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Air France KLM

A3EJGH / FR001400J770 //
Quelle: Paris: 12.06.2026, 17:36:48
A3EJGH FR001400J770 // Quelle: Paris: 12.06.2026, 17:36:48
Air France KLM
11,855 EUR
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52 Wochen Hoch
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Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 09.06.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
2,7

Erwartetes KGV für 2028

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Mittel

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Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

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Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
53,8%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 3,60 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist AIR FRANCE-KLM ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 09.06.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 09.06.2026 bei einem Kurs von 11,12 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 12,5% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 12,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 08.05.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 08.05.2026 positiv.
Wachstum KGV 2,6 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 2,7 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 7,2% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
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Korrelation 365 Tage 53,8% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 53,8% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
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Volatilität der über 1 Monat 43,2%
Volatilität der über 12 Monate 51,9%

News

15.06.2026 | 05:26:54 (dpa-AFX)
Neue Rechte für Fluggäste? Das soll sich ändern

BRÜSSEL/STRASSBURG (dpa-AFX) - Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

* beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: "Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können." Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.

* bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.

* bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.

* bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. "Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt", teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei "nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte", teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. "Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo - und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen." Das Parlament habe "erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden". Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.

Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. "Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können."

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen./wea/DP/zb

12.06.2026 | 19:03:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab
12.06.2026 | 17:40:29 (dpa-AFX)
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09.06.2026 | 12:15:39 (dpa-AFX)
Terminal 2 am Flughafen Frankfurt schließt für viele Jahre
08.06.2026 | 17:38:27 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Kreise/Neuer Vorschlag: Pauschal 250 Euro bei Flug-Verspätung
08.06.2026 | 13:54:20 (dpa-AFX)
Kreise: Deutsch-französischer Vorstoß zu EU-Fluggastrechten
07.06.2026 | 21:09:59 (dpa-AFX)
Iran-Krieg-Folgen: Luftfahrtverband IATA senkt Gewinnprognose für Fluglinien

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30.07.2026 Bericht zum 2. Quartal Air France-KLM: Q2 2026 results Air France-KLM: Q2 2026 results
05.11.2026 Bericht zum 3. Quartal Air France-KLM: Q3 2026 results Air France-KLM: Q3 2026 results

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