sie einen „Start“-Kurs und einen „Ziel“-Kurs mit dem gewünschten Wert ein. Danach Stückzahl eintragen und "Berechnen" drücken. Mit dem Aktualisieren-Button (Kreislauf) werden die aktuellen Werte für den Basiswert und das Produkt abgerufen.
Verkaufszenario (Zielkurse)
Im Verkaufsszenario tragen Sie einen „Ziel“-Kurs mit dem gewünschten Wert ein; der „Start“-Kurs wird aus dem aktuellen Kurs gebildet, oder Sie geben einen gewünschten Startwert ein; Stückzahl auswählen und dann Button Berechnen drücken.
Transaktionsvolumen
Tragen Sie hier eine Produktstückzahl ein, um die Performance der geplanten Investition zu schätzen. Ohne Eintragung einer Stückzahl erfolgt keine Berechnung. Die Berechnung erfolgt nach Klick auf den Berechnen-Button.
Berechnung ohne jegliche Kosten. Bitte beachten Sie individuelle Gebühren, Provisionen und andere Entgelte bei Kauf und Verkauf.

News

18.12.2025 | 13:02:36 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Wohnungssuche, der Aufnahme eines Bankkredits oder einem Kauf auf Rechnung spielt der Schufa-Score oft eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollen durch ihn besser einschätzen können, ob Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen werden. Grundlage dafür sind auch Daten zu früheren Zahlungsausfällen. Aber wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa solche Informationen speichern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zumindest nicht sofort löschen muss, sobald die betroffene Forderung bezahlt wurde. Es hob damit ein entsprechendes Urteil aus Köln auf. Ein Überblick über die Rechtslage und mögliche Folgen des Urteils:

Was ist eine Wirtschaftsauskunftei?

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Wer einen schlechten Score hat, bekommt womöglich keine günstigen Konditionen für einen Kredit oder darf online nicht in Raten oder auf Rechnung zahlen.

Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen.

Welche Speicherfristen gelten bislang?

Wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher speichern dürfen, ist vom Gesetzgeber nicht klar vorgegeben. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt. Dieser "Code of Conduct" wurde zuletzt 2024 überarbeitet und vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten abgesegnet. Er sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wo liegt das Problem?

Am BGH ging es um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden - oder ob das gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstößt. Letzteres hatte das Oberlandesgericht Köln im April bejaht. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden. Denn ab dann bestünde kein berechtigtes Interesse der Unternehmen mehr an den Daten, so das Argument.

Was sagt der BGH?

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln am Donnerstag auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Anders als vom Berufungsgericht angenommen, gelte für Daten, die private Auskunfteien von ihren Vertragspartnern bekämen, nicht dasselbe wie für Daten aus öffentlichen Registern wie dem Schuldnerverzeichnis, die bei Befriedigung des Gläubigers sofort gelöscht werden müssen, erklärte das Karlsruher Gericht.

Grundsätzlich nehme das Regelwerk der deutschen Auskunfteien einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Unternehmen vor. Dem Schuldner müsse es aber möglich sein, "besondere Umstände vorzubringen, die seinem Löschungsinteresse ein wesentlich überdurchschnittliches Gewicht verleihen", betonte der Senat. In diesem Fall könne ausnahmsweise eine kürzere Speicherungsfrist angemessen sein.

Warum ist die Speicherung für die Schufa so wichtig?

Laut Schufa haben Personen, die ihre Rechnungen zu spät bezahlen, ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen. Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht präzise einschätzen und würden das am Ende wohl in ihre Waren und Dienstleistungen einpreisen, sagte Schufa-Sprecherin Tanja Panhans.

Welche Nachteile hat der Schufa-Score für Betroffene?

Die Anwälte des Klägers hatten bei der BGH-Verhandlung im November die schweren Konsequenzen betont, die eine schlechte Bonität für Betroffene noch Jahre, nachdem sie ihre Schulden abbezahlt haben, mit sich bringen könne. Der Score sei oft entscheidend dafür, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Die Fristen, die sich die Auskunfteien setzten, seien wiederum willkürlich gewählt, kritisierte Rechtsanwalt Veaceslav Ghendler.

Woher kommt die Drei-Jahres-Frist?

Die Schufa hält dagegen: Vor der DSGVO und dem daraufhin angefertigten "Code of Conduct" war bis 2018 die dreijährige Speicherfrist für erledigte Zahlungsstörungen im Bundesdatenschutzgesetz verankert, argumentiert die Auskunftei. In die letzte Genehmigung ihres Regelwerks 2024 seien sowohl Verbände der Kredit-gebenden Wirtschaft, als auch Verbraucherschützer wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen einbezogen worden.

Ist das Thema jetzt geklärt?

Wohl nicht ganz. In Bezug auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen hat die Entscheidung des BGH als letzte Instanz in Zivilverfahren durchaus Bedeutung. Allerdings seien auch in Bezug auf weitere Daten die Speicherfristen nicht rechtssicher geklärt, sagt Schufa-Sprecherin Panhans. Damit die Fragen nicht erst nach jahrelangen Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen beantwortet werden, wünscht sich die Auskunftei auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Auch Kläger-Anwalt Ghendler warb nach dem Urteil für eine klare, gesetzliche Regelung./jml/DP/stw

14.12.2025 | 17:18:50 (dpa-AFX)
Orlopp: Übernahme durch Unicredit ergibt derzeit keinen Sinn
13.12.2025 | 01:05:17 (dpa-AFX)
Commerzbank-Chefin: Übernahme durch Unicredit ergibt aktuell keinen Sinn
11.12.2025 | 15:14:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EZB will Kapitalregeln für Banken vereinfachen
11.12.2025 | 11:13:31 (dpa-AFX)
EZB will Kapitalregeln für Banken vereinfachen
18.11.2025 | 11:16:08 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EZB sieht Banken im Euroraum robust - warnt aber vor Risiken
17.11.2025 | 18:51:44 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Merz kritisiert Bankenregulierung in Europa als zu rigoros