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Air France KLM

A3EJGH / FR001400J770 //
Quelle: Paris: 10.07.2026, 17:35:25
A3EJGH FR001400J770 // Quelle: Paris: 10.07.2026, 17:35:25
Air France KLM
13,33 EUR
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52 Wochen Hoch
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Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 09.06.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
2,7

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

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Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
51,3%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 3,93 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist AIR FRANCE-KLM ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 09.06.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 09.06.2026 bei einem Kurs von 11,12 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 16,2% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 16,2% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 08.05.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 08.05.2026 positiv.
Wachstum KGV 2,8 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 2,7 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 7,7% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
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Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 07.07.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Durchschnittliche Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. mittlere Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,9%.
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Korrelation 365 Tage 51,3% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 51,3% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 3,20 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 3,20 EUR oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 3,20 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 46,2%
Volatilität der über 12 Monate 51,7%

News

13.07.2026 | 11:05:49 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Das ändert sich bei Flügen in der EU für Verbraucher

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen manche Extragebühren nicht mehr erheben. Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue Fluggastrechte.

Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zu Lasten von Verbrauchern gehen.

Das gilt künftig bei Verspätungen

Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.

Gestaffelt nach Entfernung sind es:

* 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)

* 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)

* 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)

Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.

Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.

Das kommt außerdem

Neu eingeführt wird unter anderem:

* beim Suchen: Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.

* bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

* bei Störungen: Künftig muss klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.

* bei anderer Beförderung: Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt - bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.

* bei schlechterer Klasse: Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss ("Downgrade"), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.

* bei "No-show": Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt ("No-show"), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten - oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.

Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.

Was sich außerdem bald ändern soll

Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.

Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:

* Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen.

* Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben./wea/DP/mis

13.07.2026 | 10:30:50 (dpa-AFX)
ROUNDUP/EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher
13.07.2026 | 10:25:24 (dpa-AFX)
EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher
13.07.2026 | 08:48:38 (dpa-AFX)
Flugreisen deutlich teurer - Preise steigen um 8,5 Prozent
13.07.2026 | 06:35:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Das soll sich bei Flügen in der EU für Verbraucher ändern
13.07.2026 | 05:50:07 (dpa-AFX)
Die letzte Abstimmung über neue EU-Fluggastrechte steht an
07.07.2026 | 17:59:55 (dpa-AFX)
Gericht: Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein

Aktuell

Datum Terminart Information Information
30.07.2026 Bericht zum 2. Quartal Air France-KLM: Q2 2026 results Air France-KLM: Q2 2026 results
05.11.2026 Bericht zum 3. Quartal Air France-KLM: Q3 2026 results Air France-KLM: Q3 2026 results

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