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Mini-Future Long 3,5078 open end: Basiswert Telefónica

DU8C1H / DE000DU8C1H9 //
Quelle: DZ BANK: Geld 11.03., Brief
DU8C1H DE000DU8C1H9 // Quelle: DZ BANK: Geld 11.03., Brief
0,17 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 3,855 EUR
Quelle : Bolsa de Madrid , 16.04.
  • Basispreis
    (Stand 11.03. 04:02 Uhr)
    3,3372 EUR
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 11.03. 04:02 Uhr)
    3,5078 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 13,43%
  • Abstand zum Knock-Out in % 9,01%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Mini-Future Long 3,5078 open end: Basiswert Telefónica

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 11.03. 21:58:00
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU8C1H / DE000DU8C1H9
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Mini-Future
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 16.02.2026
Erster Handelstag 16.02.2026
Handelszeiten 09:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 11.03. 04:02 Uhr)
3,3372 EUR
Knock-Out-Barriere
(Stand 11.03. 04:02 Uhr)
3,5078 EUR
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 11.03.2026 17:25
Anpassungsprozentsatz p.a. 5,93700% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,17 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
11.03.20263,5078 EUR3,3372 EUR
10.03.20263,5078 EUR3,3366 EUR
09.03.20263,5078 EUR3,336 EUR
06.03.20263,5078 EUR3,3344 EUR
05.03.20263,5078 EUR3,3339 EUR
04.03.20263,5078 EUR3,3334 EUR
03.03.20263,5078 EUR3,3329 EUR
02.03.20263,5078 EUR3,3324 EUR
27.02.20263,499 EUR3,3306 EUR
26.02.20263,499 EUR3,33 EUR
25.02.20263,499 EUR3,3294 EUR
24.02.20263,499 EUR3,3288 EUR
23.02.20263,499 EUR3,3282 EUR
20.02.20263,499 EUR3,3264 EUR
19.02.20263,499 EUR3,3258 EUR
18.02.20263,499 EUR3,3252 EUR
17.02.20263,499 EUR3,3246 EUR
16.02.20263,499 EUR3,324 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 11.03.2026, 21:58:00 Uhr mit Geld 0,17 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,3472 EUR
Abstand zum Knock-Out in % 9,01%
Performance seit Auflegung in % -55,26%

Basiswert

Basiswert
Kurs 3,855 EUR
Diff. Vortag in % 0,63%
52 Wochen Tief 3,236 EUR
52 Wochen Hoch 4,893 EUR
Quelle Bolsa de Madrid, 16.04.
Basiswert Telefónica S.A.
WKN / ISIN 850775 / ES0178430E18
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Telekommunikation

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 04.03.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 04.03.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin der Differenz aus einem von der DZ BANK innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten Kurs des Basiswerts und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Innerhalb der Bewertungsfrist ermittelter Kurs - Basispreis) x Bezugsverhältnis).
Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU8C1H berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU8C1H halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU8C1H, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 16.01.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
8,3

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
20,8%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 24,97 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist TELEFONICA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 16.01.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 16.01.2026 bei einem Kurs von 3,34 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 2,0% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 2,0% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 06.02.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 06.02.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 8,3 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 9,8% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,0% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 33,46% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Niedrig, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -60 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,1%.
Beta 0,37 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,37% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 20,8% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,36 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,36 EUR oder 0,10% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,36 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,10%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 17,8%
Volatilität der über 12 Monate 25,0%

Tools

Kaufszenario (aktuelle/Einstandskurse)
Im Kaufszenario tragen Sie einen „Start“-Kurs und einen „Ziel“-Kurs mit dem gewünschten Wert ein. Danach Stückzahl eintragen und "Berechnen" drücken. Mit dem Aktualisieren-Button (Kreislauf) werden die aktuellen Werte für den Basiswert und das Produkt abgerufen.
Verkaufszenario (Zielkurse)
Im Verkaufsszenario tragen Sie einen „Ziel“-Kurs mit dem gewünschten Wert ein; der „Start“-Kurs wird aus dem aktuellen Kurs gebildet, oder Sie geben einen gewünschten Startwert ein; Stückzahl auswählen und dann Button Berechnen drücken.
Transaktionsvolumen
Tragen Sie hier eine Produktstückzahl ein, um die Performance der geplanten Investition zu schätzen. Ohne Eintragung einer Stückzahl erfolgt keine Berechnung. Die Berechnung erfolgt nach Klick auf den Berechnen-Button.
Berechnung ohne jegliche Kosten. Bitte beachten Sie individuelle Gebühren, Provisionen und andere Entgelte bei Kauf und Verkauf.

News

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas

15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest
24.03.2026 | 10:31:55 (dpa-AFX)
Der Anruf ist nicht tot - Umfrage zeigt Beliebtheit
21.03.2026 | 01:35:04 (dpa-AFX)
1&1-Chef Dommermuth schließt Verkauf an Telefonica aus
13.03.2026 | 10:46:32 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: United Internet und 1&1 schwach - Übernahmefantasie verfliegt
04.03.2026 | 05:28:28 (dpa-AFX)
Zwei Drittel der Internetnutzer bevorzugen Firmen aus Europa
02.03.2026 | 05:50:06 (dpa-AFX)
Mobilfunkmesse: Künstliche Intelligenz soll Netze verbessern