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Endlos Turbo Long 302,617 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DU9KLD / DE000DU9KLD1 //
Quelle: DZ BANK: Geld 23.03. 12:44:25, Brief 23.03. 12:44:25
DU9KLD DE000DU9KLD1 // Quelle: DZ BANK: Geld 23.03. 12:44:25, Brief 23.03. 12:44:25
0,062 EUR
Geld in EUR
0,092 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 298,89 USD
Quelle : NASDAQ , 20.03.
  • Basispreis
    302,617 USD
  • Knock-Out-Barriere
    302,617 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -1,25%
  • Hebel 284,83x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Endlos Turbo Long 302,617 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 23.03. 12:44:25
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU9KLD / DE000DU9KLD1
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 23.03.2026
Erster Handelstag 23.03.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
302,617 USD
Knock-Out-Barriere
302,617 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,66415% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
23.03.2026302,617 USD302,617 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 23.03.2026, 12:44:25 Uhr mit Geld 0,062 EUR / Brief 0,092 EUR
Spread Absolut 0,03 EUR
Spread Homogenisiert 0,30 EUR
Spread in % des Briefkurses 32,61%
Hebel 284,83x
Performance seit Auflegung in % -79,33%

Basiswert

Basiswert
Kurs 298,89 USD
Diff. Vortag in % -2,23%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 345,15 USD
Quelle NASDAQ, 20.03.
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 10.04.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 10.04.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU9KLD berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU9KLD halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU9KLD, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

20.03.2026 | 06:22:57 (dpa-AFX)
EU-Staaten: Mindestalter für Online-Plattformen vorantreiben

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen eine Altersgrenze für Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram und Co. weiter vorantreiben. Für den Jugendschutz sei ein digitales Mindestalter beim Zugang zu sozialen Medien entscheidend, heißt es in den Abschlusserklärungen nach dem EU-Gipfel in Brüssel.

Dabei müssten allerdings die Privatsphäre und die nationalen Zuständigkeiten geachtet werden. Die Mitgliedsländer fordern die EU-Kommission auf, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) und die dazugehörigen Leitlinien für den Schutz Minderjähriger durchzusetzen. In Brüssel gelten besonders Letztere als wahrscheinlichster Weg, eine effektive Altersgrenze für Plattformen einzuführen.

Nur EU-Kommission kann Online-Riesen regulieren

Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Entgegen mancher Vorschläge, die derzeit in der Bundesrepublik diskutiert werden, dürften Deutschland und andere Mitgliedsländer den großen Plattformen allein also gar keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden.

Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben.

Verbot von sexualisierten KI-Bildern ohne Einwilligung

Zudem bekräftigen die EU-Staaten, dass zum Jugendschutz KI-Systemen explizit verboten sein soll, intime Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erstellen.

Elon Musks Online-Plattform X war Ende 2025 in die Kritik geraten, weil zunächst alle Nutzerinnen und Nutzer den KI-Chatbot Grok dort auffordern konnten, gepostete Bilder zu sexualisieren. Immer wieder befahlen Menschen der KI etwa, Fotos zu manipulieren und Frauen in Bikinis zu kleiden./tre/DP/zb

20.03.2026 | 06:10:50 (dpa-AFX)
US-Behörde vertieft Prüfung von Teslas Selbstfahr-Technik
19.03.2026 | 19:37:44 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Robotaxi-Deal: Uber steigt bei VW-Partner Rivian ein
17.03.2026 | 22:37:29 (dpa-AFX)
Facebook-Konzern Meta gibt VR-Welt Horizon Worlds auf
17.03.2026 | 13:09:02 (dpa-AFX)
YouTube und FIFA kooperieren bei Fußball-WM 2026
16.03.2026 | 19:29:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP/EU-Einigung scheitert: Freiwillige 'Chatkontrolle' endet
16.03.2026 | 18:32:53 (dpa-AFX)
EU-Einigung scheitert: Freiwillige 'Chatkontrolle' endet