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Open-End Faktor-Optionsschein 10x long mit Knock-Out: The Walt Disney Co.

DU8B2F / DE000DU8B2F2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 06.03., Brief 06.03.
DU8B2F DE000DU8B2F2 // Quelle: DZ BANK: Geld 06.03., Brief 06.03.
5,42 EUR
Geld in EUR
5,46 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 101,54 USD
Quelle : NYSE , 01:00:00
  • Reset-Schwelle 93,4168 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 8,00%
  • Knock-Out-Barriere 91,7313 USD
  • Faktor 10,00x
  • Kurs-Schwelle 121,848 USD
  • Bezugsverhältnis 0,61373
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 10x long mit Knock-Out: The Walt Disney Co.

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 06.03. 21:59:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU8B2F / DE000DU8B2F2
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,61373
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 16.02.2026
Erster Handelstag 16.02.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 91,4055 USD
Reset-Preis 101,54 USD
Reset-Schwelle 93,4168 USD
Kurs-Schwelle 121,848 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 91,7313 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,66415% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
06.03.2026101,54 USD91,4055 USD
05.03.2026102,41 USD92,1886 USD
04.03.2026103,04 USD92,7557 USD
03.03.2026103,30 USD92,9898 USD
02.03.2026104,33 USD93,957 USD
27.02.2026106,04 USD95,4563 USD
26.02.2026105,55 USD95,0152 USD
25.02.2026105,05 USD94,5651 USD
24.02.2026106,05 USD95,4653 USD
23.02.2026104,41 USD94,029 USD
20.02.2026105,58 USD95,0422 USD
19.02.2026106,00 USD95,4203 USD
18.02.2026107,10 USD96,4105 USD
17.02.2026105,44 USD94,9162 USD
13.02.2026105,45 USD94,905 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 06.03.2026, 21:59:59 Uhr mit Geld 5,42 EUR / Brief 5,46 EUR
Spread Absolut 0,04 EUR
Spread Homogenisiert 0,065175 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,73%
Faktor 10,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 8,1232 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 8,00%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 9,8087 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 9,66%
Performance seit Auflegung in % -38,06%

Basiswert

Basiswert
Kurs 101,54 USD
Diff. Vortag in % -0,85%
52 Wochen Tief 80,10 USD
52 Wochen Hoch 124,67 USD
Quelle NYSE, 01:00:00
Basiswert The Walt Disney Co.
WKN / ISIN 855686 / US2546871060
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Medien/ Entertainment

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 10 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 10 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 25.02.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 25.02.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU8B2F berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU8B2F halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU8B2F, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU8B2F berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU8B2F halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU8B2F, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 03.02.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
12,6

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
63,6%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 181,42 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist WALT DISNEY ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 03.02.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 03.02.2026 bei einem Kurs von 104,22 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -3,8% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -3,8% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.02.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.02.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,1 14,82% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 14,82%.
KGV 12,6 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 11,8% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 22 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 22 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,5% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 19,42% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 03.02.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,8%.
Beta 1,08 Mittlere Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,08% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 63,6% Starke Korrelation mit dem SP500 63,6% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 12,19 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 12,19 USD oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 12,19 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 18,5%
Volatilität der über 12 Monate 31,4%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

19.02.2026 | 12:41:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Zuckerberg gibt Mängel bei Alterskontrolle bei Instagram zu

LOS ANGELES (dpa-AFX) - Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta <US30303M1027> keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das "Wall Street Journal" aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.

Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.

In dem Verfahren wurde der Facebook-Gründer mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen User unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.

Potenziell wegweisender Prozess

In dem Prozess wirft die 20 Jahre alte Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Trotz des großen Interesses der Öffentlichkeit war der Zugang zu dem Verfahren stark beschränkt. Nur wenige Medien erhalten Zutritt. Im Gerichtssaal sind keine Fotos erlaubt. Richterin Carolyn Kuhl forderte die Begleiter des Facebook-Gründers auf, Ihre Datenbrillen abzunehmen, mit denen man fotografieren kann.

Konzerne weisen Vorwürfe zurück

Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.

Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Vor der Jury musste Zuckerberg unter anderem begründen, warum er gegen den Rat von 18 Fachexperten doch an den umstrittenen Schönheitsfiltern für Instagram festgehalten hat. Mit diesen Filtern lassen sich Fotos optisch bearbeiten. Die Experten hatten sie als schädlich für Mädchen im Teenageralter bezeichnet. Der Meta-CEO argumentierte, die Freigabe der Schönheitsfilter habe keine finanziellen Gründe - er habe vor allem die Redefreiheit der Nutzenden schützen wollen.

Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google <US02079K1079>-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney <US2546871060>+ oder Netflix <US64110L1061>, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News Service" zufolge.

Diskussion über Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche

Das Verfahren in Los Angeles verleiht auch der Diskussion in Deutschland um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche neuen Schwung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekundete zuletzt "viel Sympathie" für ein Social-Media-Verbot. Auch eine Klarnamenpflicht im Internet findet er sinnvoll. Das Thema kommt voraussichtlich am CDU-Parteitag am Wochenende erneut auf den Tisch.

Unterdessen versucht der Koalitionspartner SPD mit konkreten Vorschlägen, die Linie der Koalition in dieser Frage festzumachen. Die Sozialdemokraten haben unter anderem die europäische Identifikationsplattform vom EUID-Wallet ins Gespräch gebracht, um eine sichere Alterskontrolle durchzuführen.

Markus Beckedahl vom gemeinnützigen Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte davor, "halbgare Verbote zu erlassen, die im schlimmsten Fall im Sand verlaufen oder riskante Nebenwirkungen mit sich bringen". Beckedahl setzte sich für eine konsequente Regulierung der Social-Media-Plattformen aus. Außerdem müsse man in die Medienbildung investieren und die Geschäftsmodelle digitaler Großkonzerne wirksam kontrollieren./so/chd/DP/mis

18.02.2026 | 06:45:20 (dpa-AFX)
20 Jahre 'Hannah Montana': Disney sendet Spezial mit Cyrus
12.02.2026 | 06:12:48 (dpa-AFX)
Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial der App
03.02.2026 | 18:21:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Freizeitpark-Chef soll Disney in die Zukunft führen
03.02.2026 | 16:51:55 (dpa-AFX)
WDH: Themenpark-Chef D'Amaro übernimmt Konzernruder bei Walt Disney
03.02.2026 | 14:57:08 (dpa-AFX)
Themenpark-Chef D'Amaro übernimmt Konzernruder bei Walt Disney
02.02.2026 | 19:37:30 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Disney sacken ab - Zahlen und Ausblick überzeugen nicht