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Endlos Zertifikat: Brent Crude Future Contract

DV9MGP / DE000DV9MGP0 //
Quelle: DZ BANK: Geld 11.12. 20:33:59, Brief 11.12. 20:33:59
DV9MGP DE000DV9MGP0 // Quelle: DZ BANK: Geld 11.12. 20:33:59, Brief 11.12. 20:33:59
84,71 EUR
Geld in EUR
84,76 EUR
Brief in EUR
-1,99%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 60,97 USD
Quelle : ICE Fut Eur , 18:00:50
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  • Ausübung Bermuda
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Chart

Endlos Zertifikat: Brent Crude Future Contract

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Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 11.12. 20:33:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DV9MGP / DE000DV9MGP0
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Index-/ Rohstoff-/ Währungszertifikat
Produkttyp Endlos Zertifikat
Währung des Produktes EUR
Quanto Ja
Quanto-Faktor 0,909376 (Stand: 11/12/2025)
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 23.02.2022
Erster Handelstag 23.02.2022
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Roll-Faktor 1,5163 (Stand: 11/12/2025)

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 11.12.2025, 20:33:59 Uhr mit Geld 84,71 EUR / Brief 84,76 EUR
Spread Absolut 0,05 EUR
Spread Homogenisiert 0,05 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,06%
Performance seit Auflegung absolut -9,79 EUR
Performance seit Auflegung in % -10,36%

Basiswert

Basiswert
Kurs 60,97 USD
Diff. Vortag in % -1,99%
52 Wochen Tief 58,40 USD
52 Wochen Hoch 82,63 USD
Quelle ICE Fut Eur, 18:00:50
Basiswert Brent Oil (ICE Europe) [2.2026]
WKN / ISIN 967740 / XC0009677409
KGV --
Produkttyp Rohstoff
Sektor --

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren.

Sie sind berechtigt, die Zertifikate zu jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken.

Darüber hinaus haben wir das Recht, die Zertifikate insgesamt, jedoch nicht teilweise, zum ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung oder Kündigung erhalten Sie am maßgeblichen Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag. Der Rückzahlungsbetrag in EUR wird wie folgt ermittelt: Der Referenzpreis wird mit dem aktuellen Rollfaktor, dem aktuellen Quantofaktor und dem Bezugsverhältnis multipliziert.

Aktueller Basiswert dieses Produkts ist der Rohstoff-Future-Kontrakt mit der in der u.g. Tabelle angegebenen ISIN und dem in der u.g. Tabelle angegebenen Kontraktmonat. Ein Future ist ein standardisiertes, börslich gehandeltes Termingeschäft mit der vertraglichen Verpflichtung eine bestimmte Menge des zugrundeliegenden Vertragsgegenstands (hier: Brent Crude Oil) zu einem bei Geschäftsabschluss festgelegten Preis an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zu kaufen / zu liefern. Futures können durch Lieferung des Vertragsgegenstands oder durch Ausgleichszahlung erfüllt werden. Da Future-Kontrakte eine begrenzte Laufzeit haben, wird der jeweils aktuelle Future-Kontrakt an einem festgelegten Tag vor Ende seiner Laufzeit durch den jeweiligen Nachfolge-Future-Kontrakt ersetzt, der abgesehen vom Kontraktmonat die gleichen Kontraktspezifikationen wie der vorhergehende Future-Kontrakt aufweist (so genannte "Rolle"). Die maßgeblichen Kontraktmonate des Brent Crude Oil Future LCO sind Januar bis Dezember.

Dieses Produkt ist währungsgesichert (“quanto”). Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit keine Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge aus dem Basiswert.

Analyse

Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Quelle: TraderFox GmbH

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Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

11.12.2025 | 16:26:47 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Zoll unterliegt vor Gericht - keine Einziehung von Öltanker

(neu: Details.)

SASSNITZ/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Vor fast einem Jahr fielen an Bord des mit rund 100.000 Tonnen russischen Öl beladenen Tankers "Eventin" vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns alle Systeme aus. Stundenlang trieb das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee, bevor Rettungsteams auf See Schleppverbindungen herstellten. Seit rund elf Monaten liegt das inzwischen von der EU als Teil der russischen Schattenflotte gelistete Schiff vor Rügen.

Eigentlich will der Zoll es samt Ladung einziehen und verwerten. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem nun auch in zweiter Instanz gerichtlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Gericht sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie es Donnerstag mitteilte.

Anders als das Schiff, das erst nach der Havarie auf eine Sanktionsliste der EU genommen wurde, galt laut BFH zum Zeitpunkt der Havarie zwar schon die Ladung als sanktioniertes Gut. Laut Gericht ist rechtlich aber unklar, ob das Schiff nicht trotz Sanktionen wegen des Notfalls EU-Gebiet anlaufen und auch wieder verlassen darf.

Bundesgericht verweist auf Nothafenrecht

Der BFH verweist unter anderem auf das Völkerrecht und hier das Nothafenrecht, nach dem in Notfällen die Einfahrt in einen Hafen gestattet wird. Auch die maßgeblichen Sanktionsregeln der EU sehen eine Ausnahme für Notfälle vor. Da die nun ergangene Entscheidung Teil eines Eilverfahrens ist, dürfte das juristische Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren noch weitergehen.

"Aktuell prüft die Zollverwaltung die Herbeiführung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit der Einziehung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens", teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die BFH-Entscheidung sei "keine abschließende Bewertung der Rechtslage". Die Entscheidung werde derzeit ausgewertet. "Zu möglichen weiteren Schritten können daher aktuell noch keine Angaben gemacht werden."

EU zählt "Eventin" zur sogenannten russischen Schattenflotte

Das BFH bestätigte eine Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald. Dieses hatte auf Antrag des Eigners Verfügungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des Greifswalder Gerichts hatte das Hauptzollamt Stralsund (HZA) Beschwerde beim BFH eingelegt.

Die EU zählt das rund 20 Jahre alte und mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht. Auf dieser Liste von Schiffen, die nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und auch nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden dürfen, stehen inzwischen mehr als 550 Schiffe.

Eigner wehrt sich gegen Listung als Schattenflotten-Tanker

Der Eigner der "Eventin", die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, hat vor dem Gericht der EU gegen die Listung geklagt, die erst nach der Havarie erfolgt war. Als Grund gibt die Klägerin an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren." Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Auch die maßgebliche Definition für Schiffe der Schattenflotte passe nicht auf die "Eventin".

Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Branchendaten zufolge war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.

Sorge auf der Insel Rügen

Andreas Heinemann, Co-Vorsitzender des Tourismusverbands Rügen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Schiff müsse endlich weg. "Es kann ja nun nicht so weitergehen, dass das Schiff hier vor unserer Küste liegt, bis irgendwann mal was entschieden wird." Finn Viehberg, Leiter des WWF-Ostseebüros in Stralsund, forderte, dass das Schiff beispielsweise in den Ölhafen nach Wilhelmshaven verlegt wird.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) erklärte: "Natürlich ist auch das Land sehr besorgt und wünscht sich ein baldiges Verlassen der "Eventin"." Er sagte aber auch: "Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums befindet sich das Schiff in einem ordnungsgemäßen Zustand." Zudem liege das Schiff nach Einschätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung im Windschatten der Insel Rügen "an einem der sichersten Orte, die innerhalb Deutschlands überhaupt erreichbar sind"./chh/DP/men

11.12.2025 | 15:42:58 (dpa-AFX)
Ölpreise geben deutlich nach
11.12.2025 | 15:38:05 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Aus Pipeline schießen 200.000 Liter Öl - Sorge um die Umwelt
11.12.2025 | 12:36:09 (dpa-AFX)
STICHWORT: Fünf Dinge, die man über Venezuela wissen muss
11.12.2025 | 12:17:39 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Pipeline-Leck bei PCK: Schäden werden geprüft - Versorgung gesichert
11.12.2025 | 11:39:21 (dpa-AFX)
Internationale Energieagentur reduziert Prognose für Rohölüberangebot
11.12.2025 | 10:17:12 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Gericht: Zoll darf Tanker 'Eventin' vorerst nicht einziehen