Die DZ BANK emittiert Sprint-Zertifikate u.a. auf Aktien, Aktien-Indizes und Rohstoffe bzw. Rohstoff-Futures.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf ein DZ BANK Sprint-Zertifikat auf eine Aktie.
Sprint-Zertifikate Classic
Markterwartung
Ein DZ BANK Sprint-Zertifikat auf eine Aktie richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie (Basiswert) an der maßgeblichen Börse am Bewertungstag (Referenzpreis) zwischen Basispreis und einer oberen Preisgrenze (Cap) notieren wird.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Ein Sprint-Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig.
Mit einem Sprint-Zertifikat nimmt der Anleger innerhalb einer bestimmten Kursbandbreite (zwischen dem Basispreis und dem Cap) überproportional an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts teil. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap begrenzt. Die maximal mögliche Rückzahlung entspricht dem Höchstbetrag.
Für die Rückzahlung des Zertifikats – entscheidend ist der oben skizzierte Referenzpreis - gibt es drei Möglichkeiten:
- Der Referenzpreis notiert auf oder über dem Cap. Der Anleger erhält in diesem Fall den Höchstbetrag.
- Der Referenzpreis notiert über dem Basispreis, aber unter dem Cap. Der Anleger nimmt in diesem Fall mit einem Teilhabefaktor an der Wertentwicklung des Basiswerts zwischen Basispreis und Referenzpreis teil. Der Teilhabefaktor ist > 1,00. Die Formel zur Berechnung des Rückzahlungsbetrags lautet dann: Basispreis x Bezugsverhältnis x (1 + Teilhabefaktor x (Referenzpreis - Basispreis) / Basispreis).
- Der Referenzpreis notiert auf oder unter dem Basispreis. Der Anleger erhält in diesem Fall eine Zahlung in Höhe des Referenzpreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.
Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu. Der Anleger erhält während der Laufzeit keine Zinsen oder sonstigen Erträge.
Risiken
Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis1 null ist. Notiert der Referenzpreis unter einer festgelegten Kursschwelle (Basispreis), erhält der Anleger eine Rückzahlung in Höhe des Referenzpreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Der Rückzahlungsbetrag kann unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegen. In diesem Fall erleidet der Anleger einen Verlust. Die Rückzahlung ist auf den Höchstbetrag begrenzt, der sich aus der bei Emission festgelegten Kursobergrenze (Cap) ergibt. Eine Teilnahme an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts darüber hinaus erfolgt nicht.
1 Im Falle einer Aktie als Basiswert ist der Referenzpreis der Schlusskurs dieser Aktie an der maßgeblichen Börse am Bewertungstag. Ist der Basiswert beispielsweise ein Aktienindex ist der Referenzpreis i.d.R. der Schlussabrechnungspreis dieses Index, wie er von der maßgeblichen Terminbörse am Bewertungstag berechnet und veröffentlicht wird (Exchange Delivery Settlement Price [EDSP]).
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse oder i.d.R. sinkende Volatilität des Basiswerts (bzw. wenn der Basiswert in der Nähe des Cap notiert eine steigende Volatilität), ein steigendes allgemeines Zinsniveau oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Handelt es sich bei dem Basiswert um eine Aktie oder einen Kursindex auf Aktien trägt der Anleger zudem das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit auch durch steigende Dividenden(-erwartungen) bei der zugrunde liegenden Aktie bzw. bei den im zugrunde liegenden Aktienindex enthaltenen Aktien nachteilig beeinflusst wird. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Produkt zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt bei einem Produkt auf eine Aktie zum Beispiel vor, wenn bei dem Emittent der Aktie (Gesellschaft) der Insolvenzfall (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), die Auflösung oder Liquidation droht oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden. Bei einem Produkt auf einen Aktienindex liegt ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, zum Beispiel vor, wenn der Aktienindex nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt unabhängig vom Basiswert zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
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