Funktionsweise
Jeder Mini-Future bezieht sich auf einen Basiswert. Mini-Futures sind Hebelprodukte, das heißt sie bilden die Entwicklung des Basiswerts um ein Vielfaches ab. Diese Hebelwirkung entsteht, da der Anleger nicht die gesamte Investition selbst finanziert. Der Basispreis des Mini-Futures gibt an, welcher Betrag durch den Emittenten finanziert wird. Der Anleger trägt demzufolge die Differenz zwischen dem aktuellen Wert des Basiswerts und dem Basispreis. Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Mini-Futures benötigt werden, um den Wert einer Einheit des Basiswerts abzubilden. Jeder Mini-Future besitzt neben dem Basispreis noch eine Stop Loss-Schwelle. Erreicht der Basiswert diese Stop Loss-Schwelle, wird das Produkt ausgeknockt und die Laufzeit endet vorzeitig.
Ein Anstieg des Basiswerts hat zur Folge, dass sich ein Mini-Future Long ebenfalls verteuert, wohingegen ein Mini-Future Short an Wert verliert. Von einem Kursrückgang des Basiswerts profitiert demgegenüber ein Mini Short und der Mini Long verbilligt sich. Im Vergleich zu einem Direktinvestment in den Basiswert können Sie mit einem Mini-Future durch den geringeren Kapitaleinsatz gehebelt investieren. Das bedeutet, dass sich Ihr Investment überproportional zur Entwicklung des Basiswertes verhält. Beachten Sie jedoch, dass der Hebel in beide Richtungen wirkt, sich also Kursverluste ebenfalls überproportional auf den Wert Ihrer Anlage auswirken. Generell gilt, dass der realisierte Hebel und damit auch das Risiko, umso größer ist, je näher Sie einen Mini-Future am aktuellen Kurs des Basiswerts erwerben.
Risiken
Risiken zum Laufzeitende: Liegt der Referenzpreis über dem Basispreis, entsteht dem Anleger ein Verlust, wenn der Einlösungsbetrag geringer ist als der Erwerbspreis des Mini-Future Optionsscheins. Ungünstigster Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis liegt.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Emittent seine Verpflichtungen aus dem Mini-Future Optionsschein nicht erfüllen kann, beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Der Optionsschein unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Mini-Future Optionsscheins während der Laufzeit insbesondere durch die marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann.
Kündigungs- / Wiederanlagerisiko: Der Emittent kann den Mini-Future Optionsschein bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentliches Ereignis ist beispielsweise die Einstellung der Notierung oder der Wegfall des Basiswertes, Gesetzesänderungen, Steuerereignisse oder der Wegfall der Möglichkeit für den Emittenten die erforderlichen Absicherungsgeschäfte zu tätigen. In diesem Fall kann der Einlösungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis/ Nennbetrag liegen. Sogar ein Totalverlust ist möglich. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Einlösungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann.
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