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Rohstoff-Trading / 15.07.2025 | 13:41:19 Werbung

Bitcoin: Ausbruch auf neue Höchststände weckt Kaufinteresse der Investoren!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Vom einstigen Image eines reinen Spekulationsobjekts, welches als obskure digitale Währung für Technikenthusiasten und als Werkzeug für zum Teil dubiose Aktivitäten galt, hat sich der Bitcoin mittlerweile zu einem bei institutionellen Anlegern beliebten Asset weiterentwickelt. Zum Teil wird der Bitcoin sogar als "digitales Gold" bezeichnet. Zuletzt hat sich sogar ein dynamischer Aufwärtstrend entwickelt, welcher den Bitcoin auf neue Höchststände geführt hat. Treiber sind dabei die steigende institutionelle Nachfrage und Integration durch klassische Finanzakteure. Obendrein werden wichtige Gesetzesentwürfe wie der Genius Act, CLARITY Act und Anti‑CBDC Surveillance State Act debattiert bzw. wurden bereits beschlossen, was Markteilnehmern größere rechtliche Klarheit bringt. Zu guter Letzt wird auch in der Trump-Administration, welche als kryptofreundlich gilt, ein wichtiger Impulsgeber gesehen.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Imagewandel vom Bitcoin

Der Bitcoin befindet sich in einem volatilen und langfristigen Aufwärtstrend. Hierbei hat sich das Image des Bitcoins mittlerweile gewandelt und das Interesse der Investoren wurde geweckt. Die Einführung von Spot-Bitcoin-ETFs in den USA hat eine neue Ära der institutionellen Nachfrage eingeläutet, die das Potenzial hat, die Landschaft digitaler Assets grundlegend zu verändern. Während die Volatilität ein fester Bestandteil des Bitcoin-Marktes bleibt, rücken die langfristigen Perspektiven und die Rolle von Bitcoin als digitales Gold und Inflationsschutz immer stärker in den Vordergrund. Auch die US-Regierung fördert die Begeisterung an den Kryptowährungen, indem Themen wie Kryptoreserven und weniger Regulatorik thematisiert werden. Zum Beispiel wurde im Mai verkündet, dass New Hampshire und auch Arizona wichtige Schritte unternommen haben, um Bitcoin und andere Kryptowährungen in ihre staatlichen Finanzstrategien zu integrieren. Diese Vorhaben sind Teil eines breiteren Trends in den USA, bei dem Bundesstaaten die Möglichkeiten von digitalen Assets erforschen.

 

Rechtlicher Rahmen schafft mehr Klarheit

Im Juli 2025 rückt die US-Gesetzgebung rund um digitale Vermögenswerte stark in den Fokus – insbesondere durch drei bedeutende Gesetzesentwürfe: den GENIUS Act, den CLARITY Act und den Anti-CBDC Surveillance State Act. Diese Gesetzesinitiativen beeinflussen den Bitcoin-Markt direkt und indirekt erheblich, vor allem durch die Schaffung regulatorischer Klarheit, Schutz der Privatsphäre und einer klaren Abgrenzung zu staatlich kontrollierten Digitalwährungen.

 

Der GENIUS Act („Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act“) zielt primär auf die Regulierung von Stablecoins ab, wirkt sich jedoch auch auf Bitcoin aus, da er das Vertrauen institutioneller Anleger in den gesamten Kryptosektor stärkt. Der Entwurf legt fest, dass nur regulierte Einrichtungen Stablecoins ausgeben dürfen, die vollständig durch US-Dollar oder Staatsanleihen gedeckt sind. Dies soll systemische Risiken eindämmen und stabile digitale Zahlungssysteme fördern, die häufig als Brücke für Bitcoin-Käufe dienen. Der GENIUS Act wurde am 17. Juni 2025 mit 68:30 Stimmen vom US-Senat verabschiedet. Eine Abstimmung im Repräsentantenhaus wird im Rahmen der sogenannten „Crypto Week“ vom 14. bis 18. Juli 2025 erwartet.

 

Der zweite zentrale Entwurf ist der CLARITY Act („Digital Asset Market Clarity Act“), der die Zuständigkeiten zwischen der SEC und der CFTC klar regelt. Er definiert, welche digitalen Assets als Wertpapiere gelten (unter Aufsicht der SEC) und welche als Rohstoffe (unter Aufsicht der CFTC) behandelt werden. Bitcoin fällt eindeutig unter letztere Kategorie. Diese regulatorische Klarstellung verringert Rechtsunsicherheiten für Investoren und Dienstleister, was die Akzeptanz von Bitcoin auf institutioneller Ebene weiter stärkt. Der CLARITY Act wurde am 23. Juni 2025 vom Finanzausschuss des Repräsentantenhauses befürwortet und wird derzeit – ebenfalls in der „Crypto Week“ – im Kongress debattiert.

 

Besonders brisant im politischen Diskurs ist der Anti-CBDC Surveillance State Act, der die Einführung eines digitalen Zentralbankgelds (CBDC) durch die US-Notenbank untersagen würde. Der Entwurf richtet sich explizit gegen die Gefahr staatlicher Finanzüberwachung, die mit einem digitalen Dollar möglich wäre. Stattdessen wird Bitcoin in der politischen Diskussion als eine datenschutzfreundliche Alternative gesehen. Der Gesetzentwurf wurde bereits im vorherigen Kongress (2024) vom Repräsentantenhaus verabschiedet und liegt nun in aktualisierter Form erneut zur Abstimmung im aktuellen 119. Kongress vor. Die finale Entscheidung wird ebenfalls im Rahmen der „Crypto Week“ erwartet.

 

Die Dynamik der Nachfrage: Bitcoin-ETFs als Gamechanger

Die Einführung von Spot-Bitcoin-ETFs in den Vereinigten Staaten Anfang des Jahres hat die Nachfrage nach Bitcoin auf ein neues Niveau gehoben. Diese Finanzprodukte ermöglichen es Anlegern, in Bitcoin zu investieren, ohne die Kryptowährung direkt besitzen oder verwalten zu müssen, was den Zugang erheblich vereinfacht. Seit ihrer Einführung haben diese ETFs Milliarden von Dollar an Zuflüssen verzeichnet, was die wachsende Akzeptanz und das Interesse institutioneller Anleger an digitalen Assets unterstreicht. Die kontinuierlichen Nettozuflüsse in diese ETFs, selbst in Phasen der Preiskonsolidierung, signalisieren ein starkes Vertrauen in die langfristigen Aussichten von Bitcoin und könnten eine nachhaltige Basis für zukünftiges Wachstum bilden. Dies könnte den Weg für eine breitere Integration von Kryptowährungen in traditionelle Anlageportfolios ebnen.

 

Zuversichtliche Perspektive löst Momentum aus

Neben der wachsenden institutionellen Akzeptanz durch ETFs spielen auch die fortlaufende technologische Entwicklung der Bitcoin-Blockchain und die zunehmende Akzeptanz als Zahlungsmittel eine wichtige Rolle. Die Diskussion um die Regulierung von Kryptowährungen schreitet ebenfalls voran, was langfristig zu mehr Klarheit und Sicherheit für Anleger führen könnte. Während Prognosen im volatilen Kryptomarkt stets mit Vorsicht zu genießen sind, sehen viele in Bitcoin weiterhin das Potenzial, eine Schlüsselrolle im zukünftigen Finanzsystem einzunehmen – sei es als Wertaufbewahrungsmittel, als digitales Gold oder als fundamentaler Baustein einer dezentralisierten Wirtschaft. Anleger sollten allerdings auch die erhöhten Risiken des Spekulationsobjekts Bitcoin beachten. So ist zum Beispiel unklar, ob sich der Bitcoin langfristig auch gegen andere Kryptowährungen behaupten kann. Außerdem könnte ein Anstieg der Volatilität zu stärkeren Kursrücksetzern führen, wodurch große Unternehmen mit einer Bitcoin-Treasury-Strategie unter Druck geraten könnten. Der Bitcoin ist somit für spekulativ orientierte Anleger interessant, welche nach dem Ausbruch auf neue Höchststände von einer Trendfortsetzung ausgehen.

 

Trading-Idee: Endlos Index-Zertifikat auf Bitcoin Future

Anleger, die von einer positiven Entwicklung der Kryptowährung Bitcoin Future ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos Index-Zertifikat der DZ BANK bezogen auf die Bitcoin Future-Kryptowährung (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DW541H). Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Das Endlos Index-Zertifikat kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Nach Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert des Produkts aus dem Referenzpreis, dem jeweils aktuellen Rollfaktor, dem jeweils aktuellen Anpassungsfaktor und dem Bezugsverhältnis (Referenzpreis x aktueller Rollfaktor x aktueller Anpassungsfaktor x Bezugsverhältnis). Der Rollfaktor und der Anpassungsfaktor ändern sich während der Laufzeit des Produkts. Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Anleger erhalten keine sonstigen Erträge aus dem Basiswert.

 

Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 15.07.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DW541H (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DW541H (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Zertifikat: Bitcoin Future

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Quelle: DZ BANK: Geld 16.07., Brief 16.07.
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Basiswertkurs: 118.690,00 USD
Quelle : CME , 07:40:34
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