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Zertifikate

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Teilgarantie-Zertifikate

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Teilgarantiezertifikate Korridor Teilgarant, Teilgarantiezertifikate VarioZins worst-of

Teilgarantiezertifikate Korridor Teilgarant, Teilgarantiezertifikate VarioZins worst-of

Ein DZ BANK Teilgarantiezertifikat ist mit einem Teilkapitalschutz bezogen auf den Nennbetrag ausgestattet. Die garantierte Rückzahlung ist damit auf einen Teilbetrag des Nennbetrags pro Zertifikat begrenzt und kommt unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts am Rückzahlungstermin zum Tragen. Die mögliche Rückzahlung zum Nennbetrag pro Zertifikat erfolgt dagegen in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Basiswerts.

Ein Teilgarantiezertifikat bietet z.B. eine begrenzte Teilnahme an der Wertentwicklung des Basiswerts und/oder eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Basiswerts.
Mögliche Basiswerte können u.a. Aktienkörbe oder Indizes sein.

Von der DZ BANK emittierte Produktvarianten sind u.a. VarioZins worst-of Teilgarantiezertifikate und Korridor-Teilgarantiezertifikate.

 

VarioZins-worst-of-Teilgarantiezertifikate mit Mindestverzinsung

Ein DZ BANK VarioZins-worst-of-Teilgarantiezertifikat weist die Besonderheit auf, dass die Referenzaktien erst am Starttag endgültig festgelegt werden. In der Zeichnungsphase verfügt das Zertifikat neben den voraussichtlich verwendeten Referenzaktien über sogenannte Austauschaktien. Der Austausch einer Aktie erfolgt in Abhängigkeit von dem Anlageurteil des DZ BANK Research für die Referenzaktien am Ende der Zeichnungsphase.

Markterwartung

Ein DZ BANK VarioZins-worst-of-Teilgarantiezertifikat richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Referenzaktien an den Beobachtungstagen nicht unter einer bestimmten Kursschwelle (Barriere) notieren werden.

Allgemeine Darstellung der Funktionsweise

Ein VarioZins-worst-of-Teilgarantiezertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin mindestens zum garantierten Betrag pro Zertifikat (Teilkapitalschutz) und höchstens zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Auszahlung des Nennbetrags ist abhängig von der Wertentwicklung der Referenzaktien in der letzten Zinsperiode.

Die Zinszahlungen an den Zinszahlungsterminen sind generell von der Wertentwicklung der Referenzaktien abhängig.

Für die Höhe der Zinszahlungen nach der ersten bis zur vorletzten Zinsperiode gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Alle Referenzaktien notieren an den Beobachtungstagen einer Zinsperiode auf oder über ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der jeweiligen Höchstverzinsung.
  2. Mindestens eine Referenzaktie notiert an mindestens einem Beobachtungstag einer Zinsperiode unter ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.

In der letzten Zinsperiode gibt es für die Höhe der Zinszahlung und der Rückzahlung zwei Möglichkeiten:

  1. Alle Referenzaktien notieren an allen Beobachtungstagen der Zinsperiode auf oder über ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich der Zahlung der Höchstverzinsung pro Zertifikat.
  2. Mindestens eine Referenzaktie notiert an mindestens einem Beobachtungstag der Zinsperiode unter ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt die garantierte Teilrückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.

Ansprüche aus den Referenzaktien (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu.

Risiken

Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Produktbezogene Risiken: Der Teilkapitalschutz der DZ BANK in Höhe des bei Auflegung des Produkts festgelegten Betrags (Teilkapitalschutzbetrag) pro Zertifikat gilt nur am Rückzahlungstermin. Notiert mindestens eine Referenzaktie an mindestens einem Beobachtungstag in der letzten Zinsperiode unter ihrer jeweiligen Barriere erfolgt die Rückzahlung zum Teilkapitalschutzbetrag pro Zertifikat. Die endgültige Festlegung des Basiswerts erfolgt am Ende der Zeichnungsfrist und damit erst nach einer Investitionsentscheidung. Anleger sollten daher bei ihrer Investitionsentscheidung auch die Austauschaktien berücksichtigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Austauschs die Austauschaktien ebenso wie die übrigen Referenzaktien die Barriere während der Laufzeit unterschreiten. Die endgültige Zusammensetzung des Basiswerts wird von den Ergebnissen interner Bewertungsverfahren der DZ BANK und den daraus folgenden Anlageurteilen für einzelne Aktien beeinflusst. Diese können von den Bewertungen und Anlageurteilen Dritter abweichen. Je nach Wertentwicklung der Referenzaktien kann nach jeder Zinsperiode entweder nur die Mindestverzinsung gezahlt werden (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung kann entfallen (Produkte ohne Mindestverzinsung).

Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse oder steigende Volatilität der Referenzaktien, ein steigendes allgemeines Zinsniveau, steigende Dividenden(-erwartungen) bei den Referenzaktien oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Des Weiteren wirkt sich auch das Verhältnis der Kursbewegungen der Referenzaktien zueinander auf den Preis des Zertifikats aus (Korrelationsrisiko).

Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, die Referenzaktien zu ersetzen oder das Rückzahlungsprofil abzuwandeln. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Abwandlung des Rückzahlungsprofils entfallen alle Zinszahlungen ab dem Zeitpunkt, an dem das zur Abwandlung berechtigende Ereignis eingetreten ist (Eintrittszeitpunkt). Die Rückzahlung am Rückzahlungstermin erfolgt in diesem Fall zum vom Emittenten zum Eintrittszeitpunkt berechneten Marktwert des Produkts, der in Bezug auf den Rückzahlungstermin aufgezinst wird. Die Aufzinsung erfolgt mit dem zum Eintrittszeitpunkt gültigen Zinssatz einer Verbindlichkeit des Emittenten mit einer Restlaufzeit, die der Laufzeit des Zertifikats am nächsten kommt. Die Rückzahlung erfolgt jedoch mindestens zum Teilkapitalschutzbetrag pro Zertifikat. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn bei dem Emittent einer Referenzaktie (Gesellschaft) der Insolvenzfall (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), die Auflösung oder Liquidation droht oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden oder die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.

 

 

Korridor-Teilgarantiezertifikate auf einen Performance-Index mit Mindestverzinsung

Markterwartung

Ein DZ BANK Korridor-Teilgarantiezertifikat richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der zugrunde liegende Aktienindex (Basiswert) während der Zinsperioden immer innerhalb eines Korridors notiert. Dieser Korridor wird in jeder Zinsperiode durch eine untere und eine obere Kursschwelle (Barriere) bestimmt.

Allgemeine Darstellung der Funktionsweise

Ein Korridor-Teilgarantiezertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin mindestens zum garantierten Betrag pro Zertifikat (Teilkapitalschutz) und höchstens zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Auszahlung des Nennbetrags ist abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts in der letzten Zinsperiode.

Das Zertifikat bietet eine Zinszahlung nach jeder Zinsperiode. Entscheidend für die Höhe der Zinszahlung nach einer Zinsperiode ist jeder Kurs des Basiswerts.

Für die Höhe der Zinszahlungen gibt es nach der ersten bis vorletzten Zinsperiode zwei Möglichkeiten:

  1. Der Basiswert notiert während der jeweiligen Zinsperiode immer auf oder über der unteren Barriere und auf oder unter der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Höchstverzinsung pro Zertifikat.
  2. Der Basiswert notiert zu mindestens einem Zeitpunkt der jeweiligen Zinsperiode entweder unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.

In der letzten Zinsperiode gibt es für die Höhe der Zinszahlung und der Rückzahlung zwei Möglichkeiten:

  1. Der Basiswert notiert immer auf oder über der unteren Barriere und auf oder unter der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag und eine Zahlung der Höchstverzinsung pro Zertifikat.
  2. Der Basiswert notiert zu mindestens einem Zeitpunkt entweder unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt die garantierte Teilrückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.

 

Risiken

Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Produktbezogene Risiken: Der Teilkapitalschutz der DZ BANK in Höhe des bei Auflegung des Produkts festgelegten Betrags pro Zertifikat (Teilkapitalschutzbetrag) gilt nur am Rückzahlungstermin. Notiert der dem Produkt zugrunde liegende Aktienindex (Basiswert) zu mindestens einem Zeitpunkt in einer Zinsperiode unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere, erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung entfällt (Produkte ohne Mindestverzinsung). Im schlechtesten Fall wird nach jeder Zinsperiode nur die Mindestverzinsung gezahlt (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung entfällt für alle Zinsperioden (Produkte ohne Mindestverzinsung). Notiert der Basiswert zu mindestens einem Zeitpunkt in der letzten Zinsperiode unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere, erfolgt die Rückzahlung zum Teilkapitalschutzbetrag pro Zertifikat.

Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch steigende Volatilität des Basiswerts, ein steigendes allgemeines Zinsniveau oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Des Weiteren wirkt sich auch die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Aktienindex auf den Preis des Zertifikats aus.

Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Rückzahlungsprofil abzuwandeln. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Abwandlung des Rückzahlungsprofils entfallen alle Zinszahlungen ab dem Zeitpunkt, an dem das zur Abwandlung berechtigende Ereignis eingetreten ist (Eintrittszeitpunkt). Die Rückzahlung am Rückzahlungstermin erfolgt in diesem Fall zum vom Emittenten zum Eintrittszeitpunkt berechneten Marktwert des Produkts, der in Bezug auf den Rückzahlungstermin aufgezinst wird. Die Aufzinsung erfolgt mit dem zum Eintrittszeitpunkt gültigen Zinssatz einer Verbindlichkeit des Emittenten mit einer Restlaufzeit, die der Laufzeit des Zertifikats am nächsten kommt. Die Rückzahlung erfolgt jedoch mindestens zum Teilkapitalschutzbetrag pro Zertifikat. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn der Basiswert nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird oder wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.