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Mini-Future Short 169,829 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DY80J0 / DE000DY80J01 //
Quelle: DZ BANK: Geld 21.05., Brief 21.05.
DY80J0 DE000DY80J01 // Quelle: DZ BANK: Geld 21.05., Brief 21.05.
0,76 EUR
Geld in EUR
0,85 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 174,45 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis
    (Stand 22.05. 00:00 Uhr)
    178,321 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 22.05. 00:00 Uhr)
    169,829 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 2,22%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Mini-Future Short 169,829 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 21.05. 16:00:46
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY80J0 / DE000DY80J01
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Mini-Future
Produkttyp short (fallende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 21.05.2025
Erster Handelstag 21.05.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 22.05. 00:00 Uhr)
178,321 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 22.05. 00:00 Uhr)
169,829 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 21.05.2025 16:01
Anpassungsprozentsatz p.a. 0,33154% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,75 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
21.05.2025169,829 USD178,321 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 21.05.2025, 16:00:46 Uhr mit Geld 0,76 EUR / Brief 0,85 EUR
Spread Absolut 0,09 EUR
Spread Homogenisiert 0,90 EUR
Spread in % des Briefkurses 10,59%
Hebel --
Performance seit Auflegung in % -18,28%

Basiswert

Basiswert
Kurs 174,45 USD
Diff. Vortag in % 2,71%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 208,64 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Das Produkt reagiert grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung zur Wertentwicklung des Basiswerts.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder über der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der sich wie folgt ermittelt: Zuerst wird der Kurs, den die Emittentin innerhalb der Bewertungsfrist ermittelt, vom Basispreis abgezogen. Anschließend wird dieses Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.

Wird von der DZ BANK jedoch kein positiver Rückzahlungsbetrag berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Basispreis und Referenzpreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von der DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate174,45
174,45--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate174,45
174,45--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate174,45
232
174,4523232,989395JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate174,45
174,45--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate174,45
174,45--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate174,45
208
174,4520819,231872JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate174,45
208
174,4520819,231872JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate174,45
208
174,4520819,231872JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.06.2024
12 Monate
06.06.202412 Monate174,45
200
174,4520014,64603JPMORGAN

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

04.06.2025 | 16:32:52 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Streeck will Digitalsucht bei Kindern ins Visier nehmen

BERLIN (dpa-AFX) - Der neue Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck will psychische Folgen und Suchtgefahren der Digitalisierung bei Kindern und Jugendlichen stärker ins Visier nehmen. Es zeige sich ein deutlicher Anstieg einer problematischen Mediennutzung, sagte der CDU-Politiker in Berlin mit Blick auf Social Media, Spiele oder Streamingdienste. "Doch bislang setzen wir dem überhaupt nichts entgegen." Im digitalen Raum, in dem Jugendliche viel ihrer Zeit verbringen, brauche es mehr Schutz, Beratungs- und Hilfsangebote.

"Keine einfache Antwort" zu Cannabis

Mit Blick auf die von der Vorgängerregierung umgesetzte Legalisierung von Cannabis für Volljährige bekräftigte Streeck, er sei "kein Freund der Cannabispolitik der Ampel". Zugleich betonte er: "Die Aufgabe ist zu komplex, jetzt mit einer einfachen Antwort zu kommen." Es gehe um eine wissenschaftsbasierte Politik. Daher solle auf der Grundlage einer für Herbst geplanten Evaluierung entschieden werden, wie es weitergehen solle.

Streeck betonte, ihm sei sehr daran gelegen, "auf die Bedenken von Eltern, Polizisten, Lehrkräften und aus der Medizin besser einzugehen, als es in der Vergangenheit geschehen ist". Er habe "natürlich eine Grundhaltung gegenüber Cannabis". Er wolle aber für eine wissenschaftlich fundierte Politik stehen. Wenn er gute Daten sehe, würde er daher auch eigene Haltungen revidieren.

Auswertung zu Cannabis im Herbst

Union und SPD planen eine "ergebnisoffene Evaluierung" in diesem Herbst. Eine erste Überprüfung sah das Legalisierungsgesetz auch schon vor. Es lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu. CDU und CSU hatten sich im Wahlprogramm dafür ausgesprochen, die Legalisierung wieder rückgängig zu machen.

Der Virologe Streeck, der vielen aus der Corona-Krise bekannt ist, sagte zu seinem neuen Amt, er wolle es als Arzt, aber insbesondere als Wissenschaftler ausfüllen. Dies heiße, mehr Wissenschaftlichkeit in das Thema hineinzubringen und auch ein wenig die Emotionalität zu reduzieren. Sucht und Drogen seien keine Randthemen, sondern eine Herausforderung der gesamten Gesellschaft. "Ich fühle mich verpflichtet, dieses Thema nicht zuerst aus der Perspektive der Sitte oder des Rechts zu begegnen, sondern vor allem der Gesundheit."

Erfahrungen mit Drogenabhängigkeit

Streeck berichtete, er habe während des Medizinstudiums als Blutabnahme-Assistent in einer HIV-Schwerpunktpraxis in Berlin gearbeitet und Patienten kennengelernt, von denen viele drogenabhängig waren. "Allzu oft habe ich dabei mitbekommen, dass die Menschen nicht mehr die Drogen konsumiert haben, sondern die Drogen die Menschen konsumiert haben."

Als weiteren Schwerpunkt nannte Streeck, eine Krise wie in den USA mit neuen synthetischen Drogen wie künstlichem Heroin abzuwenden. Zu Schäden durch Alkohol und Tabak sagte er, es gebe Stellschrauben, mit denen ein Konsum gerade bei Kindern und Jugendlichen eingeschränkt werden könne - etwa bei E-Zigaretten oder Tabakbeutelchen, die man in den Mund legt. Streeck wies auch auf die Debatte über ein Ende des zulässigen "begleiteten Trinkens" von Jugendlichen im Beisein Erwachsener hin.

"Nicht immer gleich Verbote"

Der CDU-Politiker betonte zugleich: "Ich halte sehr wenig davon, generell immer gleich mit Verboten oder Verteuerungen zu kommen." Es gelte, etwa bei Alkohol den Konsum so weit zu reduzieren, dass es sich um ein Genussmittel handele, aber nicht um eine Sucht und Abhängigkeit.

Der 47-Jährige war erst bei der Wahl am 23. Februar in den Bundestag eingezogen. Als Drogenbeauftragter folgt er auf Burkhard Blienert (SPD)./sam/DP/stw

04.06.2025 | 15:33:50 (dpa-AFX)
Beauftragter Streeck will Digitalsucht bei Kindern ins Visier nehmen
03.06.2025 | 19:50:30 (dpa-AFX)
WDH: Facebook-Konzern Meta mit Atomstrom-Deal für 20 Jahre
03.06.2025 | 19:00:20 (dpa-AFX)
Facebook-Konzern mit Atomstrom-Deal für 20 Jahre
02.06.2025 | 15:10:47 (dpa-AFX)
Digitalministerium zu möglicher Google-Abgabe: Werden Idee konstruktiv begleiten
02.06.2025 | 14:06:49 (dpa-AFX)
Falschinformationen im Netz werden nur selten erkannt
01.06.2025 | 20:27:27 (dpa-AFX)
Wadephul: Im Zollstreit mit USA Dienstleistungen berücksichtigen