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Aktien-Trading / Archiv: 05.05.2025 | 17:32:26 Werbung

IONOS: Ein Aktien-Superbulle in Deutschland, der für digitale Souveränität sorgt!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

IONOS betreibt DSGVO-konforme Rechenzentren in Europa und zählt über 6,19 Mio. Kunden - ein klarer Kontrast zu den US-Hyperscalern mit rund 70 % Marktanteil in Europa. Wegen der Sorgen um digitale Erpressbarkeit sollte IONOS Marktanteil steigen. Das Unternehmen wächst stabil um rund 10 % pro Jahr, 80 % der Umsätze sind wiederkehrend. Die neue Bundesregierung dürfte für die staatliche Digitalisierung auch verstärkt auf IONOS setzen. Trotz Allzeithoch ist die Aktie mit einem KGV von 16 deutlich günstiger bewertet als Wettbewerber wie GoDaddy oder WIX.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Die IONOS-Lösungen reduzieren die digitale Erpressbarkeit der Unternehmen

Mit der bekannten US-Zollpolitik aus den letzten Wochen ist das Vertrauen in die USA als „Partner“ geschwunden. Das wirkt sich zunehmend auch auf den digitalen Bereich aus, welchen US-amerikanische Hyperscaler wie Azure, Google Cloud und AWS dominieren – und das auch in Europa, wo deren Marktanteil nach Schätzungen bei gut 70 % liegen soll. Anbieter wie OVH Cloud oder IONOS erreichen maximal 2 %. Das Kräfteverhältnis dürfte sich jedoch verschieben. Unternehmen werden kritischer gegenüber der Datenlagerung bei US-Konzernen. Bei IONOS können sie sicher sein, dass ihre Daten in 100 % DSGVO-konformen Rechenzentren lagern, mit höchsten Standards bei Datensicherheit und -schutz. IONOS sieht sich als das digitale Herz des Mittelstands, wenn es um die Realisierung von Webpräsenzen per KI-Baukasten, die Bereitstellung von Open Source KI-Modellen sowie Cloudhosting, Datenspeicherung und skalierbare Computingressourcen geht. Mehr als 6,19 Mio. Kunden vertrauen schon auf IONOS. Allein in Europa umfasst der Markt der kleinen sowie mittleren Unternehmen gut 58 Mio. potenzielle Kunden. Das adressierte Volumen bei Webpräsenz sowie Cloud dürfte von 38 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 89 Mrd. Euro bis 2026 steigen.

 

Planbares Geschäftsmodell mit 10%igem Wachstum pro Jahr

Das Geschäft von IONOS ist durch ein Abomodell geprägt. Derzeit sind rund 80 % des Umsatzes von 1,42 Mrd. Euro wiederkehrend. Auch in einer kurzen Konjunkturschwäche kündigen die Mittelstandskunden nicht sofort. Verzögert werden vielmehr das Upgrade auf weitere Produkte oder das Neukundenwachstum. Diese Resilienz des Geschäftsmodells demonstriert seine Stärke im aktuellen Umfeld mit Zöllen und wirtschaftlicher Unsicherheit. Im Jahr 2025 sollte IONOS um rund 10 % wachsen und die EBITDA-Marge von 29,3 % auf 30 % ausbauen. Mittelfristig ist es ebenfalls das Ziel um rund 10 % zu expandieren. Die EBITDA-Marge dürfte noch Raum in den mittleren 30 %-Bereich aufweisen. KI-Tools für die Umsetzung von Webseiten, E-Mailanwendungen, Newsletter oder die Kundeninteraktion ermöglichen ein Up-Selling. Neu bietet der Konzern mit IONOS GPT eine datenschutzkonforme, souveräne und kostenlose Alternative zu ChatGPT sowie Grok, entwickelt sowie betrieben in Deutschland. IONOS GPT ist auf die Textgenerierung, Bildbearbeitung, Programmierung sowie allgemeine Recherche spezialisiert. Zudem dürfte das Wachstum bei Cloudlösungen wegen der digitalen Souveränitätsbesprechungen der Unternehmen zulegen.

 

Die Koalition aus Union und SPD steht. IONOS wird Deutschland mitdigitalisieren!

Am 05.05.2025 haben die CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Für IONOS dürfte sich die neue Regierung positiv auswirken, weil diese den Staat digitalisieren will. Das wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Dort heißt es, der Staat wolle zum „Ankerkunden für die digitale Wirtschaft“ werden. Digitale Abhängigkeiten sollen reduziert werden. Die Digitalpolitik ist auf Souveränität ausgerichtet. „Digitalpolitik ist Machtpolitik.“ Vorrangig private IT-Dienstleister sollen zur Stärkung der digitalen Souveränität genutzt werden. Zudem wird eine „vernetzte, leistungsfähige und nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert und rein digital“ angestrebt. IONOS ist für die öffentliche Hand schon aktiv, da für die Bundesverwaltung eine sichere Cloudinfrastruktur realisiert wird. Weitere Aufträge zur Digitalisierung dürften mittelfristig folgen. Damit ist IONOS ein Gewinner der neuen Regierung.

 

IONOS ist deutlich günstiger als die US-Peergroup – KGV von 16!

Die IONOS-Aktie notiert auf dem Allzeithoch und ist derzeit einer der Superbullen. Den Zollcrash rund um den 07.04.2025 überstand die Aktie ohne Blessuren. Trotz des jüngsten Aufschwungs ist die Bewertung relativ betrachtet moderat. Das KGV26e beträgt 16. In der US-Peergroup kommt GoDaddy auf 23,8 sowie WIX auf 18,6. Mit einer Nettoverschuldung von 917 Mio. Euro ergibt sich für IONOS auch zunehmend neuer Spielraum für Übernahmen, weil der Free Cashflow mit 219 Mio. Euro rege sprudelt. Einerseits könnten damit Übernahmen finanziert werden, um die Positionierung in Europa auszubauen. Andererseits ermöglicht der hohe Cashflow den Rückkauf eigener Aktien.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein IONOS Group SE

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens IONOS Group SE ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf die IONOS Group SE (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DQ1WM1). Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert IONOS Group SE-Aktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens IONOS Group SE zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 05.05.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DQ1WM1 (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DQ1WM1 (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Turbo Long 21,0459 open end: Basiswert IONOS Group

DQ1WM1 / //
Quelle: DZ BANK: Geld 29.08., Brief 29.08.
DQ1WM1 // Quelle: DZ BANK: Geld 29.08., Brief 29.08.
1,72 EUR
Geld in EUR
1,75 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 38,150 EUR
Quelle : Xetra , 29.08.
  • Basispreis
    (Stand 29.08. 04:02 Uhr)
    21,0459 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 44,83%
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 29.08. 04:02 Uhr)
    21,0459 EUR
  • Abstand zum Knock-Out in % 44,83%
  • Hebel 2,19x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / IONOS Group SE

12.08.2025 | 11:08:21 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP: Digitale Souveränität für Deutschland vorerst unerreichbar

(In einer früheren Version des Artikels fehlte eine Jahreszahl, die nun im elften Absatz ergänzt wurde.)

BERLIN (dpa-AFX) - Seine Abhängigkeit von Cloud-Lösungen, KI-Modellen und anderen Tech-Produkten aus dem Ausland wird Deutschland nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) so bald nicht überwinden. Da der Staat seine digitalen Systeme und Daten bis auf weiteres nicht ohne Input aus dem außereuropäischen Ausland nutzen könne, gehe es kurzfristig darum, möglichst viele Kontrollmechanismen einzubauen, erklärt BSI-Präsidentin Claudia Plattner. "Wenn es um die digitale Souveränität geht, also die Nutzung europäischer oder deutscher Hersteller und Dienstleister - auch für Satelliten oder KI-Anwendungen - dann muss man sich auch mal ehrlich machen", sagt Plattner der Deutschen Presse-Agentur.

US-Tech-Firmen haben zehn Jahre Vorsprung

Fortschritte seien hier zwar sichtbar. Dennoch sei klar, "dass manche der großen Firmen, vor allem aus den USA, jetzt schon zehn Jahre Vorsprung haben, was entsprechende Investitionen angeht".

Das bedeute für Behörden und Unternehmen in Deutschland: "Wir haben technologische Abhängigkeiten an ganz vielen Stellen." Es sei unrealistisch zu glauben, "dass wir das kurzfristig alles selbst können werden", sagt Plattner, die seit gut zwei Jahren an der Spitze des Bundesamtes steht.

Das BSI ist die zentrale staatliche Stelle in Deutschland für Fragen der IT-Sicherheit. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das Bundesamt mit Hauptsitz in Bonn unterstützt Behörden des Bundes bei der Absicherung ihrer IT-Systeme, warnt vor Risiken und entwickelt Sicherheitsstandards, die auch für Unternehmen relevant sind. Für Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastrukturen - dazu zählen etwa Energie, Gesundheit, Telekommunikation und Transport - sind bestimmte BSI-Vorgaben sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kontrolle ist wichtig

Auf Behördenseite braucht es nach Einschätzung der BSI-Chefin eine Strategie, nach der entschieden wird, welche Technologien von außen eingekauft werden "und wie wir eine gewisse Kontrolle darüber gewinnen". Ein solches Konstrukt sei auch die im ersten Quartal dieses Jahres geschlossene Kooperation des BSI mit Google <US02079K1079>.

Google Cloud und das BSI hatten im Februar eine Vereinbarung unterzeichnet. Ziel sei es, die Entwicklung und Bereitstellung sicherer Cloud-Lösungen für Behörden auf Bundes-, Landes - und Kommunalebene zu unterstützen. "Ein besonderer Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der Gewährung der Datensouveränität", hieß es damals in einer Mitteilung.

Erpressungspotenzial für die USA?

Harsche Kritik an der Vereinbarung kam im März von der Gesellschaft für Informatik. Sie erklärte, es sei "unverantwortlich, dass die US-Regierung zusätzliches Erpressungspotenzial - noch dazu von einer für IT-Sicherheit verantwortlichen deutschen Behörde - frei Haus erhält". Google sei aufgrund der Rechtslage in den USA gar nicht in der Lage, einen souveränen Dienst anzubieten. Der "Cloud Act" regelt den Zugriff von US-Behörden auf Daten, die bei US-Unternehmen gespeichert sind - auch dann, wenn diese Daten sich außerhalb der USA befinden, etwa auf Servern in Europa.

Updates ja, unkontrollierte Steuerbefehle nein

Jede Applikation, jedes Smartphone und jedes Betriebssystem sende eine Menge von Daten, etwa Diagnosedaten, sagt Plattner. Bei der Kooperation mit Google wolle man daher sicherstellen "dass es keinen unkontrollierten Datenabfluss gibt".

Gleichzeitig gehe es darum, zu kontrollieren, was an Steuerbefehlen hineinkommt. "Denn theoretisch wäre es ja sonst möglich, alle Clouds, alle Solarpanels oder alle Elektrofahrzeuge eines Herstellers auf einen Schlag abzustellen." Da es aber sehr wohl Zugänge für Updates geben müsse, sei die Kontrollfrage nicht trivial. Das BSI kümmere sich daher intensiv um dieses Thema.

Problematische Gesetze auch in China

Der US-Cloud-Act sei eines von diversen Gesetzen in den USA, die dem Staat viele Zugriffsmöglichkeiten zubilligten, räumt Plattner ein. So etwas finde man auch in China. Die Antwort auf die Frage der Kontrolle sollte aus Sicht der BSI-Chefin aber nicht politisch sein, sondern technologisch. "Es geht darum, sicherzustellen, dass ein Zugriff technisch nicht möglich ist", betont sie. Dabei gehe es insbesondere um Verschlüsselung und die Frage, ob der Nutzer die Hoheit über diese Schlüssel habe.

Separate Cloud von deutschem Anbieter

Der deutsche Cloudanbieter Ionos <DE000A3E00M1> hat im Frühjahr 2024 einen Auftrag von der Bundesverwaltung für den Aufbau einer besonders strikt abgesicherten Computer-Cloud-Lösung erhalten. Die "private Enterprise-Cloud", die vom BSI zertifiziert wurde, soll laut Unternehmen in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund betrieben werden. Das Besondere an der Lösung der United-Internet-Tochter ist, dass diese Plattform nicht mit dem öffentlichen Internet verbunden ist.

Wer ist verantwortlich für KI-Sicherheit?

Für ChatGPT, Gemini und andere KI-Modelle gelten seit dem 2. August EU-weit Regeln, die Künstliche Intelligenz transparenter und sicherer machen sollen. Doch wer trägt in Deutschland die Verantwortung dafür, dass von KI-Modellen keine Risiken ausgehen - etwa weil von ihnen unbeabsichtigt Schaden verursacht wird oder sie durch Hacker manipuliert werden können?

Welche Rolle hier jeweils die Bundesnetzagentur und das BSI spielen wird, ist bislang nicht abschließend geklärt. Plattner ist überzeugt: "Wir als BSI sind die Behörde, die für Cybersicherheit die Verantwortung trägt - und damit müssen wir auch in puncto Künstliche Intelligenz entsprechende Verantwortung tragen." Die Regelungen, die es für die Verteilung dieser Aufgaben braucht, werden von der Bundesregierung aktuell ausgearbeitet.

BSI-Chefin hält schnelle Entscheidung für notwendig

Der Zeitfaktor sei hier angesichts des Tempos, mit dem sich KI aktuell entwickelt, enorm wichtig, mahnt die BSI-Chefin. Zentrale Fragen seien etwa: Wie verhindere ich Prompt Injections? Darunter versteht man das gezielte Einschleusen manipulierter Eingaben in KI-Systeme, um ihr Verhalten zu steuern. "Und wie kann ich verhindern, dass eine KI für schlimme Zwecke eingesetzt wird?"

Die Leiterin des Bundesamtes legt dabei großen Wert darauf, dass Regeln für sichere KI-Nutzung nicht blockieren sollen, sondern "Innovationen begleiten". Firmen könne sie derweil nur dringend raten, keine sicherheitsrelevanten Daten hineinzugeben und "sich einen vernünftigen Firmenaccount zuzulegen", mit der Möglichkeit, die Privatsphäre-Funktionen so einzustellen, dass die "Schatten-KI" nicht zu weit eingreife./abc/DP/stk

08.08.2025 | 09:05:02 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: JPMorgan hebt Ziel für Ionos auf 45 Euro - 'Overweight'
07.08.2025 | 16:45:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: 1&1-Netzausbaukosten belasten United Internet - Ionos optimistischer
07.08.2025 | 12:32:47 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Ionos nach Zahlen auf Rekordhoch - Freenet unter Druck
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ROUNDUP: 1&1-Netzausbaukosten belasten United Internet - Ionos optimistischer
07.08.2025 | 07:38:48 (dpa-AFX)
United-Internet-Tochter Ionos erhöht erneut Ergebnisziel für 2025
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