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Quelle: New York Stock Exchange, Inc: 31.03. 01:00:00
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

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Fundamentalanalyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
167,0

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
43,4%

Mittelstarke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 6,64 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist SNAP INC ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 07.11.2025 bei einem Kurs von 8,21 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -17,2% Unter Druck vs. SP500. Erscheint technisch überverkauft Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -17,2% hinter dem SP500 zurück. Der Kurs erscheint technisch überverkauft.
Mittelfristiger Trend Scheint überverkauft aus technischer Sicht Aus technischer Sicht erscheint die Aktie aufgrund ihrer jüngsten Verluste überverkauft. Sie wird seit 16.01.2026 unterhalb ihres dividendenbereinigten technischen 40-Tage Trends gehandelt.
Wachstum KGV 0,7 28,36% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 28,36% Aufschlag.
KGV 167,0 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 117,1% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 29 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 29 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 142 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 4,8%.
Beta 1,27 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,27% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 43,4% Mittelstarke Korrelation mit dem SP500 43,4% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 0,94 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,94 USD oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,94 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 41,6%
Volatilität der über 12 Monate 55,8%

News

26.03.2026 | 12:36:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Schützt Snapchat Kinder genug? EU-Kommission prüft

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien sie unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen nun erst. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter - ohne Überprüfung - anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Risiko durch Erwachsene

Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf von altersbeschränkten Produkten wie Vapes und Alkohol, und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben.

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug dagegen zu tun und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur zurück. Dabei will die EU-Kommission auch besonders auf die Standard-Einstellungen bei Konten für Jugendliche und die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, achten.

Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten. "Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern."

Pornoseiten sollen Jugendliche ausschließen

Im Fall von vier Pornoseiten hat sich der erste Verdacht der EU-Kommission dagegen schon erhärtet. Dort liegen nun vorläufige Ergebnisse vor.

Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hindern Jugendliche demnach nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die Plattformen gäben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien. Jeder könne aber durch einen einfachen Klick angeben, über 18 Jahre zu sein und so Zugriff erhalten, kritisiert die Kommission. Das sei nicht ausreichend. Seiten würden zwar unscharf gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie "Nur für Erwachsene" - auch dies hindere aber Minderjährige nicht wirksam daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

"Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten", forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt, die aber erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es möglich machen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne die persönlichen Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem Datenschutz vereinbar sind.

Geldstrafen drohen

Die vier Pornoseiten haben nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie könnten auch Änderungen vornehmen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie seit Ende Mai 2025 ermittelt.

Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es für sie teuer werden: Die EU-Kommission könnte dann formell einen Verstoß gegen das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) feststellen und eine Strafe verhängen. Diese könnte sich auf bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes belaufen.

Die Brüsseler Behörde untersucht derzeit verschiedene große Online-Plattformen. Die Vorgänge sind voneinander unabhängig. Gegen Elon Musks Plattform X wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Der App Tiktok wirft die Kommission suchtfördernde Mechanismen vor, bei den Meta <US30303M1027>-Apps Facebook und Instagram hegt sie den gleichen Verdacht und ermittelt bereits seit 2024. Auch hier steht eine Strafe im Raum.

US-Prozess zu Suchtpotenzial: Millionenbetrag für Klägerin

In den USA mussten der Facebook-Konzern Meta und die Google <US02079K1079>-Videoplattform YouTube am Mittwoch in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten eine Niederlage einstecken: Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Ausgang des Verfahrens könnte in den USA wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.

Der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke wertete das Urteil der Jury in Los Angeles als einen "echten Paukenschlag - nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche." Der Professor verwies aber darauf, dass ein 1:1 vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande anders funktioniere. "Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz."

Debatte um Mindestalter

Ab welchem Alter Kinder auf soziale Medien zugreifen können sollen, beschäftigt derzeit viele Menschen, auch in Deutschland. Zusätzliche Pflichten für Plattformen, etwa zur Alterskontrolle, müssten auf EU-Ebene entschieden werden. Familienministerin Karin Prien erwartete zuletzt rasch solche Vorschriften.

Eine Expertengruppe berät derzeit im Auftrag der EU-Kommission über ein mögliches Social-Media-Verbot. Bis zum Sommer sollen die Experten Vorschläge dazu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies am Donnerstag im Interview mit Journalisten des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) und anderen Medien aber auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern.

In Australien war im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet worden. Bei Snapchat beispielsweise gibt es dort verschiedene Möglichkeiten, sein Alter über einen Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen Ausweis./wea/DP/stk

26.03.2026 | 12:23:32 (dpa-AFX)
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24.03.2026 | 17:09:41 (dpa-AFX)
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24.03.2026 | 11:34:47 (dpa-AFX)
Berliner Agentur plant Social-Media-Alternative für Europa
16.03.2026 | 19:29:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP/EU-Einigung scheitert: Freiwillige 'Chatkontrolle' endet
16.03.2026 | 18:32:53 (dpa-AFX)
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