ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027
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EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1
Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert
den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027
19.05.2026 / 21:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1
Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert
den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027
* Aufgestocktes Angebot von vorrangigen unbesicherten
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit Fälligkeit
2032 und einem Kupon von 7,250 % pro Jahr.
* Die Erlöse sollen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden
vorrangigen USD 12,250%-Schuldverschreibungen sowie zur teilweisen
Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen EUR
10,500%-Schuldverschreibungen verwendet werden.
* Reduzierung der jährlichen Zinszahlungen um 40 Mio. EUR und Optimierung
des Fälligkeitsprofils
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (19. Mai 2026) -- ams
OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1
Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert
den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027.
"Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission
unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren in unsere
Digital-Photonics-Strategie
und die konsequente Umsetzung unserer Pläne. Die Platzierung der Anleihe zu
einem attraktiven Kupon beschleunigt unser Schuldenabbauprogramm und wird
die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um rund 40Mio.EUR senken. Durch die
Stärkung unserer Bilanz und unseres Cashflow-Profils unterstützt diese
Transaktion unsere Ambition, Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics
zu erschließen, und untermauert gleichzeitig unseren klaren Weg zu einem
positiven Free Cashflow - ohne Erlöse aus Desinvestitionen - ab 2027", sagte
Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
ams OSRAM hat heute die erfolgreiche Preisfestsetzung von vorrangigen
unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit
Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr (die
"Schuldverschreibungen") zu einem Ausgabepreis von 98,81%, deren
Emissionsvolumen aufgrund der hohen Nachfrage erhöht wurde, als Teil seines
regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am 30.
April 2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.
Voraussichtlich am oder um den 1. Juni 2026 wird das Angebot der
Schuldverschreibungen vollzogen und die Schuldverschreibungen begeben
werden. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der
Schuldverschreibungen zusammen mit den in der Bilanz ausgewiesenen
Barmitteln zur (i) vollständigen Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000
USD 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii) zur
teilweisen Rückzahlung der ausstehenden 1.025.000.000 EUR 10,5000%
vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur
Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen,
einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden.
Die angekündigte Transaktion ist ein weiterer Baustein unseres umfassenden
Plans zum Schuldenabbau und zur Stärkung der Bilanz. Sie reduziert die
jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40Mio.EUR, adressiert einen wesentlichen
Teil der Fälligkeiten im Jahr 2029 frühzeitig zur Erreichung eines
ausgewogenen Fälligkeitsprofils und ergänzt die kürzlich angekündigten
Desinvestitionen sowie die Verlängerung unserer Revolving Credit Facility.
Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung
zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen
Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person, der gegenüber ein
solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen
Verstoß gegen US-amerikanische oder andere geltende Wertpapiergesetze
darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung ("Securities Act") oder
den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder
einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare
Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und den
anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen
anderer Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die
diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der
Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein
öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung
(EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen
Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt
gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts
für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
Verfügung gestellt wird.
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an
einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter
keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product Disclosure
Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für das Angebot,
den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
erforderliches Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann das Angebot,
der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach
DISC und den Consumer Composite Investments (Designated Activities)
Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde auf der
Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen im
Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public Offers and
Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist kein
Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to Trading on a Regulated
Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen Informationen
weder genehmigt noch überprüft.
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des
Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder
ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch
unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt
noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden
und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen
zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem)
in der Schweiz gestellt.
Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese gerichtet.
Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a) wenn
sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die
qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn
sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über
berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated
associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine
Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt
21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren
auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2)
Personen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich
um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities
Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante
Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht,
stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes
Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum
anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur
Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon
überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern
enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen
Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an",
"glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird",
"kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein
können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen,
Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider,
zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die
Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das
Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse
oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche
Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens
oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder
eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten
Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von
Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen
Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer
operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen
des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt
wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt
ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß
erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten,
Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich
vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche
Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse,
die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder
des Konzerns oder der Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch
solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die
zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern
lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen
oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um
Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von
Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete
Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie
dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen
eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der
Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des
Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig
ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme
durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet
wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der
endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und
kann jederzeit beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage
nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach
dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen
enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede
Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom Stabilisierungsmanager
(oder einer Person, die im Namen des Stabilisierungsmanagers handelt) in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchgeführt
werden.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von
innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics
verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren
Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu
bieten.
"Sense the power of light" - unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen
Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir
Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung
bis hin zu Medizin- und Consumer-Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke
OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen
entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche
Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich
in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit
Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München
(Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als
ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
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sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder
eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten
Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene
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Senior Vice President Senior Vice President
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2330172 19.05.2026 CET/CEST
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