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Open-End Faktor-Optionsschein 15x long mit Knock-Out: Amazon.com

DU2ZDK / DE000DU2ZDK6 //
Quelle: DZ BANK: Geld 12.09. 20:45:58, Brief 12.09. 20:45:58
DU2ZDK DE000DU2ZDK6 // Quelle: DZ BANK: Geld 12.09. 20:45:58, Brief 12.09. 20:45:58
6,56 EUR
Geld in EUR
6,59 EUR
Brief in EUR
-14,81%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 227,63 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Reset-Schwelle 217,686 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 4,37%
  • Knock-Out-Barriere 215,0065 USD
  • Faktor 15,00x
  • Kurs-Schwelle 275,94 USD
  • Bezugsverhältnis 0,592885
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 15x long mit Knock-Out: Amazon.com

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 12.09. 20:45:58
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU2ZDK / DE000DU2ZDK6
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,592885
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 03.09.2025
Erster Handelstag 03.09.2025
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 214,6692 USD
Reset-Preis 229,95 USD
Reset-Schwelle 217,686 USD
Kurs-Schwelle 275,94 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 215,0065 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,25486% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
11.09.2025229,95 USD214,6692 USD
10.09.2025230,33 USD215,024 USD
09.09.2025238,24 USD222,4083 USD
08.09.2025235,84 USD220,2688 USD
05.09.2025232,33 USD216,8911 USD
04.09.2025235,68 USD220,0184 USD
03.09.2025225,99 USD210,9724 USD
02.09.2025225,34 USD210,3173 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 12.09.2025, 20:45:58 Uhr mit Geld 6,56 EUR / Brief 6,59 EUR
Spread Absolut 0,03 EUR
Spread Homogenisiert 0,0506 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,46%
Faktor 15,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 9,944 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 4,37%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 12,6235 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 5,55%
Performance seit Auflegung in % -25,71%

Basiswert

Basiswert
Kurs 227,63 USD
Diff. Vortag in % -1,02%
52 Wochen Tief 161,38 USD
52 Wochen Hoch 242,51 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Amazon.com Inc.
WKN / ISIN 906866 / US0231351067
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 15 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 15 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 12.09.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 12.09.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU2ZDK berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU2ZDK halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU2ZDK, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU2ZDK berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU2ZDK halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU2ZDK, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 24.06.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
29,4

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
77,0%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.515,21 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist AMAZON.COM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 24.06.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 24.06.2025 bei einem Kurs von 212,77 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance 5,1% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 5,1% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 15.08.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 15.08.2025 positiv.
Wachstum KGV 0,8 16,58% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 16,58% Aufschlag.
KGV 29,4 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 22,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 61 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 61 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,0%.
Beta 1,32 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,32% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 77,0% Starke Korrelation mit dem SP500 77,0% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 47,92 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 47,92 USD oder 0,20% Das geschätzte Value at Risk beträgt 47,92 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,20%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 21,6%
Volatilität der über 12 Monate 31,9%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

12.09.2025 | 09:35:01 (dpa-AFX)
Smart-TV bis E-Bike: Nutzer bekommen neue Rechte

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im "smart Home" werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV - alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren.

Per EU-Verordnung bekommen sie mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Jetzt gilt für diese Produkte das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act"). Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und wie man darauf zugreifen kann.

Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein.

Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Um welche Daten geht es dabei?

Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut.

Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Muss das Gerät neu sein?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand.

Von September 2026 an sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen - die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können.

Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden. Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen.

Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine "verpasste Chance".

Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?

Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren.

Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.

Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?

Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen.

Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

Große Cloud-Anbieter wie Amazon <US0231351067> Web Services, Microsoft <US5949181045> oder Google <US02079K1079> werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Was sagen die Unternehmen?

Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. "Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein", so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen./tre/DP/zb

11.09.2025 | 14:05:32 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Studie: Fast eine Million Streiktage in Deutschland
11.09.2025 | 10:06:38 (dpa-AFX)
Fast eine Million Arbeitstage fielen 2024 in Deutschland durch Streiks aus
11.09.2025 | 07:05:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Smart-TV bis E-Bike: Nutzer bekommen ab Freitag neue Rechte
10.09.2025 | 12:25:02 (dpa-AFX)
Streaming-Markt in Deutschland wächst
08.09.2025 | 06:22:10 (dpa-AFX)
Amazon baut Standort Werne aus: 900 Arbeitsplätze zusätzlich
06.09.2025 | 10:04:30 (dpa-AFX)
Smart-TV bis E-Bike: Nutzer bekommen ab Freitag neue Rechte