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Anlage-Spezial KI / Archiv: 13.03.2025 | 15:01:22 Werbung

Oracle sichert sich Milliardenvertrag mit AMD. Q3-Zahlen im Fokus.

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Die Leistungsverpflichtungen sind mit 130 Mrd. USD auf Rekordniveau. Die neue AI Data Platform soll Datenbanken mithilfe von KI analysieren. Oracle gilt als ein führendes Unternehmen im Bereich der Cloudcomputing-Dienstleistungen, Software und Datenbanktechnologie. Das Geschäftsmodell umfasst die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS), Infrastructure-as-a-Service (IaaS) und Platform-as-a-Service (PaaS) über die Oracle Cloud.

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Neue Kunden wie CrowdStrike und Palo Alto stärken die Marktposition

Das Unternehmen lieferte am Montagabend (10. März) nach Börsenschluss die Q3-Zahlen. Neue Kunden und Produkte waren dabei ein wichtiger Teil des Wachstums. Oracle hat einen Multimilliarden-Dollar-Vertrag mit AMD abgeschlossen, um eine große GPU-Clusterinfrastruktur aufzubauen, und hat bedeutende Sicherheitsunternehmen wie CrowdStrike und Palo Alto als Kunden gewonnen. Ein neues Produkt ist die AI Data Platform, die es Kunden ermöglicht, ihre bestehenden Datenbanken mit den neuesten KI-Modellen zu analysieren.

 

Rekordhohe Leistungsverpflichtungen (RPO) von 130 Mrd. USD und starkes Cloudwachstum

CEO Safra Catz betonte, dass es mit einem Zuwachs von 48 Mrd. USD im Auftragsbestand das stärkste Buchungsquartal in der Geschichte des Unternehmens war. Die verbleibenden Leistungspflichten (RPO) liegen nun bei 130 Mrd. USD. Dieser Anstieg um 63 % im Vergleich zum Vorjahr spiegelt die starke Nachfrage nach Oracle Cloud Services wider, insbesondere im Bereich der Infrastruktur als Dienstleistung (IaaS), die um 51 % gestiegen ist. Die Wachstumstreiber im Quartal waren vor allem die hohe Nachfrage nach Oracle Cloud Infrastructure (OCI), die durch die zunehmende Verwendung von KI getrieben wird. Oracle hat sich als bevorzugter Standort für KI-Training und -Inferenz etabliert, da seine Gen 2 Cloud schneller und kostengünstiger ist als die seiner Wettbewerber. Ein weiterer wichtiger Faktor war der Ausbau der Datenzentren, wobei Oracle nun 101 Cloudregionen betreibt

 

Cloudsparte als Wachstumstreiber

Die Finanzkennzahlen zeigen, dass der Gesamtumsatz im Quartal bei 14,1 Mrd. USD lag, was einem Anstieg von 8 % entspricht. Der Gewinn je Aktie lag bei 1,47 USD, ein Anstieg von 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Beide Kennzahlen lagen leicht unter den Erwartungen. Die Wachstumsaussichten sind positiv, da Oracle von einem weiteren Anstieg der Cloudumsätze in den kommenden Jahren ausgeht, insbesondere im Bereich der Infrastruktur.

 

Fazit

Oracle setzt seinen Wachstumskurs mit voller Kraft fort. Der Multimilliarden-Dollar-Deal mit AMD, die Expansion der Cloudregionen und die steigende Nachfrage nach KI-Dienstleistungen treiben das Unternehmen an. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis für das laufende Jahr kam wieder 22 zurück. Mittelfristig bieten sich hier Chancen.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein auf Oracle Corp.

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Oracle Corp.  ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf Oracle Corp. (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DJ6AET). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Oracle Corp., wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Oracle Corp. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 13.03.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DJ6AET (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DJ6AET (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Turbo Long 93,3724 open end: Basiswert Oracle

DJ6AET / //
Quelle: DZ BANK: Geld 25.04. 11:15:50, Brief 25.04. 11:15:50
DJ6AET // Quelle: DZ BANK: Geld 25.04. 11:15:50, Brief 25.04. 11:15:50
3,99 EUR
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Basiswertkurs: 137,51 USD
Quelle : NYSE , 01:00:00
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    93,3724 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 32,10%
  • Knock-Out-Barriere
    93,3724 USD
  • Abstand zum Knock-Out in % 32,10%
  • Hebel 3,04x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / Oracle Corp.

04.04.2025 | 20:14:56 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Trump gibt Tiktok mehr Zeit in den USA

WASHINGTON (dpa-AFX) - Präsident Donald Trump gibt Tiktok eine weitere Fristverlängerung in den USA. Die Kurzvideo-App soll trotz eines US-Gesetzes zu ihrem Aus zunächst für weitere 75 Tage im Land verfügbar bleiben, ordnete Trump an.

Tiktok hätte nach dem Gesetz eigentlich bis zum 19. Januar vom in China ansässigen Eigentümer Bytedance verkauft werden müssen - oder in den USA vom Netz gehen. Doch Trump räumte zu seinem Amtsantritt im Januar eine Gnadenfrist von 75 Tagen ein, die am 5. April abläuft. Politiker und Experten in den USA befürchten, dass die chinesische Regierung über Tiktok Amerikaner ausspähen oder die öffentliche Meinung manipulieren könnte. Die Unternehmen weisen dies zurück.

Trump stellte aber auch wiederholt eine Fristverlängerung bei Bedarf in Aussicht - obwohl es dafür in dem Gesetz keine Grundlage gibt. Schon die ersten 75 Tage waren aber nicht vom Dokument gedeckt: Es sah lediglich einen Aufschub von 90 Tagen für den Fall gut laufender Verkaufsverhandlungen vor.

Trump und Vizepräsident JD Vance hatten in den vergangenen Tagen Erwartungen geschürt, dass eine Lösung für Tiktok noch vor Ablauf der Frist am Samstag im Grundsatz stehen könnte. Nun schrieb Trump aber bei seiner Online-Plattform Truth Social, der Deal brauche mehr Arbeit, um alle nötigen Zustimmungen einzuholen.

Paketlösung mit Zöllen?

Trump hatte bereits niedrigere Zusatzzölle für China im Austausch gegen die Zustimmung der chinesischen Regierung zum Tiktok-Verkauf in Aussicht gestellt. Er räumte dabei ein, dass Peking "möglicherweise" ein Mitspracherecht bei dem Deal haben werde. "Vielleicht werde ich ihnen eine kleine Senkung der Zölle oder etwas Ähnliches geben, um den Deal abschließen zu können", sagte Trump jüngst. Jeder Prozentpunkt der Zölle sei mehr wert als die Kurzvideo-Plattform. Jetzt verwies Trump erneut darauf, dass China "nicht glücklich" über seine Zusatzzölle sei.

Konturen des Deals schon in Medienberichten

In den vergangenen Tagen hieß es in Medienberichten, nach dem Trump vorliegenden Plan solle das US-Geschäft in eine neue Firma mit dem Namen Tiktok America abgespaltet werden. Der Software-Konzern Oracle <US68389X1054> sowie die Finanzfirmen Blackstone <US09253U1088> und Andreessen Horowitz lägen im Rennen um die Führungsrolle bei einem US-Tiktok vorn. Die neuen Investoren sollen demnach rund die Hälfte am amerikanischen App-Betreiber bekommen, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Etwa 30 Prozent sollen bisherige internationale Investoren halten - und bei Bytedance blieben knapp 20 Prozent. Damit würde die Vorgabe des Gesetzes gerade so erfüllt.

Algorithmus als Stein des Anstoßes

Als Software, die entscheidet, welche Videos die Nutzer als Nächstes zu sehen bekommen, soll den Medienberichten zufolge der bisherige Tiktok-Algorithmus weiterverwendet werden. Dafür würde Tiktok America eine Lizenz aufnehmen.

Dieser Teil des Plans dürfte für Gegenwind in den USA sorgen. Tiktok-Kritiker warnen davor, dass die chinesische Regierung über den Algorithmus die öffentliche Meinung in den USA beeinflussen könne. Tiktok und Bytedance wiesen dies stets zurück. Das Gesetz schreibt unterdessen vor, dass weder die chinesische Regierung noch Bytedance Kontrolle über den Algorithmus haben dürfen.

Von Bytedance und Tiktok hieß es lange, es sei unmöglich, nur den US-Teil der App zu verkaufen, weil dies die Plattform zersplittern würde. Trump sagte zuletzt, es gebe "verschiedene Wege, Tiktok zu kaufen" - und man werde den finden, der für die USA am besten sei. Unklar blieb bisher, wie China und Bytedance zu dem vorgeschlagenen Deal stehen.

China entscheidet über einen Algorithmus-Verkauf

Trump wollte in seiner ersten Amtszeit einen Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok mit einer Verbotsdrohung erzwingen, wurde aber von amerikanischen Gerichten gestoppt. Das unter Präsident Joe Biden verabschiedete Gesetz bietet eine solide rechtliche Basis für ein Aus von Tiktok in den USA - Trump erwärmte sich im vergangenen Wahlkampf aber für die App und will sie erhalten.

China stellte unterdessen schon in Trumps erster Amtszeit die Regel auf, dass für den Verkauf von Software-Algorithmen ins Ausland die Zustimmung der Regierung erforderlich ist./so/DP/he

03.04.2025 | 16:59:38 (dpa-AFX)
Vance erwartet Lösung für Tiktok bis Samstag
02.04.2025 | 19:40:56 (dpa-AFX)
'New York Times': Auch Amazon will Tiktok kaufen
27.03.2025 | 06:15:53 (dpa-AFX)
Trump: Könnte für Tiktok-Deal Zölle für China senken
15.03.2025 | 08:45:16 (dpa-AFX)
Vance erwartet US-Lösung für Tiktok vor Fristablauf im April
11.03.2025 | 18:05:02 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: DZ Bank senkt fairen Wert für Oracle auf 202 Dollar - 'Kaufen'
11.03.2025 | 17:36:04 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS 2: Oracle leiden unter Zahlen und Ausblick - Chartbild getrübt

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