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Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

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Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.07.2026

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Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
16,5

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Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

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Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
36,4%

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Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 8,02 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist SNAP INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.07.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.07.2026 bei einem Kurs von 4,84 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -14,3% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -14,3% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 12.06.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 12.06.2026 negativ.
Wachstum KGV 2,6 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 16,5 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 43,0% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 30 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 30 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 112 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 4,9%.
Beta 1,67 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,67% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 36,4% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 1,89 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,89 USD oder 0,39% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,89 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,39%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 56,0%
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News

07.07.2026 | 15:00:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP: 'Chatkontrolle' vor Comeback? Eilverfahren im EU-Parlament

STRASSBURG (dpa-AFX) - Messengerdienste könnten in der EU früher als erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, noch diese Woche per Eilverfahren über eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die sogenannte Chatkontrolle abzustimmen.

Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Dafür könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete.

Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer final zustimmen - in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es den Anbietern von Online-Kommunikation wieder erlauben, bis April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich abgelehnt.

Was die EU-Regelung gegen Kinderpornografie bringen soll

Ziel der Übergangsregelung ist es, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft <US5949181045> und Google <US02079K1079> konnten in der Vergangenheit etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden. Damit das trotz strenger EU-Datenschutzregeln möglich war, gab es bis April noch eine Ausnahmeregelung.

Ende März war die Parlaments-Abstimmung über eine erneute Verlängerung dieser Ausnahme aber gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Diese Position hatten die Parlamentarier auch schon bei einer Abstimmung Anfang März vertreten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen, weshalb in Verhandlungen mit dem Parlament auch keine Einigung gefunden werden konnte.

Überraschende Kehrtwende des Parlaments?

Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der Fokus lag zuletzt stattdessen auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte.

Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte überraschend neue Dynamik in die Debatte, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber abzustimmen.

Hitzig geführte Debatte: Kinderschutz vs. Datenschutz

In der Praxis ist das Vorgehen durchaus unüblich und sorgt für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. "Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen", teilte sie mit.

Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang sei beispiellos und missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Eine weitere Sorge der Gegner des Vorhabens: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag könnten die nötigen Gegenstimmen allein deshalb ausbleiben, weil zu viele Abgeordnete gar nicht erst anwesend sind.

Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren zuvor in einem Brief an Parlamentspräsidentin Metsola als unzulässig kritisiert und forderten die maltesische Politikerin auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern.

Dagegen argumentieren besonders Politiker von CDU und CSU, die Rechtslücke gefährde das Wohl der Kinder. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) forderte mit Blick auf die Abstimmung diese Woche, die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. "Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlicher Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern", teilte sie mit. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März gesagt, das Auslaufen der Übergangsreglung sei ein "schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder".

Die Internet-Riesen selbst bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage ebenfalls. Google, Meta <US30303M1027>, Microsoft <US5949181045> und Snap <US83304A1060> hatten angekündigt, bei ihren Messengerdiensten trotzdem weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen./tre/DP/he

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