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08.06.2026 | 21:13:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4: Deutsch-französisches Kampfjet-Projekt FCAS gescheitert

(neu: Stellungnahme Élysée, 2. Absatz.)

BERLIN (dpa-AFX) - Nach langen Querelen ist das milliardenschwere Rüstungsprojekt eines deutsch-französischen Kampfjets gescheitert. Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron seien zu der gemeinsamen Einschätzung gekommen, dass die Unternehmen Dassault <FR0014004L86> und Airbus <NL0000235190> bei dem Projekt nicht zusammenfinden, hieß es aus deutschen Regierungskreisen. "Diese Realität erkennen sie an."

Merz habe Macron daher nahegelegt, den Bau eines gemeinsamen Kampfflugzeuges nicht weiterzufolgen. Aus dem Élysée-Palast hieß es, beide bedauerten, dass es den Industrieunternehmen nicht gelungen sei, sich über die Fortsetzung des Projekts zu einigen. Frankreich bleibe der Ansicht, dass die deutsch-französische Zusammenarbeit für beide Länder wie auch europäische Partner im Bereich Verteidigung und Sicherheit notwendig sei.

Weitergeführt werden soll nach den Angaben aus deutschen Regierungskreisen aber die gemeinsame Vernetzung von unterschiedlichen Waffensystemen wie Flugzeugen und Drohnen oder auch Sensoren in einer sogenannten "Combat Cloud". Das Projekt "Future Combat Air System" FCAS ist damit nicht vollständig vom Tisch.

Mitte Juli sollen die beiden Verteidigungsministerien Deutschlands und Frankreichs bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung (Ministerrat) einen "zeitgemäßen Arbeitsplan" zur verteidigungsindustriellen Zusammenarbeit vorlegen, "konzentriert auf wenige realistische relevante Vorhaben". Auf deutscher Seite sieht man in dem Scheitern nach einer langen Hängepartie nun eine Chance, wieder nach vorne zu schauen und sich jenseits von Symbolprojekten auf das Wesentliche in der Sicherheitspolitik zu konzentrieren.

Startschuss gaben Merkel und Macron 2017

Den Startschuss für das prestigeträchtige Projekt hatten die damalige Kanzlerin Angela Merkel und Macron im Juli 2017 gegeben. Die Vorstellungen von den Fähigkeiten eines Kampfjets bei Airbus und Dassault gingen zuletzt aber weit auseinander.

Dassault hatte einen übergroßen Teil am Projekt sowie die Führung beansprucht. Von deutscher Seite wurde dagegen die Erwartung geäußert, dass sich Dassault "an die bestehenden Vereinbarungen" hält, nach der die Unternehmen gleichermaßen beteiligt werden sollen. Auch früher hatte es immer wieder Zank um die Aufteilung gegeben.

Entscheidung mehrfach verschoben

Die politische Entscheidung über das Projekt wurde mehrfach verschoben. Bei einem Treffen am Rande des Westbalkangipfels in Montenegro verständigten sich Macron und Merz nun darauf, die Reißleine zu ziehen. An dem Projekt ist auch Spanien mit dem Hersteller Indra <ES0118594417> beteiligt.

Für Deutschland und Frankreich, die sich gerne als Motor Europas darstellen, ist dies politisch eine herbe Schlappe. Schon seit Jahren pocht Macron auf europäische Souveränität und gemeinsame Rüstungsvorhaben. Dass nun mit einem der engsten Partner das bislang ambitionierteste europäische Rüstungsprojekt an industriepolitischen Unstimmigkeiten scheitert, entspricht nicht dem Signal der Geschlossenheit, das er gerne senden möchte, und ist auch ein ganz persönliches Scheitern für ihn als Mitinitiator des Projekts.

Merz nannte auch unterschiedliche Anforderungen als Problem

FCAS steht für "Future Combat Air System" und wäre bei einer Realisierung das größte und teuerste europäische Rüstungsprojekt gewesen. Das Luftkampfsystem sollte im Verbund mit unbewaffneten und bewaffneten Drohnen fliegen und war insofern als mehr als ein Kampfflugzeug geplant. Der Plan war, dass es den von der Bundeswehr genutzten Eurofighter und auch die französische Rafale ab 2040 ablöst. Die Gesamtkosten wurden auf mehr als 100 Milliarden Euro geschätzt. Deutschland, Frankreich und das ebenfalls beteiligte Spanien hatten seit Monaten um eine Realisierung des Projekts gerungen.

Als Kernproblem hatte Merz zuletzt auch genannt, dass die Franzosen ein anderes Kampfflugzeug brauchen als die Bundeswehr. Frankreich benötige in der nächsten Generation der Kampfflugzeuge ein atomwaffenfähiges und ein Flugzeugträger-fähiges Flugzeug, was die Bundeswehr gegenwärtig nicht brauche.

Mit wem baut Deutschland nun einen neuen Kampfjet?

Deutschland wird sich für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeuges jetzt statt Frankreich wohl neue Partner suchen. Denkbar ist eine Kooperation mit Schweden und dem Rüstungsunternehmen Saab. Das neue Nato-Land ist im Militärflugzeugbau erfahren. Es ist zwar kleiner und damit volkswirtschaftlich schwächer, steht aber vor einer mit Deutschland vergleichbaren Situation.

Ein natürlicher Partner wäre Großbritannien gewesen: Eine bestehende Allianz beim Bau des Eurofighters, den die Briten Typhoon nennen, hätte Grundlage sein können. Allerdings ist Großbritannien nun schon vergeben und ist zusammen mit Japan und Italien im Projekt Global Combat Air Programme (GCAP) verbunden.

Unions-Politiker: "Wegweisende und richtige Entscheidung"

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Thomas Erndl (CSU), begrüßte den Stopp des deutsch-französischen Projekts als "wegweisende und richtige Entscheidung". "Die Expertise zum militärischen Flugzeugbau ist in Deutschland vorhanden. Die deutsche Industrie kann und muss nun ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen." Dazu sei die Zusammenarbeit mit anderen Partnern zügig zu prüfen.

Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Siemtje Möller, nannte die Entscheidung "nicht überraschend und nur konsequent".

FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann bedauerte die Entscheidung. "Solche Projekte können nur auf Augenhöhe gelingen. Frankreichs Industrie hat eine dominante Führungsrolle beansprucht, Deutschland sollte andocken. Das war kein Partnerschaftsmodell mehr." Die Entscheidung von Merz, die Notbremse zu ziehen, sei nicht falsch gewesen.

Kritik aus der Opposition

Kritisch äußerten sich die Grünen nach der Entscheidung. Laut Parteichefin Franziska Brantner sei es ein schwerer Rückschlag für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gewesen, dass kein Konsens gefunden wurde. "Wo die Industrie blockiert, ist es Aufgabe der Politik, Führung zu zeigen und durchzusetzen", sagte sie dem Handelsblatt. "Wenn es schlecht läuft, steht am Ende gar kein europäisches modernes Kampfflugzeug, oder nur eines mit einem amerikanischen Motor. Das ist fahrlässig."/mfi/evs/rbo/DP/men

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Klöckner & Co SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: Klöckner & Co SE

Klöckner & Co SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

08.06.2026 / 20:21 CET/CEST

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Klöckner & Co SE

Straße, Hausnr.: Peter-Müller-Straße 24

PLZ: 40468

Ort: Düsseldorf

Deutschland

Legal Entity Identifier (LEI): 529900CQ31CN6GV5LL52

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm

Loh

Geburtsdatum: 16.08.1946

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

03.06.2026

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Anteil Summe Anteile Gesamtzahl der

Stimmrechte Instrumente (Summe 7.a. + Stimmrechte nach

(Summe 7.a.) (Summe 7.b.1.+ 7.b.) § 41 WpHG

7.b.2.)

neu 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99750000

letzte 41,53 % 0 % 41,53 % /

Mittei-

lung

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %

direkt zugerechnet direkt zugerechnet

(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)

DE000KC01000 0 0 0,00 % 0,00 %

Summe 0 0,00 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Stimmrechte Stimmrech-

Instruments Verfall / Laufzeit absolut te in %

0 0,00 %

Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fällig- Ausübungs- Barausgleich oder Stimm- Stimm-

Instru- keit / zeitraum / physische rechte rechte

ments Verfall Laufzeit Abwicklung absolut in %

0 0,00 %

Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht

Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des

Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten

zugerechnet werden.

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der

obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden

Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, Instrumente in %, Summe in %,

wenn 3% oder höher wenn 5% oder höher wenn 5% oder

höher

Prof. Dr.-Ing. % % %

E.h. Friedhelm

Loh

SWOCTEM GmbH % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile

% % %

10. Sonstige Informationen:

Datum

08.06.2026

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08.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=031ad8e0-6358-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Klöckner & Co SE

Peter-Müller-Straße 24

40468 Düsseldorf

Deutschland

Internet: www.kloeckner.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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°

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