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Discount 85 2025/06: Basiswert Starbucks

DJ2P7V / DE000DJ2P7V1 //
Quelle: DZ BANK: Geld 24.01., Brief 24.01.
DJ2P7V DE000DJ2P7V1 // Quelle: DZ BANK: Geld 24.01., Brief 24.01.
77,85 EUR
Geld in EUR
77,86 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 98,82 USD
Quelle : NASDAQ , 24.01.
  • Max Rendite 3,96%
  • Max Rendite in % p.a. 9,71% p.a.
  • Discount in % 17,26%
  • Cap 85,00 USD
  • Abstand zum Cap in % -13,99%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Discount 85 2025/06: Basiswert Starbucks

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 24.01. 21:59:53
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ2P7V / DE000DJ2P7V1
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 26.09.2023
Erster Handelstag 26.09.2023
Letzter Handelstag 19.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.06.2025
Zahltag 27.06.2025
Fälligkeitsdatum 27.06.2025
Cap 85,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 24.01.2025, 21:59:53 Uhr mit Geld 77,85 EUR / Brief 77,86 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,01 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,01%
Discount Absolut 17,059214 USD
Discount in % 17,26%
Max Rendite absolut 3,239214 USD
Max Rendite 3,96%
Max Rendite in % p.a. 9,71% p.a.
Seitwärtsrendite in % 3,96%
Seitwärtsrendite p.a. 9,71% p.a.
Abstand zum Cap Absolut -13,82 USD
Abstand zum Cap in % -13,99%
Performance seit Auflegung in % 5,27%

Basiswert

Basiswert
Kurs 98,82 USD
Diff. Vortag in % 0,84%
52 Wochen Tief 71,58 USD
52 Wochen Hoch 103,33 USD
Quelle NASDAQ, 24.01.
Basiswert Starbucks Corp.
WKN / ISIN 884437 / US8552441094
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 27.06.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Starbucks Corp an der maßgeblichen Börse am 20.06.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 85,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 24.12.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
26,4

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
13,4%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 107,86 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist STARBUCKS ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 24.12.2024 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 24.12.2024 bei einem Kurs von 89,91 eingesetzt.
Preis Fairer Preis Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint der Kurs angemessen.
Relative Performance 10,8% vs. SP500 Die relative "Outperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum SP500 beträgt 10,8%.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 21.01.2025 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 21.01.2025 positiv. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 92,80.
Wachstum KGV 0,8 15,93% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 15,93% Aufschlag.
KGV 26,4 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 17,9% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 31 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 31 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 2,6% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 67,94% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 24.09.2024 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -76 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,5%.
Beta 0,42 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,42% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 13,4% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 11,76 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 11,76 USD oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 11,76 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 15,1%
Volatilität der über 12 Monate 38,0%

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Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

22.01.2025 | 16:17:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Grünes Licht für Steuer auf Einweg-Verpackungen

(neu: Reaktion Umweltministerium im 9. Absatz)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kaffeebecher, Pizzakartons, Plastikbesteck: Wer in Tübingen Speisen und Getränke verkauft, muss auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und andere Artikel eine Verpackungssteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die umstrittene Abgabe ist verfassungsgemäß. Damit herrscht nun Rechtssicherheit - auch für andere Städte und Gemeinden.

Konkret entschied der Erste Senat über die Verfassungsbeschwerde einer Betreiberin eines Schnellrestaurants in Tübingen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's <US5801351017> hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Beschwerde gegen die Steuer erhoben. Damit wendete sie sich auch gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai 2023 bereits die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hatte.

McDonald's warnt vor finanziellen Lasten

Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde der Betreiberin nun zurück. Zwar greife die Erhebung der Verpackungssteuer in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein, so der Senat. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß. Die Stadt Tübingen könne sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder berufen. Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine "örtliche" Verbrauchssteuer.

McDonald's bedauert die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts und betonte, kommunal individuelle Verpackungssteuern wie in Tübingen seien vor allem für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar. Sie führten zu überbordender Bürokratie und einer zusätzlichen finanziellen Belastung - "sowohl für die bereits gebeutelte Gastronomiebranche als auch für die Menschen, für die ein Restaurantbesuch schon jetzt vielfach einen nicht mehr erschwinglichen Luxus darstellt", so das Unternehmen.

Tübingen als Vorreiter - folgen andere?

Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Sie wird auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder für den sofortigen Verzehr erhoben. Dabei ist egal, aus welchem Material die Artikel sind. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und zum Beispiel Strohhalme.

Tübingen ist mit einer solchen Steuer Vorreiter. In der Universitätsstadt zeige sie bereits die beabsichtigte Wirkung, erklärte Oberbürgermeister Boris Palmer. Die Abgabe bringe Mehrweg-Lösungen voran und dränge die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück. "Wir wissen von vielen Städten, dass sie nur auf das Urteil gewartet haben, um ebenfalls eine Verpackungssteuer nach dem erfolgreichen Tübinger Vorbild auf den Weg zu bringen", so Palmer. "Dafür ist jetzt der Weg frei."

Forderung nach bundesweiter Lösung

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Rechtssicherheit, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts anderen Städten und Gemeinden biete und forderte diese auf, dem Tübinger Modell zu folgen. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöhe den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen einzuführen, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass jetzt mehr Städte eine lokale Verpackungssteuer einführen werden. "Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfene Einwegverpackungen wird mehr und mehr", so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Mit den Einnahmen könnten diese hohen Reinigungskosten abgefedert werden. Der Städtetag wolle bei der nächsten Bundesregierung um eine bundesweite Regelung werben.

Schon jetzt werde auf Bundesebene daran gearbeitet, das immer weniger Einwegverpackungen aus Plastik überhaupt in Umlauf kämen, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Seit 2024 würden Hersteller bestimmter Plastikprodukte über den Einwegkunststofffonds an den Kosten der kommunalen Müllentsorgung beteiligt. "Weitere gesetzliche Regelungen sind aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr möglich und werden in der nächsten Wahlperiode zu diskutieren sein."

Angst vor rechtlichem Flickenteppich

Für eine bundesrechtliche Lösung sprach sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aus - "denn die Kommunen werden wohl in höchst unterschiedlicher Weise vom Instrument der kommunalen Verpackungssteuer Gebrauch machen, womit ein unübersichtlicher Flickenteppich droht".

Vor einem Flickenteppich an individuellen Verpackungssteuern warnt auch der Handelsverband Deutschland. Für Unternehmen bestehe die Gefahr einer unübersichtlichen Flut von unterschiedlichen Regelungen, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten würden. Der Bundesverband der Systemgastronomie sprach ebenfalls von einer finanziellen Belastung seiner Mitglieder durch zunehmenden bürokratischen und technischen Aufwand./jml/DP/nas

22.01.2025 | 15:55:40 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP 2: Grünes Licht für Tübinger Steuer auf Einweg-Verpackungen
22.01.2025 | 12:55:33 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Grünes Licht für Tübinger Steuer auf Einweg-Verpackungen
31.10.2024 | 06:29:17 (dpa-AFX)
Neuer Starbucks-Chef plant viele Änderungen
13.09.2024 | 12:32:03 (dpa-AFX)
Warnstreiks bei McDonalds und Co. angekündigt
13.08.2024 | 17:22:03 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Starbucks bekommt neuen Chef - Anleger erfreut
13.08.2024 | 16:43:57 (dpa-AFX)
Chipotle-Chef übernimmt Führung bei Starbucks