Indexanleihen Classic
Markterwartung
Eine DZ BANK Indexanleihe richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Schlusskurs des zugrunde liegenden Index (Basiswert) am Bewertungstag (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis notieren wird.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Eine Indexanleihe hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig.
Der Anleger erhält am Zinszahlungstermin eine feste Zinszahlung, die von der Wertentwicklung des Basiswerts unabhängig ist.
Die Höhe der Rückzahlung am Rückzahlungstermin ist abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts. Entscheidend ist dabei der eingangs skizzierte Referenzpreis.
Für die Rückzahlung der Indexanleihe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Referenzpreis notiert auf oder über dem Basispreis. Der Anleger erhält in diesem Fall den Nennbetrag pro Indexanleihe.
- Der Referenzpreis notiert unter dem Basispreis. Der Anleger erhält in diesem Fall einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag wird in diesem Fall unter dem Nennbetrag liegen.
Der Anleger muss bei Erwerb der Indexanleihe während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.
Risiken
Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Schlusskurs des Aktienindex, der der Indexanleihe zugrunde liegt (Basiswert) am Bewertungstag (Referenzpreis) null ist. Notiert der Referenzpreis unter einer festgelegten Kursschwelle (Basispreis), erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag liegt dabei unter dem Nennbetrag. Am Rückzahlungstermin erfolgt maximal eine Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags pro Indexanleihe. Eine Teilnahme an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts erfolgt nicht.
Fremdwährungsrisiko: Ein auf Euro lautendes Produkt beinhaltet ein Fremdwährungsrisiko, wenn die Währung des Basiswerts von der Währung des Produkts (Euro) abweicht und das Produkt nicht gegen Wechselkursrisiken gesichert ist. D.h. der Anleger ist dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt. Lautet das Produkt auf eine Fremdwährung (nicht Euro), ist der Anleger dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen des Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse oder steigende Volatilität des Basiswerts, ein steigendes allgemeines Zinsniveau oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Wenn es sich bei dem Aktienindex um einen Kursindex handelt, trägt der Anleger zudem das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit durch steigende Dividenden(-erwartungen) bei den im Index enthaltenen Aktien nachteilig beeinflusst wird. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Produkt zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn der Basiswert nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
Weitere Produktvarianten
Die DZ BANK emittiert neben der oben beschriebenen klassischen Indexanleihe u.a. die nachfolgend kurz skizzierten Produktvarianten.
Protect-Indexanleihen
Diese Variante weist gegenüber einer klassischen DZ BANK Indexanleihe die Besonderheit auf, dass sie zusätzlich mit einer Barriere unterhalb des Basispreises ausgestattet ist, die während der Laufzeit der Protect-Indexanleihe permanent beobachtet wird.
Notiert der Basiswert an den Beobachtungstagen (alle üblichen Handelstage vom Emissionstag bis zum Bewertungstag) immer über der Barriere erfolgt die Rückzahlung der Indexanleihe zum Nennbetrag. Notiert der Basiswert an einem Beobachtungstag mindestens einmal auf oder unter der Barriere erfolgt die Rückzahlung wie bei einer klassischen Indexanleihe:
Eine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt in dem Fall nur, wenn der Schlusskurs des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Basispreis notiert. Ansonsten erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag wird in diesem Fall unter dem Nennbetrag liegen.
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