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Bonus Classic 27 2027/12: Basiswert Deutsche Telekom

DU9J2S / DE000DU9J2S6 //
Quelle: DZ BANK: Geld 15.04. 17:46:06, Brief 15.04. 17:46:06
DU9J2S DE000DU9J2S6 // Quelle: DZ BANK: Geld 15.04. 17:46:06, Brief 15.04. 17:46:06
28,59 EUR
Geld in EUR
28,83 EUR
Brief in EUR
-0,80%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 28,600 EUR
Quelle : Xetra , --
  • Bonus-Schwelle / Bonuslevel 42,00 EUR
  • Bonuszahlung --
  • Barriere 27,00 EUR
  • Abstand zur Barriere in % 5,59%
  • Barriere gebrochen Nein
  • Bonusrenditechance in % p.a. 25,20% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Bonus Classic 27 2027/12: Basiswert Deutsche Telekom

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
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  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 15.04. 17:46:06
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU9J2S / DE000DU9J2S6
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Bonus-Zertifikat
Produkttyp Bonus Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 20.03.2026
Erster Handelstag 20.03.2026
Letzter Handelstag 16.12.2027
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 17.12.2027
Zahltag 24.12.2027
Fälligkeitsdatum 24.12.2027
Bonus-Schwelle / Bonuslevel 42,00 EUR
Bonuszahlung --
Start Barrierebeobachtung / 1. Beobachtungstag 20.03.2026
Innerhalb Barrierebeobachtung Ja
Barriere 27,00 EUR
Barriere gebrochen Nein

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 15.04.2026, 17:46:06 Uhr mit Geld 28,59 EUR / Brief 28,83 EUR
Spread Absolut 0,24 EUR
Spread Homogenisiert 0,24 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,83%
Bonusbetrag 42,00 EUR
Bonusrenditechance in % 45,68%
Bonusrenditechance in % p.a. 25,20% p.a.
Abstand zur Barriere Absolut 1,60 EUR
Abstand zur Barriere in % 5,59%
Aufgeld Absolut 0,23 EUR
Aufgeld in % p.a. 0,48% p.a.
Aufgeld in % 0,80%
Performance seit Auflegung in % -12,22%

Basiswert

Basiswert
Kurs 28,600 EUR
Diff. Vortag in % -0,49%
52 Wochen Tief 26,000 EUR
52 Wochen Hoch 34,440 EUR
Quelle Xetra, --
Basiswert Deutsche Telekom AG
WKN / ISIN 555750 / DE0005557508
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Telekommunikation

Produktbeschreibung

Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 24.12.2027 (Rückzahlungstermin) fällig. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, ob der Basiswert während der Beobachtungstage immer über der festgelegten Barriere notiert.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Jeder Kurs des Basiswerts liegt während der Beobachtungstage (20.03.2026 bis 17.12.2027) (Beobachtungspreis) immer über der Barriere von 27,00 EUR. Sie erhalten einen Rückzahlungsbetrag in EUR, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Bonusbetrag von 42,00 EUR.

  2. Mindestens ein Beobachtungspreis liegt auf oder unter der Barriere. Sie erhalten einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 20.03.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
10,7

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
26,2%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 166,34 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE TELEKOM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 20.03.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 20.03.2026 bei einem Kurs von 31,62 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -15,0% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -15,0% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 14.04.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 14.04.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,4 35,09% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 35,09%.
KGV 10,7 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 10,8% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 12 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 12 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,0% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 42,99% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 14.04.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -50 abzuschwächen.
Bad News Durchschnittliche Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. mittlere Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 0,48 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,48% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 26,2% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 3,45 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 3,45 EUR oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 3,45 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 35,3%
Volatilität der über 12 Monate 25,1%

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News

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas

15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
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15.04.2026 | 06:39:01 (dpa-AFX)
Umwelt- und Aktionärsverband kritisieren Mercedes-Dividende
13.04.2026 | 11:12:54 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Telekom sehr schwach - JPMorgan: Wolken über US-Geschäft
07.04.2026 | 17:32:46 (dpa-AFX)
Nach Kritik: Telekom hat Tübinger Telefonzellen abgebaut
24.03.2026 | 10:31:55 (dpa-AFX)
Der Anruf ist nicht tot - Umfrage zeigt Beliebtheit
21.03.2026 | 01:35:04 (dpa-AFX)
1&1-Chef Dommermuth schließt Verkauf an Telefonica aus