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    Anruf

Endlos Turbo Short 385,5978 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DN14N0 / DE000DN14N09 //
Quelle: DZ BANK: Geld 02.07. 12:58:20, Brief 02.07. 12:58:20
DN14N0 DE000DN14N09 // Quelle: DZ BANK: Geld 02.07. 12:58:20, Brief 02.07. 12:58:20
2,66 EUR
Geld in EUR
2,69 EUR
Brief in EUR
8,13%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 358,01 USD
Quelle : NASDAQ , 01.07.
  • Basispreis
    385,5978 USD
  • Knock-Out-Barriere
    385,5978 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 7,71%
  • Abstand zum Knock-Out in % 7,71%
  • Hebel 11,58x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.

Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025

Chart

Endlos Turbo Short 385,5978 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 02.07. 12:58:20
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN14N0 / DE000DN14N09
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp short (fallende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 02.06.2026
Erster Handelstag 02.06.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
385,5978 USD
Knock-Out-Barriere
385,5978 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. -0,33593% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
02.07.2026385,5978 USD385,5978 USD
01.07.2026385,6014 USD385,6014 USD
30.06.2026385,6055 USD385,6055 USD
29.06.2026385,6096 USD385,6096 USD
26.06.2026385,6219 USD385,6219 USD
25.06.2026385,626 USD385,626 USD
24.06.2026385,6301 USD385,6301 USD
23.06.2026385,6342 USD385,6342 USD
22.06.2026385,6383 USD385,6383 USD
19.06.2026385,6506 USD385,6506 USD
18.06.2026385,6547 USD385,6547 USD
17.06.2026385,6588 USD385,6588 USD
16.06.2026385,6629 USD385,6629 USD
15.06.2026385,667 USD385,667 USD
12.06.2026385,6793 USD385,6793 USD
11.06.2026385,6834 USD385,6834 USD
10.06.2026385,6875 USD385,6875 USD
09.06.2026385,6916 USD385,6916 USD
08.06.2026385,6957 USD385,6957 USD
05.06.2026385,94 USD385,94 USD
04.06.2026385,9318 USD385,9318 USD
03.06.2026385,9359 USD385,9359 USD
02.06.2026385,94 USD385,94 USD
01.06.2026385,94 USD385,94 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 02.07.2026, 12:58:20 Uhr mit Geld 2,66 EUR / Brief 2,69 EUR
Spread Absolut 0,03 EUR
Spread Homogenisiert 0,30 EUR
Spread in % des Briefkurses 1,12%
Hebel 11,58x
Abstand zum Knock-Out Absolut 27,5878 USD
Abstand zum Knock-Out in % 7,71%
Performance seit Auflegung in % 153,33%

Basiswert

Basiswert
Kurs 358,01 USD
Diff. Vortag in % 1,31%
52 Wochen Tief 173,93 USD
52 Wochen Hoch 404,44 USD
Quelle NASDAQ, 01.07.
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Dokumente

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt reagiert grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung zur Wertentwicklung des Basiswerts. Daher kann ein steigender Kurs des Basiswerts den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 18.06.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 18.06.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Basispreis und dem Referenzpreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Basispreis - Referenzpreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder über der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN14N0 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN14N0 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN14N0, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie03.05.2026
12 Monate
03.05.202612 Monate358,01
460
358,0146028,488031JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
12 Monate
12 Monate358,01
390
358,013908,935505DEUTSCHE BANK RESEARCH
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.02.2026
0 Monate
16.02.20260 Monate358,01
358,01--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.01.2026
12 Monate
20.01.202612 Monate358,01
345
358,013453,633977UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.11.2025
12 Monate
20.11.202512 Monate358,01
358,01--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2025
12 Monate
30.10.202512 Monate358,01
358,01--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie26.10.2025
12 Monate
26.10.202512 Monate358,01
300
358,0130016,203458JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.10.2025
12 Monate
21.10.202512 Monate358,01
255
358,0125528,772939UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate358,01
358,01--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate358,01
192
358,0119246,370213UBS

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

02.07.2026 | 11:58:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen

(neu: Stellungnahmen von Google und Beuc)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Google <US02079K1079> muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen langjährigen Rechtsstreit.

Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Nach der Entscheidung aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe. "Android bietet allen mehr Auswahl und unterstützt Tausende von Unternehmen", hieß es.

Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu stärken und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen.

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern Alphabet <US02079K3059>.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell ausreichend analysiert. Auch die Begründung der Höhe der Strafe sei ausreichend. Zudem seien die Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.

Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna, begrüßte die Entscheidung: "Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken."

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter <GB00BMHVL512> Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft./vni/DP/stw

02.07.2026 | 10:05:56 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen
02.07.2026 | 09:45:41 (dpa-AFX)
EuGH bestätigt Rekord-Wettbewerbsstrafe für Google
02.07.2026 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Muss Google eine Milliardenstrafe zahlen? EU-Urteil erwartet
02.07.2026 | 05:50:02 (dpa-AFX)
EU-Gerichtshof entscheidet zu Milliardenstrafe gegen Google
01.07.2026 | 18:37:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Milliardenzahlung: Google verliert gegen Pricerunner
01.07.2026 | 15:42:14 (dpa-AFX)
Milliardenzahlung: Google verliert gegen Pricerunner