Optionsscheine classic long oder short
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Optionsscheine beziehen sich auf einen Basiswert. Neben der Möglichkeit des börslichen oder außerbörslichen Verkaufs kann der Anleger den Optionsschein an jedem Bankgeschäftstag während der Ausübungsfrist ausüben (so genannte amerikanische Ausübungsart). Bei Nichtausübung wird der Optionsschein am Einlösungstermin fällig.
Für die Einlösung des Optionsscheins gibt es folgende Möglichkeiten:
- Im Falle der wirksamen Ausübung des Optionsscheins während der Ausübungsfrist erhält der Anleger einen Einlösungsbetrag, wenn der Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) am Tag der Wirksamkeit der Ausübung über Basispreis liegt. Dieser Einlösungsbetrag entspricht dem mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der Referenzpreis den Basispreis übersteigt.
- Liegt der Schlusskurs des Basiswertes am Bewertungstag (Referenzpreis) über dem Basispreis und ist keine Ausübung des Optionsscheins erfolgt, erhält der Anleger den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der Referenzpreis den Basispreis übersteigt.
- Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis und ist keine Ausübung des Optionsscheins erfolgt, erfolgt keine Zahlung und der Optionsschein verfällt wertlos.
Für die Möglichkeit, überproportional (gehebelt) an der positiven Kursentwicklung des Basiswerts teilzunehmen, nimmt der Anleger im Gegenzug aber auch gehebelt an einer negativen Kursentwicklung des Basiswerts teil. Des Weiteren trägt er das Risiko eines wertlosen Verfalls des Optionsscheins, wenn der Referenzpreis auf oder unter den Basispreis fällt.
Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu.
Für Short-Produkte gilt der umgekehrte Fall.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre "Hebelprodukte".
Markterwartung
Der Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Kurs des Basiswerts steigt und mindestens am Laufzeitende über dem Basispreis notiert.
Risiken
Risiken zum Laufzeitende: Liegt der Referenzpreis über dem Basispreis, entsteht dem Anleger ein Verlust, wenn der Einlösungsbetrag geringer ist als der Erwerbspreis des Optionsscheins. Ungünstigster Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis liegt.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Emittent seine Verpflichtungen aus dem Optionsschein nicht erfüllen kann, beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Der Optionsschein unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Optionsscheins während der Laufzeit insbesondere durch die marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann.
Kündigungs- / Wiederanlagerisiko: Der Emittent kann den Optionsschein bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentliches Ereignis ist beispielsweise die Einstellung der Notierung oder der Wegfall des Basiswertes, Gesetzesänderungen, Steuerereignisse oder der Wegfall der Möglichkeit für den Emittenten die erforderlichen Absicherungsgeschäfte zu tätigen. In diesem Fall kann der Einlösungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis/ Nennbetrag liegen. Sogar ein Totalverlust ist möglich. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Einlösungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann.
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