Die DZ BANK emittiert Best of Basket-Zertifikate. Basiswert dieser Zertifikate sind Körbe, die entweder Aktien (Referenzaktien) oder Aktien-Indizes (Referenzindizes) beinhalten. Die Zusammensetzung der jeweiligen Körbe wird durch die DZ BANK bestimmt.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf ein DZ BANK Best of Basket-Zertifikat auf einen Aktienkorb.
Ein DZ BANK Best of Basket-Zertifikat weist die Besonderheit auf, dass die Referenzaktien i.d.R. erst am Starttag endgültig festgelegt werden. In der Zeichnungsphase verfügt das Zertifikat neben den voraussichtlich verwendeten Referenzaktien über sogenannte Austauschaktien. Die Anzahl der Austauschaktien hängt von der Anzahl der Referenzaktien ab. Der Austausch einer Aktie erfolgt in Abhängigkeit von dem Anlageurteil des DZ BANK Research für die Referenzaktien am Ende der Zeichnungsfrist.
DZ BANK Best of Basket-Zertifikate auf einen Aktienkorb
Markterwartung
Ein DZ BANK Best of Basket-Zertifikat auf einen Aktienkorb richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Wert mindestens einer Referenzaktie des zugrunde liegenden Aktienkorbes am Bewertungstag (Referenzpreis) über ihrem Startpreis liegen wird.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Ein Best of Basket-Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig.
Ein Best of Basket-Zertifikat weist i.d.R. die Besonderheit auf, dass der Anleger von einem Wertzuwachs der sich am positivsten entwickelnden Referenzaktie nur bis zu einer festgelegten Höhe (Höchstbetrag) profitieren kann. Die Höhe der Rückzahlung ist dementsprechend begrenzt. Für die nachfolgenden Erläuterungen wird ein Höchstbetrag von 160,00 Euro angenommen.
Maßgeblich für Die Höhe des Rückzahlungsbetrags ist dabei entweder die Wertentwicklung der sich am positivsten entwickelnden Referenzaktie oder die Wertentwicklung des Aktienkorbes, jeweils vom Starttag bis zum Bewertungstag. Der Rückzahlungsbetrag, der am Bewertungstag ermittelt wird, ergibt sich wie folgt:
- Mindestens ein Referenzpreis notiert auf oder über dem jeweiligen Startpreis. Die Rückzahlung erfolgt in diesem Fall gemäß der Wertentwicklung der Referenzaktie mit der positivsten Wertentwicklung bezogen auf den Basisbetrag. Die Rückzahlung ist jedoch auf den Höchstbetrag begrenzt. Das bedeutet, dass der Anleger bis zum Höchstbetrag an der Wertentwicklung dieser Referenzaktie 1:1 teilnimmt.
- Alle Referenzpreise notieren unter dem jeweiligen Startpreis. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags ist in diesem Fall abhängig von der Wertentwicklung des Aktienkorbes. Für die Berechnung der Wertentwicklung des Aktienkorbes werden die 3 Referenzaktien am Starttag gleichgewichtet, d.h. jede Referenzaktie hat den gleichen Einfluss auf die Wertentwicklung des gesamten Aktienkorbes.
- Der Preis des Aktienkorbes fällt um maximal einen bei Emission festgelegten Prozentsatz. Es erfolgt die Rückzahlung zu 100,00 Euro pro Zertifikat.
- Der Preis des Aktienkorbes fällt um mehr als den bei Emission festgelegten Prozentsatz. Es erfolgt die Rückzahlung zum Preis des Aktienkorbes. Das bedeutet, dass der Anleger an der Wertentwicklung des Aktienkorbes 1:1 teilnimmt. Der Rückzahlungsbetrag wird deutlich unter dem Basisbetrag liegen.
Ansprüche aus den Referenzaktien (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu. Der Anleger erhält während der Laufzeit keine Zinsen oder sonstigen Erträge.
Risiken
Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Preis des dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktienkorbes am Bewertungstag bei null liegt. Wenn am Bewertungstag keine der in dem Aktienkorb enthaltenen Aktien (Referenzaktien) über ihrem Startpreis notiert und der Preis des Aktienkorbes um mehr als den bei Emission des Zertifikats festgelegten Prozentsatz gefallen ist, nimmt der Anleger an den Verlusten des Aktienkorbes 1:1 teil. Der Rückzahlungsbetrag wird in diesem Fall deutlich unter dem Basisbetrag pro Zertifikat liegen. Die endgültige Festlegung des Basiswerts erfolgt am Ende der Zeichnungsfrist und damit erst nach einer Investitionsentscheidung. Anleger sollten daher bei ihrer Investitionsentscheidung auch die mögliche(n) Austauschaktie(n) bzw. die Austauschaktien berücksichtigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Fall eines Austauschs der Preis des Aktienkorbes um mehr als den bei Emission festgelegten Prozentsatz fällt. Die endgültige Zusammensetzung des Basiswerts wird von den Ergebnissen interner Bewertungsverfahren der DZ BANK und den daraus folgenden Anlageurteilen für einzelne Aktien beeinflusst. Diese können von den Bewertungen und Anlageurteilen Dritter abweichen. Die Rückzahlung am Rückzahlungstag ist i.d.R. auf einen Höchstbetrag begrenzt. Eine Teilnahme an Kurssteigerungen der sich am positivsten entwickelnden Referenzaktie über den Höchstbetrag hinaus erfolgt in diesem Fall nicht.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse der Referenzaktien, ein steigendes allgemeines Zinsniveau, steigende Dividenden(-erwartungen) bei den Referenzaktien oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Des Weiteren wirken sich sowohl eine Veränderung der Volatilität der Referenzaktien als auch das Verhältnis der Kursbewegungen der Referenzaktien zueinander (Korrelationsrisiko) auf den Preis des Produkts aus.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, die Referenzaktien zu ersetzen oder das Zertifikat zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Emissionspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn bei dem Emittent einer Referenzaktie (Gesellschaft) der Insolvenzfall (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), die Auflösung oder Liquidation droht oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
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