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Quelle: Xetra: 20.04.2026, 11:00:07
508903 DE0005089031 // Quelle: Xetra: 20.04.2026, 11:00:07
United Internet AG
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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 27.03.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
12,9

Erwartetes KGV für 2028

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Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

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Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
36,5%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 6,30 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist UNITED INTERNET ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 27.03.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 27.03.2026 bei einem Kurs von 26,76 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance 5,7% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 5,7% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 10.04.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 10.04.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,2 24,27% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 24,27%.
KGV 12,9 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 13,4% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 7 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 7 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,9% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 24,75% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 07.04.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,5%.
Beta 0,94 Mittlere Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,94% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 36,5% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 3,43 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 3,43 EUR oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 3,43 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 21,8%
Volatilität der über 12 Monate 31,9%

News

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas

15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
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07.04.2026 | 09:05:01 (dpa-AFX)
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27.03.2026 | 14:39:35 (dpa-AFX)
Tech-Allianz startet Gegenentwurf zu Microsoft Office
24.03.2026 | 16:42:02 (dpa-AFX)
United-Internet-Tochter Ionos bringt nächsten Aktienrückkauf auf den Weg
21.03.2026 | 01:35:04 (dpa-AFX)
1&1-Chef Dommermuth schließt Verkauf an Telefonica aus
19.03.2026 | 15:21:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: United Internet und 1&1 wollen weiter wachsen - Aktien steigen

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12.05.2026 Bericht zum 1. Quartal United Internet AG: Bericht 1.Quartal 2025 United Internet AG: Bericht 1.Quartal 2025
21.05.2026 Ordentliche Hauptversammlung United Internet AG: Hauptversammlung United Internet AG: Hauptversammlung
06.08.2026 Ordentliche Hauptversammlung United Internet AG: Halbjahresbericht 2026 United Internet AG: Halbjahresbericht 2026

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