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Aktien-Trading / 02.05.2025 | 08:52:38 Werbung

Alphabet: KI-Modell Gemini 2.5 ist ein bedeutender Fortschritt!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Die Alphabet Inc. hat im 1. Quartal 2025 starke fundamentale Entwicklungen mit einem prozentual zweistelligen Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum präsentiert. Künstliche Intelligenz steht dabei im Zentrum der Erfolgsstrategie – mit Gemini 2.5 in allen Kernprodukten und starker Nachfrage im Cloudgeschäft. Auch YouTube, Abodienste und Waymo sorgen für zusätzliche Wachstumsdynamik.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Umsatz und Gewinn übertreffen die Konsensschätzungen

Am 24. April hat Alphabet einen starken Bericht für das 1. Quartal präsentiert. Demnach ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12 % auf 90,2 Mrd. USD gestiegen und beim Nettogewinn wurde ein Anstieg um 46 % auf 34,5 Mrd. USD verzeichnet. Hierdurch konnte das EPS wiederum von 1,89 USD auf 2,81 USD verbessert werden. Der operative Gewinn erhöhte sich um 20 % auf 30,6 Mrd. USD, bei einer verbesserten operativen Marge von 34 %. Die Monetarisierung von KI-Funktionen und die Integration in alle Produkte werden als zentrale Wachstumstreiber gesehen. Besonders hervorzuheben ist das Cloudgeschäft, das mit einem Umsatzplus von 28 % auf 12,3 Mrd. USD einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum leistete. Die operative Marge im Cloudsegment konnte auf erfreuliche 17,8 % gesteigert werden – ein klarer Hinweis auf zunehmende Effizienz und Skalierbarkeit des Geschäftsmodells.

 

Fokus auf Künstliche Intelligenz

CEO Sundar Pichai betonte bei der Präsentation des Zahlenwerks die Bedeutung von KI für das Unternehmenswachstum. Das neu eingeführte KI-Modell Gemini 2.5 wurde als bedeutender Fortschritt hervorgehoben. Es ist mittlerweile in allen 15 Google-Produkten – darunter Google Suche, Gmail und YouTube – integriert, die jeweils mehr als 500 Millionen Nutzer haben. Die neue Funktion "AI Overviews" wird mittlerweile von über 1,5 Milliarden Nutzern pro Monat in der Google-Suche verwendet.

 

Auch im B2B-Bereich macht Alphabet große Fortschritte. Mit dem Agent Development Kit und dem Agent Designer wurden im Quartal neue Tools vorgestellt, die Unternehmen bei der Entwicklung komplexer KI-Agenten unterstützen. Diese wurden auf der Cloud-Next-Konferenz vorgestellt, wo Kunden wie Verizon, KPMG und weitere internationale Konzerne ihre erfolgreichen KI-Projekte mit Google Cloud präsentierten.

 

Diversifiziertes Wachstum: Cloud, YouTube, Waymo und Abos

Neben dem klassischen Werbegeschäft, das durch Google Search und YouTube weiterhin robuste Beiträge liefert, konnte Alphabet weitere Geschäftsfelder stark ausbauen. Hierbei sind die Werbeeinnahmen durch YouTube um 10 % gestiegen. Diese Entwicklung basiere vor allem auf erfolgreiche Direct-Response- und Markenwerbung. Die Monetarisierung von YouTube Shorts schreitet weiter voran, mit wachsendem Nutzerengagement. Bei den Abonnementdiensten konnte die Zahl der zahlenden Abonnenten (u. a. YouTube Premium, Google One) auf über 270 Millionen gesteigert werden. Die Umsätze in diesem Segment wuchsen um 19 % auf 10,4 Mrd. USD. Interessant sind auch die Entwicklungen bei Waymo. Die autonome Fahrdiensttochter Waymo baute ihre Marktpräsenz aus. Die Zahl der bezahlten Fahrten liegt bei über 250.000 pro Woche, neue Städte wie Washington D.C. und Atlanta wurden erschlossen.

 

Aktionärsfreundliche Kapitalpolitik

Alphabet nutzt die starke operative Entwicklung auch zugunsten seiner Aktionäre. Die quartalsweise ausgeschüttete Dividende wurde um 5 % auf 0,21 USD je Aktie erhöht. Zudem wurde ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von 70 Mrd. USD genehmigt, was weiteres Vertrauen in die eigene Bewertung signalisiert.

 

Trading-Idee: Discount-Optionsschein Long auf den Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Discount-Optionsschein Long der DZ BANK bezogen auf die Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie-Aktie (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DQ8S2J). Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 26.09.2025 (Rückzahlungstermin) fällig. Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

 

Für die Rückzahlung des Produkts gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  1. Liegt der Referenzpreis auf oder über dem Cap, erhalten Anleger am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der wie folgt ermittelt wird: Der Basispreis wird vom Cap abgezogen. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.
  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, aber über dem Basispreis, erhalten Anleger am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der wie folgt ermittelt wird: Der Basispreis wird vom Referenzpreis abgezogen. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.
  3. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Anleger zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Anleger weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Anleger halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Discount-Optionsschein Long mit Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie-Aktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter dem Basispreis notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 30.04.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DQ8S2J (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

 

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DQ8S2J (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

 

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Discount Optionsschein Long 160 - 175 2025/09: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DQ8S2J / //
Quelle: DZ BANK: Geld 02.05., Brief 02.05.
DQ8S2J // Quelle: DZ BANK: Geld 02.05., Brief 02.05.
0,75 EUR
Geld in EUR
0,76 EUR
Brief in EUR
11,94%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 165,76 USD
Quelle : NASDAQ , 00:59:10
  • Basispreis 160,00 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -3,47%
  • Cap 175,00 USD
  • Maximale Auszahlung 1,50 USD
  • Hebel 19,30x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

02.05.2025 | 11:34:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Umfrage: Nur jeder Vierte überprüft KI-Ergebnisse

STUTTGART (dpa-AFX) - Nur gut ein Viertel der Nutzer in Deutschland überprüft einer Umfrage zufolge die Ergebnisse, die KI-Chatbots wie ChatGPT, Google <US02079K1079> Gemini und Microsoft <US5949181045> Copilot erstellen. Konkret gaben 27 Prozent der Befragten hierzulande an, KI-generierte Texte, Bilder oder Übersetzungen gegenzuprüfen. Das zeigt die internationale Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY zum Thema Künstliche Intelligenz (KI). Der Durchschnitt lag bei 31 Prozent.

Am höchsten war die Kontrollbereitschaft demnach in Südkorea (42 Prozent) sowie in China und Indien (je 40 Prozent). Noch seltener als in Deutschland prüften nur Nutzerinnen und Nutzer aus Frankreich und Schweden ihre KI-Ergebnisse - dort lag der Anteil bei je 23 Prozent. Für die repräsentative Umfrage wurden zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 gut 15.000 Menschen in 15 Ländern befragt - mehr als 1.000 davon in Deutschland.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Überarbeitung von KI-Inhalten: Lediglich 15 Prozent der deutschen Befragten gaben an, KI-generierte Ergebnisse wie Texte oder Fotos nachzubearbeiten. Im internationalen Vergleich sind es 19 Prozent. In China und Indien liegt dieser Anteil mit jeweils 32 Prozent deutlich höher. In Frankreich (12 Prozent), Großbritannien und Japan (je 13 Prozent) sind noch weniger Menschen bereit, selbst Hand an KI-Ergebnisse zu legen.

"Ein Weckruf" - Experte warnt vor zu viel Vertrauen

EY-Experte David Alich warnte daher vor blindem Vertrauen in die Technologie. Der Anteil der KI-Nutzer sei zuletzt rasant gestiegen, vor allem im Bereich der Text- und Bild-Erstellung. Immer mehr Menschen erlebten KI sowohl beruflich als auch privat als nützliches Werkzeug.

Ihr Einsatz müsse allerdings trainiert werden, andernfalls berge die Technologie auch Risiken. Denn KI-Ergebnisse seien zwar oft gut, aber beileibe nicht perfekt. Es sei meistens eine menschliche Kontrollinstanz nötig.

"Dass nur jede und jeder Vierte die KI-Ergebnisse überprüft, sollte ein Weckruf sein und spricht für einen zu sorglosen Umgang mit der Technologie", so Alich. Dieser könne insbesondere im beruflichen Umfeld schwerwiegende Folgen haben - für die Anwender selbst, aber auch für ihre Arbeitgeber./jwe/DP/mis

02.05.2025 | 06:24:45 (dpa-AFX)
Umfrage: Nur jeder Vierte überprüft KI-Ergebnisse
01.05.2025 | 06:35:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Facebook-Konzern pumpt noch mehr Milliarden in KI-Offensive
30.04.2025 | 10:22:02 (dpa-AFX)
Microsoft verspricht Europa Schutz vor politischen Risiken
30.04.2025 | 05:36:32 (dpa-AFX)
Toyota und Waymo planen selbstfahrende Autos für Privatleute
29.04.2025 | 13:08:47 (dpa-AFX)
Bundesbürger senden 2,8 Milliarden Chat-Nachrichten pro Tag
29.04.2025 | 05:57:07 (dpa-AFX)
ChatGPT künftig mit Kaufberatung

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